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Was ist BolBol?
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Fragen und Anfragen zu BolBol können Sie unter der gebührenfreien Nummer 0 (850) 399 17 015 an unser Callcenter richten.

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Fragen und Anfragen zu BolBol können Sie unter der gebührenfreien Nummer 0 (850) 399 17 01 an unser Callcenter richten.

Allgemeine Regeln

Allgemeine Regeln

Hilfbedürftige Personen Hilfbedürftige Personen Hilfbedürftige Personen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Während des Flugs werden Anfragen auf Rollstühle kostenlos entgegengekommen. Bitte wenden Sie sich an die Pegasus Ticket-Hotline für Anfragen auf Rollstühle.

Unsere Abflug- und Ankunftsflughäfen sind für die Unterstützung unserer Gäste zuständig, was die besondere Hilfe auf Grund einer eingeschränkten Mobilität am Flughafen auf dem Weg zum und vom Flugzeug geht.
Wenn Sie uns wenigstens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit Ihres Fluges über die von Ihnen benötigte Hilfe informieren, setzen wir den Flughafen-Serviceanbieter in Kenntnis, der daraufhin die entsprechende Unterstützung und die nötigen Gerätschaften in optimaler Weise bereitstellt.
Wenn Sie uns mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit informieren, können wir den Service möglicherweise nicht so schnell, wie Sie ihn benötigen, bereitstellen.
Um einen reibungslosen Reiseverlauf sicherzustellen, ist es äußerst wichtig, dass Sie uns rechtzeitig korrekte Informationen über Ihre Bedürfnisse zukommen lassen.

Für unsere älteren Fluggäste, Fluggäste mit Sprachproblemen, Flugangst, Sehbehinderung oder Schwerhörigkeit stellen wir auf Wunsch nach dem Check-in eine Reisebegleitung für den Einstieg in das Flugzeug und bei der Landung zur Verfügung.

Nur sehbehinderte und/oder nur schwerhörige Passagiere können für den Flug ohne Reisebegleitung zugelassen werden. Bei solchen Passagieren werden Begleithunde in Begleitung der Passagiere kostenlos transportiert. Auf dem PNR-Bericht müssen, nach Angabe der besonderen Lage des Fluggastes, auch Angaben über den Hund gemacht werden. Bitte machen Sie eine Anfrage bei der Pegasus Ticket-Hotline.

Nachfrage nach Sauerstoffflaschen

Der Nachfrage unserer Fluggäste nach Sauerstofflaschen kann nicht nachgekommen werden. Allerdings können leere Sauerstofflaschen, die die Fluggäste mitführen möchten, als registriertes Gepäck unter der Bedingung mitbefördert werden, dass die Flaschenventile aufgedreht sind.

Informationen über online durchführbare Schritte Informationen über online durchführbare Schritte Informationen über online durchführbare Schritte

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

1. Online Ticketkäufe sind nur mit den Kreditkarten Visa und Master Card möglich. Falls Sie neben Ihrer Kreditkarte ein Bankkonto in Deutschland besitzen, so können Sie Ihre Überweisungen über ELV (elektronische Überweisung) oder über Giropay (Online-Überweisung) durchführen. Von beiden Zahlungsmöglichkeiten können Sie nur dann Gebrauch machen, wenn Ihre Überweisung mehr als 7 Tage vor Ihrem Flug durchgeführt wird. Beim Kaufvorgang werden Sie zur Eingabe der 3-stelligen Sicherheitsnummer Ihrer Kreditkarte aufgefordert. (Die Sicherheitnummer befindet sich auf der Rückseite der Kreditkarte; es sind die letzten drei Stellen nach der Kreditkartennummer im Unterschriftsfeld.) Sobald Sie den Kauf des Tickets genehmigt haben, wird der Kaufpreis - einschließlich Steuern und sonstiger Kosten - von Ihrer Kreditkarte abgebucht; Sofort wird das elektronische Ticket, das auch als Rechnung dient, erstellt. Sie können den Flugschein dann entweder selbst ausdrucken oder innerhalb von 7 Tagen bei Ihrem nächstgelegenen Pegasus Verkaufsbüro abholen.

Sie können über ELV (Elektronische Überweisung) zahlen. Diese Zahlungsoption, die nicht der Option „Kreditkarte“ entspricht, kann für Flüge mit einer Dauer von mindestens 7 Tagen verwendet werden. Aus Sicherheitsgründen werden Sie während des Kaufvorgangs gebeten, den 3-stelligen Sicherheitscode Ihrer Kreditkarte anzugeben. (Der Sicherheitscode besteht aus den drei Zahlen, die der Kreditkartennummer auf dem Unterschriftsstreifen auf der Rückseite der Karte folgen.) Die gesamte Summe (einschließlich Steuern und anderen Kosten) werden Ihrer Kreditkarte nach Ihrer Autorisierung belastet und anstelle einer Rechnung wird ein elektronisches Flugticket ausgestellt, das Sie ausdrucken können. Innerhalb von 7 Tagen können Sie Ihr elektronisches Flugticket auch vom nächstgelegenen Pegasus-Vertriebsbüro abholen. Für den Fall, dass Sie Tickets über die ELV-Zahlungsoption erwerben und Ihr Konto kein ausreichendes Guthaben anzeigt oder die Zahlung von unserem Konto zurückgebucht wird, wird Ihr Ticket storniert.

2. Die Fluggesellschaft Pegasus übernimmt keinerlei Haftung, wenn Mitteilungen über Buchungsbestätigungen nicht, zu spät oder unvollständig übermittelt werden.

Richtlinien zu Reservierung und Ticketausgabe Richtlinien zu Reservierung und Ticketausgabe Richtlinien zu Reservierung und Ticketausgabe

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

1.  Übertragung von Reservierungen auf andere Personen oder Namensänderungen sind nicht zulässig.

2.  Nach der planmäßigen Abflugszeit ist keine Reservierungsänderung mehr möglich. Flugscheine können nicht mehr storniert und der Flugpreis nicht mehr erstattet werde

 Gültigkeit der Flugticketsa

a. Flugtickets sind ab dem auf dem ersten Flugscheinabschnitt aufgedruckten Datum ein Jahr lang gültig.

b. Flugscheinabschnitte für offene Flüge sind ab dem auf dem ersten Flugscheinabschnitt aufgedruckten Datum ein Jahr lang gültig.

c. Bei Flugtickets, die vor Ablauf ihrer Gültigkeit stehen, sind keine Änderungen oder Rückerstattungen möglich.

d. Wird an einem Flugticket eine Änderung vorgenommen, verändert sich die ursprüngliche, auf dem ersten Flugticket angegebene Gültigkeitsdauer dadurch nicht. Die Gültigkeitsdauer des ersten Flugtickets kann auf geänderten Flugtickets nicht verlängert werden. Wird ein offenes Flugticket geändert, richtet sich die Gültigkeitsdauer des Flugtickets nach der Preiskategorie des neuen Flugtickets

3.  Die bei der Ausstellung des Flugscheins erhobenen Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Über das Callcenter vorgenommene Änderungen an Flugtickets sind ebenfalls kostenpflichtig.

4.   Rückerstattung von Flugpreisen erfolgt nur an den Inhaber der Kreditkarte, auf die Kreditkarte, mit der die Bezahlung erfolgte, und über die Verkaufsstelle, die den Flugschein ausgestellt hat.

5.  Der Ticketverkauf für Linienflüge ist für Reiseagenturen bis zu 1 Stunde vor Abflug bzw. über unsere Webseite bis zu 60 Minuten vor Abflug möglich. Das Check-in endet 45 Minuten vor Abflug. Nach diesem Zeitpunkt kann Fluggästen mit Flugticket der Zutritt an Bord des Flugzeuges verwehrt werden.

6.  Der Check-in von Pegasus endet bei Inlandsflügen 45 Minuten vor Abflug und bei Auslandsflügen 60 Minuten vor Abflug..

7.  Mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit übernimmt PEGASUS unter den folgenden Umständen (im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung von e-Ticket-Buchungen) keinerlei Haftung: Vorgangsunterbrechung, fehlerhafte Bearbeitung, Nachlässigkeit, Unterbrechungen, Löschungen, Verlust, Verzögerung von Vorgängen oder bei der Kommunikation, Computervirenbefall, Übertragungsfehler, Diebstahl, Vernichtung oder unerlaubter Zugriff auf Daten, Datenänderung oder unerlaubte Datennutzung..

8.Der Treibstoffzuschlag ist eine Gebühr, die gemäß den Bestimmungen der zivilen Luftfahrtbehörde der Türkei (CAA) und des internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) zusätzlich zum Basistarif zu entrichten ist, da das Kerosin den größten Kostenfaktor einer Fluggesellschaft darstellt. Treibstoffzuschläge variieren je nach Fluggesellschaft. Dieser Unterschied besteht aufgrund der unterschiedlichen Treibstoffverträge der Fluggesellschaften. Bei den folgenden Flugarten gelten diese festgelegten Treibstoffzuschläge: TRY 15 auf Inlandsflügen und EUR 16 auf internationalen Flügen. Tickets aus Werbeaktionen werden keine Treibstoffzuschläge hinzugerechnet, um den Preis innerhalb der Werbeaktion niedrig zu halten.

9.  Regeln Für Nordzypern 

Mit der Anordnung der Generaldirektion für Sicherheit des Innenministeriums müssen alle Passagiere, die mit dem Flug Ercan – Istanbul S. Gokcen, Flugnummer 501 reisen ihre Reisepässe (da dies die Weiterführung eines Internationalen Fluges ist) vorzeigen. Passagiere, die den Flug mit ihren Personalausweisen antreten, dürfen am Flug nicht teilnehmen. Der Check-in für die anderen Zypern-Flüge wird mit dem Personalausweis oder Reisepass durchgeführt. Passagiere, die keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen können, dürfen am Flug nicht teilnehmen. 

Regeln Für Doha-Katar

Reisende oder Staatsbürger aus Pakistan, Afghanistan, Kamerun, Nigeria, Somalia, Äquatorial-Guinea nach Doha/Katar oder Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Katar beantragen möchten, werden gebeten, eine internationale Impfbescheinigung gegen Kinderlähmung vorzulegen, sollten sie in eines der genannten Länder abreisen und sich hier mehr als einen Monat aufgehalten haben. Andernfalls dürfen Passagiere nicht nach Katar einreisen.

Notwendige Dokumente

Der Nachweis über den Schüler-/Studentenstatus muss von den Agenturen eingezogen und aufbewahrt werden. Ausserdem muss während des Check-in das jeweilige Dokument und der Personalausweis vorgezeigt werden.
 Von Schülern, die zu Beginn der Reise jünger als 16 Jahre sind, wird keine Studienbescheinigung verlangt. 

Einverständniserklärung

Nach den von der Passpolizei erteilten Information müssen Passagiere, die jünger als 18 Jahre sind und mit einem Elternteil reisen, die Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorzeigen. Wenn sie alleine reisen, müssen sie die Einverständniserklärung beider Elternteile vorzeigen. Andernfalls dürfen Passagiere, die jünger als 18 Jahre alt sind, den Flug nicht antreten.  

Tarife für Armeeangehörige

Diese Tarife können von Armeeangehörigen, die in Nordzypern beauftragt sind, genutzt werden.
Der Preiscode ist neben der Reservierungsklasse als OWMICY bezeichnet. 

Notwendige Dokumente

Das Dokument, das zeigt, dass der Passagier ein Armeeangehöriger ist, muss während der Erstellung des Tickets von der Agentur einbehalten und aufbewahrt werden. Ausserdem muss während des Check-in das jeweilige Dokument vorgezeigt werden..
Wenn wegen einer Änderung des Datums und der Strecke ein Preisunterschied entstehen sollte, wird dieser Unterschied separat kassiert.

Preisfixierungsregeln Preisfixierungsregeln Preisfixierungsregeln

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

1. Sind die einen Segmente der PNR promotional und die anderen nicht-promotional, gelten für das gesamte PNR die Optionsregelungen der promotionalen Gebühren
2. Die Dauer und die Gebühr der durch das System vergebenen kostenlosen Optionsdauer kann, entsprechend der verbliebenen Tage, bis zum Abflug verlängert werden.
3. Bei promotionalen Gebühren kann die Preisfixierung 1-mal, bei allen anderen Gebühren 2-mal durchgeführt werden.
4. Die Anwendung “Auslandsflug-Optionsverlängerung" ist im Web immer mit den Inlandsflügen identisch.
5. Sind in einem der PNR-Flüge weniger als 9 “available” Sitze vorhanden, sind unabhängig von der verbliebenen Dauer bis zum Abflug Optionsverkäufe nicht gestattet.
6. Gebühren für die Preisfixierung können nicht zurück erstattet werden.
7 .Die ausgewählten Optionen im Rahmen von Vorteils- und Extra-Paketen, die während der Optionsfrist zum Festpreis gekauft wurden, werden auf der PNR registriert und auf das Flugticket übertragen.

Hilfbedürftige Personen Hilfbedürftige Personen Hilfbedürftige Personen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Während des Flugs werden Anfragen auf Rollstühle kostenlos entgegengekommen. Bitte wenden Sie sich an die Pegasus Ticket-Hotline für Anfragen auf Rollstühle.

Unsere Abflug- und Ankunftsflughäfen sind für die Unterstützung unserer Gäste zuständig, was die besondere Hilfe auf Grund einer eingeschränkten Mobilität am Flughafen auf dem Weg zum und vom Flugzeug geht.
Wenn Sie uns wenigstens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit Ihres Fluges über die von Ihnen benötigte Hilfe informieren, setzen wir den Flughafen-Serviceanbieter in Kenntnis, der daraufhin die entsprechende Unterstützung und die nötigen Gerätschaften in optimaler Weise bereitstellt.
Wenn Sie uns mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit informieren, können wir den Service möglicherweise nicht so schnell, wie Sie ihn benötigen, bereitstellen.
Um einen reibungslosen Reiseverlauf sicherzustellen, ist es äußerst wichtig, dass Sie uns rechtzeitig korrekte Informationen über Ihre Bedürfnisse zukommen lassen.

Für unsere älteren Fluggäste, Fluggäste mit Sprachproblemen, Flugangst, Sehbehinderung oder Schwerhörigkeit stellen wir auf Wunsch nach dem Check-in eine Reisebegleitung für den Einstieg in das Flugzeug und bei der Landung zur Verfügung.

Nur sehbehinderte und/oder nur schwerhörige Passagiere können für den Flug ohne Reisebegleitung zugelassen werden. Bei solchen Passagieren werden Begleithunde in Begleitung der Passagiere kostenlos transportiert. Auf dem PNR-Bericht müssen, nach Angabe der besonderen Lage des Fluggastes, auch Angaben über den Hund gemacht werden. Bitte machen Sie eine Anfrage bei der Pegasus Ticket-Hotline.

Nachfrage nach Sauerstoffflaschen

Der Nachfrage unserer Fluggäste nach Sauerstofflaschen kann nicht nachgekommen werden. Allerdings können leere Sauerstofflaschen, die die Fluggäste mitführen möchten, als registriertes Gepäck unter der Bedingung mitbefördert werden, dass die Flaschenventile aufgedreht sind.

Schwangere Fluggäste

Unsere schwangeren Fluggäste müssen keinen Gesundheitsnachweis vorlegen, um mit Pegasus Airlines zu reisen. Obwohl Schwangere ohne Gesundheitsnachweis fliegen dürfen, wird empfohlen, dass sie vor einer Reise mit der Fluggesellschaft einen Arzt konsultieren, um ihren Gesundheitszustand prüfen zu lassen.

Im Falle von Einlingsschwangerschaften ohne Komplikationen ist die Reise mit Pegasus Airlines werdenden Müttern nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche gestattet. Deshalb müssen alle Hin- und Rückflüge vor dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein.

Im Falle von Mehrlingsschwangerschaften ohne Komplikationen ist die Reise mit Pegasus Airlines werdenden Müttern nur bis zur 32. Schwangerschaftswoche gestattet. Deshalb müssen alle Hin- und Rückflüge vor dem Ende der 32. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein.

Schwangerschaft Reisebedingungen Einschränku
Einlingsschwangerschaften ohne Komplikationen. Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche ist kein Gesundheitsnachweis erforderlich. Vom Ende der 36. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf der ersten 48 Stunden nach der Geburt sind Flugreisen nicht
Mehrlingsschwangerschaften ohne Komplikationen. Bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche ist kein Gesundheitsnachweis erforderlich..
Vom Ende der 32. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf der ersten 48 Stunden nach der Geburt sind Flugreisen nicht gestattet.
Schwangerschaften mit Komplikationen.
*Wir empfehlen, ein ärztliches Attest einzuholen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gesundheitsnachweis* muss von einem Arzt maximal sieben (7) Tage vor Reiseantritt ausgestellt und datiert sein. Darin wird bestätigt, dass der Fluggast gesundheitlich in der Lage ist, eine Flugreise anzutreten, und er enthält die Erklärung, dass „es keinen Hinderungsgrund für eine Flugreise dieses Fluggastes gibt“.

Bei Schwangerschaften mit Komplikationen, für die kein Gesundheitsnachweis vorgelegt wird und bei denen es berechtigte Zweifel hinsichtlich des geschätzten Geburtstermins gibt, der von unserem Fluggast genannt wird, muss die Schwangere das Garantieformular F-GO-025 unterzeichnen.

Falls schwangere Fluggäste die Beförderungsbedingungen von Pegasus Airlines nicht einhalten, haftet Pegasus Airlines nicht für eventuelle Schäden, die aufgrund der Flugreise entstehen. Unsere Fluggäste tragen die alleinige Verantwortung für jegliche Konsequenzen für ihre Gesundheit, die durch die Flugreise verursacht werden.

Falls Pegasus Airlines die Beförderung eines schwangeren Fluggastes verweigert, weil die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten wurden, hat die besagte Schwangere keinen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pegasus Plus Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pegasus Plus Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pegasus Plus

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Pegasus Plus Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pegasus Plus ist ein Vielfliegerprogramm, mit dem Sie Punkte aus Pegasus Flügen und zusätzlichen Dienstleistungen erhalten.

Bedingungen der Mitgliedschaft
Mitglied von Pegasus Plus können natürliche Personen über 18 Jahre werden. Pegasus Plus Mitglieder können Kinder unter 18 Jahren in ihrem Konto registrieren.
Wenn sie 18 Jahre alt werden, so wandelt sie das System automatisch in Vollmitglieder mit eigenem Konto um.   Wenn solche Mitglieder ihre Punkte einlösen wollen, müssen sie die Angaben zu ihrer Mitgliedschaft bekannt geben. 

Bewertung der Mitgliedschaft und Mitglied werden
Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, um die Pegasus Plus Mitgliedschaft zu beantragen: Online Formular auf der Pegasus Website, auf der mobilen Website oder über mobile Apps, SMS vom Handy, Online Mitgliedschaftsformular aus einer unserer Marketinginitiativen oder durch Annahme dieser AGB in Agenturen und Verkaufsstellen.   Nur Staatsbürger der türkischen Republik mit einem in der Türkei angemeldeten Handy können sich per SMS anmelden.
Mitglieder, welche diese zwingenden Angaben gemacht haben, können ihre Mitgliedschaft aktivieren durch Bestätigung der Aktivierungsmeldung per E-Mail (oder per SMS, wenn ihr Handy in der Türkei registriert ist)
Anmeldungen per SMS senden Sie mit Ihrem VOLLSTÄNDIGEN NAMEN und der IDENTIFIKATIONSNUMMER DER TÜRKISCHEN REPUBLIK an die Nummer 7737 und lassen einen Zwischenraum zwischen jedem einzelnen Wort.  SMS Anmeldungen sind nur gültig, wenn die zwingenden Informationen durch das Mitglied innerhalb eines Monats an Pegasus über die Pegasus Website oder das Call Centre mitgeteilt werden.  Die Mitgliedschaft wird aktiviert, wenn die obligatorischen Informationen mitgeteilt wurden und die Mitgliedschaftsperiode abgeschlossen wurde.
Durch Bestätigen des Antragsformulars bestätigt der Antragsteller, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pegasus Plus sowie die Datenschutzvorschriften von Pegasus Airlines gelesen und verstanden zu haben. Eine weitere handschriftliche Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich.

Individualität der Antragsteller
Falls dieselbe Person mehr als einen Mitgliedschaftsantrag im eigenen Namen stellt, kann sie die Kombination ihrer Mitgliedschaften verlangen.  Die Telefonnummer des Antragstellers ist seine Mitgliedschaftsnummer.  Eine Mobiltelefonnummer kann nur eine einzige Mitgliedschaftsnummer sein.
Ohne Zustimmung des Mitglieds kann Pegasus die Mitgliedschaftskonten von Pegasus Kart, Cepfly, Pegasus Plus und ähnliche Mitgliedschaftskonten kombinieren, wenn feststeht, dass sie alle derselben Person gehören.  

Gültigkeit der Registrierung
Einzig Pegasus ist befugt, die Pegasus Plus Konten zu kontrollieren, alle registrierten Flugpunkte zu berechnen, Gutschriften vorzubereiten und zu gewähren. Bei Streitigkeiten gelten die Aufzeichnungen von Pegasus. 

Berechnung von Flugpunkten
a) Punkte erhalten
Die Anzahl Punkte, die zum Punktekonto eines Mitglieds addiert werden, werden nach den Programmbedingungen zu der Zeit bestimmt, als die Punkte gesammelt wurden.  Pegasus entscheidet frei und unabhängig über diese Bedingungen, und die Bedingungen für den Erwerb und die Einlösung der Punkte können von Pegasus jederzeit und einseitig geändert werden.
Flugpunkte können bei nationalen oder internationalen Flügen von Pegasus gesammelt werden.  2 % der Kosten der Pegasus Flugtickets, einschließlich Steuern, Gebühren usw., die vom Mitglied an Pegasus bezahlt wurden, werden in der Form von Flugpunkten gutgeschrieben.  1 Flugpunkt = 1 TL
Außer für Flugtickets werden Punkte für folgende Leistungen gutgeschrieben:
Wahl des Sitzes
• Zahlung für Übergepäck
• Zahlung von Änderungen an Ihrer Buchung (Funktion „Unschlagbarer Preis“)
• Vorbestellte Mahlzeiten
• Transport von Sportausrüstungen
• Transport von Haustieren
Wenn Mitglieder Dienstleistungen „mit Ausnahme von Flugtickets“ nutzen und der Flug stattgefunden hat und der Passagier auf dem Flug physisch anwesend war, so werden ihm 2 % des Preises der besagten Dienstleistung(en) in Flugpunkten gutgeschrieben.
Für die Gutschrift von Flugpunkten gelten folgende Bedingungen:
• Flugpunkte können bei nationalen oder internationalen Flügen von Pegasus gesammelt werden.  Wenn der Flug eine Pegasus Flugnummer hat, aber von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird, können keine Flugpunkte gesammelt werden.
• Flugpunkte können Sie nur sammeln, wenn Sie physisch auf dem Flug anwesend sind.
• Wenn Sie das Check-in ausgeführt haben, können Ihnen Flugpunkte nur noch verweigert werden, wenn der Flug nicht stattfindet.
• Wenn ein Mitglied sein Ticket zurückgibt, kann es keine Flugpunkte sammeln.
• Wenn das Mitglied sein Ticket ändert, können Flugpunkte nur gemäß dem Preis des neuen Tickets berechnet werden.
• Alle Flugpunkte werden spätestens 72 Stunden nach dem Flug dem Konto gutgeschrieben.
• Pegasus Plus Mitglieder können von einer rückwirkenden Gutschrift von bis zu 180 Tagen profitieren, bevor ihre Mitgliedschaft aktiviert wurde, indem sie den Buchungscode (PNR) der Flüge angeben, die bereits stattgefunden haben und die Einzelheiten ihrer Mitgliedschaft. Rückwirkende Punktetransaktionen erledigen Sie über das Pegasus Call Center oder die Pegasus Plus Mitglieder Website.
Wenn eine Person unter 18 ein zugehöriges Mitglied eines tatsächlichen Mitglieds ist, werden alle vom zugehörigen Mitglied gesammelten Punkte dem tatsächlichen Mitglied gutgeschrieben, das sie einlösen kann.
Pegasus hat mit verschiedenen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, dass Sie für ihre Produkte und Dienstleistungen ebenfalls Punkte erhalten können, aber stets unter dem Vorbehalt der Bedingungen des Pegasus Plus Programms.  Wenn diese Unternehmen ihre Verpflichtungen aus dem Programm nicht einhalten und den Vertrag brechen, so haftet Pegasus gegenüber den Mitgliedern nicht für daraus entstehende Schäden.
Pegasus Plus Card und andere Vielfliegerprogramme neben Pegasus Plus schreiben weiterhin Punkte gemäß ihren AGB gut.    Falls Pegasus aus eigener Initiative oder auf Begehren des Mitglieds die Mehrfachmitgliedschaften eines Mitglieds kombiniert, werden alle Punkte im selben Pool addiert. 
Alle gesammelten Flugpunkte werden in TL addiert. Für Käufe in anderen Währungen werden Punkte berechnet aufgrund des Wechselkurses des Tages, an dem Zusatzleistungen ohne Tickets oder Flugtickets gekauft wurden.   Die Umrechnung erfolgt nach den Allgemeinen Regeln von Pegasus.
Pegasus hat völlige Verfügungsmacht über die Bedingungen der Berechnung von Flugpunkten und kann jederzeit ohne Mitteilung einseitig die Bedingungen für das Sammeln und Einlösen von Punkten ändern.
b) Punkte einlösen
Punkte können nur beim Kauf von Tickets und Dienstleistungen auf der Webseite oder über das Callcenter von Pegasus eingelöst werden.   Falls ein Kunde einen Flug oder eine Dienstleistung bucht, ohne seine Details genau anzugeben, kann Pegasus ihm das Recht verweigern, Punkte einzulösen.  
Die Punkte werden in derselben Reihenfolge eingelöst, in der sie erworben wurden.  Die zuerst verdienten Punkte werden als erste eingelöst.  Um Punkte einzulösen, müssen Flugpunkte im Wert von mindestens 5 Währungseinheiten verwendet werden, als Gegenwert für die Währung, die in einem einzelnen Geschäft ausgegeben wurde. Als Beispiel: Es braucht mindestens Flugpunkte im Wert von 5 TL bei einem Erwerb in TL oder von 5 EUR, wenn in EUR bezahlt wird, um Punkte einzulösen.
Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl Punkte, die ein Mitglied sammeln kann. Vorausgesetzt, dass Plätze im Flugzeug verfügbar sind, können die Mitglieder ihre Punkte für den Kauf von Tickets zu den Bestimmungsorten von Pegasus und für zusätzliche Dienstleistungen auf dem Flug einlösen.
Die Punkte können für folgende „Dienstleistungen zusätzlich zu den Flügen“ benutzt werden:
Wahl des Sitzes
• Zahlung von Übergepäck
• Zahlung von Änderungen an Ihrer Buchung (Funktion „Unschlagbarer Preis“)
• Vorbestellte Mahlzeiten
• Transport von Sportausrüstungen
• Transport von Haustieren
Mit Ausnahme der Käufe in TL wird der Wert der gesammelten Punkte auf der Grundlage des Wechselkurses an dem Tag, als das Ticket oder die zusätzliche Leistungen erworben wurden, berechnet.  Für die Umrechnung von Wechselkursen gelten die AGB von Pegasus.
Pegasus entscheidet frei und unabhängig über die Berechnung von Flugpunkten, und die Bedingungen für den Erwerb und die Einlösung der Punkte können von Pegasus jederzeit und einseitig geändert werden.
Zudem behält sich Pegasus das Recht vor, bestimmte Preise, Zahlungen und/oder Passagierkategorien teilweise oder ganz vom Programm auszuschließen, nachdem Pegasus diese Mitglieder im Voraus entsprechend benachrichtigt hat.  

Anrechnung von Flugpunkten auf das Mitgliedskonto
Jedes Mitglied hat ein persönliches Pegasus Plus-Mitgliedskonto, auf welches die erworbenen Flugpunkte gutgeschrieben werden.  Flugpunkte können nicht auf Dritte oder auf andere Mitglieder übertragen werden.  Sie können nicht mit den Flugpunkten anderer Pegasus Plus-Mitglieder kumuliert werden, um von einem einzelnen Angebot zu profitieren.
Flugpunkte können nur wie hier beschrieben eingelöst werden; sie können nicht in Bargeld oder Barwerte umgetauscht werden. Pegasus behält sich sämtliche Rechte vor, die Bedingungen für die Verwendung der Flugpunkte festzulegen.
Im Rahmen des Pegasus Plus-Programms werden Punkte für Aktivitäten durch andere Gesellschaften, mit denen Pegasus Vereinbarungen hat, ab dem Datum der Vereinbarung auf dem Mitgliedschaftskonto gutgeschrieben, aber es gibt keine Flugpunkte für Geschäfte, die vor dem Abkommen mit dem Mitglied gesammelt worden sind.  Werbekampagnen werden auf der Webseite von Pegasus veröffentlicht.  Die Mitglieder sind verantwortlich dafür, diese Werbekampagnen zu befolgen.
Pegasus Plus-Mitglieder können ihren Punktestand auf dem entsprechenden Abschnitt der Pegasus-Webseite kontrollieren oder dazu das Callcenter von Pegasus anrufen. 

Gültigkeitsdauer der Flugpunkte
Flugpunkte können das ganze Jahr hindurch gesammelt werden.  Die Flugpunkte verfallen nach 2 Kalenderjahren ab dem Datum, an dem sie gesammelt wurden (d. h. ab dem Flug, für den sie erworben wurden).  Als Beispiel: Im Januar 2013 erworbene Punkte verfallen Ende 2015.  Pegasus Plus-Mitglieder können die Gültigkeitsdauer ihrer Punkte auf dem entsprechenden Abschnitt der Pegasus-Webseite kontrollieren oder dazu das Callcenter von Pegasus anrufen. 
Pegasus garantiert nicht, dass ein Mitglied jederzeit an dem gewählten Datum und auf der ausgesuchten Strecke reisen kann.  Flüge, die mit Flugpunkten nahe am Verfallsdatum erworben werden, müssen bestätigt werden, bevor die Punkte verfallen; eine einfache Reservierung des Fluges ist nicht ausreichend.  Abgelaufene Flugpunkte sind nicht mehr gültig und das Mitglied hat keinerlei Anrecht auf Vergütung der genannten Punkte durch Pegasus. 

Bearbeitung von Reklamationen und Änderungen der Einträge
Sollten Flugpunkte, die für Flüge oder sonstige Dienstleistungen erworben werden, nicht automatisch auf das Konto des Mitglieds gutgeschrieben werden, kann das Mitglied verlangen, dass der dem Flug und der Dienstleistungen entsprechende Betrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Flug auf seinem Konto verbucht wird, vorausgesetzt, dass ein Kaufbeleg vorgewiesen wird (Ticket und Bordkarte).
Forderungen nach Verbuchung von Flugpunkten, die nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Flug oder der Dienstleistung, für die Punkte erworben wurden gestellt werden, sind nicht mehr gültig und das Mitglied verzichtet auf alle Rechte, nicht zugewiesene Flugpunkte einzufordern.
Pegasus entscheidet allein über alle Reklamationen betreffend Flugpunkte der Mitglieder und betreffend Teilnahme an den Programmen sowie darüber, ob Punkte erworben wurden oder nicht, und behält sich das Recht vor, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, falls sich herausstellt, dass Flugpunkte irrtümlicherweise auf das Konto eines Mitglieds gutgeschrieben wurden.  

Persönliches Sicherheitspasswort
Jedes Pegasus Plus-Mitglied besitzt eine Mitgliedsnummer und ein Passwort, um Geschäfte abzuschließen.  Die Pegasus Plus-Mitgliedsnummer entspricht der Handynummer des Mitglieds.   Eine mit dem korrekten Passwort und der richtigen Mitgliedsnummer ausgeführte Transaktion gilt als vom Mitglied ausgeführt.   Aus diesem Grund und zum Schutz ihres Kontos vor Missbrauch sollen die Mitglieder ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben.   Das Mitgliedspasswort wird von Pegasus nur auf Aufforderung durch das Mitglied verwendet und darf nur dem Mitglied bekannt gegeben werden. Pegasus ist in keinem Fall haftbar, wenn dieses von anderen Personen als dem Mitglied benutzt wird.  Das Mitglied hat Pegasus so rasch wie möglich über eine missbräuchliche Nutzung seiner Mitgliedschaftsnummer und seines Passworts zu informieren sowie über jeden Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis davon erlangt haben.  

Sonstige Bestimmungen
a) Anwendbare Gesetzgebung
Örtliche Gesetze in bestimmten Ländern könnten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pegasus Plus-Programms Einschränkungen auferlegen.  Pegasus ist ermächtigt, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Einschränkungen zu befolgen. Ungeachtet der Form dieser Einschränkungen sind die Mitglieder nicht befugt, irgendwelche Rechte oder Entschädigungen oder Ähnliches von Pegasus einzufordern.
b) Missbrauch
Pegasus behält sich das Recht vor, mit allen gesetzlichen Mitteln gegen jede Person vorzugehen, die gegen die AGB der Pegasus Plus-Mitgliedschaft verstößt, die ihre Preise oder Flugpunkte missbräuchlich nutzt oder die versucht, sich durch die Angabe falscher Informationen Vorteile zu verschaffen.
In diesen Fällen kann die betroffene Person ihre Pegasus Plus-Mitgliedschaft verlieren und die bis zu diesem Datum gesammelten Flugpunkte und/oder Preise als ungültig erachtet werden.
Preise, die gesetzeswidrig oder nicht entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erzielt wurden, können nicht akzeptiert werden.
c) Haftungsbegrenzung
Vorausgesetzt, dass dies früh genug bekannt gegeben wird, behält sich Pegasus das Recht vor, das Pegasus Plus-Programm und/oder seine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Gesellschaften teilweise oder vollständig zu ändern, zu jedem Zeitpunkt und ohne Übernahme von Verantwortlichkeit.
Pegasus garantiert nicht, dass die im Rahmen des Pegasus Plus-Programms angebotenen Vorteile unbeschränkt gültig sind oder dass der in diesem Text aufgeführte Betrag immer die gleiche Anzahl von Flugpunkten wert ist oder dass das Mitglied die Vorteile immer auf dem Flug seiner Wahl in Anspruch nehmen kann.
Jede Verfügungsgewalt über das Pegasus Plus-Programm gehört ausschließlich Pegasus. Sollte Pegasus von keinem seiner Rechte Gebrauch machen, die ihm im Rahmen dieses Programms zustehen, oder die Mitglieder nicht dazu auffordern, irgendwelche Bedingungen des Programms zu erfüllen, oder wenn Pegasus den Mitgliedern zeitweise zusätzliche Vorteile verschafft, indem es die Nutzung ihrer Rechte am Programm aufschiebt oder indem es Praktiken ausführt, die den Prinzipien des Programms entgegenlaufen, bedeutet dies in keinem Fall, dass Pegasus auf seine Verfügungsgewalt verzichtet oder dass das Mitglied von seiner Erfüllungspflicht irgendeiner Bedingung teilweise oder vollständig freigestellt wurde oder dass dem Mitglied zusätzliche Rechte erteilt wurden, und dies darf nicht als Präzedenzfall erachtet werden.
Die Bestimmungen über die Haftungsbeschränkung in den AGB von Pegasus hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und Gepäck gelten auch für die Mitglieder des Pegasus Plus-Programms.    Mitglieder, die Flugpunkte benutzen, haben alle ihre Verantwortlichkeiten im Rahmen der AGB von Pegasus hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und Gepäck zu erfüllen.
Sollte Pegasus gegen irgendeine Bedingung des Pegasus Plus-Programms verstoßen, beschränkt sich seine Haftung auf materielle Schäden, die durch ein Gerichtsurteil festgelegt wurden; Pegasus übernimmt keine Haftung für indirekte Verluste oder immaterielle Schäden. 
d) Kommunikationsregeln, Verarbeitung persönlicher Daten und Datenschutz
Pegasus kann die vom Mitglied zur Verfügung gestellten Kontaktdaten für jede Art von Benachrichtigungen, Verkaufsaktionen, Werbeanzeigen und Ankündigungen, die in Verbindung mit der Mitgliedschaft stehen, verwenden. Das Mitglied erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass die Pegasus zur Verfügung gestellten Kontaktdaten von Pegasus und all seinen Partnern, einschließlich des Pegasus Plus Programms, für Werbeaktionen und das Erschließen neuer Routen im Zusammenhang mit Pegasus und all seinen Partnern des Pegasus Plus Programms verwendet werden können. Als Betreiber des Pegasus Plus Programms handelt Pegasus gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 als Datenschutzbeauftragter und in dieser Funktion werden Ihre persönlichen Daten gemäß den in den Datenschutzrichtlinien von Pegasus Airlines festgelegten Bedingungen durch Pegasus oder im Auftrag von Pegasus als Datenschutzbeauftragter aufgezeichnet; im Falle einer erforderlichen Datenverarbeitung werden diese aktualisiert und gespeichert, mit Dritten im In- und Ausland geteilt und auf andere Art und Weise im gesetzlichen Rahmen verarbeitet. Hinsichtlich des Versendens kommerzieller elektronischer Nachrichten, der Verarbeitung persönlicher Daten und des Datenschutzes gelten die Angaben in den Datenschutzvorschriften von Pegasus Airlines auch für das Pegasus Plus Programm. Die Datenschutzvorschriften von Pegasus Airlines stellen einen untrennbaren Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pegasus Plus dar Zusätzlich zu den persönlichen Daten, die von Pegasus Airlines gemäß den Datenschutzvorschriften von Pegasus Airlines verarbeitet werden können, können Ihre anderen Mitgliedschaftsangaben, Details Ihrer Bestellungen und Ihres Nutzungsverhaltens in Bezug auf den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen sowie Ihre Präferenzen und bisherigen Erfahrungen mit verbundenen Produkten und Dienstleistungen, die im Besitz von Partnern von Pegasus stehen, im Einklang mit den in den Datenschutzvorschriften von Pegasus Airlines festgelegten Bedingungen und in Verbindung mit Ihrer Pegasus Plus Mitgliedschaft von Pegasus verwendet werden.

Kündigung der Programm-Mitgliedschaft
Sollte eine der nachstehenden Bedingungen eintreffen, kann Pegasus seinen Vertrag mit dem Mitglied sofort auflösen und behält sich das Recht auf Schadensersatzforderung vor, ohne dass eine Kündigungsbenachrichtigung nötig ist. In diesem Fall haftet Pegasus gegenüber dem Mitglied nicht für Flugpunkte oder auf sonstige Weise.
Verstoß des Mitglieds gegen die AGB von Pegasus Plus
Verstoß des Mitglieds gegen die Bedingungen von Pegasus hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und Gepäck
Wenn das Mitglied Pegasus falsche Informationen irgendeiner Art erteilt
Wenn festgestellt wurde, dass das Mitglied widerrechtlich und im Verstoß gegen die AGB von Pegasus Plus Nutzen und Vorteile aus dem Pegasus Plus-Programm gezogen hat
In Situationen, in denen das Mitglied Angestellte von Pegasus oder andere Passagiere verbal oder physisch misshandelt, belästigt oder schikaniert, gegen die Anweisungen des Personals verstößt, das Eigentum des Flugzeugs oder jenes von anderen Passagieren oder der Besatzung beschädigt.
Außer in den oben aufgeführten Fällen wird die Programm-Mitgliedschaft auch automatisch beendet, falls das Pegasus Plus-Programm ausgesetzt oder ungültig wird.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden, während Pegasus in solchen Fällen eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einhalten muss.  Ungeachtet der Gründe für die Kündigung der Mitgliedschaft können die Mitglieder mit Ausnahme der Fälle unter „Gültigkeit der Flugpunkte bei Kündigung der Mitgliedschaft“ keine Rechte oder Klagen gegen Pegasus vorbringen.
 
Gültigkeit der Flugpunkte bei Kündigung der Mitgliedschaft
Falls die Pegasus Plus-Mitgliedschaft entweder vom Mitglied oder, nach entsprechender Benachrichtigung, von Pegasus selbst aufgelöst wird und unter der Bedingung, dass die einschränkenden Regulierungen über die Gültigkeit der Flugpunkte berücksichtigt werden, behalten die Flugpunkte ihre Gültigkeit während 6 Monaten ab Beendigung der Mitgliedschaft und das Mitglied kann sein Konto entsprechend der AGB des Pegasus Plus-Programms weiterhin nutzen.    Das Mitglied hat kein Recht auf Reklamationen in Bezug auf Punkte, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft eingelöst wurden.
Falls Pegasus die Mitgliedschaft aus gerechtfertigten Gründen kündigt oder wenn das Pegasus Plus-Programm ausgesetzt wird, verfällt das Recht des Mitglieds, gesammelte Flugpunkte einzulösen, am Tag der Kündigung oder am Tag, an dem das Pegasus Plus-Programm eingestellt wird.

Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den Datenschutzbestimmungen von Pegasus entstehen können, unterliegen den Gesetzen der Türkischen Republik und werden von den Gerichten und Gerichtsvollziehern in Istanbul behandelt, die dazu ermächtigt sind.

Pegasus Plus Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pegasus Plus ist ein Vielfliegerprogramm, mit dem Sie Punkte aus Pegasus Flügen und zusätzlichen Dienstleistungen erhalten.

Bedingungen der Mitgliedschaft
Mitglied von Pegasus Plus können natürliche Personen über 18 Jahre werden. Pegasus Plus Mitglieder können Kinder unter 18 Jahren in ihrem Konto registrieren.
Wenn sie 18 Jahre alt werden, so wandelt sie das System automatisch in Vollmitglieder mit eigenem Konto um.   Wenn solche Mitglieder ihre Punkte einlösen wollen, müssen sie die Angaben zu ihrer Mitgliedschaft bekannt geben. 

Bewertung der Mitgliedschaft und Mitglied werden
Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, um die Pegasus Plus Mitgliedschaft zu beantragen: Online Formular auf der Pegasus Website, auf der mobilen Website oder über mobile Apps, SMS vom Handy, Online Mitgliedschaftsformular aus einer unserer Marketinginitiativen oder durch Annahme dieser AGB in Agenturen und Verkaufsstellen.   Nur Staatsbürger der türkischen Republik mit einem in der Türkei angemeldeten Handy können sich per SMS anmelden.
Mitglieder, welche diese zwingenden Angaben gemacht haben, können ihre Mitgliedschaft aktivieren durch Bestätigung der Aktivierungsmeldung per E-Mail (oder per SMS, wenn ihr Handy in der Türkei registriert ist)
Anmeldungen per SMS senden Sie mit Ihrem VOLLSTÄNDIGEN NAMEN und der IDENTIFIKATIONSNUMMER DER TÜRKISCHEN REPUBLIK an die Nummer 7737 und lassen einen Zwischenraum zwischen jedem einzelnen Wort.  SMS Anmeldungen sind nur gültig, wenn die zwingenden Informationen durch das Mitglied innerhalb eines Monats an Pegasus über die Pegasus Website oder das Call Centre mitgeteilt werden.  Die Mitgliedschaft wird aktiviert, wenn die obligatorischen Informationen mitgeteilt wurden und die Mitgliedschaftsperiode abgeschlossen wurde.
Antragsteller können Punkte aus Flügen aus dem Zeitraum erhalten, bevor sie die zwingenden Angaben gemacht haben, aber sie dürfen sie nicht einlösen.   Punkte können erst eingelöst werden, wenn der Mitgliedschaftsantrag abgeschlossen wurde.
Wenn der Antragsteller den Antrag vollständig ausgefüllt hat, so wird angenommen, er habe die AGB von Pegasus Plus gelesen, auch ohne Originalunterschrift des Antragstellers. 

Individualität der Antragsteller
Falls dieselbe Person mehr als einen Mitgliedschaftsantrag im eigenen Namen stellt, kann sie die Kombination ihrer Mitgliedschaften verlangen.  Die Telefonnummer des Antragstellers ist seine Mitgliedschaftsnummer.  Eine Mobiltelefonnummer kann nur eine einzige Mitgliedschaftsnummer sein.
Ohne Zustimmung des Mitglieds kann Pegasus die Mitgliedschaftskonten von Pegasus Kart, Cepfly, Pegasus Plus und ähnliche Mitgliedschaftskonten kombinieren, wenn feststeht, dass sie alle derselben Person gehören.  

Gültigkeit der Registrierung
Einzig Pegasus ist befugt, die Pegasus Plus Konten zu kontrollieren, alle registrierten Flugpunkte zu berechnen, Gutschriften vorzubereiten und zu gewähren. Bei Streitigkeiten gelten die Aufzeichnungen von Pegasus. 

Berechnung von Flugpunkten
a) Punkte erhalten
Die Anzahl Punkte, die zum Punktekonto eines Mitglieds addiert werden, werden nach den Programmbedingungen zu der Zeit bestimmt, als die Punkte gesammelt wurden.  Pegasus entscheidet frei und unabhängig über diese Bedingungen, und die Bedingungen für den Erwerb und die Einlösung der Punkte können von Pegasus jederzeit und einseitig geändert werden.
Flugpunkte können bei nationalen oder internationalen Flügen von Pegasus gesammelt werden.  2 % der Kosten der Pegasus Flugtickets, einschließlich Steuern, Gebühren usw., die vom Mitglied an Pegasus bezahlt wurden, werden in der Form von Flugpunkten gutgeschrieben.  1 Flugpunkt = 1 TL
Außer für Flugtickets werden Punkte für folgende Leistungen gutgeschrieben:
Wahl des Sitzes
• Zahlung für Übergepäck
• Zahlung von Änderungen an Ihrer Buchung (Funktion „Unschlagbarer Preis“)
• Vorbestellte Mahlzeiten
• Transport von Sportausrüstungen
• Transport von Haustieren
Wenn Mitglieder Dienstleistungen „mit Ausnahme von Flugtickets“ nutzen und der Flug stattgefunden hat und der Passagier auf dem Flug physisch anwesend war, so werden ihm 2 % des Preises der besagten Dienstleistung(en) in Flugpunkten gutgeschrieben.
Für die Gutschrift von Flugpunkten gelten folgende Bedingungen:
• Flugpunkte können bei nationalen oder internationalen Flügen von Pegasus gesammelt werden.  Wenn der Flug eine Pegasus Flugnummer hat, aber von einer anderen Gesellschaft durchgeführt wird, können keine Flugpunkte gesammelt werden.
• Flugpunkte können Sie nur sammeln, wenn Sie physisch auf dem Flug anwesend sind.
• Wenn Sie das Check-in ausgeführt haben, können Ihnen Flugpunkte nur noch verweigert werden, wenn der Flug nicht stattfindet.
• Wenn ein Mitglied sein Ticket zurückgibt, kann es keine Flugpunkte sammeln.
• Wenn das Mitglied sein Ticket ändert, können Flugpunkte nur gemäß dem Preis des neuen Tickets berechnet werden.
• Alle Flugpunkte werden spätestens 72 Stunden nach dem Flug dem Konto gutgeschrieben.
• Pegasus Plus Mitglieder können von einer rückwirkenden Gutschrift von bis zu 180 Tagen profitieren, bevor ihre Mitgliedschaft aktiviert wurde, indem sie den Buchungscode (PNR) der Flüge angeben, die bereits stattgefunden haben und die Einzelheiten ihrer Mitgliedschaft. Rückwirkende Punktetransaktionen erledigen Sie über das Pegasus Call Center oder die Pegasus Plus Mitglieder Website.
Wenn eine Person unter 18 ein zugehöriges Mitglied eines tatsächlichen Mitglieds ist, werden alle vom zugehörigen Mitglied gesammelten Punkte dem tatsächlichen Mitglied gutgeschrieben, das sie einlösen kann.
Pegasus hat mit verschiedenen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, dass Sie für ihre Produkte und Dienstleistungen ebenfalls Punkte erhalten können, aber stets unter dem Vorbehalt der Bedingungen des Pegasus Plus Programms.  Wenn diese Unternehmen ihre Verpflichtungen aus dem Programm nicht einhalten und den Vertrag brechen, so haftet Pegasus gegenüber den Mitgliedern nicht für daraus entstehende Schäden.
Pegasus Plus Card und andere Vielfliegerprogramme neben Pegasus Plus schreiben weiterhin Punkte gemäß ihren AGB gut.    Falls Pegasus aus eigener Initiative oder auf Begehren des Mitglieds die Mehrfachmitgliedschaften eines Mitglieds kombiniert, werden alle Punkte im selben Pool addiert. 
Alle gesammelten Flugpunkte werden in TL addiert. Für Käufe in anderen Währungen werden Punkte berechnet aufgrund des Wechselkurses des Tages, an dem Zusatzleistungen ohne Tickets oder Flugtickets gekauft wurden.   Die Umrechnung erfolgt nach den Allgemeinen Regeln von Pegasus.
Pegasus hat völlige Verfügungsmacht über die Bedingungen der Berechnung von Flugpunkten und kann jederzeit ohne Mitteilung einseitig die Bedingungen für das Sammeln und Einlösen von Punkten ändern.
b) Punkte einlösen
Punkte können nur beim Kauf von Tickets und Dienstleistungen auf der Webseite oder über das Callcenter von Pegasus eingelöst werden.   Falls ein Kunde einen Flug oder eine Dienstleistung bucht, ohne seine Details genau anzugeben, kann Pegasus ihm das Recht verweigern, Punkte einzulösen.  
Die Punkte werden in derselben Reihenfolge eingelöst, in der sie erworben wurden.  Die zuerst verdienten Punkte werden als erste eingelöst.  Um Punkte einzulösen, müssen Flugpunkte im Wert von mindestens 5 Währungseinheiten verwendet werden, als Gegenwert für die Währung, die in einem einzelnen Geschäft ausgegeben wurde. Als Beispiel: Es braucht mindestens Flugpunkte im Wert von 5 TL bei einem Erwerb in TL oder von 5 EUR, wenn in EUR bezahlt wird, um Punkte einzulösen.
Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl Punkte, die ein Mitglied sammeln kann. Vorausgesetzt, dass Plätze im Flugzeug verfügbar sind, können die Mitglieder ihre Punkte für den Kauf von Tickets zu den Bestimmungsorten von Pegasus und für zusätzliche Dienstleistungen auf dem Flug einlösen.
Die Punkte können für folgende „Dienstleistungen zusätzlich zu den Flügen“ benutzt werden:
Wahl des Sitzes
• Zahlung von Übergepäck
• Zahlung von Änderungen an Ihrer Buchung (Funktion „Unschlagbarer Preis“)
• Vorbestellte Mahlzeiten
• Transport von Sportausrüstungen
• Transport von Haustieren
Mit Ausnahme der Käufe in TL wird der Wert der gesammelten Punkte auf der Grundlage des Wechselkurses an dem Tag, als das Ticket oder die zusätzliche Leistungen erworben wurden, berechnet.  Für die Umrechnung von Wechselkursen gelten die AGB von Pegasus.
Pegasus entscheidet frei und unabhängig über die Berechnung von Flugpunkten, und die Bedingungen für den Erwerb und die Einlösung der Punkte können von Pegasus jederzeit und einseitig geändert werden.
Zudem behält sich Pegasus das Recht vor, bestimmte Preise, Zahlungen und/oder Passagierkategorien teilweise oder ganz vom Programm auszuschließen, nachdem Pegasus diese Mitglieder im Voraus entsprechend benachrichtigt hat.  

Anrechnung von Flugpunkten auf das Mitgliedskonto
Jedes Mitglied hat ein persönliches Pegasus Plus-Mitgliedskonto, auf welches die erworbenen Flugpunkte gutgeschrieben werden.  Flugpunkte können nicht auf Dritte oder auf andere Mitglieder übertragen werden.  Sie können nicht mit den Flugpunkten anderer Pegasus Plus-Mitglieder kumuliert werden, um von einem einzelnen Angebot zu profitieren.
Flugpunkte können nur wie hier beschrieben eingelöst werden; sie können nicht in Bargeld oder Barwerte umgetauscht werden. Pegasus behält sich sämtliche Rechte vor, die Bedingungen für die Verwendung der Flugpunkte festzulegen.
Im Rahmen des Pegasus Plus-Programms werden Punkte für Aktivitäten durch andere Gesellschaften, mit denen Pegasus Vereinbarungen hat, ab dem Datum der Vereinbarung auf dem Mitgliedschaftskonto gutgeschrieben, aber es gibt keine Flugpunkte für Geschäfte, die vor dem Abkommen mit dem Mitglied gesammelt worden sind.  Werbekampagnen werden auf der Webseite von Pegasus veröffentlicht.  Die Mitglieder sind verantwortlich dafür, diese Werbekampagnen zu befolgen.
Pegasus Plus-Mitglieder können ihren Punktestand auf dem entsprechenden Abschnitt der Pegasus-Webseite kontrollieren oder dazu das Callcenter von Pegasus anrufen. 

Gültigkeitsdauer der Flugpunkte
Flugpunkte können das ganze Jahr hindurch gesammelt werden.  Die Flugpunkte verfallen nach 2 Kalenderjahren ab dem Datum, an dem sie gesammelt wurden (d. h. ab dem Flug, für den sie erworben wurden).  Als Beispiel: Im Januar 2013 erworbene Punkte verfallen Ende 2015.  Pegasus Plus-Mitglieder können die Gültigkeitsdauer ihrer Punkte auf dem entsprechenden Abschnitt der Pegasus-Webseite kontrollieren oder dazu das Callcenter von Pegasus anrufen. 
Pegasus garantiert nicht, dass ein Mitglied jederzeit an dem gewählten Datum und auf der ausgesuchten Strecke reisen kann.  Flüge, die mit Flugpunkten nahe am Verfallsdatum erworben werden, müssen bestätigt werden, bevor die Punkte verfallen; eine einfache Reservierung des Fluges ist nicht ausreichend.  Abgelaufene Flugpunkte sind nicht mehr gültig und das Mitglied hat keinerlei Anrecht auf Vergütung der genannten Punkte durch Pegasus. 

Bearbeitung von Reklamationen und Änderungen der Einträge
Sollten Flugpunkte, die für Flüge oder sonstige Dienstleistungen erworben werden, nicht automatisch auf das Konto des Mitglieds gutgeschrieben werden, kann das Mitglied verlangen, dass der dem Flug und der Dienstleistungen entsprechende Betrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Flug auf seinem Konto verbucht wird, vorausgesetzt, dass ein Kaufbeleg vorgewiesen wird (Ticket und Bordkarte).
Forderungen nach Verbuchung von Flugpunkten, die nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Flug oder der Dienstleistung, für die Punkte erworben wurden gestellt werden, sind nicht mehr gültig und das Mitglied verzichtet auf alle Rechte, nicht zugewiesene Flugpunkte einzufordern.
Pegasus entscheidet allein über alle Reklamationen betreffend Flugpunkte der Mitglieder und betreffend Teilnahme an den Programmen sowie darüber, ob Punkte erworben wurden oder nicht, und behält sich das Recht vor, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, falls sich herausstellt, dass Flugpunkte irrtümlicherweise auf das Konto eines Mitglieds gutgeschrieben wurden.  

Persönliches Sicherheitspasswort
Jedes Pegasus Plus-Mitglied besitzt eine Mitgliedsnummer und ein Passwort, um Geschäfte abzuschließen.  Die Pegasus Plus-Mitgliedsnummer entspricht der Handynummer des Mitglieds.   Eine mit dem korrekten Passwort und der richtigen Mitgliedsnummer ausgeführte Transaktion gilt als vom Mitglied ausgeführt.   Aus diesem Grund und zum Schutz ihres Kontos vor Missbrauch sollen die Mitglieder ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben.   Das Mitgliedspasswort wird von Pegasus nur auf Aufforderung durch das Mitglied verwendet und darf nur dem Mitglied bekannt gegeben werden. Pegasus ist in keinem Fall haftbar, wenn dieses von anderen Personen als dem Mitglied benutzt wird.  Das Mitglied hat Pegasus so rasch wie möglich über eine missbräuchliche Nutzung seiner Mitgliedschaftsnummer und seines Passworts zu informieren sowie über jeden Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis davon erlangt haben.  

Sonstige Bestimmungen
a) Anwendbare Gesetzgebung
Örtliche Gesetze in bestimmten Ländern könnten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pegasus Plus-Programms Einschränkungen auferlegen.  Pegasus ist ermächtigt, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Einschränkungen zu befolgen. Ungeachtet der Form dieser Einschränkungen sind die Mitglieder nicht befugt, irgendwelche Rechte oder Entschädigungen oder Ähnliches von Pegasus einzufordern.
b) Missbrauch
Pegasus behält sich das Recht vor, mit allen gesetzlichen Mitteln gegen jede Person vorzugehen, die gegen die AGB der Pegasus Plus-Mitgliedschaft verstößt, die ihre Preise oder Flugpunkte missbräuchlich nutzt oder die versucht, sich durch die Angabe falscher Informationen Vorteile zu verschaffen.
In diesen Fällen kann die betroffene Person ihre Pegasus Plus-Mitgliedschaft verlieren und die bis zu diesem Datum gesammelten Flugpunkte und/oder Preise als ungültig erachtet werden.
Preise, die gesetzeswidrig oder nicht entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erzielt wurden, können nicht akzeptiert werden.
c) Haftungsbegrenzung
Vorausgesetzt, dass dies früh genug bekannt gegeben wird, behält sich Pegasus das Recht vor, das Pegasus Plus-Programm und/oder seine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Gesellschaften teilweise oder vollständig zu ändern, zu jedem Zeitpunkt und ohne Übernahme von Verantwortlichkeit.
Pegasus garantiert nicht, dass die im Rahmen des Pegasus Plus-Programms angebotenen Vorteile unbeschränkt gültig sind oder dass der in diesem Text aufgeführte Betrag immer die gleiche Anzahl von Flugpunkten wert ist oder dass das Mitglied die Vorteile immer auf dem Flug seiner Wahl in Anspruch nehmen kann.
Jede Verfügungsgewalt über das Pegasus Plus-Programm gehört ausschließlich Pegasus. Sollte Pegasus von keinem seiner Rechte Gebrauch machen, die ihm im Rahmen dieses Programms zustehen, oder die Mitglieder nicht dazu auffordern, irgendwelche Bedingungen des Programms zu erfüllen, oder wenn Pegasus den Mitgliedern zeitweise zusätzliche Vorteile verschafft, indem es die Nutzung ihrer Rechte am Programm aufschiebt oder indem es Praktiken ausführt, die den Prinzipien des Programms entgegenlaufen, bedeutet dies in keinem Fall, dass Pegasus auf seine Verfügungsgewalt verzichtet oder dass das Mitglied von seiner Erfüllungspflicht irgendeiner Bedingung teilweise oder vollständig freigestellt wurde oder dass dem Mitglied zusätzliche Rechte erteilt wurden, und dies darf nicht als Präzedenzfall erachtet werden.
Die Bestimmungen über die Haftungsbeschränkung in den AGB von Pegasus hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und Gepäck gelten auch für die Mitglieder des Pegasus Plus-Programms.    Mitglieder, die Flugpunkte benutzen, haben alle ihre Verantwortlichkeiten im Rahmen der AGB von Pegasus hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und Gepäck zu erfüllen.
Sollte Pegasus gegen irgendeine Bedingung des Pegasus Plus-Programms verstoßen, beschränkt sich seine Haftung auf materielle Schäden, die durch ein Gerichtsurteil festgelegt wurden; Pegasus übernimmt keine Haftung für indirekte Verluste oder immaterielle Schäden. 
d) Kommunikationsbedingungen
Pegasus kann alle Ankündigungen, Werbung, Reklamen und Anzeigen veröffentlichen, welche die Mitgliedschaft betreffen, und dabei die vom Mitglied gelieferten Details benutzen.  Zudem erlaubt das Mitglied jeder Zweigstelle, die zu Pegasus und zum Pegasus Plus-Programm gehört, die von ihm gelieferten Kontaktdaten zu nutzen, um es über Sonderangebote, neue Flugziele und ähnliches zu informieren.  Die Informationen in den Datenschutzbestimmungen von Pegasus in Hinsicht auf die Zusendung von Werbemails gelten auch für das Pegasus Plus-Programm und sind untrennbarer Teil der AGB des Pegasus Plus-Programms. e) Recht auf Übertragung des Programms.
Pegasus behält sich das Recht vor, die Ausführung des Pegasus Plus-Programms an seine Tochterunternehmen, Filialen oder sonstige Gesellschaften der Gruppe oder an Drittparteien zu verkaufen, zur Nutzung zu überlassen oder sonst wie zu übergeben, um die mit den Programm-Mitgliedern getroffenen Vereinbarungen zu übertragen. In diesem Fall werden die Mitglieder in einer angemessenen Frist darüber informiert.
f) Steuern und Auflagen
Pegasus haftet nicht für Steuern, Auflagen oder ähnliche Extrakosten, denen die von seinen Mitgliedern erworbenen Gutscheine unterliegen. Das Mitglied, das das Recht erworben hat, diesen Gutschein zu benutzen, ist für diese Zahlungen zuständig. 

Kündigung der Programm-Mitgliedschaft
Sollte eine der nachstehenden Bedingungen eintreffen, kann Pegasus seinen Vertrag mit dem Mitglied sofort auflösen und behält sich das Recht auf Schadensersatzforderung vor, ohne dass eine Kündigungsbenachrichtigung nötig ist. In diesem Fall haftet Pegasus gegenüber dem Mitglied nicht für Flugpunkte oder auf sonstige Weise.
Verstoß des Mitglieds gegen die AGB von Pegasus Plus
Verstoß des Mitglieds gegen die Bedingungen von Pegasus hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und Gepäck
Wenn das Mitglied Pegasus falsche Informationen irgendeiner Art erteilt
Wenn festgestellt wurde, dass das Mitglied widerrechtlich und im Verstoß gegen die AGB von Pegasus Plus Nutzen und Vorteile aus dem Pegasus Plus-Programm gezogen hat
In Situationen, in denen das Mitglied Angestellte von Pegasus oder andere Passagiere verbal oder physisch misshandelt, belästigt oder schikaniert, gegen die Anweisungen des Personals verstößt, das Eigentum des Flugzeugs oder jenes von anderen Passagieren oder der Besatzung beschädigt.
Außer in den oben aufgeführten Fällen wird die Programm-Mitgliedschaft auch automatisch beendet, falls das Pegasus Plus-Programm ausgesetzt oder ungültig wird.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden, während Pegasus in solchen Fällen eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einhalten muss.  Ungeachtet der Gründe für die Kündigung der Mitgliedschaft können die Mitglieder mit Ausnahme der Fälle unter „Gültigkeit der Flugpunkte bei Kündigung der Mitgliedschaft“ keine Rechte oder Klagen gegen Pegasus vorbringen.
 
Gültigkeit der Flugpunkte bei Kündigung der Mitgliedschaft
Falls die Pegasus Plus-Mitgliedschaft entweder vom Mitglied oder, nach entsprechender Benachrichtigung, von Pegasus selbst aufgelöst wird und unter der Bedingung, dass die einschränkenden Regulierungen über die Gültigkeit der Flugpunkte berücksichtigt werden, behalten die Flugpunkte ihre Gültigkeit während 6 Monaten ab Beendigung der Mitgliedschaft und das Mitglied kann sein Konto entsprechend der AGB des Pegasus Plus-Programms weiterhin nutzen.    Das Mitglied hat kein Recht auf Reklamationen in Bezug auf Punkte, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft eingelöst wurden.
Falls Pegasus die Mitgliedschaft aus gerechtfertigten Gründen kündigt oder wenn das Pegasus Plus-Programm ausgesetzt wird, verfällt das Recht des Mitglieds, gesammelte Flugpunkte einzulösen, am Tag der Kündigung oder am Tag, an dem das Pegasus Plus-Programm eingestellt wird.

Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den Datenschutzbestimmungen von Pegasus entstehen können, unterliegen den Gesetzen der Türkischen Republik und werden von den Gerichten und Gerichtsvollziehern in Istanbul behandelt, die dazu ermächtigt sind.

Regulation 889/02 Regulation 889/02 Regulation 889/02

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal anzuwenden sind.

Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung

Es gibt keine Hoechstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.

Vorschusszahlungen

Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).

Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4150 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.

Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.

Beanstandungen beim Reisegepäck

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.

Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.

Klagefristen

Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

Grundlage dieser Informationen

Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Änderungen, Stornierungen und Rückgaben - je Reisender und je Fluge Änderungen, Stornierungen und Rückgaben - je Reisender und je Fluge Änderungen, Stornierungen und Rückgaben - je Reisender und je Fluge

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Sitzplätze können nur geändert werden, wenn auch der Flug geändert wird:

  1. Passagiere, die Mitglied der Website sind, klicken unter http://www.flypgs.com bitte auf "Login für Mitglieder". Nach der Anmeldung werden alle bereits erstellten Reservierungscodes aufgelistet. Wenn Sie auf derselben Seite auf die Schaltfläche "Stornieren" klicken, werden die Stornierungsbedingungen angezeigt. Mit einem weiteren Klick auf diese Schaltfläche wird die Stornierung abgeschlossen.
  2. Passagiere, die noch nicht Mitglied der Website sind, klicken unter www.flypgs.com bitte auf "Meine Tickets". Nach Eingabe der Passagiernummer (PNR) und des Nachnamens des Passagiers im geöffneten Abschnitt muss der zu stornierende Flug ausgewählt und die Schritte zur Stornierung befolgt werden.
  3. Wenn Sie die Strecke (Reservierung) ändern möchten, müssen Sie zuerst den Flug, den Sie ändern möchten, auswählen und danach auf die Schaltfläche "Flug ändern" klicken.
  4. Sollten Sie Ihre E-Tickets über eines unserer Airport Sales Offices stornieren/zurückgeben wollen, bringen Sie bitte Ihr E-Ticket sowie die Kreditkarte und den Ausweis (Reisepass, staatlicher Personalausweis oder Führerschein), die Sie beim Kauf des Tickets verwendet haben.
  5. Im Falle einer Änderung werden neben den nachstehend aufgeführten Verwaltungsgebühren auch etwaige Preisdifferenzen zwischen dem neuen Preis und dem alten Preis in Rechnung gestellt. Sollte nach einer Buchungsänderung der neue Preis unter dem alten Preis liegen, ist die Differenz nicht erstattbar. Die Servicegebühren für Stornierungen sind nicht erstattbar. Im Falle einer Buchungsänderung wird der Inhalt eines Vorteils- oder Extra-Pakets nicht auf den neuen Flug übertragen und der Paketpreis wird erstattet. Für Fluggäste, die Extra-Pakete gekauft haben, gelten die aktuellen Stornierungs- und Änderungsbedingungen für Extra-Pakete.
  6. Für Änderungen von Reservierungen oder Stornierung von Flügen mit PNRs mit mehreren Passagieren wenden Sie sich an unser Call Centre oder das Reisebüro, wo Sie das Ticket gekauft haben.

Für Aufgrund von Witterungsbedingungen Gestrichene Flüge
Bei gestrichenen Flügen und Anschlussflügen, die Pegasus Airlines ausführt oder übernimmt, können abzugsfreie Erstattungen der Flugticketgebühr bis einschließlich des Ablaufdatums des betreffenden Flugtickets beantragt werden.Um einen Anschlussflug eines gestrichenen Fluges zu stornieren, darf der Fluggast den betreffenden Flug nicht angetreten haben. Alle anderen im Flugticket beinhalteten Flüge unterliegen den normalen Gebührenrichtlinien.

Kündigung des Beförderungsvertrags Durch Pegasus
Liegen gerechtfertigte Gründe dafür vor, behält sich Pegasus das Recht vor, den Beförderungsvertrag im Interesse der Flugsicherheit oder zum Schutz von Leben oder Sicherheit des Eigentums der Passagiere von Pegasus, der Angestellten von Pegasus und der Organisationen, die Dienstleistungen an Pegasus erbringen, zu beenden und behält sich das Recht vor, Buchungen und Tickets zu stornieren.

Gepäck Transportable Geräte und Materialien Gepäck Transportable Geräte und Materialien Gepäck Transportable Geräte und Materialien

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Registriertes Gepäck Registriertes Gepäck Registriertes Gepäck

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Gepäck, das im Flugticket eingetragen wird und für welches der Transporteur gegen Aushändigung eines Gepäck Tickets voll haftet. Der Inhalt des Passagiergepäcks besteht ausschließlich aus Kleidungsgegenständen. Wertvolle Dokumente, Geld, wertvoller Schmuck, elektronische Geräte, flüssige sowie explosive Materialien sollten sich nicht im Gepäck befinden. Pegasus Airlines ist nicht haftbar während des Transports.

Das zugelassene Gewicht für eingetragenes Gepäck ist auf der Liste unten Abgebildet. Passagiere im Alter von unter zwei Jahren haben kein Anrecht auf Gepäck. Der Einheitspreis für Überladung beträgt für Inlandsflüge und Flüge nach Nordzypern 4 YTL, und für Auslandsflüge 8 EURO.

Handgepäck (Kabinengepäck order begleitetes Gepäck) Handgepäck (Kabinengepäck order begleitetes Gepäck) Handgepäck (Kabinengepäck order begleitetes Gepäck)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Dieses Gepäck wird von den Fluggästen mit an Bord des Flugzeugs genommen. Pro Passagier ist ein Stück Handgepäck mit den Maßen 20 cm x 40 cm x 55 cm und einem maximalen Gewicht von 8 kg zulässig. Das Gewicht des Handgepäcks kann nicht auf das aufgegebene Freigepäck übertragen werden.

Weitere Gegenstände, die kostenlos als Handgepäck ins Flugzeug mitgenommen werden dürfen sind unten aufgelistet. Falls in der Kabine Platzmangel herrscht, müssen diese Gepäckstücke als registriertes Gepäck transportiert werden.

a. 1 für die Reise geeignete Handtasche
b. 1 Mantel oder Überhang, Schal, Halstuch oder Decke
c. 1 Einkaufstasche beinhaltend Gegenstände die in Duty-Free-Geschäften eingekauft wurden
d. 1 Regenschirm (ausgenommen solche mit spitzem Ende) oder Gehstock
e. 1 Baby-Tragetasche oder Kinderwagen (kann als Kargo-Ladung getragen werden)
f. 1 kleine Kamera oder Fernglas
g. Bücher und Zeitschriften zum Lesen während des Fluges
h. Tragbare (zusammenfaltbare) Rollstühle oder Krücken, auf die der Passagier angewiesen ist (kann als Kargo-Ladung getragen werden)
ı.  Baby-Nahrung, Baby-Tragkorb, der während des Fluges verwendet wird

Gepäckverlust Gepäckverlust Gepäckverlust

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck:

Bitte melden Sie alle verlorenen oder beschädigten Gepäckstücke unter Vorlage der geforderten Unterlagen bei der zuständigen Gepäckermittlung auf dem Flughafen, ehe Sie die Ankunftshalle verlassen. Dies muss am selben Tag geschehen, an dem das Gepäckstück verloren ging oder beschädigt wurde. Da Fluggesellschaften keine umfassende Verantwortung für Gepäck übernehmen können, sollten Sie alle wichtigen Gegenstände im Handgepäck mitführen.

- Zerbrechliche oder verderbliche Dinge, elektronische Geräte, Musikinstrumente, Medikamente, Wertsachen (Geld, Schmuck, geschäftliche oder wertvolle Unterlagen, Reisepässe, Personalausweise usw.) und gefährliche Gegenstände (Waffen, Munition, chemische Substanzen usw.) gehören nicht in das Gepäck. Der Luftfrachtführer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung derartiger Gegenstände.

- Fluggäste, die gemeinsam, aber mit unterschiedlichen PNR-Nummern auf ihren Reservierungen reisen, müssen dies bei der Meldung des Verlustes oder der Beschädigung ihres Gepäcks deutlich machen, um Probleme zu vermeiden. Es wird keine Verantwortung übernommen, wenn ein Fluggast keinen auf seinen Namen ausgestellten Gepäckabschnitt vorweisen kann.

- Für die Gegenstaende die an Bord der Pegasus Airlines vergessen, verloren oder geschaedigt sind wird nicht Gehaftet.

Sie können den Status Ihrer verlorenen Gepäckstücke online nachverfolgen. Verlorene Gepäckstücke können über diesen Link nachverfolgt werden:

http://www.flypgs.com/de/vor-dem-abflug/track-baggage.aspx

Verlorenes Gepäck

Fluggäste, deren Gepäck nicht ausgegeben wird, müssen sich am selben Tag zur Gepäckermittlung auf dem jeweiligen Flughafen begeben, ehe sie die Ankunftshalle verlassen. Folgende Angaben werden benötigt:

PNR-Nummer, Flugticket, Bordkarte

Gepäckabschnitt

Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

All diese Unterlagen müssen anschließend sicher zusammen mit dem Bericht zum verlorenen Gepäck (PIR) aufbewahrt werden. Die Suche nach Ihrem vermissten Gepäck beginnt dann per WorldTracer, dem weltweiten Gepäckermittlungssystem, das von den meisten Fluggesellschaften verwendet wird.

Die neuesten Informationen zu Ihrem verlorenen Gepäck finden Sie auf der Seite hier.

Innerhalb von fünf Tagen wird vom zuständigen Bodenpersonal ein Bericht mit den neuesten Angaben zu Ihrem Gepäck ausgestellt. Nachdem das Gepäck gefunden wurde, wird es Ihnen schnellstmöglich zugestellt.

Falls Ihr Gepäck vom zentralen Service für verlorengegangenes und beschädigtes Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen gefunden wurde, möchten wir Sie zur Einhaltung der Pegasus Air Transport A.Ş Verfahrensprozesse bitten, die untenstehenden Informationen sowie elektronische Kopien der entsprechenden Dokumente einzusenden.

1. Bericht zum verlorenen Gepäck
2. PNR-Nummer, Flugticket, Bordkarte
3. Gepäckabschnitt
4. Liste der Gegenstände in Ihrem Gepäck
5. Ihre Kontonummer, Vor- und Nachname des Kontoinhabers, Name der Bank, BIC - Swiftcode und IBAN
6. Ihre E-Mail-Adresse

Beschädigtes Gepäck

Fluggäste, deren Gepäck merkliche Beschädigungen aufweist, sollten sich am selben Tag zur Gepäckermittlung auf dem jeweiligen Flughafen begeben, ehe sie die Ankunftshalle verlassen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

PNR-Nummer, Flugticket, Bordkarte
Gepäckabschnitt Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

All diese Unterlagen müssen anschließend sicher zusammen mit dem Schadensbericht aufbewahrt werden. Falls die Beschädigung nicht sofort bemerkt wird, sollte innerhalb von sieben Tagen ein schriftlicher Antrag an den Luftfrachtführer gerichtet werden, der im Einklang mit den entsprechenden Vorschriften steht und den Nachweis enthält, dass der Schaden durch den Luftfrachtführer verursacht wurde. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt als hierin angegeben erfolgen, haben rechtlich keinen Bestand.

Gemäß den Richtlinien von Pegasus Airlines sollten elektronische Kopien der folgenden Dokumente und Informationen bereitgestellt werden:

1. Schadensbericht 2. PNR-Nummer, Flugticket, Bordkarte
3. Gepäckabschnitt
4. Quittung für die Reparatur des Gepäckstücks oder der ursprüngliche Kaufbeleg
5. Ihre Kontonummer, Vor- und Nachname des Kontoinhabers, Name der Bank, BIC - Swiftcode und IBAN
6. Ihre E-Mail-Adresse
7. Marke und Modell des Gepäckstücks

Wichtiger Hinweis(bold): Pegasus Airlines übernimmt keine Haftung für folgende Schadensarten an Gepäckstücken:

kleinere Abschürfungen, Löcher oder Risse leichte Feuchtigkeit oder Nässe
Schäden an den Rollen, Griffen, Riemen oder Reißverschlüssen des Gepäckstücks, die aufgrund der Art des verwendeten Gepäcks, bestehender Schäden, minderer Qualität oder schadhafter Gepäckstücke entstehen Schäden aufgrund von unzureichender Verpackung transportierter Gegenstände (Zerbrechliches) oder von übermäßigem Gewicht

Kontaktangaben für Gegenstände, die als LRT (Limited Release Tag) kategorisiert sind:

Tel.: 00 90 850 250 0 737

WEB (Schreiben Sie uns)

Gepäcksinformation Gepäcksinformation Gepäcksinformation

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

•Die zulässige Menge an Freigepäck und Übergepäck pro Fluggast hängen von der gebuchten Paketart des Tickets ab. Auf Inlandsflügen beträgt das zulässige Freigepäck bei der Paketart "Essentials" 15 kg, bei der Paketart "Advantage" 20 kg und bei der Paketart "Extra" 25 kg. Auf internationalen Flügen ist mit der Paketart "Basic" kein Freigepäck zulässig. Das zulässige Freigepäck für das Paket "Essentials" beträgt 20 kg, für "Advantage" 20 kg und für "Extra" 25 kg. Unsere Fluggäste haben die Möglichkeit, über unsere Website, mobile App, das Callcenter, autorisierte Reisebüros oder am Flughafen zusätzliches Freigepäck zu ihrem derzeitigen Freigepäck zu erwerben. 


• Weitere Informationen über die neue Paketart "Basic", die für Fluggäste vorgesehen ist, die nur mit Handgepäck auf internationalen Flügen reisen, finden Sie hier. Im Basic-Paket ist kein Freigepäck inbegriffen. Tickets dafür können nur über flypgs.com erworben werden. 


• Wenn Fluggäste mit Anschlussflügen zusätzliches Freigepäck erwerben, müssen sie die Kaufbelege bis zur Ankunft an ihrem endgültigen Reiseziel aufbewahren.


• Zusätzliches Freigepäck kann zusammen mit dem Ticket oder bis zu zwei Stunden vor dem geplanten Abflugtermin über unsere Website, unsere mobile App, das Callcenter oder autorisierte Reisebüros mit bis zu 60 % Rabatt erworben werden. Wenn Sie neben Ihrem zulässigen Freigepäck zusätzliches Gepäck mitführen möchten, können Sie dies bis zu zwei Stunden vor dem geplanten Abflugtermin über unsere Website, Reisebüros, unsere mobile App oder das Callcenter hinzukaufen. Innerhalb der letzten beiden Stunden vor dem Abflug können Sie am Flughafen bezahlen.


• Das Freigepäck für Kleinkinder unter zwei Jahren beträgt 10 kg.


• Wenn das Gepäck weniger als das zuvor erworbene Übergepäck (kg) wiegt, erfolgt keine Erstattung für das erworbene Übergewicht (kg). Übersteigt Ihr Gepäck das Gewicht (kg), das Sie hinzugekauft haben, müssen Sie die Differenz gemäß den Übergepäckgebühren des jeweiligen Flughafens bezahlen. Der Preistarif ist nachstehend aufgeführt.


• Für Babys kann kein Übergepäck hinzugekauft werden.


• Wenn mehr als ein Fluggast auf der PNR vorhanden ist, muss der Übergepäckaufschlag für jeden separat erworben werden.


• Ein erworbener Übergepäckaufschlag ist nicht übertragbar.


• Bei einer Reservierungsänderung wird erworbenes Übergepäck automatisch auf den neuen Flug übertragen.  Preisunterschiede werden entsprechend in Rechnung gestellt oder erstattet.


• Wenn ein Flug gestrichen wird, wird der Übergepäckaufschlag automatisch erstattet. Gepäckaufschläge werden nur erstattet, wenn der Flug gestrichen wurde.


• Bei unseren Fluggästen, die Advantage- oder Extra-Pakete gekauft haben, wird die im Paket enthaltene Übergepäckmenge kostenlos zur Freigepäckmenge hinzugerechnet. Fluggäste, die Advantage- oder Extra-Pakete gekauft haben und die neben der im Paket enthaltenen Übergepäckmenge zusätzliches Gepäck gegen einen entsprechenden Aufschlag mitnehmen wollen, können dieses über unsere Website, mobile App, autorisierte Reisebüros, das Callcenter oder am Flughafen erwerben. Ausführliche Informationen zum Advantage- und zum Extra-Paket erhalten Sie hier      


• Fluggäste, die auf flypgs.com ein Basic-Paket für internationale Flüge erworben haben, zahlen einen Aufschlag für Gepäck bis zu 20 kg von 2 EUR bzw. dem Gegenwert in der lokalen Währung, sofern die Gebühr über unsere Website, mobile App, das Callcenter oder autorisierte Reisebüros entrichtet wird. Am Flughafen wird ein Gepäckaufschlag von 5 EUR bzw. dem Gegenwert in der lokalen Währung erhoben. 


• Bei Anschlussflügen, bei denen die Fluggäste von internationalen Flügen kommend mit internationalen oder Inlandsflügen weiterreisen oder von Inlandsflügen kommend mit internationalen Flügen weiterreisen und bei denen der Übergepäckaufschlag über unsere Website, mobile App, Reisebüros oder das Callcenter erworben wurde, wird die Gebühr als Gesamtsumme der zwei separaten Reiseabschnitte berechnet. Bei einem Kauf am Flughafen wird der Aufschlag mit 20 % Rabatt auf die gesamten Flughafengebühren für zwei separate Reiseabschnitte berechnet.


• Fluggäste, die auf flypgs.com ein Basic-Paket für internationale Flüge erworben haben, zahlen einen Aufschlag für Gepäck bis zu 20 kg von 5 EUR bzw. dem Gegenwert in der lokalen Währung, sofern die Gebühr über unsere Website, mobile App, das Callcenter oder autorisierte Reisebüros entrichtet wird. Am Flughafen wird ein Gepäckaufschlag von 8 EUR bzw. dem Gegenwert in der lokalen Währung erhoben. 


• Bei Anschlussflügen, bei denen die Fluggäste von internationalen Flügen kommend mit internationalen oder Inlandsflügen weiterreisen oder von Inlandsflügen kommend mit internationalen Flügen weiterreisen und bei denen der Übergepäckaufschlag über unsere Website, mobile App, Reisebüros oder das Callcenter erworben wurde, wird die Gebühr als Gesamtsumme der zwei separaten Reiseabschnitte berechnet. Bei einem Kauf am Flughafen wird der Aufschlag mit 20 % Rabatt auf die gesamten Flughafengebühren für zwei separate Reiseabschnitte berechnet.


• Bei Anschlussflügen, bei denen die Fluggäste von internationalen Flügen kommend mit Inlandsflügen weiterfliegen und umgekehrt, gelten die zulässigen Freigepäckmengen für internationale Flüge für die gesamte Reise.

Klicken Sie hier für die Gepäckraten der nationalen Flüge vom 17. Juli 2017.

Klicken Sie hier für die Gepäckraten von internationalen Flügen vom 15 Februar 2018.

Klicken Sie hier für die Gepäckgebühren der Zypern Flüge vom 28. März 2018.

Gebühren für Handgepäck über dem maximal zulässigen Gewicht Gebühren für Handgepäck über dem maximal zulässigen Gewicht Gebühren für Handgepäck über dem maximal zulässigen Gewicht

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Für jedes Stück Handgepäck, das bei der letzten Überprüfung vor dem Einsteigen in das Flugzeug das maximal zulässige Gewicht überschreitet, wird eine Gebühr von 50 € in Rechnung gestellt. Das Gepäck muss im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden.

Sollte das Handgepäck von Fluggästen, die mit Pegasus Airlines von einem türkischen Flughafen (ob Abreiseflughafen oder Zwischenstopp) abreisen, bei der letzten Überprüfung vor dem Einsteigen in das Flugzeug das maximal zulässige Gewicht überschreiten und zusammen mit dem eingecheckten Gepäck zu Übergepäck führen, wird auf der Grundlage der betreffenden Flugstrecke eine Gebühr für das Übergepäck berechnet. Dieses wird im Frachtraum des Flugzeugs befördert.

Einschränkungen und Regeln für das Gepäck Einschränkungen und Regeln für das Gepäck Einschränkungen und Regeln für das Gepäck

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Das Mitführen von scharfen, spitzen oder gefährlichen Gegenständen wie Messern, Taschenmessern, Rasierklingen und Stricknadeln im Handgepäck ist verboten. Diese können jedoch in das aufgegebene Gepäck verstaut werden. Falls diese Gegenstände bei der Kontrolle vom Sicherheitspersonal entdeckt werden, werden diese unter Umständen vernichtet und dem Eigentümer nicht ersetzt. Pegasus Airlines übernimmt dabei keinerlei Haftung für den Verlust solcher Gegenstände.

Elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, die von Personen oder Gruppen mitgeführt werden können und Lithium-Ionen- oder Lithium-Metallakkus enthalten, unterliegen folgenden Einschränkungen: Der Lithium-Metall-Gehalt darf höchstens 2 g oder weniger betragen; Lithium-Ionen-Akkus dürfen 100 Wh nicht überschreiten und pro Person sind maximal 15 PEDs (Portable Electronic Devices, tragbare elektronische Geräte) erlaubt. Bei Gepäckstücken, die Lithium-Akkus enthalten, müssen diese (mit Ausnahme von Lithium-Knopfbatterien) herausnehmbar sein. Wird das Gepäckstück beim Check-in abgegeben, haben die Passagiere die Batterie zu entnehmen und in der Kabine mitzuführen. Ersatz-Lithium-Metallakkus oder Lithium-Ionen-Akkus oder zu tragbaren elektronischen Geräten gehörende Batteriezellen dürfen nur im Handgepäck des Fluggastes in der Kabine transportiert werden. Lithium-Metall-Akkus dürfen höchstens einen Lithium-Metall-Gehalt von 2 g oder weniger aufweisen; Lithium-Ionen-Akkus dürfen 100 Wh nicht überschreiten und pro Passagier sind maximal 20 Ersatzakkus erlaubt.

Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die während der Beförderung an Bord eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit und das Eigentum anderer darstellen. Gepäck, welches gefährliche Stoffe enthält, unterliegt nationalen und internationalen Bestimmungen. Dieses Frachtgut ist entsprechend zu kennzeichnen, wobei auf den Inhalt der gefährlichen Stoffe klar hingewiesen werden muss.

Aus Sicherheitsgründen ist es Passagieren nicht gestattet, folgende Artikel in eingeschränkten Bereichen oder an Bord mitzuführen:

1.  Jede Art von Waffen, Schusswaffen, Feuerwaffen aller Art (Pistolen, sechsschüssige Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten aller Art, Objekte alle Art, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, Verletzungen hervorzurufen oder ein Projektil abzufeuern, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte), Luftpistolen, Gewehre, Schrotpistolen, Signalpistolen, Startpistolen, Spielzeugpistolen aller Art, Softguns, industrielle Gewehrmechanismen, Nagelschusspistolen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen und Harpunenabschussgeräte, Steinschleudern, Speerwaffen, Speere, Spieße, Unterwassergewehre, Jagdgewehre und Betäubungsgeräte, Elektroschocker, Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte, ballistische Energiewaffen (Laserwaffen), Feuerzeuge in Form einer Schusswaffe;
2.  Scharfe und spitze Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, z. B. Waffen mit spitzen/scharfen Kanten oder Spitzen, scharfe Objekte, Äxte, Pfeile, Darts, Haken, Klemmen, Hakenleisten, Eisenstangen in Hakenform, Steigeisen, Steigeisennägel, Speere, Lanzen, Eispickel, Meißel, Messer mit einschlagbaren Klingen jeglicher Länge oder aus sonstigen Metallen, einschließlich Messer mit zeremoniellen, religiösen oder jagdspezifischen Funktionen, die stark genug sind, um als Waffe gebraucht zu werden, Springmesser, Feststellmesser, Säbel, Fleischerbeile, Macheten, Rasiermesser, ausgenommen Sicherheitsrasierer oder Einweg-Rasierer mit Klingen in geschlossener Patrone, Schwerter, Bajonette, Stockdegen, Lanzen, Bistouris, Skalpelle, Chirurgenmesser, Scheren gewisser Schärfe, Ski- und Wanderstöcke, Stangen, Wurfsterne, Signalfackeln, Bohrer, Schneider, Schneckenbohrer, Schraubendreher, Aufsätze für Schraubenzieher oder Bohrer, Teppichmesser, Drahtzangen, Zwickzangen, Schneidermesser, Multifunktionsmesser und Taschenmesser, Reparatur- und Wartungswerkzeug, das in eine scharfe und spitze Waffe umfunktioniert werden kann, einschließlich Sägen aller Art, Schraubenzieher, Brechstangen, Hebel, Kurbeln, Stemmeisen, Krähenfüße, Klauenhammer, Hammer, Schlägel, Kneifzangen, Spitzzangen, Schraubenschlüssel, verstellbare Schraubenschlüssel, Lötlampen, Schweißwerkzeug, Tauchlampen etc.
3.  Stumpfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Tennisschläger, Baseball- und Softball-Schläger, harte oder biegsame Golfschläger, Gummiknüppel, Stöcke, Stangen, Knüppel, Schläger jeder Art (dicke und kurze Knüppel mit biegsamem Ledergriff),
4.  Keulen, Haken, Gehstöcke, Stöcke, Kricketschläger, Hockey- und Hurling-Stöcke, Lacrosse-Schläger, Snowboards und Kanupaddel, Skateboards, Billardstöcke, Angelruten, Schlagringe, Stöcke, Knüppel, Kampfsportausrüstung, z. B. Dolche und Schwerter;
5.  Gegenstände, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere oder Besatzung sowie für die Sicherheit des Flugzeugs sowie dessen Fracht darstellen: Explosivkörper, brennbare Stoffe wie Munition, Sprengkapseln, Sprengkapseln und Detonatoren, Zündschnüre, Zünder, Rauchpatronen, Lunten, explosive Stoffe und Geräte, Nachbildungen oder Nachahmungen explosiver Stoffe und Geräte, explosive militärische Ausrüstungsgegenstände wie Minen, Handgranaten, Gase wie Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff und deren Behälter, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse, Überallzündhölzer, Tabakdosen oder -kisten aus Metall oder Blech, brennbare flüssige Kraftstoffe, z. B. Benzin/Diesel, Alkohol, Äthanol, Spraydosen, Terpentin, Terpentinersatz, Terpentinöl, Verdünner, brennbare Flüssigkeiten, z. B. Farbverdünner, alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol. % Alkohol;
6.  Chemische und toxische Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs sowie dessen Fracht darstellen: ätzende Stoffe, z. B. Quecksilber und Chlor in Thermometern, Batterien, die auslaufen können, Säuren, Basen, bleichende Stoffe, z. B. Bleichmittel und Weißer, Betäubungs- oder Abwehrsprays, z. B. Pfeffersprays, Tränengase, radioaktives Material, z. B. medizinische oder gewerbliche Isotope, infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z. B. infiziertes Blut, Bakterien oder Viren, ausgenommen bei Beförderung laut Vorschriften des für das Flugzeug geltenden Notfall- und Brandschutzplans, Materialien wie Feuerlöscher, die infolge von Oxidation Feuer entwickeln oder sich erhitzen können.

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in das aufgegebene Gepäck:

Leicht brennbare, entzündliche, abrasive, giftige, oxidierende, explosive, radioaktive, infektiöse, selbstentzündliche, reaktive Substanzen, Substanzen, die unter Feuchtigkeitseinwirkung eine Gefahr darstellen sowie verdichtete Gase, organische Peroxide und gefährliche Gegenstände, welche diese Stoffe und sonstige Materialien enthalten, die einer Untersuchung bedürfen, Sprengstoffe, Patronen, Zündschnüre, Sprengkapseln, Lunten, Zünder, Handgranaten, Minen, Propan- und Butangas, brennbare Flüssigkeiten, z. B. Benzin, Methanol, Methylalkohol und entzündliche flüssige Stoffe und Geräte und Werkzeuge, z. B. Camping-Gaszylinder mit diesen Stoffen, brennbare Feststoffe, reaktive Stoffe, z. B. Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale, Wunderkerzen, Bleichmittel, Weißer, Oxidantien, z. B. in Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien, organische Peroxide, Rattengift, giftige oder infektiöse Stoffe, z. B. infektiöses Blut, radioaktive Stoffe, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope, Quecksilber, Fahrzeugbatterien, Scheuermittel, z. B. Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten, DÜRFEN NICHT BEFÖRDERT WERDEN.

Es ist äußerst gefährlich, diese Substanzen mit an Bord zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Tabellen. Eine detaillierte Erläuterung unserer Beförderungsbedingungen erhalten Sie über unser Callcenter oder von unseren Mitarbeitern der Kundenbetreuung.

ACHTUNG: Alle scharfen Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck verstaut werden, müssen zum Schutz des Bodenpersonals und anderer Mitarbeiter sicher verpackt werden.

- LIST OF PROHIBITED ARTICLES-Ref. EU 2015-1998

Please check our Transport Of Lithium Batteries Within Passenger Baggage On Pegasus Airlines Aircraft Chart.

Please check our Provisions for Dangerous Goods Carried by Passengers or Crew on Pegasus Airlines.

ACHTUNG: Explosive Gegenstände, z. B. Farben, Feuerwerkskörper, Cracker, Gegenstände mit Verbrennungsmotor, z. B. Motorsägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher, radioaktive Stoffe können weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden!

Mitführung von FLÜSSİGKEIT Mitführung von FLÜSSİGKEIT Mitführung von FLÜSSİGKEIT

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Regeln der EG für die Beförderung von Waren in Form von Flüssigkeiten, Gelen und Anwendungen für zollfreie Güter Aufgrund der Risiken, die Güter in Form von Flüssigkeiten und Gelen als Handgepäck der Flugpassagiere für die Flugsicherheit darstellen, wurde folgende Verordnung der EG und der britischen zivilen Luftfahrt für die Beförderung von Handgepäck und diesbezüglich die Anwendungen für zollfreie Güter, gültig ab dem 6. November 2006, erstellt.

Regeln der EG für die Beförderung von Gütern in Form von Flüssigkeiten und Gelen

Flüssigkeiten oder Mittel in ähnlicher Substanz (Gele, Lotionen, Cremes, Zahnpaste, Sprays, Deodorants) dürfen im Gepäck der Fluggäste nur in kleinen Mengen und kleinen Packungen befördert werden.
Jede einzelne Verpackung darf als höchstes Fassungsvermögen maximal 100 ml Flüssigkeit haben. Solche Packungen, die in durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel aufzubewahren sind, dürfen als maximales mittragbares Gewicht je Passagier insgesamt 1 Liter betragen.
Die durchsichtigen Beutel, sind an den Kontrollpunkten seitens der Handgepäckbesitzer persönlich aus dem Handgepäck zu entnehmen, dem Sicherheitspersonal zu zeigen und auf das Band des Kontrollgeräts zu legen.
Als Sicherheitsbeutel sind in der Regel jene Beutel zu verwenden, die im Haushalt als Gefrierfachbeutel benutzt werden, die wiederverschließbar und dicht sind.
Mittel wie Medizin oder Babynahrung dürfen zwar in ihren eigenen Verpackungen mitgenommen werden, müssen jedoch an den Kontrollpunkten aus dem Handgepäck genommen und dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden.
Dieser Antrag gilt auch gleich für internationale Flüge aus der Türkei Dieser Antrag gilt für den Flughafen Antalya vom 15. April 2009. Und wird ın Izmir Adnan Menderes, Milas, Bodrum und Dalaman Flughafen am 01. Oktober 2009 und in Istanbul Sabiha Gökcen Flughafen ab 01. Januar 2010 gültig sein. Taschen sind von der Theke oder einem bestimmten Punktzu bekommen.

Anwendungen für den Einkauf von zollfreien Waren im Terminal und im Flugzeug:

Im Terminal

Shops haben ihre zum Verkauf angebotenen Waren in speziell versiegelten und transparenten Einkaufsbeuteln zu verkaufen.

Das Verkaufspersonal muss die Kassenbons oder Quittungen, welche Informationen bezüglich der eingekauften Ware beinhalten (Kaufdatum, Ort des Einkaufs), sichtbar neben der Waren in den Beutel legen, sodass diese sichbar sind ohne den Beutel öffnen zu müssen.
Die Öffnungen der Einkaufstüten sind seitens des Verkaufspersonals zu versiegeln und dürfen vom Fluggast bis zur Ankunft am Zielflughafen unter keinen Umständen geöffnet werden.
Waren, die in Shops eingekauft werden, welche die genannten Sicherheitsregeln nicht beachtet haben können während der Sicherheitskontrollen beschlagnahmt werden.

Bei Flügen mit Zwischenlandungen / Transitflügen

(Keine Sonderbedingungen für bestimmte Länder oder Städte: z.B. AYT/ZRH/MUC/AYT oder AYT/LNZ/SZG/AYT)

Für den Einkauf von flüssigartigen Produkten von Duty-free Shops in Nicht-EU-Ländern, einschließlich der Flughäfen unseres Landes, gibt es bisher keine Begrenzungen für Flugpassagiere, die am Flughafen der Erstankunft landen. (ZRH und LNZ für die oben angegebenen Beispiele)
Flugpassagieren, die jedoch – wieder einschließlich der Flughäfen unseres Landes –Einkäufe in Duty-free-Shops in Nicht-EU-Ländern getätigt haben, müssen die eingekauften Waren in flüssiger Substanz bei ihrer Landung auf dem zweiten Flughafen (MUC ve SZG) in der Zwischenstation durch das Zoll- bzw. Sicherheitspersonal in Verwahrung geben und den Passagieren wird es ab hier untersagt, mit diesen Produkten wieder in ihr Flugzeug einzusteigen. Bei Produkten mit nichtflüssigem Inhalt gilt die Bedingung der Beilage der Einkaufsquittung mit den Einkaufsinformationen sichtbar im versiegelten, transparenten Einkaufsbeutel und der Aufbewahrung der Produkte im dicht versiegelten Beutel. Beutel und Waren, die diesen Bedingungen nicht entsprechen werden ebenfalls in Verwahrung genommen.

Das Ziel dieser Vorsichtsmaßnahme, die die Länder der EU mit diesen Verordnungen anstreben, ist die Verhinderung von Sicherheitsrisiken durch Waren, die in Nicht-EU-Ländern des vorigen Fluges gekauft wurden. und in dem jeweiligen Fall Land des Abflugortes sind, . Trotz geringer Wahrscheinlichkeit dürfen Passagiere ihre Einkaufsbeutel in der Zwischenstation mit sich führen, falls sie ihren Einkauf vorher in einem Mitgliedsland der EU oder einem Flughafen in einem EU-Land getätigt haben, unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Die entsprechenden Bedingungen sind die gleichen: Transparenter Beutel, Beilage der Einkaufsquittung mit den Einkaufsinformationen im Beutel sowie Versigelung des Beutels.

Anwendung bei Flügen mit 3 Etappen / Transitpassagieren

Es wird derzeit an verschiedenen Lösungen für die Aufklärung unserer Passagiere mit diesen Informationen spätestens beim Check-in, noch vor dem Betreten der Wartehalle in Zollzone, gearbeitet.
In der ersten Etappe mit dem Flughafen des Inlandes als Abflugort (z.B. AYT/ZRH oder AYT/LNZ) werden unseren Fluggäste, die im Flughafen des ersten Zielortes landen werden, nicht nur der Verkauf von Produkten in flüssiger Form sondern der Verkauf von jeglichen Duty-free Waren ausgeschlossen.
In solchen Flügen werden nur jenen Fluggästen Duty-free Waren zum Kauf angeboten, deren Zielort der Flughafen der ersten Landung ist (Bordkarte und Namen dieser Fluggäste wird während des Kaufs überprüft) und die sich auf dem Rückflug befinden.

Seit 1. März 2009 treten die neuen ICAO und ECAC Regeln in Kraft, mit denen die Menge an Flüssigkeiten begrenzt wird, die Flugreisende in ihrem Hand-/Kabinengepäck mitführen dürfen.

Sicherheitswarnung Sicherheitswarnung Sicherheitswarnung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Sehr geehrter Fluggast, in Übereinstimmung mit dem Verfahren basierend auf dem nationalen Sicherheitsprogramm für Zivilluftfahrt unter Genehmigung durch die Generaldirektion des türkischen Ministeriums für maritime Angelegenheiten und dem türkischen Ministerium für Transport, Kommunikation und Zivilluftfahrt kann ein Gepäckstück zum Zweck der Sicherheitsdurchsuchung oder zur Gewährleistung der Sicherheit geöffnet werden, wenn ein verbotener Gegenstand entdeckt wird, selbst wenn der Eigentümer nicht anwesend ist. Dies geschieht in Gegenwart von Polizei, privatem Sicherheitspersonal und – bei internationalen Flügen – in Gegenwart von Zollbeamten und der Fluggesellschaft oder einem ihrer Vertreter. In diesem Fall wird der Vorgang von CCTV-Kameras aufgezeichnet und der Fluggast haftet für alle Schäden, wenn das Gepäckstück abgeschlossen ist.
Bitte überprüfen Sie, dass sich keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände in Ihrem Gepäck befinden.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit packen Sie Ihr Gepäck bitte selbst oder überwachen Sie diesen Vorgang. Wenn Sie Ihr Gepäck packen, überprüfen Sie bitte alle versiegelten Kisten, Pakete sowie alle Verpackungen. Akzeptieren Sei keine Gegenstände, die Ihnen nicht gehören, oder Gegenstände, die Sie an eine andere Person weitergeben sollen.

Beförderungsbedingungen Haftungshinweise Beförderungsbedingungen Haftungshinweise Beförderungsbedingungen Haftungshinweise

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

  • Die Beförderung unterliegt gemäß Gesetz Nr. 2920 vom 14. Oktober 1983, türkisches Zivilluftfahrtgesetz, den Haftungsregeln und Beschränkungen des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Flugverkehr in der Fassung vom 12. Oktober 1928 und des Protokolls von Den Haag vom 28. September 1955, mit dem das Warschauer Abkommen geändert wurde. Abkommen und Protokoll regeln die Haftung des Beförderers bei Todesfall oder Verletzung von Reisenden und bei Verlust und Beschädigung von Gepäck und führt für eine Reihe von Umständen Haftungsbeschränkungen ein.

Sofern nicht zuvor ein höherer Wert mitgeteilt und keine Zusatzgebühr dafür bezahlt wurde, ist die Haftung bei Verlust von registriertem Gepäck auf 20 US$ pro Kilo beschränkt.

  1. Jegliche Haftungsaufhebung oder -beschränkung für den Beförderer gilt auch zugunsten von dessen Agenturen, Mitarbeitern und Vertretern.
  2. Der Beförderungsvertrag unterliegt dem Gesetz Nr. 2920 und den international Abkommen, auf die in dem Gesetz Bezug genommen wird, den Bestimmungen dieses Flugscheins, den anzuwendenden Gebührentarifen des Beförderers und den allgemeinen Beförderungsbedingungen des Beförderers, mit denen er unter Hinweis in diesem Text verbunden wird.
  3. Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder Vertreter des Beförderers ist dazu ermächtigt, die Bestimmungen dieses Vertrages zu ändern oder aufzuheben.
  4. Der Beförderer wird jegliche vernünftigerweise zu erwartende Anstrengungen unternehmen, um den Reisenden und sein Gepäck rechtzeitig zu befördern. Unter Umständen, die dem Beförderer nicht angelastet werden können, oder die unerwartet eintreten, kann der Beförderer die in den Flugplänen oder sonst wo angezeigten Flugzeiten und die in den Flugscheinen angezeigten Zielorte ändern oder vom Anflug auf diese Orte absehen oder andere Beförderer oder Flugzeuge einsetzen, wobei er dies - sofern möglich - zuvor bekannt geben wird.
  5. Der Beförderer behält sich das Recht vor, Personen, die sich Flugtickets unter Verstoß gegen bestehende Gesetze, die Gebührenordnung des Beförderers oder seiner Beförderungsordnung verschafft haben, von der Beförderung auszuschließen.
  6. Flugscheine haben ab dem Datum des Antrittsfluges eine Gültigkeit von einem Jahr. Nach der Bezahlung des Flugpreises sind jegliche Preiserhöhungen, die sich bis zum Abflugdatum ergeben können, für den bezahlten Flug unwirksam. Änderungen bei Steuern oder Kosten können entweder vom Reisenden eingefordert oder an ihn erstattet werden.
  7. Registriertes Gepäck wird an denjenigen ausgehändigt, der den Gepäckschein und den Gepäckcoupon vorweist. Bei Beschädigungen am Gepäck während der Beförderung ist der Beförderer nach Feststellung des Schadens, bei Verspätung des Gepäcks unverzüglich nach Erhalt bzw. innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.

Beförderungshinweise

•Bei Abholung Ihres Tickets auf dem Flughafen müssen Sie am Check-in-Schalter und ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Heiratsurkunde) vorlegen. Andernfalls werden Sie vom Flug ausgeschlossen.
•Achten Sie bitte darauf, Ihre Ticket- und Gepäckvorgänge bei Inlandsflügen 45 Minuten und Auslandsflügen 60 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zum Abschluss zu bringen; andernfalls verlieren Sie sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrem Ticket.
•Der Preise für eine Flugreise kann Steuern und Gebühren einschließen, die staatlicherseits bei der Beförderung im Luftverkehr vorgesehen sind. Diese Steuern und Gebühren, die einen bedeutenden Anteil der Kosten einer Flugreise ausmachen können, sind bisweilen bereits im Flugpreis enthalten, bisweilen werden sie jedoch in der Spalte "STEUERN" des Flugreisedokumentes (e-Ticket) gesondert ausgewiesen. Bisher nicht einkassierte Steuern oder Gebühren können deshalb gesondert von Ihnen verlangt werden. 

Hinweise zu Ihrer eigenen Sicherheit

  • •Packen Sie Ihr Gepäck entweder selbst oder seien Sie anwesend, wenn Ihr Gepäck gepackt wird.
    •Öffnen und prüfen Sie alle geschlossenen Pakete, Schachteln und Verpackungen und legen Sie sie erst danach in Ihr Gepäck.
    •Nehmen Sie keinerlei Gegenstände an, die Ihnen zur Übergabe an Dritte übergeben werden.

Sitzplatzwahl gegen Gebühr Sitzplatzwahl gegen Gebühr Sitzplatzwahl gegen Gebühr

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Für die vorausbezahlte Sitzplatzauswahl gelten folgende Bedingungen:

1. Bei optionaler Reservierung ist keine Sitzwahl (Seat Selection) vorgesehen. Die Wahl des Sitzes erfolgt entweder bei oder nach dem Kauf des Flugscheins. (Sofern die Sitzplatzgebühr für den reservierten Sitz nicht gezahlt wird, erfolgt kurze Zeit später automatisch die Stornierung der Reservierung.)

2. Falls ein Flug ohne das Verschulden des Reisenden ausfällt, sich verzögert, oder der Reisende nicht den gewählten Sitz erhält, kann eine Sitzplatzstornierung vorgenommen werden und dem Reisenden wird die Gebühr erstattet

3. Änderungen des Sitzplatzes sind ohne Soforte Änderung des Fluges nicht möglich

4 .Sitzplatzreservierungen allein können nicht storniert und die Gebühren nicht erstattet werden..

5. Falls ein Reisender aus eigener Veranlassung eine Reservierungsänderung beantragt, kann der für den ursprünglichen Flug gewählte Sitz nicht auf den neuen Flug übertragen werden. Dafür wird dem Reisenden die Sitzplatzgebühr ohne jeglichen Abzug zurückerstattet. Für eine neue Sitzplatzwahl muss der Reisende erneut den Knopf "Gebührenpflichtige Sitzplatzwahl" anklicken und die auf dem Bildschirm angezeigte Gebühr bezahlen.Im Rahmen von Vorteilspaketen und Extra-Paketen darf neben dem Freigepäck zusätzliches, im Paket enthaltenes Gepäck kostenlos aufgegeben werden. Klicken Sie hier für Details zu Vorteils- und Extra-Paketen.

Pegasus Cafe und gastronomischer Service Pegasus Cafe und gastronomischer Service Pegasus Cafe und gastronomischer Service

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Die Verpflegung ist auf allen Linienflügen von Pegasus Airlines kostenpflichtig.


Mahlzeiten können bis zu 24 Stunden vor dem Abflug bestellt werden. Weniger als 24 Stunden vor dem Flug werden keine neuen Bestellungen für Mahlzeiten angenommen.


Wenn Sie Mahlzeiten, die Sie über unsere Website, unsere Agenturen und unser Callcenter gekauft haben, innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug stornieren, wird der Preis der bezahlten Mahlzeit nicht erstattet.


 Stornierungen und Änderungen, die mehr als 24 Stunden vor dem Abflug vorgenommen werden 


Falls Sie einen Flug ändern oder stornieren, werden bereits bezahlte Mahlzeiten für den Flug automatisch voll erstattet, wenn das ursprüngliche Flugticket storniert wird. Für den neuen Flug müssen Sie erneut eine Mahlzeit auswählen und den Kaufvorgang wiederholen. 


Stornierungen und Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug vorgenommen werden             


Falls Sie einen Flug innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug stornieren oder ändern, wird der Preis für Mahlzeiten nicht erstattet.  
Im Rahmen von Vorteilspaketen und Extra-Paketen darf neben dem Freigepäck zusätzliches, im Paket enthaltenes Gepäck kostenlos aufgegeben werden. Klicken Sie hier für Details zu Vorteils- und Extra-Paketen.

Zusätzlicher Sitzplatz Zusätzlicher Sitzplatz Zusätzlicher Sitzplatz

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Für erhöhten Komfort können unsere Passagiere (etwa aus gesundheitlichen Gründen) einen zusätzlichen Sitzplatz buchen. Zudem ist es ihnen gestattet, ihre Wertgegenstände oder zerbrechliche Gegenstände, Musikinstrumente und diplomatisches Gepäck unter Einhaltung der Bestimmungen unserer Fluglinie an Bord zu nehmen.

a. Zusätzliche Sitzplätze können nicht für Gepäck, z. B. Kleidung, Nahrung etc., gewährt werden.
b. Zusätzliche Sitzplätze können nur für jeweils einen Gegenstand gewährt werden. Dieses Gepäckstück muss von einem Passagier mitgeführt werden. Für diesen zusätzlichen kostenpflichtigen Sitzplatz ist eine Reservierung erforderlich.
c. Wertgegenstände oder zerbrechliche Gegenstände, Musikinstrumente oder diplomatisches Gepäck müssen von einem Passagier mitgeführt werden.
d. Das maximal zulässige Gewicht für derartige Gegenstände beträgt 75 kg.
e .Der zusätzliche Sitzplatz muss zum Zeitpunkt der Buchung des Fluges vom Passagier gebucht und bezahlt werden.

Wenn Sie einen zusätzlichen Sitzplatz buchen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pegasus Callcentre.

Check-in Check-in Check-in

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Zur Vermeidung von Problemen auf dem Flug achten Sie Bitte darauf, mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Bei Pegasus wird der Check-in bei Linienflügen im Inland 45 Minuten und ins Ausland spätestens 60 Minuten vor dem Abflug beendet. Passagiere, die ihr Gepäck bis dahin nicht aufgegeben haben bzw. ihren Check-in bis zur genannten Zeit nicht beendet haben, verlieren jegliche Rechte in Bezug auf den gebuchten Fluges.

Beim Check-in müssen bei Inlandsflügen ein gültiger Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Führerschein, Heiratsurkunde) und bei Auslandsflügen ein Reisepass vorgezeigt werden.

Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Flugbegleitung nach Zypern reisen, müssen mit gültiger Einwilligungserklaerung ihrer Eltern reisen sofern sie einen türkischen Personalausweis besitzen. Die Einwilligungserklärung muss notariell oder von offiziellen Behörden beglaubigt sein.

Reisepass und Ausweise sind für Flüge nach Nord-Zypern vorgeschrieben; ein Führerschein wird nicht akzeptiert.

Für Jugendliche Passagiere unter 18 Jahren, muß jeweils eine schriftliche Einwilligungserklärung vom anderen Elternteil vorgezeigt werden, sofern die Reisebegleitung aus einem Elternteil besteht. Die Passagiere sind nicht zum Flug zugelassen solange die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt sind.

Für Inlandsflüge anerkannte Unterlagen

Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen werden bei Inlandsflügen bei Personenkontrollen nur die unten aufgeführten Unterlagen akzeptiert:

Personalausweis
Führerschein
Pass bzw. ein offizieller Ausweis als Ersatz für den Pass
Heiratsurkunde
Ausweise, die von einer offiziellen Stelle / Verwaltungen ausgestellt sind
Gesundheitszeugnis
Geburtsurkunde bis ein Monat nach der Geburt in Verbindung mit Ausweis der Eltern

Die von Staatsbürgern der Türkischen Republik verwendeten offiziellen Reisedokumente müssen deren türkische Ausweisnummer enthalten.


Für Die Inlandsflüge nicht erlaubte / akzeptierte Unterlagen

Andere Ausweise, die nicht den oben angegeben entsprechen, können für die Inlandsflüge nicht akzeptiert werden.

Darüber hinaus werden die unten aufgeführten Ausweise nicht akzeptiert:

Kopie des Ausweises
Aus dem Internet entnommene Daten des Ausweises der Republik Türkei
Alle Kopien der oben aufgeführten Ausweise bzw. solche die als Ausweise gelten, können nicht als Ausweis anerkannt werden.

Babys und Kinder Babys und Kinder Babys und Kinder

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Babys, die am Tag der Abreise jünger als 3 Jahre sind (0-24 Monate) werden als Passagiere angenommen. Babys jünger als 7 Tage werden nicht für den Flug zugelassen, auch nicht in Obhut ihrer Eltern. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein Erwachsener höchstens ein Baby mitnehmen.

Baby-Passagiere älter als 8 Tage und unterhalb des 3. Lebensjahres

  • Können mit ihren Eltern die18 Jahre und älter sind / deren Erlaubnis reisen.
    Reisen gemäß Baby-Tarif.
    Dürfen nicht unter die Reisebegleitung von Kabinen-Personal gegeben werden.

Kinder ab dem 3. Lebensjahr – unter dem 7. Lebensjahr

Dürfen nicht alleine reisen.
Dürfen in Reisebegleitung der Eltern die18 Jahre und älter sind / Berechtigten reisen.
Bekommen keine Reisebegleitung vom Kabinen-Personal.
Reisen gemäß Kinder-Tarif / -Ermäßigung.

Kinder ab dem 7. Lebensjahr – unter dem 13. Lebensjahr

  • Voraussetzung ist, dass die Verfahrensregeln für Kinder ohne Begleitung eingehalten werden, dürfen ohne Reisebegleitung reisen. Beachten Sie hierzu bitte den Absatz unten, in dem Sie detaillierte Informationen über die „Verfahrensregeln für Kinder ohne Begleitung“ finden.
    Reisen gemäß Kinder-Tarif / -Ermäßigung.
    Kinder dürfen bei Flüge die eine Verbindung haben nicht allein Reisen.

Für Kinder die ohne Reisebegleitung fliegen, ist die Berechtigung/Erlaubnis durch die Eltern oder den gesetzlichen Vormund erforderlich. Hierfür wird das Formular für die Berechtigung für den Kinder-Transport ohne Reisebegleitung ausgefüllt und von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben. Das Kind ohne Reisebegleitung wird vom Bodenpersonal zum Flugzeug geführt und dem Kabinenpersonal übergebe. Während dieses Zeitraums muss die Familie oder der gesetzliche Vormund des Kindes am Flughafen warten. Am Ankunftsort wird das Kind vom Kabinenpersonal an das Bodenpersonal übergeben. Das Bodenpersonal übergibt das Kind an die Person, die für das Abholen des Kindes bestimmt ist.Beachten Sie hierzu bitte den Absatz unten über die „Verfahrensregeln für Kinder ohne Begleitung“ mit detaillierten Informationen über Kindertarife und -regelungen.

Gäste, die über 13 Jahre, aber unter 18 Jahre alt sind, dürfen allein reisen; die Verfahrensregeln für Kinder ohne Begleitung finden keine Geltung. Sie dürfen jedoch nicht mit Kindern reisen, die noch keine 13 Jahre alt sind.

Tarife für Kleinkinder und Jugendliche

Für jede im Flugticket enthaltene Strecke gelten Altersgrenzen. Selbst wenn ein Kleinkind bei Reiseantritt unter der Altersgrenze ist, muss es aus Sicherheitsgründen - sofern es am Rückflug die Altersgrenze überschritten hat - bei dem Rückflug einen eigenen Sitzplatz belegen, für den ein Ticket nach Kleinkindtarif gelöst werden muss. Ebenso müssen Passagiere, die am Rückflug das 13. Lebensjahr vollendet haben, ein Ticket nach Erwachsenentarif lösen.

Für Preisbedingungen, die für Kinder und Babys gelten, können Sie sich auf unserer Homepage, der Pegasus Ticket-Hotline und bei unseren Agenturen informieren.

Verfahren Für Alleinreisende Kinder Verfahren Für Alleinreisende Kinder Verfahren Für Alleinreisende Kinder

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Bei unseren In- und Auslandsflügen

Dürfen Kinder von 7-12 Jahren alleine im Flugzeug verreisen. Unsere Fluggesellschaft freut sich, alleinreisenden Kindern von 7-12 Jahren einen Begleitservice anbieten zu können. Da nur eine begrenzte Anzahl an alleinreisenden Kindern auf unseren Flügen befördert werden kann, ist es sehr wichtig, dass der Wunsch nach einem Begleitservice zum Zeitpunkt Reservierung angegeben wird. Die Reservierungs- und Ticketformalitäten für alleinreisende Kinder von 7-12 Jahren werden nur vom Call Center vorgenommen. Wir bitten unsere Gäste, sich die nachstehend erläuterte Verfahrensweise aufmerksam durchzulesen.

HILFE FÜR ALLEINREISENDE KINDER

  • Kinder ohne Begleitung dürfen nur mit Erlaubnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters alleine verreisen. Das Kind wird vom Bodenpersonal zur Abflugzeit zum Flugzeug gebracht und dem leitenden Flugbegleiter in der Kabine übergeben. Während dieses Zeitraums muss die Familie des Kindes oder der gesetzliche Vertreter am Flughafen warten. Am Zielflughafen wird das Kind von dem Kabinenpersonal an das Bodenpersonal übergeben. Das Bodenpersonal übergibt das Kind der beauftragten Empfangsperson.

Servicegebühr für alleinreisende Kinder
Für das Kind muss außerdem das Datum, an dem das Kind reisen wird, angegeben, die gültigen Gebühren für die Flugstrecke bezahlt und das Flugticket ausgestellt werden.

SSR Code: UMNR
Preis

Wie wird der Begleitservice für ein alleinreisendes Kind gebucht?

Der Begleitservice muss gleichzeitig mit der Flugreservierung gebucht werden.
Die Buchung muss spätestens 24 Stunden vor dem Abflug erfolgen.
Die Eltern müssen am Flughafen ein Formular zur Beförderung alleinreisender Kinder ausfüllen.

Wann muss man sich am Check-in Schalter einfinden?

Das Formular zur Beförderung alleinreisender Kinder wird ausgefüllt und von den Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet.
Damit alle Formalitäten vollständig und pünktlich abgeschlossen werden können, sollten Sie sich bei Inlandsflügen 1,5 Stunden und bei Auslandsflügen 2 Stunden vorher am Flughafen einfinden und die Check-in Formalitäten durchführen.

Hausetiere Hausetiere Hausetiere

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Lebende Tiere können auf unseren internationalen Flügen nicht im Frachtraum transportiert werden, können jedoch in der Fluggastkabine mitgeführt werden, sofern ihr Gesamtgewicht einschließlich Käfig nicht 8 kg überschreitet.
Auf unseren inländischen Flügen und Verbindungen nach Zypern können lebende Tiere in unserer gesamten Flotte entweder im Frachtraum oder in der Kabine transportiert werden.
 Das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Bahrain akzeptieren keine lebenden Tiere aus dem Ausland. Aus diesem Grund transportieren wir keine lebenden Tiere auf Flügen in das Vereinigte Königreich, in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Katar und nach Bahrain.
 Lebende Tiere, die nach Genf (GVA) mitgeführt werden, sind offiziell bis spätestens 48 Stunden vor Abflug anzumelden (PETC).

Wenn Sie planen, ein Haustier mit auf Ihren Flug zu nehmen, müssen Sie dies telefonisch beim Pegasus Callcenter melden und dort eine entsprechende Reservierung vornehmen. 


• Als Haustiere gelten nur Katzen, Hunde und Vögel; sie dürfen in einem vom Passagier mitgebrachten Behälter von 55 x 40 x 20 cm mitgeführt werden. 
• Der Passagier muss auf Anfrage ein Gesundheitszertifikat für das Tier bereithalten sowie Impfunterlagen und einen Ausweis (ID-Karte) (Passagiere, die in EU-Länder reisen, benötigen einen Pass für das Haustier, das sie auf dem Flug mit sich führen möchten). 
• Bei Privatreisen müssen Haustiere (Hunde, Katzen), die aus Nicht-EU-Staaten oder Gebieten, die nicht in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1219/2014 [Ersatz für Verordnung (EU) Nr. 557/2013] aufgeführt sind, in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden sollen, gegen Tollwut geimpft sein. Zudem müssen sie innerhalb der letzten drei (3) Monate vor dem geplanten Reisetermin gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2000/258 in einem zugelassenen Labor einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen worden sein. Eine aktuelle Liste der zugelassenen Labore ist unter folgendem Link erhältlich: ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm. Es liegt in der Verantwortung unserer Fluggäste, die entsprechenden Testunterlagen und Dokumente dem Personal am Abflughafen vorzulegen. Lebende Tiere von Fluggästen, die keine gültigen Testunterlagen und Impfnachweise vorlegen oder deren Testbericht mehr als drei Monate vor dem Reisedatum erstellt wurde, werden nicht an Bord genommen.
• Haustiere (Katzen, Hunde usw.), die von Nicht-EU-Ländern in EU-Länder reisen, müssen gegen Tollwut geimpft sein und es muss mindestens 30 Tage nach der Impfung eine Messung des Antikörper-Titers erfolgt sein. Das Impfdatum und seine Dauer muss im „Impfpass“ eingetragen sein.
• Das Gesamtgewicht des Haustiers einschließlich Behälter darf 8 kg nicht übersteigen. 
• Vögel dürfen nur auf Inlandsflügen mitgeführt werden. Maximal zwei Vögel (Mutter und Junges), zwei Hunde (Mutter und Welpe) und zwei Katzen (Mutter und Kätzchen) dürfen im selben Behälter mitgeführt werden. 
• Die Gesamtzahl der zulässigen Haustiere in der Kabine beträgt drei. 
 • Pegasus Airlines behält sich das Recht vor, die Mitführung eines Haustiers zu verweigern.  Haustiere müssen gesund, harmlos, sauber und geruchsfrei sein. Wenn der Zustand des Tiers bedenklich erscheint (weil es ruhelos, aggressiv, krank, sehr alt oder sehr jung ist usw.), kann das Personal am Terminal die Transporterlaubnis verweigern. Laut den Bestimmungen dürfen Tiere unter einem Alter von drei Monaten und ohne Tollwut-Impfung nicht transportiert werden. Trächtige Tiere dürfen nicht transportiert werden und unsere Fluglinie übernimmt keinerlei Verantwortung für Haustiere, die in einem anderen Land aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert werden. 
 • Beachten Sie bitte, dass die folgende Änderung für die nichtgewerbliche Einführung von lebenden Tieren in die Türkischen Republik Nordzypern seit dem 3. August 2015 in Kraft ist. Entsprechend dessen gilt;

Für nichtgewerbliche, lebende Tiere, die mit einem Passagier befördert werden, ist eine Einfuhrbewilligung erforderlich.
Für die Einführung von anderen mitgeführten, lebenden Tieren muss ein Lizenzantragsformular (PİB.01 ) vor dem Flug ausgefüllt werden und dieses Formular muss zusammen mit der Gesundheitsbescheinigung an das Veterinäramt der Türkischen Republik Nordzypern gesendet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter veteriner.gov.ct.tr/KarantinaQuarantine.aspx.


PETC (Haustiere unter 8 kg): 


• Das Gewicht des in der Kabine zu transportierenden Haustiers darf 8 kg einschließlich Behälter nicht überschreiten. 
• In der Kabine zu transportierende Haustiere dürfen ausschließlich in Behältern bis 55 x 40 x 20 cm transportiert werden, die vom Passagier bereitzustellen sind.  
• Die Gesamtzahl der zulässigen Haustiere in der Kabine beträgt sechs.
• Großbritannien, die Vereinten Arabischen Emirate und Katar akzeptieren keine lebenden Tiere an Bord. Deshalb dürfen auf unseren Flügen nach Großbritannien, in die Vereinten Arabischen Emirate und Katar keine Haustiere transportiert werden. 


Preis

 AVIH (Haustiere, die mehr als 8 kg wiegen): 
• Wenn das Gesamtgewicht des Haustiers inklusive Behälter 8 kg überschreitet, wird es im Frachtraum transportiert. In jedem Fall muss der Passagier selbst den Behälter bereitstellen. 
• AVIH-Behälter (Transportbehälter für Tiere im Frachtraum) müssen eine tragbare Größe besitzen und Fluggäste müssen diese am Terminal bereithalten. Die Gitterstäbe des Behälters dürfen nicht zu weit auseinander liegen. 
• Maximal vier AVIH-Tiere werden pro Flug akzeptiert. • AVIH-Tiere dürfen auf allen Inlandsflügen und auf Flügen in die Türkische Republik Nordzypern transportiert werden. 
• AVIH-Tiere auf internationalen Airbus-Flügen werden nicht akzeptiert. 
• Das Tier muss gesund, harmlos, sauber und geruchsfrei sein. 
• Unabhängig davon, ob der Passagier Übergepäck hat oder nicht fallen die unten aufgeführten Gebühren für den Transport von Haustieren an. 
• Großbritannien, die Vereinten Arabischen Emirate und Katar akzeptieren keine lebenden Tiere an Bord. Deshalb dürfen auf unseren Flügen nach Großbritannien, in die Vereinten Arabischen Emirate und Katar keine Haustiere transportiert werden. 
• Ab 3. Juni 2013 dürfen AVIH-Tiere auf unseren Flügen von Köln nicht mehr mitgeführt werden. 
•Neben allen erforderlichen Dokumenten für den Transport von AVIH-Tieren müssen Passagiere auf internationalen Flügen, die von Antalya und Gazipaşa starten, außerdem ein „Tierärztliches Gesundheitszeugnis“ bereithalten, das vom Antalya Direktorat für Lebensmittel, Landwirtschaft und Nutztiere ausgestellt wurde; sonst wird die Mitfluggenehmigung verweigert. 


Preis

VERBOTENE HUNDE: American Pitbull, Fila Brazileiros, Japanischer Tosa, Pitbull-Terrier, Dogo Argentinos, American Staffordshire Terrier, Dogo Canario, Chow-Chow, Rottweiler, Doberman Mastiff Bulldogge, Kaukasischer , Mastino Napoletano, Boxer. 


Hinweis: Kangals (Anatolischer Schäferhunde) dürfen nur bis zum Alter von sechs Monaten transportiert werden.     

Klicken Sie hier und sehen Sie den Zwinger, die transportieren, halten von Flugzeugen für lebende Tiere.

Generell Generell Generell

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

This is a convenience translation of the Pegasus General Terms & Conditions. The Original Pegasus General Terms & Conditions have been prepared in the Turkish language (Pegasus Genel Kurallar ve Koşullar) and the Turkish language version shall prevail in any conflict with any non-Turkish version or translation of the Pegasus General Terms & Conditions.

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Mit Ihrem Besuch und der Nutzung dieser Seite erkennen Sie die folgenden Bedingungen und Konditionen an.

Auf der Internetseite der Pegasus Hava Taşımacılığı A.Ş. (Pegasus) können Sie für Inlandsflüge elektronische Tickets (e-Tickets) kaufen, Reservierungen und Streckenänderungen vornehmen sowie Stornierungen und Rückgabevorgänge durchführen.

Mit dem "elektronischen Ticket" (e-Ticket) ist der Flugschein gemeint, der die vom Beförderer oder im Auftrag des Beförderers erstellten Flugreiseinformationen enthält; er dient Sofort als Rechnung. Die Vertragsbedingungen und -hinweise stellen dabei jede für sich einen untrennbaren Bestandteil des Beförderungsvertrages und des Flugscheins dar.

Bei Online-Reservierungen und Ticketkäufen können Sie auf einmal für bis zu 5 Reisende und bis zu 6 Flüge Flugtickets erwerben. Innerhalb eines Tages können Sie mit der gleichen Kreditkarte allerdings höchstens zwei verschiedene Flugtickets erwerben.

Online-Vorgänge müssen vollständig und in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Pegasus übernimmt keinerlei Haftung für die Folgen, die falsche oder fehlerhafte Vorgänge bei Reservierungen, Reservierungsänderungen, Stornierungen, Rückgaben oder den Online-Kauf von Tickets zur Folge haben können.

Pegasus Airlines und seine Geschäftspartner können E-Mails und SMS-Nachrichten an Ihr Mobiltelefon senden, um Sie über Aktionen und Angebote zu informieren.

Pegasus Airlines kann die Vorlage der Kreditkarte, mit der das Flugticket gekauft wurde, verlangen.

Öffnen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie auf die unten stehenden Links klicken:

Buchungsänderungen, Stornierungen und Ticketerstattungen für Inlandsflüge und Flüge nach Zypern Buchungsänderungen, Stornierungen und Ticketerstattungen für Inlandsflüge und Flüge nach Zypern Buchungsänderungen, Stornierungen und Ticketerstattungen für Inlandsflüge und Flüge nach Zypern

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Umbuchungen


(1/G/P) (U/T/Z/V/X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y)

        
Über 2 Stunden
40 TL des Tarifs nicht erstattbar

Weniger als 2 Stunden Nicht erstattungsfähig

 

 

 Stornierung - Rückerstattung


(1/G/P) (U/T/Z/V/X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y)
Über 12 Stunden Nicht erstattungsfähig 60 TL des Tarifs nicht erstattbar
Weniger als 12 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig

 

Im Falle einer Ticketstornierung ist der Treibstoffzuschlag nicht erstattungsfähig von Spar- und Vorteilspakete. Bei Umbuchungen: Bis zu 2 Stunden vor dem Abflug ist der Treibstoffzuschlag zur Gänze erstattungsfähig. Weniger als 2 Stunden vor dem Abflug ist der Treibstoffzuschlag nicht mehr erstattungsfähig.

Das Beförderungsentgelt besteht aus Grundtarif, Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr. Die oben genannten Angaben gelten für standardmäßige Änderungen, die im Rahmen der standardmäßigen Tarifregeln vorgenommen wurden. Sollte sich jedoch ein vom Grundtarif unabhängiger Preisunterschied (d. h. Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr) zwischen dem ersten und zweiten Ticket ergeben, wird diese dem Passagier in Rechnung gestellt.

 Inlandsflüge - Geltende Vorschriften für Anschlussflüge auf Reisen im Inland
(*) Gilt nur für inländische Anschlussflüge im Rahmen von Inlandsreisen und Reisen in die Türkische Republik Nordzypern zwischen den Flughäfen Istanbul Sabiha Gökçen und Antalya, Ankara Esenboğa oder Izmir Adnan Menderes oder zwischen den Flughäfen Adana und Antalya. Für Transaktionen bei anderen Flügen im Inland und in der Türkischen Republik Nordzypern gelten die Bestimmungen zur Neuausstellung und Stornierung von Inlandsflügen und Flügen in der Türkischen Repulik Nordzypern.

REGELN ZUR TICKETNEUAUSSTELLUNG UND -STORNIERUNG BEI DEN PAKETEN BASIC, ESSENTIALS UND ADVANTAGE

Ablauf Dauer Regel

 

Neuausstellung

MEHR ALS 72 STUNDEN Ticketpreis minus 30 % Erstattung
ZWISCHEN 72 UND 24 STUNDEN Ticketpreis minus 50 % Erstattung
WENIGER ALS 24 STUNDEN Keine Erstattung möglich. (**)

 

Stornierung - Erstattung

MEHR ALS 72 STUNDEN Ticketpreis minus 30 % Erstattung
ZWISCHEN 72 UND 24 STUNDEN Ticketpreis minus 50 % Erstattung
WENIGER ALS 24 STUNDEN Keine Erstattung möglich. (**)



(**) Bei Stornierungen und Rückerstattungen, bei denen die Kosten nicht erstattet werden, erhalten die Fluggäste eine Rückerstattung der Steuern und bei Stornierungen, die mindestens 2 Stunden vor Abflug erfolgen, zusätzlich die Check-in-Gebühren.

 

Business Flex-Paketen

Bedingungen für Buchungsänderungen und Stornierungen von Business Flex-Paketen:

 

Gemäß den Buchungs- und Ticketbestimmungen werden für Stornierungen oder Änderungen von Extra-, Spar- oder Vorteilspaketen, die bis zu zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, keine Abzüge vorgenommen.

Im Falle von Änderungen, die bis zu zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, wird der Paketinhalt nicht auf den neuen Flug übertragen und der Paketpreis wird erstattet. Liegt der Preis des neuen Flugtickets über dem Preis des bestehenden Flugtickets, ist die Preisdifferenz zu bezahlen.

 

Im Falle von Stornierungen, die bis zu zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, wird der Ticketpreis zur Gänze – mit Ausnahme der beim Kauf des Flugtickets bezahlten Servicegebühr – und ohne Abzüge erstattet.

Im Falle von Stornierungen, die weniger als zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, erhalten Fluggäste mit Extra-Paket-Ticket, die Änderungen oder Stornierungen vornehmen möchten, lediglich die Flughafengebühren zurück. 

PEGASUS FLEX

Pegasus Flex steht Ihnen bei der Buchung Ihres Tickets zur Auswahl. Dieser Tarif bietet Ihnen eine größere Flexibilität und ermöglicht beliebig viele Änderungen an Ihrer gerade erst durchgeführten Buchung. Haben Sie bereits ein Ticket erworben, kann dieses Produkt nicht separat hinzugefügt werden. Mit Pegasus Flex können Sie Zeitpunkt und Flugstrecke Ihrer Buchung nach Ihren Wünschen ändern − ganz ohne Zusatzkosten. Falls der neue Flug teurer ist als der vorherige, wird Ihnen die Differenz in Rechnung gestellt. Pegasus Flex kann bis 6 Stunden vor Abflug erworben werden. Damit können Sie bis 2 Stunden vor Abflug Änderungen vornehmen. Bei Änderungen, die weniger als 2 Stunden vor Abflug vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen für die Ticket-Neuausstellung Ihrer jeweiligen Tarifklasse und Ihr Pegasus Flex Anspruch wird auf den neuen Flug übertragen. Mit Pegasus Flex können Sie im Rahmen der oben stehenden Bedingungen beliebig viele Änderungen vornehmen. Sämtliche Preisunterschiede zwischen einer alten und einer neuen Buchung werden Ihnen im Rahmen des Flex-Tarifs in Rechnung gestellt oder erstattet. Über das Callcenter vorgenommene Änderungen an Flugtickets sind ebenfalls kostenpflichtig.

Das Beförderungsentgelt besteht aus Grundtarif, Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr. Die oben genannten Angaben gelten für Änderungen, die über die Flex-Option vorgenommen wurden. Sollte sich jedoch ein vom Grundtarif unabhängiger Preisunterschied (d. h. Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr) zwischen dem ersten und zweiten Ticket ergeben, wird diese dem Passagier in Rechnung gestellt.

Über das Callcenter vorgenommene Änderungen an Flugtickets sind ebenfalls kostenpflichtig.

 

Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen für internationale Flüge Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen für internationale Flüge Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen für internationale Flüge

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

INTERNATIONALE FLÜGE: FLÜGE von der/in die TÜRKEI - von/nach DEUTSCHLAND / ÖSTERREICH / ASERBAIDSCHAN / BELGIEN / DÄNEMARK* / FRANKREICH / GEORGIEN / NIEDERLANDE / GROSSBRITANNIEN * / SCHWEDEN* / SCHWEIZ* / ITALIEN / BOSNIEN-HERZEGOWINA / SERBIEN / KOSOVO /MAZEDONIEN / ALBANIEN /RUMÄNIEN / GRIECHENLAND / SPANIEN / PRAG / BUDAPEST
Umbuchungen und Stornierungen - Erstattungskosten von Basic, Essentials und Advantage

     

Gebührencode

1/2/3/G
P/U/T/Z/V X/S/N/K/H/M/
L/B/Q/R/D/Y

Umbuchungen

Über 2 Stunden 20 EUR des Tarifs nicht erstattbar 45 EUR des Tarifs nicht erstattbar 45 EUR des Tarifs nicht erstattbar
Weniger als 2 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig


Stornierung - Rückerstattung
Über 72 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig 65 EUR des Tarifs nicht erstattbar
Zwischen 72 und 6 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig 85 EUR des Tarifs nicht erstattbar
Weniger als 6 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig

 

 *GEBÜHREN FÜR ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN UND ERSTATTUNGEN FÜR FLÜGE ZWISCHEN DER TÜRKEI UND DÄNEMARK / GROSSBRITANNIEN / SCHWEDEN / SCHWEIZ ERFOLGEN IN DER WÄHRUNG DES JEWEILIGEN LANDES, AUCH WENN DIESE GEBÜHREN IN DEN AGB IN EURO ANGEGEBEN SEIN KÖNNEN. 

Im Falle einer Ticketstornierung ist der Treibstoffzuschlag nicht erstattungsfähig von Basic, Essentials und Advantage. Bei Umbuchungen: Bis zu 24 Stunden vor dem Abflug ist der Treibstoffzuschlag zur Gänze erstattungsfähig. Weniger als 24 Stunden vor dem Abflug ist der Treibstoffzuschlag nicht mehr erstattungsfähig.

 

INTERNATIONALE FLÜGE: FLÜGE von/in die TÜRKEI - von/nach IRAK/ IRAN / LIBANON / RUSSLAND / UKRAINE / KASACHSTAN / KUWAIT / ISRAEL / KATAR / KIRGISISTAN / VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE / BAHRAIN
Umbuchungen und Stornierungen - Erstattungskosten von Basic, Essentials und Advantage

     

Gebührencode
1/2/3/G P/U/T/Z/V X/S/N/K/H/M/
L/B/Q/R/D/Y

Umbuchungen

Über 72 Stunden 30 USD des Tarifs nicht erstattbar 60 USD des Tarifs nicht erstattbar nicht erstattbar
60 USD des Tarifs nicht erstattbar
Zwischen 72 und 2 Stunden 35 USD des Tarifs nicht erstattbar 65 USD des Tarifs nicht erstattbar 65 USD des Tarifs nicht erstattbar
Weniger als 2 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig

Stornierung - Rückerstattung

Über 72 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig 85 USD des Tarifs nicht erstattbar
Zwischen 72 und 6 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig 115 USD des Tarifs nicht erstattbar
Weniger als 6 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig

 

 Im Falle einer Ticketstornierung ist der Treibstoffzuschlag nicht erstattungsfähig von Basic, Essentials und Advantage. Bei Umbuchungen: Bis zu 24 Stunden vor dem Abflug ist der Treibstoffzuschlag zur Gänze erstattungsfähig. Weniger als 24 Stunden vor dem Abflug ist der Treibstoffzuschlag nicht mehr erstattungsfähig.

RICHTLINIEN FÜR INLANDSFLÜGE** MIT ANSCHLUSS AN INTERNATIONALE FLÜGE  

Umbuchungen und Stornierungen - Erstattungskosten von Basic, Essentials und Advantage


Gebührencode
E / W / F / A

Umbuchungen

Über 72 Stunden 30% des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Zwischen 72 und 24 Stunden

50% des Ticketpreises nicht erstattungsfähig


Weniger als 24 Stunde Nicht erstattungsfähig
Stornierung - Rückerstattung


Über 72 Stunden 30% des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Zwischen 72 und 24 Stunden 50% des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Weniger als 24 Stunde Nicht erstattungsfähig

 

DIESE RICHTLINIEN GELTEN NUR FÜR ANSCHLUSSFLÜGE IM INLAND. DIE REGELN FÜR ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN FÜR INLANDSFLÜGE UND NORDZYPERN-FLÜGE GELTEN FÜR TICKETS, DIE FÜR INLANDSFLÜGE UND NORDZYPERN-FLÜGE OHNE ANSCHLUSS AUSGESTELLT WURDEN.

   

RULES FOR CONNECTING FLIGHTS*** DURING INTERNATIONAL FLIGHTS CONNECTING TO INTERNATIONAL FLIGHTS


Gebührencode
I-E-W
P-T-V S-K-M-B-R-Y
Umbuchungen Über 72 Stunden  45 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig 75 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig 75 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Zwischen 72 und 2 Stunden  50 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig 80 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig 80 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Weniger als 2 Stunde Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig
Stornierung
Über 72 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig 100 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Zwischen 72 und 6 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig 130 $ des Ticketpreises nicht erstattungsfähig
Zwischen 6 und 2 Stunden Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig
Weniger als 2 Stunde Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig Nicht erstattungsfähig

DIESE RICHTLINIEN GELTEN NUR FÜR INTERNATIONALE ANSCHLUSSFLÜGE. DIE BETREFFENDEN RICHTLINIEN FÜR ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN FÜR INTERNATIONALE FLÜGE GELTEN FÜR TICKETS, DIE FÜR INTERNATIONALE FLÜGE OHNE ANSCHLUSS AUSGESTELLT WURDEN. 

Das Beförderungsentgelt besteht aus Grundtarif, Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr. Die oben genannten Angaben gelten für standardmäßige Änderungen, die im Rahmen der standardmäßigen Tarifregeln vorgenommen wurden. Sollte sich jedoch ein vom Grundtarif unabhängiger Preisunterschied (d. h. Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr) zwischen dem ersten und zweiten Ticket ergeben, wird diese dem Passagier in Rechnung gestellt.

Bedingungen für Buchungsänderungen und Stornierungen von Extra-Paketen:

Gemäß den Buchungs- und Ticketbestimmungen werden für Stornierungen oder Änderungen von Extra Paket, die bis zu zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, keine Abzüge vorgenommen.

Im Falle von Änderungen, die bis zu zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, wird der Paketinhalt nicht auf den neuen Flug übertragen und der Paketpreis wird erstattet. Liegt der Preis des neuen Flugtickets über dem Preis des bestehenden Flugtickets, ist die Preisdifferenz zu bezahlen. 
Im Falle von Stornierungen, die bis zu zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, wird der Ticketpreis zur Gänze – mit Ausnahme der beim Kauf des Flugtickets bezahlten Servicegebühr – und ohne Abzüge erstattet.

Im Falle von Stornierungen, die weniger als zwei Stunden vor dem Abflug durchgeführt werden, erhalten Fluggäste mit Extra-Paket-Ticket, die Änderungen oder Stornierungen vornehmen möchten, lediglich die Flughafengebühren zurück. 
Für Anschlussflüge mit Extra-Paket gelten die Bestimmungen für Buchungsänderungen und Stornierungen von Extra-Paketen.

Pegasus Flex (UNBEGRENZTE TICKETÄNDERUNGEN)
Pegasus Flex, beim Kauf verkauften Tickets ist das richtige Ticket unbegrenzte Flexibilität gibt, kaufte das Ticket zu ändern. Tickets können allein dieses Produkt nach dem Kauf erworben werden. Wenn Pegasus Flex Tickets jederzeit erworben oder jede Spur kann es ohne zu bezahlen Strafen geändert werden. Geänderte Flug, es wird eine hohe Gebühr und die Differenz zum ersten Flug berechnet. Pegasus Flex 6 Stunden Flug und der Flug kann geändert werden, bis es verkauft wird unter Verwendung von Flex 2 Stunden bis zum Pegasus bleiben. Flugänderungen in weniger als 2 Stunden durchgeführt werden, ändert die Regeln der jeweiligen Klasse-Ticket und zog nach rechts die Pegasus Flex den Flug gemacht zu ändern. Pegasus kann eine unbegrenzte Anzahl von Veränderungen in den Bedingungen der oben mit Flex sein. Wenn der Flug Sie Änderungen an der Flex Preisdifferenz zwischen dem ersten Flug des Flex-Tarif gemacht haben, wird diese Differenz berechnet oder erstattet. Über das Callcenter vorgenommene Änderungen an Flugtickets sind ebenfalls kostenpflichtig.

Das Beförderungsentgelt besteht aus Grundtarif, Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr. Die oben genannten Angaben gelten für Änderungen, die über die Flex-Option vorgenommen wurden. Sollte sich jedoch ein vom Grundtarif unabhängiger Preisunterschied (d. h. Treibstoffzuschlag, Flughafensteuer, Check-in- und Servicegebühr) zwischen dem ersten und zweiten Ticket ergeben, wird diese dem Passagier in Rechnung gestellt.

Über das Callcenter vorgenommene Änderungen an Flugtickets sind ebenfalls kostenpflichtig.

Pe Check-In mit Hilfe des Pegasus Self Service Kiosk Pe Check-In mit Hilfe des Pegasus Self Service Kiosk Pe Check-In mit Hilfe des Pegasus Self Service Kiosk

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Den Fall, dass Sie nur mit Handgepäck reisen:

Sie können mit Hilfe des Pegasus Self Service Kiosk der Check-In schnell und bequem ausführen.

Das System arbeitet mit Hilfe der Berührung dem Bildschirms. Mittels der Tastenfelder auf dem Bildschirm können Sie Ihre Zielfelder auswählen, das Check-In schnell durchführen und Ihre Bordkarte zum Mitnehmen ausdrucken lassen und sich direkt zum Flugsteig begeben.

Am Kiosk können Sie dem Check-In für Ihre Hin- und Rückflüge innerhalb von 20 Stunden durchführen. Außerdem können Sie sich Ihre E-Tickets, die Sie über unsere Website, unser Call-Center oder unserer Agenturen gebucht haben, als „Elektronische Tickets oder Reisedokumente“ an unserem Self-Service Kiosk ausdrucken lassen.

Kioske sind am Sabiha Gökcen Flughafen, Flughafen Antalya, Bodrum Milas Flughafen, auf dem Flughafen Esenboga und Istanbul Atatürk Flughafen zu finden.

Internet Check in Internet Check in Internet Check in

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Das Check-in für Inlandsflüge und alle internationalen Flüge ab dem Flughafen İstanbul Sabiha Gökçen können Sie ganz rasch, einfach und im Voraus auf unserer Webseite durchführen.

Für den Check-in über das Internet müssen Sie nur die nötigen Daten auf dem entsprechenden online Check-in-Bildschirm auf unserer Hauptseite www.flypgs.com eingeben, Ihre Bordkarte selbst gestalten und diese ausdrucken lassen.

Bei Ihrer Ankunft am Flughafen brauchen Sie dann nur Ihren Ausweis (Personalausweis oder Führerschein) zusammen mit Ihrer Bordkarte vorzuzeigen und können danach direkt zum Flugsteig gehen. Für Reisegepäck, das Sie nicht mit in die Kabine nehmen können, müssen Sie sich an das Pegasus Check-in-Personal am Flughafen wenden.

Bei Tickets, die Sie über unsere Website, unser Call-Center, unsere Agenturen sowie über unsere Verkaufsbüros an den Flughäfen erworben haben, können Sie frühestens 72 Stunden vorher und spätestens 3 Stunden vor dem Flug über das Internet einchecken. Diese Möglichkeit bietet Ihnen auch die Gelegenheit, Ihre Verbindungsflüge vorher abzuchecken. Falls Sie einen Verbindungsflug gebucht haben, genügt es, wenn Sie beide Bordkarten über einen Drucker ausdrucken lassen.

Bei der Durchführung des Check-in über das Internet können Sie gleichzeitig durch Eingabe der Reservierungsnummer und der Eingabe der Vor- und Zunamen einer Begleitperson, diese mit einchecken, und somit die Gelegenheit nutzen, mit Ihrem Partner im Flugzeug zusammen zu sitzen.

Während des Check-ins über das Internet können Sie außerdem Ihren Sitzplatz (gegen Gebühr) selbst auswählen, oder anhand der automatischen Check-in Option unser System dazu beauftragen, Ihren Sitzplatz kostenlos zu bestimmen.

Falls Ihre Sitzplatzreservierung mehrere Fluggäste beinhaltet, können Sie nur für den vorgewählten Fluggast einen Sitzplatz kaufen und den Check-in ausführen.

Fluggäste die über das Internet eingecheckt haben, müssen mindestens 60 Minuten vor dem Abflug am Flughafen sein. Passagiere, die bis 60 Minuten vor dem Abflug ihr Gepäck nicht an das Check-in Personal abgegeben haben oder die vor dem Abflug nicht rechtzeitig am Flughafen erscheinen, können nicht an Bord, auch wenn Sie bereits eingecheckt haben.

Bei Flügen, bei denen Passinformationen verlangt werden, müssen Sie während der Abfertigung fehlerfreie Informationen zur Verfügung stellen.
Unsere Gäste mit Flug aus Tel-Aviv sollten 3 Stunden vor dem Flug am Flughafen sein, wenn sie Gepäck haben, und 1,5 Stunden vor dem Flug, sollte dies nicht der Fall sein.

Flughäfen Für Welche Das Check-in Über Das Internet Abgewickelt Werden Kann

Istanbul Atatürk Flughafen - IST Istanbul Sabiha Gökcen Flughafen - SAW (Online Check-in ist für internationale Flüge möglich) Adana - ADA
Ankara - ESB Antalya - AYT Bodrum - BJV
Dalaman - DLM Diyarbakır - DIY Erzurum - ERZ
Gaziantep - GZT İzmir – ADB Kayseri - ASR
Lefkoşa Ercan - ECN Malatya - MLX Trabzon – TZX
Van - VAN Mardin - MQM Samsun - SZF


Check-In-Gebühren Check-In-Gebühren Check-In-Gebühren

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Pro Reisendem und Flugabschnitt gemäß PNR ist eine Check-in-Gebühr ab 7 TL für Inlandsflüge, 8 TRY für Zypern und 8 USD für internationale Flüge (oder der entsprechende Betrag in Fremdwährung) zu zahlen. Dieser Betrag kann je nach Land und Flugstrecke variieren.

Für Transitflüge mit derselben Flugnummer wird eine einmalige Check-in-Gebühr erhoben. Bei Anschlussflügen, deren Einzelstrecken unterschiedliche Flugnummern aufweisen, wird jeweils eine eigene Check-in-Gebühr berechnet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was ist die Check-in-Gebühr?

Das ist die für die Check-in-Dienste zu leistende Gebühr. Diese Gebühr ist unabhängig vom Check-in-Vorgang mit sofortiger Wirkung beim Kauf eines Flugtickets über eine Pegasus-Verkaufsstelle (Agenturen, online, Callcenter, Verkaufsbüros und mobil) gemäß Unternehmensrichtlinien zu bezahlen.

2. Welche Regeln gelten für die Check-in-Gebühren?

Bei der Buchung aller Flugtickets wird pro Fluggast und pro Flugstrecke der PNR eine Check-in-Gebühr ab 7 TRY für alle Inlandsflüge innerhalb der Türkei bzw. ab . (oder der entsprechende Betrag in einer anderen Währung) für internationale Flüge berechnet. Diese Preise gelten für den Verkauf ab dem 01.07.14 und für Flüge ab dem 25.07.14. Die Höhe der Check-in-Gebühren richtet sich nach Flugstrecke und Land.

Für Transitflüge mit derselben Flugnummer wird eine einmalige Check-in-Gebühr erhoben. Bei Anschlussflügen, deren Einzelstrecken unterschiedliche Flugnummern aufweisen, wird jeweils eine eigene Check-in-Gebühr berechnet.

Online Check-in für Gruppen Online Check-in für Gruppen Online Check-in für Gruppen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Online-Check-in für Gruppen: Bitte achten Sie besonders darauf, dass Sie das richtige Geburtsdatum von Kindern angeben. Andernfalls kann das Reisebüro für die Eingabe falscher Passagierdaten (APIS) haftbar gemacht werden. Es müssen Online-Bordkarten vorgelegt werden. Auf Flügen nach Nordzypern müssen Kinder unter 18 Jahren einen gültigen Reisepass oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen können.

Zulässige Musikausrüstung Zulässige Musikausrüstung Zulässige Musikausrüstung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Möchten Sie auf Ihrer Reise Musikausrüstung mit sich führen, können Sie dieses Ihrem Fluggepäck hinzufügen, indem Sie vorab das Callcenter kontaktieren oder dies am Flughafenschalter melden. Sie können das Callcenter unter  0 69120063505 erreichen, wo Sie nähere Angaben zu unseren Regularien und Preisen für die Beförderung von Musikinstrumenten erhalten.

Die Bearbeitungsgebühr für Musikinstrumente, die die Standardabmessungen des Handgepäcks (20x40x55 cm) nicht überschreiten, wie z. B. Violinen oder Gitarren, kann am Schalter bezahlt werden und die Instrumente können dann in der Kabine mitgeführt werden. Für Instrumente, die in der Kabine mitgeführt werden können, können zusätzliche Sitzplätze erworben werden. Instrumente, die diese Maße überschreiten, können im Frachtraum des Flugzeugs mitgeführt werden, sofern sie in einem speziellen Koffer oder einer Schutzverpackung transportiert werden.

Die Gebühr für die Mitnahme von Musikinstrumenten beträgt TRY 45 auf Inlandsflügen und USD 45 auf internationalen Flügen. Transferpassagiere, die Musikinstrumente mit sich führen, haben die in der Tabelle angegebenen Gebühren für jeden Teilabschnitt ihrer Reise separat zu entrichten.

Zulässige Sportausrüstung Zulässige Sportausrüstung Zulässige Sportausrüstung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Sportausrüstung wird nicht als aufgegebenes Gepäck klassifiziert und ist daher nicht Teil der Freigepäckmenge. Jedes Gepäckstück unterliegt einer besonderen Servicegebühr und kann je nach Gewicht und Größe in der Kabine oder im Frachtraum des Flugzeugs mitgeführt werden.

Möchten Sie auf Ihrer Reise Sportausrüstung mit sich führen, können Sie dieses Ihrem Fluggepäck hinzufügen, indem Sie vorab das Callcenter kontaktieren oder dies am Flughafenschalter melden. Auf  www.flypgs.com können Sie Ihrem Flug auf der Seite „Meine Buchungen verwalten” Golf-, Ski- und Surfausrüstung hinzufügen. Dies können Sie während des Buchungsvorgangs oder nach dem Kauf Ihres Tickets tun.

Ist für Ihre Ausrüstung eine Schutzverpackung erforderlich, planen Sie dafür beim Check-in zusätzliche Zeit ein.

Aus der untenstehenden Tabelle können Sie die Gebühren für Gegenstände entnehmen, die Sie auf Ihrer Reise mit sich führen können.

Transferpassagiere, die Sportausrüstung mit sich führen, haben die in der Tabelle angegebenen Gebühren für jeden Teilabschnitt ihrer Reise separat zu entrichten.

Sportausrüstung wird pro Gepäckstück berechnet. Die Gebühren für zusätzliche Paare von Gegenständen, die im selben Gepäckstück transportiert werden, werden für jedes zusätzliche Stück gemäß den Sondergepäcktarifen von Pegasus Airlines berechnet, die für jeden Flugabschnitt gelten. 

Aufblasbare Bälle wie Fuß- oder Basketbälle können im aufgeblasenen Zustand transportiert werden; die Luft muss nicht abgelassen werden.

- Fahrräder: Fahrräder müssen angemessen verpackt sein, um Beschädigungen zu vermeiden.

- Tauchausrüstung: bestehend aus 1 Taucheranzug, Flossen, Maske, leerer Sauerstoffflasche (Tauchflasche), Flaschengurt, Flaschendruckmessgerät, Tarierweste, Unterwasserscheinwerfer, Schnorchel, Messer, Harpune und Schwimmweste. 

- Golf-Set: 1 Golf-Set besteht aus 14 Golfschlägern, 24 Bällen und einem Paar Schuhe.

- Ski-Set: hierzu gehört Snowboarding-, Wasserski- und Skiausrüstung.

- Surfausrüstung: hierzu gehört sämtliches Surfzubehör aus den Bereichen Windsurfen, Kiteboarding und Wellensurfen.

- Speziell transportierte Ausrüstung: hierzu gehören Kites, Kanu-Ausrüstung, Kanus, Hängegleiter, Paragliding-Ausrüstung, zulässige Jagdsportwaffen, Fechtsport- und Angelausrüstung.

Art der Dienstleistung
Kürzel
Details
 
Inlandsflüge
GOLF
Golf
TRY 25,00
Inlandsflüge
DIVE
Tauchausrüstung
TRY 25,00
Inlandsflüge
BIKE
Fahrrad
TRY 45,00
Inlandsflüge
SKI
Skiausrüstung
TRY 25,00
Inlandsflüge
SPEQ
Spezialausrüstung
TRY 45,00
Inlandsflüge
SURF
Surfausrüstung
TRY 45,00
Art der Dienstleistung
Kürzel
Details
 
Internationale Flüge
BIKE
Fahrrad
USD 45,00
Internationale Flüge
DIVE
Tauchausrüstung
USD 20,00
Internationale Flüge
GOLF
Golf
USD 20,00
Internationale Flüge
SKI
Skiausrüstung
USD 20,00
Internationale Flüge
SPEQ
Spezialausrüstung
USD 45,00
Internationale Flüge
SURF
Surfausrüstung
USD 45,00

 

Andere Ausrüstung, Materialien und tragbare Dienstleistungen Andere Ausrüstung, Materialien und tragbare Dienstleistungen Andere Ausrüstung, Materialien und tragbare Dienstleistungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Art der Dienstleistung
Kürzel
Details
 
Inlandsflüge
GAEX
Handgepäck, das beim Boarding eines Fluges, welcher von einem inländischen Standort aus startet und ins Ausland fliegt, als Übergepäck eingestuft wird.
TRY 50,00
Inlandsflüge
BBAG
Schutzverpackung Kinderwagen/Buggy
15,00 TRY
Inlandsflüge
AVIH(B)
AVIH(B) Tiere, die mehr als 15 kg wiegen und im Frachtraum transportiert werden können.
180,00 TRY
Inlandsflüge
AVIH(S)
Tiere, die zwischen 8 kg und 15 kg wiegen und im Frachtraum transportiert werden können.
TRY 120,00
Inlandsflüge
AMBL
Ambulift
TRY 165,00
Inlandsflüge
HUM1
Leichnam
TRY 550,00
Inlandsflüge
HUMC
Kinderleichnam
TRY 250,00
Inlandsflüge
LNGE
Lounge
TRY 38,00
Inlandsflüge
PETC
Tiere, die bis 8 kg wiegen und in der Fluggastkabine transportiert werden können.
TRY 60,00
Inlandsflüge
UMNR
Alleinreisender Minderjähriger
TRY 40,00
Inlandsflüge
WCHC
Rollstuhl (bis zur Kabine)
TRY 0,00
Inlandsflüge
WCHR
Rollstuhl (bis zur Flugzeugtreppe)
TRY 0,00
Inlandsflüge
WCHS
Rollstuhl (nur zur Treppe)
0,00 TRY
Inlandsflüge
WPAY*
Waffen
TRY 20
Art der Dienstleistung
Kürzel
Details
 
Internationale Flüge
AVIH(S)
Tiere, die zwischen 8 kg und 15 kg wiegen und im Frachtraum transportiert werden können.
USD 70,00
Internationale Flüge
AVIH(B)
AVIH(B) Tiere, die mehr als 15 kg wiegen und im Frachtraum transportiert werden können.
USD 90,00
Internationale Flüge
BBAG
Schutzverpackung Kinderwagen/Buggy
USD 6,00
Internationale Flüge
GAXB
Handgepäck, das beim Boarding eines Fluges, welcher von einem internationalen Standort aus startet, als Übergepäck eingestuft wird.
USD 55,00
Internationale Flüge
LNGE
Lounge
TRY 48,00
Internationale Flüge
PETC
Tiere, die bis 8 kg wiegen und in der Fluggastkabine transportiert werden können.
USD 45,00
Internationale Flüge
UMNR
Alleinreisender Minderjähriger
USD 45,00
Internationale Flüge
WCHC
Rollstuhl (bis zur Kabine)
USD 0,00

 

* Das Mitführen von Waffen und entsprechenden Waffenkomponenten erfolgt gemäß den Bestimmungen und Beschränkungen des nationalen Sicherheitsprogramms für Zivilluftfahrt und der Kommission für Flughafensicherheit.

Entsprechend dieser Bestimmungen und Beschränkungen werden auf Inlandsflügen akzeptierte lizenzierte Waffen und Waffenkomponenten nur unter der Bedingung transportiert, dass diese der zuständigen Flughafensicherheit vor Abflug übergeben und dort bei Ankunft am Zielort abgeholt werden. 

Waffen und ihre Komponenten können nicht in der Fluggastkabine und/oder am Passagier mitgeführt werden.

Ungeachtet der unten beschriebenen Ausnahmen haben alle Passagiere, die lizenzierte Waffen und Komponenten mitführen, eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Auch für den Transport von Sportwaffen ist diese zusätzliche Gebühr zu entrichten. In der untenstehenden Tabelle sind die Transportgebühren für Waffen mit dem Code WPAY und für Sportwaffen mit dem Code SPEQ angegeben. Passagiere müssen die Transportgebühr am Check-in-Schalter entrichten.

Die WPAY-Gebühr fällt ab dem 01. Januar 2018 an.

Passagiere, die von der WPAY-Gebühr befreit sind, sind unten aufgelistet. Um von der Gebühr befreit werden zu können, haben diese Passagiere beim Check-in gültige Ausweisdokumente vorzulegen.

  1. VIP-Passagiere mit Zugang zu VIP-Lounges auf Inlands- und internationalen Flügen
  2. Sicherheitsbedienstete, die gemäß den Bestimmungen des Spezialsicherheitsdienstleistungsgesetzes (Special Security Services Law) Nr. 5188 bestellt sind und zusammen mit VIP-Passagieren reisen oder Staatsbedienstete, die dauerhaft in dieser Funktion als Sicherheitsbedienstete angestellt sind.
  3. Personal der türkischen Streitkräfte mit dem Rang eines Offiziers, Unteroffiziers oder einer Spezialgarde.
  4. Sicherheitskräfte der Klasse Security Services, die in der Direktion für Nationale Sicherheit im Zentrum oder in den Provinzen beschäftigt sind. 
  5. Personal der türkischen Küstenwache oder Gendarmerie mit dem Rang eines Offiziers, Unteroffiziers oder einer Spezialgarde
  6. Türkische Streitkräfte, die mit Beamten und Vertragsbediensteten besetzt sind, die im Auftrag des Türkischen Geheimdienstes (MIT) tätig sind.
  7. Städtisches Polizeipersonal
  8. Dorfwachmänner
  9. Forstschutzbeamte, die mit dem Forstministerium verbunden sind.
  10. Zollbeamte, die mit dem Ministerium für Zoll und Handel verbunden sind.

Wichtige Informationen über die allgemeinen Vorschriften von Pegasus Wichtige Informationen über die allgemeinen Vorschriften von Pegasus Wichtige Informationen über die allgemeinen Vorschriften von Pegasus

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

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D.    Über die Pegasus-Website ist es möglich, auf Websites Dritter zu verlinken. Pegasus gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Richtigkeit, Aktualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder sonstige Informationen, die auf der Pegasus-Website oder anderen Medien auf den verlinkten Websites enthalten sind. Die Nutzung dieser Websites kann unabhängig von Pegasus durch die Bestimmungen und Bedingungen geregelt werden, die von den jeweiligen Websites regulierenden Dritten festgelegt werden. Pegasus übernimmt daher keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Zugriffs auf oder der Nutzung dieser Websites und übernimmt keinerlei Haftung.

E.    Die Transaktionen, die Sie über die Pegasus-Website tätigen, müssen vollständig wie auf den Transaktionsseiten gezeigt ausgeführt werden. Pegasus haftet nicht für Probleme, die aufgrund falscher oder falscher Bedienungen auftreten können.

F.    Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und die darin durchgeführten Transaktionen unterliegen außerdem den unter Pegasus Datenschutzrichtlinie genannten Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sowie den unter Pegasus Allgemeine Vorschriften genannten Vorschriften und Bedingungen. Diese Vereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kaufs und der Nutzung der von Pegasus hergestellten Produkte und Dienstleistungen sowie der Beförderungsvereinbarung. Sofern hier nicht anders angegeben, unterliegen Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Transaktionen hierunter der ausschließlichen Zuständigkeit des türkischen Rechts und der Gerichts- und Vollstreckungsbehörden von Istanbul (Anatolien). Im Streitfall stellen die Aufzeichnungen von Pegasus gemäß Artikel 193 der Zivilprozessordnung schriftliche Beweise zwischen den Parteien dar.

G.    Der Pegasus-Text für allgemeine Vorschriften wurde auf Türkisch erstellt. Pegasus kann den Text der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus zur Vereinfachung der Verwendung in anderen Sprachen als Türkisch veröffentlichen. In diesem Fall gilt der türkische Text in allen Fällen als gültig, in denen die Bedeutung oder Auslegung zwischen dem türkischen Text und einem Übersetzungstext in anderen Sprachen widerspricht.

H.    Für detaillierte Informationen im Umfang der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und Pegasus Allgemeine Vorschriften können Sie  auf die folgenden Links zugreifen oder diesen Inhalt im PDF-Format speichern oder drucken, indem Sie die Links in diesem Absatz verwenden, um auf den aktuellen konsolidierten Text im PDF-Format zuzugreifen. Pegasus behält sich das oben genannte geistige Eigentum hinsichtlich der auf diese Weise zu kopierenden oder druckenden Dokumente vor. Sie können uns über die gültigen Vorschriften und Bedingungen ab einem bestimmten Datum schriftlich kontaktieren.

1. DEFINITIONEN UND INTERPRETATIONEN 1.	DEFINITIONEN UND INTERPRETATIONEN 1.	DEFINITIONEN UND INTERPRETATIONEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

1.1. Definitionen 1.1.	Definitionen 1.1.	Definitionen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

1.1.1.    Die folgenden Definitionen in den Nutzungsbedingungen der Pegasus-Website, den Pegasus Datenschutzbestimmungen und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften beziehen sich auf die Bedeutung, die ihnen in diesem Abschnitt zugewiesen wurde. 

a)      Flugticket oder elektronischer Flugschein (E-Flugschein): Über Pegasus-Kommunikationskanäle oder Reisebüros verkaufte Flugtickets vertreten einen Beförderungsvertrag zwischen Pegasus und dem Fluggast, die dem Türkischem Recht, internationalen Verträgen, in denen die Türkei eine Partei vertritt und den geltenden Pegasus Allgemeinen Vorschriften unterliegen. Der Flugschein gilt gleichzeitig als eine Rechnung. Passagiere, die Rechnungsinformationen auf dem Flugschein haben möchten, müssen ihre Rechnungsinformationen an Pegasus weiterleiten, bevor der Flugscheinvorgang abgeschlossen ist. Nachdem der E-Flugschein erstellt und elektronisch versiegelt ist, kann das Rechnungsinformationsfeld nicht geändert werden.

b)      Reisegepäck: Bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf Frachtgepäck und Handgepäck.

c)      Check-in (Fluganmeldung): Sie vertritt das Eintragsverfahren der Passagiere für den bezugnehmen Flug vor Einstieg in das Flugzeug. In diesem Zusammenhang muss für die Aufnahme des Passagiers in einen beliebigen Flug von Pegasus, der Sitz zugewiesen, das Gepäck, das befördert werden soll, an Pegasus abgegeben und gemäß den Vorschriften eingecheckt werden.

d)      Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen: Es bezieht sich auf Produkte oder Dienstleistungen, die von Pegasus im Rahmen einer PNR oder unabhängig von der PNR angeboten werden und die mit Ausnahme des Flugdienstes verkauft werden.

e)      Flugscheinverkaufsstelle am Flughafen: Es bezieht sich auf die Verkaufseinheit, die von Pegasus und / oder Dritten betrieben wird und in Flughafenterminalbereichen für Vertriebs- und Marketingaktivitäten von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen sowie die Kommunikation mit Fluggästen. Der Betrieb der Flugscheinausstellungsbüros unterliegt den für die Reisebüros festgelegten Vorschriften, sofern nichts anderes angegeben ist.

f)       IATA: Drückt die Internationale Luftverkehrsgesellschaft (International Air Transport Association) aus, der Pegasus angehört.

g)      Handgepäck: Bezieht sich auf maximal ein (1) Reisegepäckstück mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 55x40x20 cm und 8 Kilogramm, das Passagiere während des Fluges in der Kabine mitführen können. Bei Inlandslinienflügen ist ein Handgepäck in allen angebotenen Paketen enthalten. Für internationale und TRNZ-Linienflüge ist das Handgepäck in den Paketen Super Eco, Advantage und Comfort Flex erhältlich. Das Handgepäck ist im Light-Paket für internationale und TRNZ-Linienflüge nicht enthalten. Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen dürfen Passagiere, die das Light-Paket gekauft haben und daher kein Handgepäck haben, nur das unter den unter Absatz (h) dieses Artikels beschriebenen Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitnehmen, vorausgesetzt, es wird unter dem Sitz an Bord des Flugzeugs befördert. 

h)     Gepäckstück, die unter den Sitz passt: Es handelt sich um die Gepäcke, die in allen Paketen enthalten sind, die auf internationalen und TRNZ-Linienflügen zum Verkauf angeboten werden, mit einem Maximum von 1 Gepäck, mit einer maximalen Größe und Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg. Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen sind unsere Fluggäste berechtigt, zusätzlich zum Handgepäck der Super Eco-, Advantage- und Comfort Flex-Pakete mit Ausnahme des Light-Pakets eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzunehmen, sofern es unter dem Sitz transportiert wird. Bei internationalen und TRNZ-Linienflügen ist das Handgepäck nicht im Light-Paket enthalten. Unsere Fluggäste haben jedoch das Recht, eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzubringen, vorausgesetzt, es wird unter dem Sitz getragen.

i) Frachtgepäck: Bezieht sich auf das aufgegebene Gepäck, das Pegasus vom Passagier beim Check-in (Flugregistrierung) erhält, um es in den Gepäckabteilen des Flugzeugs zu transportieren.

j)  Codeshare-Flug: Gemäß den Kooperationsvereinbarungen zwischen Pegasus und anderen Luftfahrtunternehmen werden die Linienflüge von einem anderen Luftfahrtunternehmen als dem auf dem Flugschein angegebenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt die sich auf Flüge beziehen, die ein Luftfahrtunternehmen auf seinem eigenen Flug unter Verwendung seines eigenen Flugcodes und seiner eigenen Flugnummer für den planmäßigen Flug verkaufen kann, der von einem oder mehreren Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, an die es vertraglich gebunden ist. Wenn das Luftfahrtunternehmen, das die betreffenden Flüge durchführt, ein anderes Luftfahrtunternehmen ist als dasjenige, das Pegasus verkauft, können die Bedingungen der Vereinbarung des betreffenden Luftfahrtunternehmens, getrennt von den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus, angewendet werden.  

k)        Fluggast oder Passagier: Es bezieht sich auf den Passagier, dem für Pegasus ein Flugschein ausgestellt wurde.

l)      Paket: Es bezieht sich auf die Flugscheingruppe, zu der der von Pegasus ausgestellte Flugschein gehört und die sich in Bezug auf die dem Passagier gewährten Rechte in Verbindung mit den darin enthaltenen zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen unterscheidet. Die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex werden für Pegasus-Inlandslinienflüge angeboten, während die Pakete Light, Super Eco, Advantage und Comfort Flex für internationale und TRNZ-Linienflüge angeboten werden.

m)        Pegasus: Ist die nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete Pegasus Hava Taşımacılığı Anonim Şirketi mit der Tätigkeitsanschrift: Aeropark, Yenişehir Mah. Osmanlı Bul. No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul / TÜRKEI.

n)    Pegasus Call-Center: Bezieht sich auf das Callcenter, das von Pegasus und / oder Dritten für die Verkaufs- und Marketingaktivitäten und die Kommunikation von Fluggästen hinsichtlich der Pegasus-Produkte und -Dienstleistungen über auf der Pegasus-Website angegebenen Telefonnummern betrieben wird.

o) Pegasus-Faxnummer: Vertritt die Faxnummer 0216 560 70 93, die Pegasus gehört und von Pegasus für die Gästekommunikation in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von Pegasus betrieben und auf der Pegasus-Website bekannt gegeben wird.

p)      Pegasus Allgemeine Vorschriften: Vertritt die Summe der Vertragsbedingungen, einschließlich der allgemeinen Vorschriften und Bedingungen für alle von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

q)      Pegasus Datenschutzrichtlinie: Bezieht sich auf alle Vorschriften und Bedingungen, die die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von Pegasus abdecken und Teil der Allgemeinen Vorschriften und Bedingungen von Pegasus sind.

r)      Pegasus-Kommunikationskanäle: Vertritt die Pegasus-Website, Pegasus-Mobilanwendungen, Pegasus-Faxnummer und Pegasus-Callcenter.

x)      Pegasus-Website: Bezieht sich auf den Inhalt, denen einschließlich http://www.flypgs.com  und http://www.pegasusairlines.com aller Internetseiten, mobilen Internetseiten und mit diesen Internetseiten in Verbindung stehenden Mikro-Internetseiten sowie Pegasus Mobilanwendungen zugegriffen werden kann.

t)       Nutzungsbedingungen der Pegasus-Website: Der Zugriff auf die Pegasus-Website umfasst alle Bestimmungen und Bedingungen, einschließlich der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften, die von der Nutzung der Pegasus-Website und den darin enthaltenen Maßnahmen abhängen.

u)      Pegasus Mobilanwendungen: Es bezieht sich auf mobile Pegasus-Anwendungen, die auf iOS- und Android-Plattformen ausgeführt werden.

v)       Pegasus BolBol: Pegasus bezieht sich auf das Treueprogramm von Pegasus, das Programmmitgliedern abhängig von den Mitgliedschaftsvorschriften und -bedingungen in den BolBol Allgemeine Vorschriften verschiedene Gelegenheiten und Möglichkeiten bietet.

w)      PNR (Passenger Name Record) oder Reservierungscode: Bezieht sich auf die spezielle Buchungsregistrierungsnummer, die jedem Flugscheinverkaufs- oder Preisfestlegungsvorgang im Reservierungs- und Verkaufssystem von Pegasus einschließlich der Flug- und Gastinformationen zugeordnet ist.

x)      SHGM: Steht für die Generaldirektion Zivilluftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei.

y)     Reisebüro oder Büro : Bezieht sich auf ein Reisebüro, das berechtigt ist, Pegasus-Produkte und zusätzliche Dienstleistungen über verschiedene Vertriebskanäle, wie selbst betriebene Verkaufsstellen, Websites, mobile Anwendungen und gemeinsam genutzte Verkaufsplattformen zu verkaufen.

z)      Linienflug: Bezieht sich auf Linienflüge, die von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus gemäß dem von Pegasus herausgegebenen Flugplan oder in regelmäßigen Abständen und seriengemäß erfolgen und für den Verkauf an Fluggäste offen ist.

aa)      Beförderungskosten: 4.4. Bezieht sich auf den an Pegasus unter Informationen zu Beförderungskosten und Gebührenklassen mit Tarifbestandteilen detailliert beschriebenen Gesamtbetrag, der an Pegasus für den planmäßigen Flug gezahlt wurde.

bb)       Flug: Bezieht sich auf alle Flüge, die mit der Pegasus-Flugnummer einschließlich Linienflüge für Passagiere und / oder Fracht erfolgen.

cc)   Gebührenklasse: Bezieht sich auf die Gebührenklasse, die sich hinsichtlich der Rechte unterscheidet, die dem Fluggast im Zusammenhang mit den zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen des von Pegasus organisierten Flugscheins gewährt werden.

1.2. Interpretation 1.2.	Interpretation 1.2.	Interpretation

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

1.2.1.    Die Artikel, auf die in den Pegasus Allgemeinen Vorschriften in Bezug genommen wird, beziehen sich auf den entsprechenden Artikel der Pegasus Allgemeinen Vorschriften.

2. PEGASUS DATENSCHUTZRICHTLINIE 2.	PEGASUS DATENSCHUTZRICHTLINIE 2.	PEGASUS DATENSCHUTZRICHTLINIE

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.1. Allgemeines 2.1.	Allgemeines 2.1.	Allgemeines

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.1.1.      Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Wir sind uns bewusst, wie wichtig Ihnen der Schutz Ihrer Daten ist. Daher soll die Pegasus-Datenschutzrichtlinie Sie darüber informieren, welche Daten von Ihnen zu welchen Zwecken und auf welche Weise von Pegasus verarbeitet werden können und mit wem sie geteilt werden können. Unsere Richtlinie enthält Informationen über alle unsere Aktivitäten. Sie können Ihre Fragen zu bestimmten Themen über die in Artikel 2.7 unten angegebenen Kanäle an uns richten.

2.1.2.      Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten über Pegasus-Kommunikationskanäle oder unsere anderen Kommunikations- und Vertriebskanäle an Pegasus übermitteln, werden diese Daten gemäß der Pegasus-Datenschutzrichtlinie verarbeitet und gegebenenfalls zusätzlichen Klarstellungstexte für die jeweilige Transaktion werden mit Ihnen geteilt, bevor Sie diese Kanäle nutzen.           

2.1.3.      Jede an der Pegasus-Datenschutzrichtlinie vorgenommene Änderung wird auf der Pegasus-Website und in den Pegasus Mobile-Anwendungen angekündigt und aktualisiert. Durch die Nutzung der Pegasus-Website oder unserer mobilen Pegasus-Anwendungen wird davon ausgegangen, dass Sie die neueste Version der Pegasus-Datenschutzrichtlinie einschließlich der geänderten Bedingungen gelesen haben und mit den hier aufgeführten Angelegenheiten vertraut sind. Daher empfehlen wir Ihnen, die Pegasus-Datenschutzrichtlinie einzusehen und die Update-Ankündigungen jedes Mal zu lesen, wenn Sie die Pegasus-Website besuchen und unsere mobilen Anwendungen verwenden.

2.1.4.      Darüber hinaus wird durch den Kauf oder die Nutzung der von Pegasus angebotenen Produkte oder Dienstleistungen über einen beliebigen Vertriebskanal davon ausgegangen, dass Sie sich der zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Datenschutzrichtlinie von Pegasus bewusst sind.

2.2. Datenverantwortliche 2.2.	Datenverantwortliche 2.2.	Datenverantwortliche

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.2.1.      Pegasus Hava Taşımacılık A.Ş („Pegasus“), die unter der Adresse AEROPARK, Yenişehir Mahallesi, Osmanlı Bulvarı No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik İstanbul, Türkei tätig ist, fungiert als Datenverantwortlicher in Bezug auf Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten („Gesetz“) und anderen anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und zusätzlichen Pegasus-Erläuterungstexte.

2.2.2.      In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus gemäß den hier beschriebenen Bedingungen erfasst, aktualisiert und gespeichert, wann immer Gründe vorliegen, die eine Verarbeitung erfordern, und an Dritte im In- und Ausland weitergegeben , und durch andere Methoden verarbeitet, die in den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind.

2.3. Unsere Methoden zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten 2.3. Unsere Methoden zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten 2.3. Unsere Methoden zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.3.1    Pegasus erhebt Ihre personenbezogenen Daten über;

a.     Pegasus-Website, mobile Pegasus-Anwendungen, Pegasus-Callcenter, Verkaufsbüros für Flughafentickets, Check-in- Schalter und Boarding- Kontrollstellen am Flughafen,

b.     Reisebüros, die zum Verkauf von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen autorisiert sind, Fluggesellschaften, die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Fluggesellschaften an unsere Linienflüge verkaufen, und beauftragte Reiseveranstalter für Nicht- Linienflüge (Charterflüge),

c.     Fly & Watch Bordunterhaltungssystem,

d.     Instant-Messaging-Anwendungen, die für Pegasus-Social-Media-Konten und Gästedienste verwendet werden,

e.     Durch die Mitteilungen öffentlicher Einrichtungen und Organisationen und privatrechtlicher natürlicher und juristischer Personen,

schriftlich, mündlich oder elektronisch, durch automatische oder nicht automatische Methoden.

2.3.2.      Wenn eine Transaktion mit Pegasus im Namen eines anderen Passagiers oder Servicebenutzers durchgeführt wird, kann Pegasus die weitergegebenen personenbezogenen Daten sowohl im Namen der Person, die die Transaktion durchführt, als auch der Person, in deren Namen die Transaktion durchgeführt wird, verarbeiten. In diesem Fall kann Pegasus die Passagiere, in deren Namen Maßnahmen bezüglich ihres Fluges ergriffen wurden, direkt kontaktieren.

2.4. Personenbezogene Daten, die wir verarbeiten 2.4.	Personenbezogene Daten, die wir verarbeiten 2.4.	Personenbezogene Daten, die wir verarbeiten

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

 

2.4.1.    Pegasus kann die folgenden personenbezogenen Daten, basierend auf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung gemäß anderen in Artikel 2.5 aufgeführten Rechtsgründen verarbeiten:

a.       Ausweis- und Passinformationen: Ihre Passinformationen, einschließlich Vor- und Nachname, Geburtsdatum, TR-Identitätsnummer, Passinhaber, Passausstellerland, Passnummer, Gültigkeitsdatum des Passes und andere Informationen zur Identität des Reisedokuments, die gemäß den besonderen Reisevorschriften überprüft werden müssen.

b.       Kontaktinformation: Alle Kontaktinformationen, die Sie Pegasus übermittelt haben, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ihrer Abrechnungsadresse, wenn Sie uns für die Kommunikation benachrichtigt haben, und Ihre Social-Media-Konto-Kontaktinformationen.

c.       Reise-, Produkt- und Serviceinformationen: Ihr Passagierreservierungseintrag (passenger name record – „ PNR “), Passagierinformationen, die aus Ihrem PNR und Ihren Reisedokumenten generiert werden, bevor Sie in das Zielland einreisen ( advanced passenger information – „ API “). PNR- und API-Informationen, Vertragstransaktionen (z. B. Änderung, Stornierung, Rückerstattung), zusätzliche Produkt-/Dienstleistungskäufe (z. B. zusätzliches Freigepäck, Sitzplatzpräferenz), reisebezogene Transaktionen vom Ticketausstellungsprozess bis zum Abschluss des letzten Flug im PNR-Datensatz Aufzeichnungen (z. B. Informationen zu Verspätungen/Annullierungen, Check-in- und Boarding- Transaktionen), Kanäle, auf denen Transaktionen vorgenommen werden (z. B. Schalter, Website, Call Center, Agentur), Transaktionsdaten und -zeiten, optional besondere Serviceanfragen, die unserem Unternehmen in Bezug auf den Service mitgeteilt werden ( Sspecial service requests – „ SSR “ (z. B. Rollstuhl) umfassen zusätzliche Identifikationsinformationen, die beim Check-in in das System eingegeben werden müssen (TC-ID-Nummer für Inlandsflüge, Pass- und Visainformationen für internationale Flüge).

d.       Informationen zur Mitgliedschaft im Treueprogramm: Wenn Sie ein Pegasus BolBol-Mitgliedskonto haben, Ihre Mitgliedschafts- und Pegasus BolBol-Programm-Transaktionsinformationen, die mit Ihrem Konto verknüpft sind.

e.       Kundentransaktionsinformationen: Mündliche/schriftliche oder elektronische Informationen, die im Rahmen Ihrer Anfragen, Beschwerden und Rückmeldungen zu unseren Produkten und Dienstleistungen an Pegasus übermittelt werden.

f.        Marketingdaten: Ihre Präferenzen oder bisherigen Erfahrungen in Bezug auf unsere Produkte oder Dienstleistungen, Umfragen, Cookie-Aufzeichnungen, Kampagneninformationen, Benutzerinformationen von Social Media.

g.       Finanzdaten: Alle Informationen zu Abrechnungs- und Zahlungsinstrumenten (gemäß den PCI-DSS-Standards werden andere Informationen als die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer und der Name/Nachname des Karteninhabers bei Transaktionen mit einer Kreditkarte nicht gespeichert).

h.       Informationen zur Flugsicherheit: Gemäß Artikel 40 Absatz 4 des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920 können die Informationen von Flugreisenden im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten vom 24 /3/2016, um die Reise der Personen zu erleichtern oder damit Sicherheits- und Risikobewertungen vorzunehmen, verarbeitet, geteilt, zur Gewährleistung der Flugsicherheit ausgewertet und notwendige Maßnahmen ergriffen werden können. In diesem Zusammenhang führt unser Unternehmen Aufzeichnungen über Situationen, die ein Sicherheitsrisiko oder eine Bedrohung und/oder illegales Verhalten darstellen, ab dem Moment, in dem unsere Gäste ihre Beziehung zu Pegasus aufnehmen, um die Flugsicherheit zu gewährleisten und das Leben und Eigentum unserer Mitarbeiter, die Organisationen, die Pegasus dienen, ihre Mitarbeiter und unsere Gäste zu schützen. Relevante Aufzeichnungen umfassen Passagierinformationen, Ort und Art des Vorfalls, Erläuterungen und Erklärungen zum Vorfall, durchgeführte Sicherheitskontrollen, Informationen über Zeugen des Vorfalls und Informationen, die das Ausmaß des anormalen Verhaltens beschreiben.

i.        Bild- und Tondaten: Aufzeichnungen, die von Call-Center-Aufzeichnungen, Sprachaufzeichnungsgeräten an Check-in- Schaltern und Kameras an bestimmten Pegasus-Servicepunkten aufgezeichnet wurden, um die Sicherheit von Leben, Eigentum und Transaktionen zu gewährleisten. Pegasus macht keine audiovisuellen Aufzeichnungen in den allgemeinen Bereichen der Passagierterminals an den Flughäfen, an denen Flüge durchgeführt werden, und in der Passagierkabine im Flugzeug.

j.        Rechtsgeschäfts- und Anpassungsdaten: Von Justiz- und Verwaltungsbehörden angeforderte Dokumente/Informationen, gegen und/oder Pegasus eingeleitete Gerichtsverfahren (z. B. Fälle und Ermittlungsakten) und Daten zu Verwaltungs-/Gerichtsverfahren.

k.       Besondere qualifizierte personenbezogene Daten: Aufgrund seiner Aktivitäten verwendet Pegasus regelmäßig und umfassend keine personenbezogenen Daten, die im Gesetz als sensible personenbezogene Daten definiert sind. Darüber hinaus werden die Gesundheitsdaten, die Sie in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen, die Sie von Pegasus erhalten, teilen, spezielle Serviceanfragen für unsere Gäste mit eingeschränkter Mobilität, Informationen zu Lebensmittelallergien und -präferenzen sowie den HES-Code, Test- und Impfstoffinformationen unserer Gäste innerhalb der Umfang der Reisevorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unterliegt der Kontrolle und es kann erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten besonderer Art im Rahmen der Transaktionen zu verwenden.

l.         Standortdaten: Abhängig von Ihren Präferenzen die sofortigen Standortinformationen Ihres Geräts, auf die Sie über die Pegasus Mobile-Anwendung und/oder die Browser-/Geräteeinstellungen zugreifen.

2.5. Unsere Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 2.5. Unsere Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 2.5. Unsere Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.5.1.      Pegasus darf Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung verarbeiten, sofern mindestens eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorliegt.

·       Gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.

·       Situationen, in denen die Verwendung personenbezogener Daten zum Schutz des eigenen oder des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person zwingend erforderlich ist.

·       Fälle, in denen die Verwendung personenbezogener Daten der Vertragsparteien obligatorisch ist, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Begründung oder Erfüllung eines Vertrages stehen.

·       Fälle, in denen die Verwendung personenbezogener Daten zwingend erforderlich ist, damit der Datenverantwortliche seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

·       Situationen, in denen personenbezogene Daten von der Person selbst veröffentlicht werden.

·       Situationen, in denen die Verwendung personenbezogener Daten für die Begründung, Ausübung oder den Schutz eines Rechts zwingend erforderlich ist.

·       Fälle, in denen die Verwendung personenbezogener Daten für die berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen zwingend erforderlich ist, sofern die Grundrechte und -freiheiten des Dateneigentümers nicht beeinträchtigt werden.

1.1.2.      In diesem Zusammenhang kann Pegasus Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung für die folgenden Zwecke verarbeiten, basierend auf mindestens einer der oben im Gesetz aufgeführten Rechtsgrundlagen.

a.       Erfüllung der Reiseanforderungen und Verwaltung des Flugkontos:

Ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung werden zur Erfüllung der Anforderungen des Beförderungsvertrags, den Sie mit unserem Unternehmen abgeschlossen haben, Durchführung von Ticketverkäufen und anderen Ticket-, Produkt- und Dienstleistungstransaktionen, Bestimmung der Flugberechtigung, Erstellung von Flugaufzeichnungen, Durchführung von Flugannahmeverfahren, Bereitstellung von Supportleistungen vor, während und nach dem Flug, zum Zweck der Bereitstellung von Kommunikation und erforderlichen Benachrichtigungen, Erfassung von Vertragsvorgängen (z. B. Ticketänderung, Stornierung, Rückerstattung), Erfüllung zusätzlicher Produkt-/Dienstleistungs- und Sonderdienstanfragen sowie Notfallmanagement, Ihre in Artikel 2.4 (a), (b), (c), (f), (g), (h), (i), (j) genannten personenbezogenen Daten verwendet. Diese Daten können bei Bedarf zusammen mit Ihren personenbezogenen Daten, die in anderen Kategorien in Artikel 2.4 aufgeführt sind, für den angegebenen Zweck verwendet werden.

Wenn Sie Pegasus BolBol-Mitglied sind, werden zusätzlich zu den oben genannten Daten für die Verwaltung Ihres Mitgliedskontos und die Ausführung der Vereinbarungen, die wir mit unseren Treueprogrammpartnern geschlossen haben, Ihre Mitgliedsinformationen und von Pegasus definierten Einnahmen für Ihre mit Ihnen verbundenen Flüge Mitgliedskonto werden in diesem Zusammenhang ebenfalls verwendet.

Ihre personenbezogenen Daten werden in Bezug auf Ihre Reisebedürfnisse und Flugtransaktionen verarbeitet, in erster Linie zu Zwecken, die in den Gesetzen im Rahmen des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920, der Zivilluftfahrtgesetzgebung und internationaler Abkommen eindeutig festgelegt sind, und für die Erfüllung durch unser Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen. Darüber hinaus stellt die Verarbeitung der genannten Daten eine Verpflichtung zur Begründung und Erfüllung des Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen dar. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.

b.       Verwaltung von Beschwerden und Anfragen:

Über die Pegasus-Website, Pegasus-Mobilanwendungen, Pegasus-Callcenter, Pegasus-Konten für soziale Medien und Sofortnachrichtenanwendungen oder über die Generaldirektion Zivilluftfahrt, Verbraucherschlichtungsausschüsse, zuständige Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten im In- und Ausland, alternative Streitbeilegungskanäle und autorisierte Verwaltungsinstitutionen werden Ihre in Artikel 2.4 (a), (b) und (e) genannten personenbezogenen Daten verwendet, um alle Arten von Beschwerden und Anfragen zu verwalten und zu lösen, die an unser Unternehmen gesendet werden, und um die Kundenzufriedenheit durch Analysen und Berichte zu verbessern. Diese Daten können bei Bedarf zusammen mit Ihren personenbezogenen Daten, die in anderen Kategorien in Artikel 2.4 aufgeführt sind, für den angegebenen Zweck verwendet werden. 

In Bezug auf die Verwaltung Ihrer Beschwerden und Anfragen werden Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie verarbeitet, um die Erfüllung des Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen sicherzustellen, die gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens zu erfüllen und gegenseitige Rechte mit beiden zu begründen, auszuüben und unser Unternehmen und unsere Kunden zu schützen. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.

c.       Erfüllung und Verwaltung von Passagierinformationsanfragen von offiziellen Körperschaften: 

Unser Unternehmen kann, um den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Luftfahrtaktivitäten im Rahmen nationaler und internationaler Rechtsvorschriften und internationaler Abkommen und um den Anfragen von Verwaltungs- und Justizbehörden und -organisationen in Übereinstimmung mit dem Gesetz nachzukommen, Ihre personenbezogenen Daten, die in jeder Unterüberschrift von Artikel 2.4 angegeben sind, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt, TR-Ministerium für Innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Migrationsmanagement, TR-Gesundheitsministerium, autorisierte Grenzbehörden in den besuchten Ländern, Gerichte, Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung stellen. 

Hinsichtlich des Nachkommens der Anfragen von öffentlichen Körperschaften und deren Verwaltung werden Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie verarbeitet, um die Erfüllung des Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen sicherzustellen, die gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens zu erfüllen und gegenseitige Rechte mit beiden zu begründen, auszuüben und unser Unternehmen und unsere Kunden zu schützen. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.

d.       Durchführung von Marketingaktivitäten und Sicherstellung der Kundenzufriedenheit:

Unser Unternehmen kann Ihre personenbezogenen Daten verwenden, die in jeder Unterüberschrift von Artikel 2.4 angegeben sind, zur Bestimmung einer Marketingstrategie, zur Erstellung statistischer Informationen, zur Segmentierung des Gästeerlebnisses, zur Erstellung eines Benutzerprofils, zur Deduplizierung, zur Auflistung durch Erstellung einer Datenbank, zur Berichterstattung, Verifizierung, Analyse und Bewertung, zur Analyse, wie Sie die Pegasus-Kommunikation verwenden, und Verkaufskanäle, um Sie besser bedienen zu können, um unsere Kommunikationskanäle auf Sie zuzuschneiden, um Ihnen spezielle Flugangebote und Dienstleistungen anzubieten, um unsere Produkte und Dienstleistungen und Ihre persönlichen Auswahlmöglichkeiten zu erforschen und zu entwickeln, um Sie direkt oder über die Kommunikationskanäle zu kontaktieren zu Marktforschungszwecken mit uns geteilt haben, um Ihnen unsere Dienstleistungen oder verwandte Produkte vorzustellen, um werbliche kommerzielle Mitteilungen über neue Produkte, Sonderflugangebote und andere Informationen zu unterhalten, die Sie für interessant halten.

Ihre personenbezogenen Daten werden aus diesem Grund in Fällen verarbeitet, in denen die Verwendung personenbezogener Daten für die berechtigten Interessen unseres Unternehmens in Bezug auf die Durchführung von Marketingaktivitäten und die Gewährleistung der Kundenzufriedenheit erforderlich ist. In diesem Fall werden von unserem Unternehmen notwendige Kontrollen durchgeführt, um Ihre Rechte und Freiheiten nicht zu beeinträchtigen. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir die von unserem Unternehmen an Sie gesendeten kommerziellen Nachrichten über die von Ihnen zugelassenen Kommunikationskanäle weiterleiten, sofern Sie diesbezüglich Ihre ausdrückliche Zustimmung haben.

 

e.   Verbesserung der standortbezogenen Suchergebnisse und Durchführung von Werbeaktionen je nach Kundenstandort:

In den Fällen, in denen Sie die Weitergabe Ihrer Standortinformationen an Pegasus über das von Ihnen verwendete Gerät/Browser/Anwendung gestatten, kann unser Unternehmen Ihre in Artikel 2.4.(l) genannten personenbezogenen Daten verwenden, um standortbezogene Suchergebnisse zu verbessern, um unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und um Ihnen Produkte und Dienstleistungen in Abhängigkeit von Ihrem Standort anzubieten (z. B. Anzeige des nächstgelegenen Standorts).

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir in den Fällen, in denen solche Werbeaktionen auf elektronischem Wege erfolgen, die von unserem Unternehmen an Sie gesendeten Werbebotschaften über die von Ihnen genehmigten Kommunikationskanäle übermitteln, sofern Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben.

Pegasus greift ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Standortdaten zu. Wenn Sie die Erlaubnis zur Weitergabe von Standortdaten für diese Zwecke später wieder aufheben möchten, können Sie diese Erlaubnis in der Pegasus-Anwendung und/oder den Browser-/Geräteeinstellungen aufheben.

f. Durchführung des Finanzgeschäfts:

Unser Unternehmen kann Ihre personenbezogenen Daten gemäß den in den Abschnitten 2.4. (a), (b), (c), (d) und (g) genannten Zwecken verwenden, um Finanzberichte zu erstellen, Kontrollen, Verifizierungen, Analysen und Bewertungen durchzuführen, Zahlungs- und/oder Rückerstattungstransaktionen zu verarbeiten, Steuer- und ähnliche Zahlungs- und Abstimmungspflichten zu erfüllen und Maßnahmen gegen Finanzbetrug und Missbrauch zu ergreifen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Finanzgeschäfts erfolgt in erster Linie zur Erfüllung des zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Beförderungsvertrags, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens und zur Begründung, Ausübung und Wahrung der gegenseitigen Rechte sowohl unseres Unternehmens als auch unserer Kunden. In anderen Fällen kann die Verwendung Ihrer Daten auf der Grundlage der oben genannten weiteren rechtlichen Gründe erfolgen.

g. Rechtskonformitätsprüfung:

Unser Unternehmen kann Ihre personenbezogenen Daten gemäß den in jedem Unterabschnitt von Abschnitt 2.4 genannten Zwecken verwenden, um Reisedokumente und Kontrollpflichten zu überprüfen, illegale Einwanderung, Geldwäsche, Betrug und andere Straftaten zu verhindern, Identitätsfeststellungen im Rahmen von Finanzsanktionen durchzuführen, die Flugsicherheit und -sicherheit zu gewährleisten, die Sicherheit von Pegasus-Mitarbeitern, Unternehmen, die Dienstleistungen für Pegasus erbringen, und deren Mitarbeitern sowie unseren Gästen zu schützen, finanzielle Missbrauchsfälle zu verhindern und die Rechtmäßigkeit unserer Aktivitäten zu überprüfen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Rechtskonformitätsprüfung erfolgt in erster Linie zur Erfüllung des zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Beförderungsvertrags, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens und zur Begründung, Ausübung und Wahrung der gegenseitigen Rechte sowohl unseres Unternehmens als auch unserer Kunden. In anderen Fällen kann die Verwendung Ihrer Daten auf der Grundlage der oben genannten weiteren rechtlichen Gründe erfolgen.

2.6. Dritte, mit denen wir Ihre personenbezogenen Daten teilen 2.6. Dritte, mit denen wir Ihre personenbezogenen Daten teilen 2.6. Dritte, mit denen wir Ihre personenbezogenen Daten teilen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

 

2.6.1.      Basierend auf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder ohne die Notwendigkeit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgrund der anderen in Artikel 2.5 aufgeführten Rechtsgrundlagen erhebt Pegasus Ihre personenbezogenen Daten im In- und Ausland für die hier aufgeführten Zwecke:

(i)              Mit unseren Geschäftspartnern, mit denen wir gemeinsam Produkte und Dienstleistungen anbieten oder mit denen wir im Rahmen des Pegasus BolBol Treueprogramms zusammenarbeiten,

(ii)             Mit unseren Mitarbeitern, Konzerngesellschaften, Dienstleistern, autorisierten Agenturen, die Ihre Transaktionen durchführen, und anderen Fluggesellschaften im Rahmen von Flugkooperationen und Partnerschaften,

(iii)            Im In- und Ausland tätige Verwaltungseinrichtungen, die berechtigt sind, Informationen von unserem Unternehmen zu erhalten, und andere relevante Personen und Organisationen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen,

(iv)           Sie kann sie an die zuständigen Verwaltungsbehörden weitergeben, um die öffentliche Sicherheit und die Flugsicherheit zu gewährleisten und die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften der Länder ergeben, in die die Reise erfolgt.

2.6.2.      Beispielsweise können die genannten Informationen gemäß dem türkischen Zivilluftfahrtgesetz Nr. 2920 und den einschlägigen Rechtsvorschriften an die zuständigen Verwaltungsbehörden übermittelt und an die im Ausland für internationale Flüge im Rahmen internationaler Abkommen, in der Republik Türkei eine Partei ist, und türkische Zivilluftfahrtgesetzgebungzugelassenen Verwaltungsbehörden weitergegeben werden. Zum anderen wird zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs Bodenabfertigungsdiensten oder Reisebüros ein bedarfsgerechter Zugang zum Pegasus Reservierungs- und Verkaufssystem zur Verfügung gestellt. Diese Lieferanten sind angewiesen, im Rahmen der Anweisungen unseres Unternehmens und der von unserem Unternehmen ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen als Datenverarbeiter zu handeln. Pegasus BolBol-Mitgliedschaftsinformationen werden nicht an Drittempfänger weitergegeben. Autorisierte Mitarbeiter unserer technischen Infrastruktur und Call-Center-Dienstleister können jedoch im Rahmen unserer Informationssicherheits-Zugriffsprotokolle für das Anfrage- und Beschwerdemanagement in Bezug auf alle unsere Produkte und Dienstleistungen auf unsere Systeme zugreifen.

2.6.3.     Unser Unternehmen gibt detaillierte Informationen zu den Kategorien personenbezogener Daten bekannt, die es als Datenverantwortlicher verwendet, die Verwendungszwecke für jede Kategorie, die Personengruppen, deren Daten verwendet werden, die Datenaufbewahrungsfristen, Empfängergruppen, mit denen Daten geteilt werden, und die Maßnahmen zur Datensicherheit durch das öffentlich zugängliche Data Controllers Registry (VERBIS). Sie können auf VERBIS-Aufzeichnungen unter https://verbis.kvkk.gov.tr/ zugreifen.

2.7. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten und Bewerbungsverfahren: 2.7.	Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten und Bewerbungsverfahren: 2.7.	Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten und Bewerbungsverfahren:

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.7.1.      Sich können Pegasus immer kontaktieren, um: Sie haben die Rechte (a) zu erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, (b) Informationen anzufordern, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, (c) den Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren und ob sie gemäß ihrem Zweck verwendet werden, (d) die Dritten im In- und Ausland zu kennen, an die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden, und die technischen und administrativen Maßnahmen zu erfahren, die für die Datenübermittlung ins Ausland angewendet werden, (e) die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unvollständig oder falsch verarbeitet sind, ( f) die Löschung oder Anonymisierung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Gründe für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entfallen sind, (g) Benachrichtigung über die in den Absätzen (e) und (f) genannten Transaktionen an Dritte zu verlangen, an die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden, (h) der Entstehung eines Ergebnisses gegen Sie widersprechen, indem Sie Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich durch automatisierte Systeme analysieren.

2.7.1.      Sie können Ihre diesbezüglichen Anfragen schriftlich und unterzeichnet im Namen des Datenschutzbeauftragten an unseren Firmensitz unter der Adresse „AEROPARK, Yenişehir Mahallesi, Osmanlı Bulvarı No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul, Türkei“ oder vom Abschnitt Kontaktieren auf der Pegasus-Website weiterleiten. Ihre Bewerbungen können Sie über das Antragsformular stellen, auf das Sie hier zugreifen können

3. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON PEGASUS ANGEBOTEN WERDEN 3.	PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON PEGASUS ANGEBOTEN WERDEN 3.	PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON PEGASUS ANGEBOTEN WERDEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

3.1. Linienflugdienste und weitere Dienstleistungen 3.1.	Linienflugdienste und weitere Dienstleistungen 3.1.	Linienflugdienste und weitere Dienstleistungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

3.1.1.    Pegasus bieten seinen  Fluggästen nach Flugplan von Pegasus basierende inländische Linienflugdienste zwischen Flugziele innerhalb der Türkei und ausländische Linienflugdienste zwischen Flugzielen von der Türkei ins Ausland und vom Ausland in die Türkei sowie Transit-Linienflugverkehr zwischen ausländischen Flugzielen an. Linienflugdienste unterliegen den in den Pegasus Allgemeinen Vorschrift festgelegten Bedingungen. Alle in der  Pegasus Allgemeinen Vorschrift genannten Inlandslinienflüge beziehen sich auf inländische Linienflüge, die in der Türkei durchgeführt werden.

3.1.2.    Neben den Linienflugdiensten bietet Pegasus zusätzliche Produkte und Dienstleistungen im Sinne von Abschnitt 3.2 an. Einige der zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen werden unter einem PNR mit mindestens einem planmäßigen Flug angeboten. Einige Zusatzdienste werden jedoch unabhängig von Linienflügen und PNR angeboten. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen unterliegen den in den Pegasus Allgemeinen Vorschrift festgelegten Bedingungen.

3.1.3.    Pegasus ist keine Vertragspartei der Vereinbarung zwischen dem Reiseveranstalter oder dem Dritten und den Passagieren, da Pegasus einen Charterflug mit Reiseveranstaltern oder Dritten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Passagier oder dem Dritten für den Passagier durchgeführt hat. Dagegen erfolgt der Güterverkehr, der gemäß den einschlägigen Gesetzen durchgeführt wird, gemäß dem geltenden Beförderungsvertrag zwischen Pegasus und dem Frachtführer. Die Pegasus Allgemeine Vorschriften für Transportaktivitäten, auf die in diesem Absatz Bezug genommen wird, gelten nur in dem durchführbaren Umfang als gültig. 

3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen 3.2.	Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen 3.2.	Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

3.2.1.    Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus sind folgendermaßen: 

a)     Zusätzliches Reisegepäck: Auf allen unseren Inlandsflügen haben unsere Passagiere Anspruch auf Frachtgepäck, das auf die Anzahl, die Größe und das Gewicht beschränkt ist, die im Rahmen des Pakets, für das sie den Flugschein erworben haben, festgelegt sind, sowie auf ein Handgepäck gemäß den in Abschnitt 9.2 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Kriterien. Für internationale und TRNZ-Linienflüge sind nur die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex Anspruch auf Frachtgepäck und ein Handgepäck in Übereinstimmung mit den in Abschnitt 9.2 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Kriterien erhältlich. Das Frachtgepäck oder Handgepäck ist im Light-Paket für internationale und TRNZ-Linienflüge nicht enthalten. Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen dürfen Fluggäste, die das Light-Paket gekauft haben und daher keinen Anspruch auf Frachtgepäck und Handgepäck haben, nur ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt gemäß den in Abschnitt 9.3 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Kriterien mitnehmen, sofern es unter dem Sitz an Bord des Flugzeugs befördert. Detaillierte Erklärungen und Tabellen zu den im Paket enthaltenen Gepäckrechten für unsere Inlands- und internationalen Linienflüge und TRNZ-Flüge 9. Die Gepäckbestimmungen finden Sie in der Rubrik Tragbare Güter und besondere Dienstleistungen. 

Auf unseren Flügen gibt es keine Rückerstattung für das im Rahmen von Flugpaketen erworbene Frachtgepäck und Handgepäck. Zusätzlich zu den erworbenen Paketinhalten können unsere Passagiere jedoch Frachtgepäck- und Handgepäckprodukte (mit der pro Passagier definierten Größe und Gewicht) gegen eine gesonderte Gebühr erwerben. Individuell, für unsere internationalen und TRNZ-Flüge, kann zusätzliches Frachtgepäck und Handgepäck, das außerhalb des Pakets erworben werden kann, bis zu 4 Stunden vor der Flugzeit erstattet werden. Für internationale und TRNZ-Flüge finden Sie ausführliche Informationen über das Handgepäck und die Gebühr für das Frachtgepäck, die außerhalb des Light-Pakets erworben werden können, in Abschnitt 9.4 Frachtgepäck und Gebühr für zusätzliches Gepäck. - -        

b)    ) Zusätzlicher Sitzplatz: Ein zusätzlicher Sitzplatz wird unseren Passagieren als separates Produkt für ihren eigenen Komfort oder zur Aufbewahrung von wertvollen oder empfindlichen Gegenständen, Musikinstrumenten und ähnlichen Gegenständen, die sie an Bord des Flugzeugs mitnehmen möchten, angeboten. Zusätzlicher Sitzplatz kann nur über das Pegasus Call Centre erworben werden. Der Antrag auf einen zusätzlichen Sitzplatz muss während des Fahrscheinkaufs gestellt werden, und die Gebühr muss beim Fahrscheinkauf bezahlt werden. Das Produkt "Zusätzlicher Sitzplatz" kann nicht für Kleidung, Lebensmittel und ähnliche Artikel verwendet werden. Ein zusätzlicher Sitzplatz kann nur für einen Gegenstand in Anspruch genommen werden, und dieser Gegenstand muss mit dem Passagier reisen. Das Gewicht der auf dem Zusatzsitz zu befördernden Gegenstände darf 75 Kilogramm nicht überschreiten und darf die Sicht auf die Warnleuchten der in der letzten Reihe sitzenden Passagiere nicht behindern. Gegenstände wie Musikinstrumente, die nicht größer als 120x40x20cm sind, können zwischen den beiden Sitzen transportiert werden. Diese können bis zu einer Größe von 75x50x45cm auf dem Sitz platziert werden. Die Kosten für den zusätzlichen Sitzplatz setzen sich aus der Summe des Grundtarifs und der Servicegebühr des Flugscheins zusammen, zu dem er hinzugefügt wird. Im Falle der Änderung und Stornierung eines zusätzlichen Sitzplatzes gelten die Stornierungs- und Änderungsregeln für den Flugschein, mit dem er verbunden ist.

c)      Preisfestlegung (Optionskauf): Preisfestlegung ist ein Produkt, das beim Verkauf des Flugscheins als separates Produkt verkauft wird und das Recht gibt, das Flugschein innerhalb einer bestimmten Zeit zum angezeigten Preis zu kaufen. Der Optionszeitraum und der Preis werden automatisch vom System bestimmt, abhängig davon, ob der geplante Flug ein Inlands- oder Auslandsflug ist, die Anzahl der verbleibenden Tage bis zum geplanten Flug und die Anzahl der im PNR registrierten Passagiere. Die Kaufoption kann nur einmal mit dem Pegasus Call Center unter Einzahlung einer neuen Preisfestlegungsgebühr verlängert werden. Unabhängig von der verbleibenden Zeit des Fluges ist der Verkauf einer Option nicht zulässig, wenn einer der Flüge im PNR 8 oder weniger geeignete Sitze übrig hat. Die Preisfestlegung kann nach dem Kauf nicht mehr storniert werden und wird nicht erstattet. Die Preisfestlegung gilt nur für die ausgewählten Flüge und wird ungültig, wenn Änderungen am Flug erfolgen. Da die Preise für internationale Flugscheine in US-Dollar oder Euro angegeben sind, werden Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Preisfestlegungsdatum und dem Datum des Kaufs von Flugscheinen im Flugscheinpreis berücksichtigt.

d)      Besondere Dienstleistungen: Zu den besonderen Dienstleistungen gehören speziell qualifizierte tragbare Güter, die nicht im Umfang des Frachtgepäcks, des Handgepäcks, des Gepäckstück, das unter den Sitz passt und des zusätzlichen Gepäcks enthalten sind und gegen eine gesonderte Gebühr befördert werden können, sowie besondere Dienstleistungen, die auf Anfrage gegen eine gesonderte Gebühr oder kostenlos angeboten werden. Gekaufte Sonderleistungen können bis zu 4 Stunden vor der Flugzeit zurückgegeben werden. Ausführliche Informationen über besondere bewegliche Güter und besondere Dienstleistungen sind in Abschnitt 9.5. besondere Dienstleistungen enthalten.

e)      Pegasus Café: Bordverpflegung in allen Linienflügen von Pegasus sind gegen Kosten verfügbar. Der gültigen Preise für Pegasus Café-Produkte hängt davon ab, ob der Flug inländisch oder international ist. Der Verkauf von Pegasus Café erfolgt gemäß den Bedingungen der Flugsicherheit, der Sicherheit und der Verfügbarkeit von Produkten im Linienflug. Darüber hinaus kann die Produktbestellung von Pegasus Café 24 Stunden vor Abflug erteilt werden. Unsere Fluggäste, deren Flugscheine im Umfang des Advantage-Paket sind, können von der Verpflegung nach Belieben kostenlos auswählen. Vorbestellungen für Pegasus Cafe können über das Callcenter bis zu 48 Stunden vor Abflug zurückgegeben werden. Für die 0-48 Stunden vor dem Flug gemachten Bestellten, besteht kein Rückgaberecht.

f)       Pegasus Flex (Recht auf Änderung und Stornierung ohne Vertragsstrafe): Pegasus Flex gibt das Recht, Tickets ohne Vertragsstrafe zu ändern und zu stornieren, die für Linienflüge gemäß den hier dargelegten Bedingungen verwendet werden können, wodurch das gekaufte Ticket flexibler wird, da es als separates Produkt verkauft wird. Das Produkt Pegasus Flex kann nach dem Kauf des Tickets nicht einzeln erworben werden. Pegasus Flex ist zusammen mit dem Ticket bis 24 Stunden vor dem Flug erhältlich. Nach dem Kauf von Pegasus Flex kann das Ticket ohne Strafe auf ein beliebiges Datum oder eine beliebige Strecke geändert werden. Pegasus Flex gibt das Recht auf Umbuchung bis 12 Stunden vor dem Flug. Wenn eine Änderung weniger als 12 Stunden vor dem Flug vorgenommen wird, gelten die Änderungsregeln der Ticketklasse und das Pegasus Flex-Recht wird auf den geänderten Flug übertragen. Falls das Ticket gesperrt wird, kann die Pegaus Flex-Funktion nicht erneut verwendet werden. Die Transportgebühr besteht aus (a) Grundgebühr, (b) Treibstoffzuschlag, (c) Flughafensteuer, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. In diesem Zusammenhang wird jede Gebührendifferenz zwischen den Posten in der Transportgebühr des geänderten Fluges und den Posten in der Transportgebühr des ersten Fluges erhoben. Da es sich bei Pegasus Flex jedoch um ein Produkt handelt, mit dem Sie Änderungen am gekauften Ticket ohne Vertragsstrafe vornehmen können, wenn Sie Ihr Ticket im Rahmen Ihres Pegasus Flex-Rechts ändern und der neue Ticketbetrag geringer ist als der ursprüngliche Ticketbetrag, den Sie gekauft haben, die Fahrpreisdifferenz zwischen dem ersten Ticket und dem neuen Ticket wird Ihnen nicht erstattet. Wenn Sie Ihr neues Ticket nach der Änderung, die Sie an Ihrem Ticket vorgenommen haben, stornieren, wird Ihnen der Betrag Ihres neuen Tickets ohne die Flex-Gebühr zurückerstattet. Besteht eine Differenz zwischen dem für den geänderten Flug gültigen Pegasus Flex-Tarif und dem für den ersten Flug gültigen Pegasus Flex-Tarif, wird diese Differenz zum Zeitpunkt der Änderung separat verrechnet bzw. erstattet. Wenn Änderungen über das Pegasus Call Center oder Agenturen im Rahmen von Pegasus Flex vorgenommen werden, wird für diesen Änderungsprozess eine zusätzliche Servicegebühr erhoben. Für das Produkt Pegasus Flex besteht kein Rückgaberecht.

g)      Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl: Während des Check-in (Fluganmeldung)-Vorgangs wird auf allen Pegasus-Flügen die Sitzplatzzuweisung automatisch durchgeführt. Im Rahmen des Check-In-Prozesses besteht keine Möglichkeit der Platzwahl. Unsere Fluggäste können jedoch die kostenpflichtige Sitzplatzauswahl erwerben, mit der sie gegen eine gesonderte Gebühr auf ihren bevorzugten Sitzplätzen reisen können. Mit der Auswahl eines kostenpflichtigen Sitzplatzes ist der Check-in-Vorgang ist nicht abgeschlossen, und Fluggäste, die dieses Produkt erwerben, müssen ebenfalls einchecken. Der gültigen Preise für kostenpflichtige  Sitzplatzauswahl hängt mit den verbleibenden Tagen zum Flug ab sowie ob der Flug inländisch oder international ist. Die kostenpflichtige Sitzplatzauswahl kann nur zum Zeitpunkt des Flugscheinverkaufs oder nach dem Kauf des Flugscheins vorgenommen werden. Nur der Sitzwechsel ist ohne Änderung des Fluges nicht möglich. Wenn der Flug von den Gästen geändert wird, wird der für den vorherigen Flug gewählte Sitz automatisch auf den neuen Flug übertragen. Wenn jedoch derselbe Sitzplatz erworben wurde oder beim neuen Flug eingecheckt wurde, findet keine Übertragung statt und die bezahlte Sitzplatzgebühr wird dem Gast fortlaufend zurückerstattet. Fluggäste, die Im Umfang des Advantage-Pakets und Comfort Flex-Pakets ein Flugschein verfügen, können zwischen denen im Paket enthaltenen Sitzplätze von den noch nicht ausgewählten Sitzplätzen kostenlos auswählen. Wahl eines kostenpflichtigen Sitzplatzes durch den Passagier hindert Pegasus nicht daran, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die diese Richtung erfordern, die Entscheidung zu treffen, einen anderen Sitz als dem von ihm gewählten Sitzplatz zu bestimmen. Wenn die Passagiere nicht an dem von ihnen gewählten kostenpflichtigen Sitzplatz platziert werden können, haben sie Anspruch auf einen erstattungsfähigen Preis ohne Abzug. Für die gekauften Sitplaetze besteht ein Anspruch auf Rückgabe bis 4 Stunden vor der Flugzeit. Sitzordnung im Flugzeug sowie ausführliche Informationen zu den Einschränkungen beim Flug in den Sitzen mit Notausgangstüren finden Sie unter 6. Check-in (Fluganmeldung) und 7. Boarding (Flugzulassung).

h)      Geschenkkarte: Die Geschenkkarte ist ein Produkt, das der Benutzer in den von Pegasus festgelegten Währungen und Beträgen erwerben kann. Der Karteninhaber kann beim Kauf des Flugscheins für Pegasus-Linienflüge oder der von Pegasus angebotenen Zusatzprodukte oder -dienstleistungen einen Saldo verwenden. Jede gekaufte Geschenkkarte hat nur einen Begünstigten. Die Geschenkkarte oder das Guthaben auf der Karte ist nicht übertragbar. Es kann nicht für Dritte wie Codeshare-Flüge und Hotel- und Mietwagenvermietung oder für Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, bei denen Pegasus eine andere Fluggesellschaft ist als derjenige, der Pegasus befördert. Die Geschenkkarte kann nicht für Zahlungen beim Flugscheinwechsel und beim Flugscheinwechsel anfallenden Zahlungen verwendet werden. Die Geschenkkarte kann nur über die Pegasus-Website und die Pegasus-Mobilanwendungen erworben werden. Der erworbene Gutscheinbetrag kann nur über diese Kanäle verwendet werden. Das Guthaben der Geschenkkarte kann nur in der Währung verwendet werden, in der die Geschenkkarte ausgestellt wurde. Die gekaufte Geschenkkarte oder das Guthaben auf der Karte kann unter keinen Umständen zurückerstattet werden. Die Geschenkkarte kann bis zum Ablaufdatum oder bis das Guthaben vor dem Ablaufdatum aufgebraucht ist, verwendet werden. Für jede mit der Geschenkkarte durchzuführende Transaktion kann während der Zahlung nur ein Geschenkkarten-Passwort verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte beträgt 12 Monate ab Kaufdatum der Geschenkkarte. Das während des angegebenen Gültigkeitszeitraums nicht verwendete Guthaben wird gelöscht. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte kann nicht verlängert werden. Innerhalb der Laufzeit kann keine Erstattung des nicht genutzten Restbetrags und / oder sonstiger Rechte in Bezug auf diesen Restbetrag geltend gemacht werden.

i ) Bordunterhaltung (Fly & Watch): Fly & Watch ist eine Unterhaltungsplattform mit geschlossenem Kreislauf, auf der Gäste auf Reisen mit Pegasus-Linienflügen über ein drahtloses Netzwerk von Mobiltelefonen, Tablets oder Laptops auf Filme, Serien, Reiseführer, Zeitschriften, Sonderprogramme, Spiele und ähnliche Inhalte zugreifen können. Die technische Infrastruktur und der Inhalt der Fly & Watch-Plattform werden von IMMFLY Turkey Aviation Technologies Inc. (MERSİS: 0465081408400001) bereitgestellt. Der Zugriff auf die Fly & Watch-Plattform wird von Benutzern bereitgestellt, die die erforderlichen Informationen eingeben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Der Zugriff auf einige Inhalte auf der Plattform ist kostenpflichtig und wird für jeden Pegasus-Linienflug separat berechnet. Der kostenpflichtige Zugriff auf Fly & Watch-Inhalte kann an Bord oder vor einem Linienflug über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobile Applications erworben werden. Beim Kauf vor dem Flug wird das für den Gast erstellte Zugangspasswort per SMS und E-Mail an den Gast übermittelt. Der vom Gast generierte Zugangscode ist nicht übertragbar und kann nur vom Käufer verwendet werden. Der Zugangscode gilt nur für Linienflüge, für die Fly & Watch-Zugang erworben wurde. Aus technischen Gründen haben Gäste Anspruch auf eine nicht erstattbare Gebühr für den Zugang zu Fly & Watch, wenn Pegasus auf einem Linienflug keinen Plattformzugang anbieten kann. Der vor dem Flug erworbene Fly & Watch-Zugang kann bis 4 Stunden vor dem Flug storniert und erstattet werden.

j)  Ratenzahlungs-Gebühr: Bei Käufen per Kreditkarte über die Pegasus-Kommunikationskanäle und das Pegasus-Agenturvertriebssystem kann eine Ratenzahlung entsprechend der Vereinbarung mit der Kreditkarten ausgebenden Bank angeboten werden. Wie von der Agentur für Bankenregulierung und -aufsicht am 31. Juli 2023 bekannt gegeben, werden die Ratenzahlungsfristen für Kreditkarten, die durch den Beschluss des Verwaltungsrats vom 11.01.2019 mit der Nummer 8198 festgelegt wurden, nicht auf Ausgaben im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften im Ausland angewandt, und es werden keine Ratenzahlungen für solche Ausgaben vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist die Teilzahlungsoption nur für Inlandsflüge, nicht aber für internationale und Flüge nach Türkische Republik Nordzypern verfügbar. Die Ratenzahlungs-Gebühr wird ab einer bestimmten Anzahl von Raten über den gesamten Zahlungsbetrag, die Anzahl der Raten und die auf der Zahlungsseite angegebenen Kosten berechnet und dem Nutzer vor der Zahlungsbestätigung mitgeteilt. Bei einer Stornierung durch den Passagier wird die Teilzahlungsgebühr unter keinen Umständen zurückerstattet. Darüber hinaus wird im Falle einer Änderung oder Stornierung des mit Teilzahlung erworbenen Tickets die Teilzahlungsgebühr oder die Debit-/Kreditkartenprovision als Strafbetrag berechnet.

3.3. Vertriebs- und Kommunikationskanäle 3.3.	Vertriebs- und Kommunikationskanäle 3.3.	Vertriebs- und Kommunikationskanäle

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

3.3.1.    Linienflugdienste und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus werden über Pegasus-Kommunikationskanäle und Reisebüros gemäß den in den Pegasus Allgemeinen Vorschriften festgelegten Regeln und Bedingungen angeboten.

3.3.2.    Pegasus bietet seine Produkte oder Dienstleistungen nicht zum Verkauf auf einem anderen als den hier ausdrücklich angegebenen Kanälen an und übernimmt keine Haftung für Transaktionen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden.

3.3.3.    Verschiedene Anfragen nach besonderen Dienstleistungen, wie unbegleitete Minderjährige und die Mitnahme von Haustieren sowie bestimmte Anfragen nach zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen können nicht über alle Pegasus-Kommunikationskanäle abgewickelt werden. Für spezielle Fälle verweisen wir auf die Erläuterungen in den entsprechenden Abschnitten der Pegasus Allgemeinen Vorschriften.

4. VERKAUFSVORSCHRIFTEN FÜR TICKET UND ZUSÄTZLICHE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN 4.	VERKAUFSVORSCHRIFTEN FÜR TICKET UND ZUSÄTZLICHE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN 4.	VERKAUFSVORSCHRIFTEN FÜR TICKET UND ZUSÄTZLICHE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.1. Allgemeine Verkaufsvorschriften und -beschränkungen 4.1.	Allgemeine Verkaufsvorschriften und -beschränkungen 4.1.	Allgemeine Verkaufsvorschriften und -beschränkungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.1.1.    Jedes PNR und im Umfang der PNR ausgestellte Flugschein wird dem Passagier einzeln ausgestellt und darf nicht an eine andere Person übertragen bzw. Vor-u.Nachname geändert werden.

4.1.2.    Passagiere, die Rechnungsinformationen auf dem Flugschein haben möchten, müssen ihre Rechnungsinformationen an Pegasus weiterleiten, bevor der Flugscheinvorgang abgeschlossen ist. Nachdem der E-Flugschein erstellt und elektronisch versiegelt ist, kann das Rechnungsinformationsfeld nicht geändert werden.

4.1.3.    Die Transaktionen, die Sie über die Pegasus-Website tätigen, müssen vollständig wie auf den Transaktionsseiten gezeigt ausgeführt werden. Pegasus haftet nicht für Fehler, die durch falsche oder fehlerhafte Vorgänge von Ihnen, einschließlich Verkauf von Flugscheinen oder zusätzlichen Dienstleistungen, Änderungen, Stornierungen und Rückerstattungen, verursacht werden können.

4.1.4.    Sie können Flugscheine für bis zu 9 Passagiere und 8 separate Flüge pro Transaktion im Flugscheinverkauf über die Pegasus-Website kaufen. Gruppenbuchungstransaktionen über die Pegasus-Website stehen nur Mitgliedern des Pegasus BolBol-Programms für 10 bis 25 Passagiere zur Verfügung. Dieses Verfahren kann nach 4.7. Gruppenreservierungsverfahren auf der Pegasus-Website in Abhängigkeit von den im Abschnitt angegebenen Sonderregeln durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Sonderregeln im angegebenen Abschnitt. Sie können bis zu zwei verschiedene Flugscheine mit derselben Kreditkarte in mehr als einer Transaktion am selben Tag kaufen. Sofern hier nicht anders angegeben, werden Gruppenverkaufstransaktionen für 26 oder mehr Passagiere (bis zu 100 Passagiere) ausgeführt, indem das Gruppenbewerbungsformular auf der Pegasus-Website ausgefüllt und von der Pegasus-Gruppenverkaufsabteilung geleitet wird.

4.1.5.    Pegasus übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Unterbrechung des Ticketing und des  Verkaufsdienstes für zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen oder des einzelnen Verkaufsprozesses, Verbindungsproblemen, Verarbeitungsfehlern, Datenfehlern oder -verlust, Verzögerung der Transaktion oder Kommunikation, Angriffe auf das Computersystem aus Gründen, die nicht auf sie zurückzuführen sind.

4.1.6.    Pegasus behält sich das Recht vor, die Übernahme der für den Flugschein verantwortlichen Person im Namen der gesetzlichen Bestimmungen oder in Fällen zu verweigern, in denen das Flugschein unter Verstoß gegen die Allgemeinen Bestimmungen erworben wird.

4.2. Gültigkeit von Flugscheinen 4.2.	Gültigkeit von Flugscheinen 4.2.	Gültigkeit von Flugscheinen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.2.1.    Die Gültigkeit der Flugscheine beträgt 1 Jahr ab dem ersten Flugdatum des Flugscheins. Gleiches gilt für Flugscheine, die geändert werden können. Für die Gültigkeitsdauer der Flugscheine, die mit offenem Datum neu ausgestellt wurden, lesen Sie bitte die Erläuterungen im Abschnitt 4.3. Offener Flugschein. 

4.2.2.    Es werden keine Maßnahmen ergriffen, einschließlich Änderungen und Stornierungen der abgelaufenen Flugscheine und der Erstattung, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Absatz angegeben ist. Unsere Fluggäste haben keine Anspruchsrechte außer der Erstattung der Flughafensteuern für den Flug, die noch nicht abgelaufen sind.

4.2.3.    Beim Kauf des Flugscheins in einer einzigen Transaktion, die sich auf Code-Sharing(codeshare) oder Flüge zwischen Fluggesellschaften (interline) im Rahmen der Partnerschaften im Luftverkehr bezieht, bei denen Pegasus eine Partei ist, müssen alle Flüge des Flugscheins in der angegebenen Reihenfolge verwendet werden. Wenn Passagiere an keinem Flug mit dem Flugschein teilnehmen, verlieren sie alle Reise- und Servicerechte für denselben Flug.

4.2.4.    Der Flugschein kann nach der Abflugzeit von Linienflügen nicht mehr storniert oder geändert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt  5. Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen.

4.3. Offener Flugschein 4.3.	Offener Flugschein 4.3.	Offener Flugschein

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.3.1.    Das Datum der Nutzung des offenen Flugscheins beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ausrangierung des Flugscheins.

4.3.2.     Anträge auf Stornierung von Flugscheinen werden im Rahmen des Flugscheinwechsels berücksichtigt.

4.3.3.     Wenn der offene Flugschein datiert ist, kann kein weiteres Flugdatum ausgewählt werden.

4.3.4.     Während des Ausrangierung des Flugscheins wird die für die Klasse des betreffenden Flugscheins geltende Änderungsgebühr erhoben.

4.3.5.     Die Servicegebühr für Pegasus Kommunikationskanäle, die während der Nutzung des über Pegasus Kommunikationskanäle ausrangierten Flugscheins verarbeitet wurde, wird ebenfalls erhoben. Für Transaktionen über Reisebüros gelten Vorschriften über die Dienstleistungskosten für Reisebüros. Bei einem Unterschied zwischen den beiden Flugscheinen, hinsichtlich der Grundgebühr, der Tankgebühr, der Flughafensteuer, der Check-in-Gebühr und der Servicegebühr wird die Differenz jedoch in Rechnung gestellt.

4.3.6.   Der Paketinhalt der im Rahmen des Advantage- und Comfort-Flex-Pakets ausgestellten Fahrscheine wird nicht auf das offene Fahrschein übertragen. Das offene Fahrschein wird in ein Super Eco Paket umgewandelt und die Preisdifferenz wird dem Passagier erstattet.

4.3.7.     Im Falle der Ausrangierung des Flugscheins, das im Comfort Flex-Paket ausgestellt wurde, gelten die Änderungsregeln des jeweiligen Pakets.

4.3.8.     Die Kampagnenpreise können nicht verwendet werden, wenn ein offener Flugschein an den Verkaufsterminen der Kampagne erneut gekauft wird.

4.3.9      Im Rahmen von Flugscheinausrangierungsanfragen für Anschlussflüge können nur offene Flugscheine durch Hinzufügen von Anschlussflügen zwischen den Flughäfen Istanbul Sabiha Gökçen und Ankara Esenboğa, Antalya und Izmir Adnan Menderes oder zwischen den Flughäfen Antalya und Adana datiert werden.

4.3.10. Gruppentickets, die im Rahmen von Gruppenreservierungstransaktionen ausgestellt wurden, können nicht als offene Tickets ausgestellt werden.

4.3.11.  Wenn der offene Flugschein storniert wird, werden nur die Check-in-Gebühr und die Flughafensteuer zurückerstattet. Servicegebühr, Grundgebühr und Treibstoffgebühr werden unter keinen Umständen zurückerstattet.

4.3.12.  Da der offene Flugschein nicht datiert ist, gelten die Stornierungsregeln in den Artikeln 5.6 und 5.7 nicht für den offenen Flugschein.

4.4. Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen 4.4.	Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen 4.4.	Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.4.1.    Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Alle angegebenen Kostenbestandteile bilden einen integralen Bestandteil des Pauschalbetrags, den der Passagier für den Transportdienst bezahlt. Die verschiedenen Komponenten der Beförderungskosten stehen den Benutzern im jeweiligen Vertriebskanal gemäß den von der ICCA und den IATA-Vorschriften festgelegten Standards zur Verfügung. In diesem Zusammenhang:

a)      Bezieht sich die Basisgebühr auf die von Pegasus für die Tarifklasse festgelegte Gebühr, die dem Linienflug des betreffenden Flugscheins unterliegt. Pegasus wendet dynamische Preiskalkulationen für verschiedene Tarifklassen für alle Flüge an. 

b) Die Treibstoffgebühr ist ein Kostenposten, der getrennt von der Grundgebühr in der Transportgebühr ausgewiesen wird, da er der größte Kostenposten der Fluggesellschaft ist. Die Treibstoffgebühr wird auf der Grundlage von Treibstoffvereinbarungen und Absicherungsmaßnahmen jeder Fluggesellschaft ermittelt und angewendet. Auf Inlands-, TRNC-  und Auslandsflügen erhebt Pegasus eine Treibstoffgebühr zum Festpreis. Die von Pegasus angewendeten Informationen zu den Kraftstoffgebühren finden Sie hier .

c) Flughafensteuer oder Steuer (n) bezeichnet die Passagierdienstgebühr und andere steuerbezogene Kosten, die Pegasus nach gültigem Tarif des Flughafens / Terminalbetreibers im Zusammenhang mit den im Ticket enthaltenen Linienflügen zum Zeitpunkt des Verkaufs entrichtet. Die Steuerbeträge richten sich nach den zum Zeitpunkt der Ticketausstellung geltenden Tarif- und Gebührenvorschriften.   

d)Die Check-in-Gebühr ist der Preis, der die notwendigen Kosten für die regelmäßige und ununterbrochene Bereitstellung der Systeminfrastruktur und der Betriebsdienste für Check-in-Transaktionen (Flugregistrierung) widerspiegelt, die Passagiere für ihre geplanten Flüge ausführen müssen. Es wird in allen Verkaufskanälen von Pegasus zum Zeitpunkt des Ticketkaufs angewendet, unabhängig davon, in welchem Kanal die Eincheckvorgänge ausgeführt werden. Die Check-in-Gebühr wird für jeden Passagier und jeden Flug auf Inlands-, TRNC- und Auslandsflügen während der Ticketausstellung erhoben. Die Check-in-Gebühr wird je nach Flug unterschiedlich festgelegt. Für Transitflüge, die mit derselben Flugnummer durchgeführt werden, wird eine einmalige Eincheckgebühr erhoben, und für Anschlussflüge, die mit unterschiedlichen Flugnummern durchgeführt werden, wird für jede Flugnummer eine separate Eincheckgebühr erhoben. Die von Pegasus angewendeten Informationen zu den Eincheckgebühren finden Sie hier .

e)Die Servicegebühr ist eine Gebühr, die im Rahmen des Flugdienstes im Zusammenhang mit den über die Pegasus-Website, Pegasus Mobilanwendungen, das Pegasus Call Center, die Ticketverkaufsstellen und die Reiseagenturen durchgeführten Ticketing-Verfahren berechnet wird. Die Servicegebühr ist eine Gebühr, die es jedem Vertriebskanal ermöglicht, seine eigenen Kosten wiederzugeben. Diese können für jeden Vertriebskanal unterschiedlich festgelegt werden und variieren je nach Fluglinie und Tarifklasse des gekauften Tickets. Die Kosten, die Pegasus Website, Pegasus Mobile Applications und Pegasus Call Center für die Bereitstellung eines regelmäßigen und ununterbrochenen Ticketing-Service verursachen, werden in dem von Pegasus für diese Vertriebskanäle festgelegten Service-Fee-Konto berücksichtigt. Bei Tickets, die über das Reisebüro ausgestellt wurden, wird die Servicegebühr, die im Rahmen der Flugdienste erhoben wird, direkt von der Agentur erhoben und stellt den Betrag dar, den der Agent für diese Transaktion vom Passagier eingezogen hat. Die Agenturen legen die Servicegebühr fest, die sie erheben. Informationen zu den von Pegasus für Agenten empfohlenen Servicegebühren finden Sie hier . Es kann außergewöhnliche Unterschiede in der Höhe der für bestimmte Linie empfohlenen Servicegebühr geben.

4.4.2.    Die Servicegebühr, die während der Ticketabwicklung erhoben wird, wird nicht erstattet. Ausführliche Informationen zur Rückgabe anderer Gebührenpositionen finden Sie in Abschnitt 5. 5. Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen. Bei Ticketänderungen, die über das Pegasus Call Center oder über Büros vorgenommen wurden, wird die Servicegebühr für diese Transaktion erhoben.

4.4.3.    Nach dem Kauf des Flugscheins ist die Erhöhung der Kosten bis zum Flugdatum nicht im Ticketpreis enthalten. Für unsere Fluggäste können jedoch Änderungen oder Erstattungen in der Flughafensteuer oder anderen Steuern vorgenommen werden, die auf den Flugpreis des Flugscheins angewendet werden. Es kann auch die Zahlung nicht vereinnahmte Steuern oder Gebühren aufgefordert werden.

4.4.4.    Pegasus kann bei bestimmten Linienflügen, in bestimmten Zeiträumen und in bestimmten Vertriebskanälen Kraftstoffgebühren, Check-in-Gebühren oder Servicegebühren erheben, um günstige Gebühren für Werbeklassen zu erheben.

4.5. Informationen zu Paketen 4.5.	Informationen zu Paketen 4.5.	Informationen zu Paketen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.5.1.    Die von Pegasus ausgestellten Fahrscheine werden im Rahmen des vom Passagier in der Verkaufsphase gewählten Pakets ausgestellt.

4.5.2.    Das Super Eco-Paket, das Advantage-Paket und das Comfort Flex-Paket werden auf planmäßigen Inlandsflügen verkauft; das Light-Paket wird zusammen mit den drei oben genannten Paketen auf planmäßigen internationalen und TRNZ-Flügen verkauft.

4.5.3.    4.5.3.Informationen über die Produkte und Dienstleistungen, die im Umfang der jeweiligen Pakete enthalten sind, finden Sie auf der Pegasus-Website, Seite Flugpakete.

4.5.4.    Informationen zu den in den jeweiligen Paketen enthaltenen Produkten und Dienstleistungen finden Sie auf der Pegasus-Website .

4.6. Informationen zum Zahlungsverkehr 4.6.	Informationen zum Zahlungsverkehr 4.6.	Informationen zum Zahlungsverkehr

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.6.1.    Der Ticketverkauf über die Pegasus-Kommunikationswege kann nur mit Kreditkarten und Debitkarten von Visa und Master Card erfolgen, die 3D-Transaktionen ermöglichen. Angaben zu Ratenoptionen und Ratengebühren für Einkäufe per Kreditkarte über die Pegasus-Kommunikationswege und das Pegasus-Agenturverkaufssystem finden Sie in den Erläuterungen unter 3.2.1 (j) Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.

4.6.2.    Mit Ausnahme der oben genannten Kreditkarten und Bankkarten:

a)      Wenn Sie Ihre Bankkontonummer in Deutschland haben, können Sie Ihre Zahlung mit der ELV-Methode (Electronic Wire Transfer) vornehmen. Sie können jedoch die Zahlungsmethode verwenden, wenn bis zu Ihrem Flug länger als sieben Tage übrig sind.

b)      Wenn Sie ein Internetbanking-Konto in einer der Banken von ABN Ambro, der ASN Bank, der Friesland Bank, der ING, der Knab, der Rabobank, der SNS Bank, der SNS Regio Bank, der Triodos und der Van Lanschot in den Niederlanden haben, können Sie mit der idealen Zahlungsmethode bezahlen.

c)      In Ländern, in denen das Sofort-Zahlungssystem gültig ist, können Sie Ihre Zahlungen in Euro-Währung mit der Sofort-Zahlung bezahlen. Sofort ist eine Online-Zahlungsmethode, bei der Sie von Ihrem Bankkonto aus bezahlen können. Wenn Sie auf der Zahlungsseite mit Sofort bezahlen, werden Sie zum System von Sofort zur Pegasus-Website weitergeleitet, sobald Sie die erforderlichen Informationen eingegeben und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte schließen Sie Ihren Browser nicht, bevor die Weiterleitung erfolgt.

4.6.3.    Pegasus übernimmt keine Verantwortung für die Übermittlung, verspätete Übermittlung oder Übermittlung von Bestätigungsnachrichten im Zusammenhang mit der Ticketverkaufstransaktion aus Gründen, die vom Benutzer oder von Dritten verursacht werden, die nicht für Pegasus tätig sind.

4.6.4.    Für Kreditkartentransaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht ordnungsgemäß oder missbräuchlich sind, gelten folgende Regeln:

a)      Die Zahlung mit Kreditkarte muss von der Person bestätigt werden, die als Inhaber der Kreditkarte für die Zahlung des Verkaufs erscheint. Pegasus führt verschiedene Maßnahmen durch, um dies zu überprüfen und die Verwendung einer illegalen Kreditkarte zu verhindern. Diese von Pegasus durchgeführten Maßnahmen stellen keine Verpflichtung zur Verhinderung irregulärer Kreditkartentransaktionen dar und sollen eine detaillierte Analyse von Kreditkartentransaktionen mit Verdacht auf unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung herbeiführen.

b)      Pegasus kann verlangen, dass die zum Kauf des Flugscheins verwendete Kreditkarte vom Karteninhaber beim Ticket-Verkaufsbüro des Flughafens oder am Check-in-Schalter vor dem Flug mit einem gültigen Personalausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Heiratsurkunde) vorgelegt wird.

c)      Pegasus behält sich das Recht vor, den Widerrufs- und Beförderungsvertrag oder einen anderen Produkt- und / oder Dienstleistungskaufvertrag zu kündigen, ohne dass Transaktionen mit Kreditkartentransaktionen angekündigt werden, bei denen der Verdacht auf unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung besteht. Die folgenden Bedingungen gelten insbesondere für die unbefugte oder missbräuchliche Stornierung von Transaktionen.

·         Wenn von den Kontaktdaten der Transaktion aus kein Kontakt erreicht werden kann, der das Risiko von unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung beinhaltet.

·         Wenn die Kontaktinformationen des Kreditkarteninhabers nicht an Pegasus weitergegeben werden, obwohl sie zur Transaktionskontrolle erforderlich sind

·         Wenn Beschwerden des Kreditkarteninhabers bei der Bank oder Pegasus erhoben werden, dass die Kreditkarte nicht mit Genehmigung der Transaktion benutzt wurde,

·         Wenn eine Kreditkarte, ein Kreditkarteninhaber oder der Name / die Transaktion eines Passagiers vorhanden ist, die zuvor als unregelmäßig oder missbräuchlich erfasst wurden,

·         Wenn mehrere Kreditkartenversuche beim Kauf oder mehrere Einträge für verschiedene Kreditkarten derselben Kreditkarte benutzt werden.

·         Es kann jedoch Situationen geben, in denen der Prozess aufgrund anderer Merkmale als unangemessen oder missbräuchlich angesehen wird.

5. REGELN FÜR DIE ÄNDERUNG UND STORNIERUNG VON FLUGSCHEINEN 5.	REGELN FÜR DIE ÄNDERUNG UND STORNIERUNG VON FLUGSCHEINEN 5.	REGELN FÜR DIE ÄNDERUNG UND STORNIERUNG VON FLUGSCHEINEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren 5.1.	Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren 5.1.	Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.1.1.    In den Artikeln 5.6 und 5.7 finden Sie die Tabellen über die Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen für Ihre Ticketänderungen und Stornierungen. Neben den hier genannten Transaktionsgebühren, Abzugs- und Rückgabebedingungen werden die Differenz in den Tarifklassenunterschieden zwischen den beiden Tickets und die Differenz in Höhe der verbleibenden Gebührenposten berechnet. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln. Außerdem gelten in Bezug auf Pegasus Flex (Änderungsrecht) die Erläuterungen im Abschnitt  3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.  

5.1.2.    Erstattungen werden nur an den Karteninhaber, der von ihm geleisteten Kreditkarte, mit der gleichen Zahlungsweise und am Ort des Tickets vorgenommen.

5.1.3.    Wenn Sie Ihr Ticket von der Pegasus-Website, den Pegasus Mobilanwendungen, dem Pegasus Call Center oder den Ticketverkaufsstellen an Flughäfen erworben haben, können Sie über den Menüschritt „Meine Ticket-Transaktionen“ eines beliebigen Online-Vertriebskanals mit dem PNR-Code (Reservierungscode) und der Nachnameninformation einloggen und die gewünschten Änderungen und Stornierungen durchführen. Wenn Sie Ihren Flugschein über die Agentur erworben haben, können Sie Änderungen und Stornierungen über den Vertriebskanal vornehmen, von dem Sie Ihren Flugschein erworben haben. Die hier genannten Ticketwechsel- und Stornierungsregeln gelten auch für Flugscheine, die bei Agenturen gekauft wurden. Außerdem kann die Servicegebühr von den Agenturen bei Ticketwechsel- und Stornierungsvorgängen über Pegasus Call Center und Agenturen eingezogen werden.

5.1.4.    Wenn Sie ein Ticket ändern und stornieren möchten, müssen Sie Ihre Kreditkarte und einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Heiratsurkunde) mit Ihrem E-Ticket vorlegen.

5.1.5.    Im Falle der Kündigung des besonderen Stornierungs-, Rückgabe- und Beförderungsvertrages, der in diesem Abschnitt ausgefertigt wurde, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Abschnitts. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.

5.1.6.    Bei Änderung und Stornierung des Tickets gelten die Bestimmungen in dem nachfolgenden Abschnitt für die Übertragung oder Rückgabe der Sonderleistungen oder des für den betreffenden Flug gekauften Paketinhalts.

5.1.7.    Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei einem Ticketwechsel wird die Differenz zwischen der Grundpreisdifferenz und der Grundgebühr, die sich von der Grundgebühr unterscheidet, berechnet. Bei einer niedrigeren Gebühr wird keine Klassengebühr zurückerstattet. Im Falle eines Ticketwechsels wird das Paket für die im Advantage-Paket und im Comfort Flex-Paket organisierten Tickets nicht auf den neuen Flug übertragen und die Differenz wird zurückerstattet. Zusätzlich dazu wird bei Änderungs- oder Stornierungsvorgängen der mit Ratenzahlung gekauften Tickets die eingezogenen Ratengebühren oder Bank-/Kreditkartenprovision als Strafbetrag widerspiegelt.

5.1.8.    Unsere Fluggäste, die eine Stornierung nach weniger als 2 Stunden vor dem geplanten Flug oder nach der planmäßigen Flugzeit beantragen, gelten als Nichterscheinende Fluggäste (no show). In solchen Fällen erfolgt keine Ticketwechsel. Im Falle einer Stornierung wird dem Fluggast nur die Flughafensteuer erstattet, die Grundgebühren, die Treibstoffgebühren, die Check-in-Gebühren sowie die Dienstgebühren werden dem Fluggast nicht zurückgezahlt. Wenn Sie Ihr Ticket von der Pegasus-Website, den Pegasus Mobilanwendungen, dem Pegasus Call Center oder den Ticketverkaufsstellen an Flughäfen erworben haben, können Sie über den Menüschritt „Meine Ticket-Transaktionen“ eines beliebigen Online-Vertriebskanals mit dem PNR-Code (Reservierungscode) und der Nachnameninformation einloggen oder kostenlos über die Seite „Schreiben Sie uns“ Ihre Anforderung für die Rückerstattung einreichen. Wenn Sie Ihr Ticket über die Agentur erhalten haben, können Sie es über denselben Kanal zurücksenden oder kostenlos über die Seite „Schreiben Sie uns“ uns einreichen. Auf Ihre Anfrage wird der Betrag berechnet, den Sie für den Erhalt Ihres Flugscheins erhalten können, und die Transaktion wird spätestens innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen.

5.1.9.    Anträge auf Stornierung von Flugscheinen werden im Rahmen des Flugscheinwechsels berücksichtigt.

5.1.10. Stornierungen der in Raten gekauften Flugscheine werden in Raten wieder an die Zahlungskarte zurückerstattet. Zusätzlich dazu werden bei Änderungen oder Stornierungen des mit Ratenzahlung gekauften Tickets die eingezogenen Ratengebühren oder Bank-/Kreditkartenprovision als Strafbetrag angerechnet.

5.2. Stornierung und Rückerstattungen im Rahmen der Fluggastrechte 5.2.	Stornierung und Rückerstattungen im Rahmen der Fluggastrechte 5.2.	Stornierung und Rückerstattungen im Rahmen der Fluggastrechte

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.2.1.    Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet. 

5.2.2.  In diesem Zusammenhang können Flüge und nicht erstattungsfähige Flugscheine für Pegasus-Flüge, die am selben Tag eine Verbindung annimmt oder eine Verbindung abgibt, bis zum Ablaufdatum des Tickets angefordert werden. Um den verknüpften Flug des stornierten Fluges zurückzusenden, muss der Anschlussflug vom Gast nicht durchgeführt worden sein. Für andere Flüge mit dem Flugschein gelten die geltenden Tarifklassenregeln für diesen Flug.

5.3. Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus 5.3.	Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus 5.3.	Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.3.1.    Pegasus behält sich das Recht vor, den Beförderungsvertrag zu kündigen und die Reservierung und Flugscheine zu stornieren, um die Flugsicherheit, Pegasus, Mitarbeiter von Pegasus, Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten oder deren Mitarbeiter bzw. das Leben und Eigentum von Pegasus-Gästen zu schützen.

5.4. Kostenlose Änderungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsregeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Ticketing-Prozess 5.4.	Kostenlose Änderungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsregeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Ticketing-Prozess 5.4.	Kostenlose Änderungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsregeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Ticketing-Prozess

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.4.1.      Wenn Sie Ihren Flugschein über die Pegasus-Website erworben haben, wird Ihnen die Änderung oder Stornierung nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Pegasus-Website in den folgenden Zeiträumen ändern und stornieren:

a)       Wenn im Falle von 24 Stunden oder kürzerer Zeit des Abflugs des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 30 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder

b)      Wenn im Falle zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 60 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder

c)       Wenn im Falle von längerer Zeit als 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt.

5.4.2.      Wenn Sie Ihren Flugschein über das Pegasus Call Center, Verkaufsbüros am Flughafen oder Agenturen erworben haben, wird Ihnen die Änderung oder Stornierung nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Pegasus-Website in den folgenden Zeiträumen ändern und stornieren:

a)       Wenn im Falle von 72 Stunden oder kürzerer Zeit des Abflugs des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 60 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder

b)      Wenn im Falle von längerer Zeit als 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt.

5.4.3.    Außerdem kann die Servicegebühr von den Agenturen bei Ticketwechselvorgängen über Pegasus Call Center oder Agenturen eingezogen werden.

5.4.4.    Die Fristen, die für die kostenlosen Änderungs-, Stornierungs- und Rückgaberegeln ab dem Ticketausstellungsprozess festgelegt wurden, werden unter Berücksichtigung des Datums und der Uhrzeit des ersten im PNR-Datensatz enthaltenen Linienfluges für Transaktionen berechnet, die in all diesen Fällen durchzuführen sind, wenn mehr als ein Linienflug innerhalb desselben PNR vorhanden ist.

5.4.5.     Die hier angegebenen Sonderregeln gelten nicht für PNRs, die im Rahmen des Gruppenbuchungsprozesses erstellt wurden, und gelten nicht für diese PNRs.

5.5. Informationen zum Rückerstattungsverkehr 5.5.	Informationen zum Rückerstattungsverkehr 5.5.	Informationen zum Rückerstattungsverkehr

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.5.1.    Wenn Ihre Kreditkarte / Debitkarte / Ihr Konto nicht abgeschlossen wurde, wird Ihre Erstattung bearbeitet, nachdem die Bank einen Tagesabschlussbericht erhalten hat.

5.5.2.    Um Stornierung / Rückerstattung über das Pegasus Reservierungs- und Verkaufssystem durchzuführen, wird eine automatische Rückmeldung an den virtuellen POS der Bank gesendet. Die Rückgabe von Transaktionen, die von der Bank akzeptiert werden, erfolgt je nach Land innerhalb von 2-3 Tagen nach Tagesende, wenn die Kreditkarte einer türkische Bank gehört und innerhalb von 3-7 Tagen wenn die Kreditkarte einer ausländischen Bank gehört, auf Ihr Konto. Da die Banken keine automatischen Rückgaben akzeptieren, wenn die Verkaufs- und Rückgabegeschäfte am selben Tag ausgeführt werden, erfolgt die Rückgabe am nächsten Tag von Pegasus (außer an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen). Da bei Bankkarten keine Erstattung möglich ist, werden die Kontoinformationen des Gastes per Rückgabe, Überweisung oder EFT angefordert. In diesem Fall ändern die Anforderungen an die Verarbeitung, z. B. der Zugang zu unseren Gästen zum Erhalt von Rückerstattungen, das Einholen von Kontoinformationen für die Rückgabe und das Senden des Zahlungsauftrags an die Banken, die Rückerstattungsfrist.

5.5.3.    In solchen Fällen, in denen die zurückerstattete Karte gesperrt ist oder mehr als 6 Monate zwischen Verkauf und Rückgabe liegen, kann die Rückgabe nicht über die virtuellen POS-Systeme erfolgen, wobei in diesem Fall der Geldüberweisungs- / EFT-Prozess beginnt. Die Dauer kann je nach den Umständen variieren.

5.5.4.    Da das EDD-System, das über in Deutschland eröffnete Bankkonten bezahlen darf, keine Rückerstattung zulässt, erfolgt die Zahlung nach Einholung der Kontodaten der Fluggäste. In diesem Fall kann die Dauer je nach den Umständen variieren.

5.6. Regeln für Änderungen und Stornierungen der Inlands- und TRNC-Flüge 5.6.	Regeln für Änderungen und Stornierungen der Inlands- und TRNC-Flüge 5.6.	Regeln für Änderungen und Stornierungen der Inlands- und TRNC-Flüge

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.6.1.  Für Inlandsflüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.

INLÄNDISCHE TARIFFLÜGE (1), (2), (3),(5),(6) VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG REGEL
 G/P/U/T/Z/V/X/S/N Preisklassen K/H/M/L/B/Y Preisklassen
FLUGSCHEIN ÄNDERN 2 Stunden und mehr als 2 Stunden 350 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben 550 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben
Weniger als 2 Stunden Keine Rückerstattung (4) Keine Rückerstattung (4)
FLUGSCHEIN STORNIEREN 12 Stunden und mehr als 12 Stunden Keine Rückerstattung (4) 650 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben
Weniger als 12 Stunden Keine Rückerstattung (4) Keine Rückerstattung (4)
INLAND - INLAND-FLÜGE VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG REGEL
FLUGSCHEIN ÄNDERN Mehr als 72 Stunden 30% der Gebühr wird abgezogen
72-24 Stunden 50% der Gebühr wird abgezogen
Weniger als 24 Stunden Keine Rückerstattung (4)
FLUGSCHEIN STORNIEREN Mehr als 72 Stunden 30% der Gebühr wird abgezogen
72-24 Stunden 50% der Gebühr wird abgezogen
Weniger als 24 Stunden Keine Rückerstattung (4)
(1) Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet.
(2) Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Comfort Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Comfort Flex-Pakets.
(3) Für Tickets im Rahmen des SuperEco-Pakets und Advantage-Pakets wird die Treibstoffgebühr bei Ticketstornierung nicht erstattet.
(4) Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden.
(5) Bei Umbuchungen oder Stornierungen von Inlandsflügen mit Anschlussflügen gelten die oben genannten Regeln für jeden Flug im Ticket.
(6) Die Servicegebühr, bei der es sich um die Servicegebühr für den Ticketverkauf handelt, wird unter keinen Umständen im Falle einer Änderung oder Stornierung des Tickets zurückerstattet.

5.6.2.  Für TRNC-Flüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.

TRNC-TARIFFLÜGE (1), (2), (3),(5),(6) VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG REGEL
PROMOTION 1/G/P Preisklassen STANDARD U/T/Z/V/X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y Preisklassen
FLUGSCHEIN ÄNDERN 2 Stunden und mehr als 2 Stunden 20 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben 20 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben
Weniger als 2 Stunden Keine Rückerstattung (4) Keine Rückerstattung (4)
FLUGSCHEIN STORNIEREN 12 Stunden und mehr als 12 Stunden Keine Rückerstattung (4) 20 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben
Weniger als 12 Stunden Keine Rückerstattung (4) Keine Rückerstattung (4)
INLAND - INLAND-FLÜGE (5) VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG REGEL
FLUGSCHEIN ÄNDERN Mehr als 72 Stunden 30% der Gebühr wird abgezogen
72-24 Stunden 50% der Gebühr wird abgezogen
Weniger als 24 Stunden Keine Rückerstattung (4)
FLUGSCHEIN STORNIEREN Mehr als 72 Stunden 30% der Gebühr wird abgezogen
72-24 Stunden 50% der Gebühr wird abgezogen
Weniger als 24 Stunden Keine Rückerstattung (4)
(1) Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet.
(2) Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Comfort Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Comfort Flex-Pakets.
(3) Die Treibstoffgebühr für Fahrscheine im Rahmen des Light-Pakets, des Super Eco-Pakets und des Vorteilspakets wird bei Stornierung des Fahrscheins nicht erstattet. Die Treibstoffgebühr für Fahrscheine im Rahmen des Light-Pakets, des Super Eco-Pakets und des Vorteilspakets wird bei Stornierung des Fahrscheins nicht erstattet.
(4) Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden.
(5) Für Inlands- und Auslandsflüge, die mit KKTC-Linienflügen verbunden sind, gelten die in 5.6.1 und 5.7.1 angegebenen Regeln für verbundene Flüge.
(6) Die Servicegebühr, bei der es sich um die Servicegebühr für den Ticketverkauf handelt, wird unter keinen Umständen im Falle einer Änderung oder Stornierung des Tickets zurückerstattet.

5.7. Regeln für Änderungen und Stornierungen der Auslandsflüge 5.7.	Regeln für Änderungen und Stornierungen der Auslandsflüge 5.7.	Regeln für Änderungen und Stornierungen der Auslandsflüge

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.7.1.  Für internationale Linienflüge, die nicht als kostenfrei änderbar oder stornierbar gekennzeichnet sind, gelten die folgenden Preise und Regelungen. Für die Neuausstellung und Rückerstattung von Tickets im Rahmen des Comfort-Flex-Pakets gelten die in Anmerkung 2 aufgeführten Sonderregelungen.


INTERNATIONALE LINIENFLÜGE (1), (2), (3), (4), (8)   ZEIT BIS ZUM ABFLUG RICHTLINIE
WERBEAKTION G/P Tarifklassen WERBEAKTION U Tarifklasse WERBEAKTION T Tarifklasse STANDARD   Z/V/X/S Tarifklassen STANDARD   N/K/H Tarifklassen STANDARD    M/L/B/Y Tarifklassen
  NEUAUSSTELLUNG   2 Stunden und länger Nicht erstattungsfähig (5) Transaktionsgebühr: EUR 40 Transaktionsgebühr: EUR 55   Transaktionsgebühr: EUR 80 Transaktionsgebühr: EUR 90 Transaktionsgebühr: EUR 120
Weniger als 2 Stunden Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig (5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5)
  ZEIT BIS ZUM ABFLUG WERBEAKTION    G     Tarifklasse WERBEAKTION   P/U/T/Z/V    Tarifklassen STANDARD   X/S   Tarifklassen STANDARD     N/K/H   Tarifklassen STANDARD     M/L/B/Y   Tarifklassen      
      STORNIERUNG / ERSTATTUNG 12 Stunden bzw. mehr als 12 Stunden Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Transaktionsgebühr: EUR 95 Transaktionsgebühr: EUR 110 Transaktionsgebühr: EUR 135
Weniger als 12 Stunden Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5)
INTERNATIONAL – INLANDSVERBINDUNGEN(6) ZEIT BIS ZUM ABFLUG   RICHTLINIE (Für alle I/E/W/F/A/J/C Tarifklassen)
  NEUAUSSTELLUNG Mehr als 72 Stunden Preisreduzierung von 30%
Zwischen 72 und 24 Stunden (24 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) Preisreduzierung von 50%
Weniger als 24 Stunden Nicht erstattungsfähig (5)
    STORNIERUNG / ERSTATTUNG Mehr als 72 Stunden Preisreduzierung von 30%
Zwischen 72 und 24 Stunden (24 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) Preisreduzierung von 50%
Weniger als 24 Stunden Nicht erstattungsfähig (5)
INTERNATIONAL – INTERNATIONALE ANSCHLUSSFLÜGE (7) ZEIT BIS ZUM ABFLUG RICHTLINIE
WERBEAKTION Q/I Tarifklassen WERBEAKTION E/W Tarifklassen STANDARD F/A/J/C Tarifklassen
    NEUAUSSTELLUNG   Mehr als 72 Stunden Nicht erstattungsfähig (5) 55 USD Transaktionsgebühr fällt an 85 USD Transaktionsgebühr fällt an
Zwischen 72 und 2 Stunden (2 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) Nicht erstattungsfähig (5) 55 USD Transaktionsgebühr fällt an 90 USD Transaktionsgebühr fällt an
Weniger als 2 Stunden Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5) Nicht erstattungsfähig(5)
    STORNIERUNG / ERSTATTUNG Mehr als 72 Stunden Nicht erstattungsfähig (5) Nicht erstattungsfähig (5) 130 USD Transaktionsgebühr fällt an
Zwischen 72 und 12 Stunden (12 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) Nicht erstattungsfähig (5) Nicht erstattungsfähig (5) 150 USD Transaktionsgebühr fällt an
  Weniger als 12 Stunden Nicht erstattungsfähig (5) Nicht erstattungsfähig (5) Nicht erstattungsfähig (5)
      (1) Der Beförderungstarif setzt sich zusammen aus (a) Grundtarif, (b) Treibstoffzuschlag, (c) Flughafensteuern, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Für standardmäßige Änderungen und Stornierungen, die in Übereinstimmung mit den Ticketregeln vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen unter 5.1 Allgemeine Informationen zu Flugänderungen und -stornierungen. Bei Transaktionen, die eine Ticketänderung betreffen, wird die Preisdifferenz berechnet, wenn der Gesamtbeförderungspreis für den neuen Linienflug höher ist als der Gesamtbeförderungspreis für den ursprünglichen Linienflug.
        (2) Im Falle einer Stornierung und/oder Änderung eines Tickets im Rahmen des Comfort Flex Pakets gelten die in dieser Fußnote aufgeführten Regeln nur einmal (1).   Die in der obigen Tabelle angegebenen Transaktionsgebühren gelten nicht für die Stornierung und Änderung von Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden, und zwar bis zu zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Im Falle einer Ticketstornierung wird der Beförderungspreis mit Ausnahme der Servicegebühr vollständig erstattet. Bei Ticketänderungen für Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden, wird die Preisdifferenz berechnet, wenn der Gesamtbeförderungspreis für den neuen Linienflug höher ist als der Gesamtbeförderungspreis für den ursprünglichen Linienflug. Bei Ticketänderungen für Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden, wird die Preisdifferenz jedoch nicht erstattet, wenn der Gesamtbeförderungspreis für den neuen Linienflug niedriger ist als der Gesamtbeförderungspreis für den ursprünglichen Linienflug.   Bei Stornierungen und Umbuchungen von Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden und weniger als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit liegen, wird nur der Flughafensteueranteil des Beförderungspreises erstattet. Im Falle einer Ticketänderung weniger als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit wird der Beförderungspreis für das neue Ticket berechnet.   Die Ratenzahlungsgebühr, die beim Kauf eines Tickets mit Ratenzahlung anfällt, wird in jedem Fall bei der Stornierung und Änderung des Tickets berücksichtigt. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle, die die Regeln für die Stornierung und Änderung von Tickets im Rahmen des Comfort Flex Pakets in Bezug auf die verbleibende Zeit bis zur Abflugzeit zusammenfasst: Fußnote (2).1 Tabelle zum Comfort Flex Paket
Transaktion Zeit bis zum Abflug Regel
    Ticketstornierung 2 Stunden und mehr Beförderungstarif wird mit Ausnahme der Servicegebühr vollständig erstattet.
Weniger als 2 Stunden Nur der Flughafensteueranteil des Beförderungstarifs wird erstattet.
Ticketänderung 2 Stunden und mehr Es wird die Differenz zwischen den Beförderungstarifen der Tickets berechnet.
Weniger als 2 Stunden Es wird nur der Flughafensteueranteil des Beförderungspreises erstattet. Der Beförderungspreis für das neue Ticket wird berechnet.
* Die Ratenzahlungsgebühr, die beim Kauf eines Tickets mit Ratenzahlung anfällt, wird in jedem Fall bei der Stornierung und Änderung des Tickets berücksichtigt.
    (3) Die Treibstoffgebühr für Fahrscheine im Rahmen des Light-Pakets, des Super Eco-Pakets und des Vorteilspakets wird bei Stornierung des Fahrscheins nicht erstattet. Im Falle einer Ticketänderung, wenn der Flug 2 Stunden oder länger dauert, gibt es keinen Abzug bei der Treibstoffgebühr, aber wenn es weniger als 2 Stunden sind, wird die Treibstoffgebühr nicht erstattet.
  (4) Bei Linienflügen mit einem Start- oder Zielort in der Türkei, in Dänemark, England, Schweden oder der Schweiz werden sämtliche Gebühren und Beträge für Neuausstellungen und Rückerstattungen in die jeweilige Landeswährung umgerechnet.
(5) Bei allen nicht erstattungsfähigen Änderungs- und Erstattungstransaktionen, die mindestens 2 Stunden vor Abflug erfolgen, stellt die Check-in-Gebühr eine Ausnahme dar und wird dem Fluggast erstattet.
    (6) Gilt nur für die Anschlussverbindung im Inland bei internationalen Flügen. Für den internationalen Streckenabschnitt gelten die Bestimmungen für Ticketänderungen und -stornierungen für internationale Flüge. Für Inlandsflüge ohne Anschlussverbindungen oder Inlandsflüge mit Anschlussverbindungen im Inland gelten die Bestimmungen für Ticketänderungen und -stornierungen für Inlands- und Nordzypern-Flüge.
(7) Gilt nur für den internationalen Streckenabschnitt bei Tickets mit internationalen Anschlussflügen. Für den ersten internationalen Streckenabschnitt sowie für internationale Flüge ohne Anschlussverbindungen gelten die Bestimmungen für Ticketänderungen und -stornierungen für internationale Flüge.
(8) Der Servicegebührenanteil des Tickets, der mit dem Ticketverkauf zusammenhängt, ist bei keiner Ticketänderung oder Stornierung erstattungsfähig.

 

5.8. Anwendbare Regeln für das Übertragen oder Widerruf von speziellen Dienstleistungen und Paketinhalten in einen neuen Flug in Änderungs- und Stornierungverfahren 5.8.	Anwendbare Regeln für das Übertragen oder Widerruf von speziellen Dienstleistungen und Paketinhalten in einen neuen Flug in Änderungs- und Stornierungverfahren 5.8.	Anwendbare Regeln für das Übertragen oder Widerruf von speziellen Dienstleistungen und Paketinhalten in einen neuen Flug in Änderungs- und Stornierungverfahren

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

5.8.1.   Die folgenden Regeln gelten für alle Inlands-, TRNC- und internationalen Linienflüge, für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen sowie für die Übertragung oder Rückgabe von zur Stornierung gekauften besonderen Dienstleistungen.

ALLE LINIENFLÜGE ZEIT BIS ZUM FLUG REGEL
PEGASUS CAFÉ SITZAUSWAHL - BORDGEPÄCK UND HandGEPÄCK (3) RECHTE BESONDERE DIENSTLEISTUNG
    TICKETÄNDERUNG 23 Stunden und länger Dienst wechselt zu neuem Flug (1) Wenn der gekaufte Sitzplatz oder ein gleichwertiger Platz verfügbar ist, wird die Dienstleistung auf dem neuen Flug befördert, wenn nicht, wird er nicht befördert und die Gebühr wird erstattet. Frachtgepäck: Die Dienstleistung wird auf den neuen Flug übertragen. -   Handgepäck (3): Nur für internationale und TRNZ-Flüge gibt es eine Beschränkung für die Anzahl des Handgepäcks auf dem Flug. Wenn die Anzahl der Handgepäckstücke nicht überschritten wird, wird der Service auf den neuen Flug übertragen, Wird die Anzahl des Handgepäcks überschritten, kann das Handgepäck nicht befördert werden und die entsprechende Gebühr wird erstattet. Die Dienstleistung wird auf den neuen Flug übertragen, sofern das Limit für die Art des Sonderdienstes für den Flug nicht überschritten wird; bei Überschreitung wird sie nicht übertragen und die Gebühr zurückerstattet
- Zeit von weniger als 23 Stunden   Die Dienstleistung wird nicht auf den neuen Flug übertragen, die Gebühr ist nicht erstattungsfähig (2)
  TICKETSTORNIERUNG   23 Stunden und länger   Die Gebühr wird zurückerstattet   Die Gebühr wird zurückerstattet Die Gebühr wird zurückerstattet   Die Gebühr wird zurückerstattet
- Mehr als 23 Stunden - Die Gebühr wird nicht zurückerstattet Die Gebühr wird zurückerstattet Die Gebühr wird zurückerstattet Die Gebühr wird zurückerstattet

(1) Falls der neue Linienflug mindesten 24 Stunden vor dem Flug während des Ticketänderungsprozesses geändert wird, wird die Dienstleistung zum neuen Flug übertragen. Andernfalls wird die Dienstleistung nicht übertragen und die Gebühr wird zurückerstattet. (2) Falls der neue Linienflug mindesten 24 Stunden vor dem Flug während des Ticketänderungsprozesses geändert wird, kann die Dienstleistung zum neuen Flug übertragen werden. Der Pegasus Café-Tarif wird jedoch für den neuen planmäßigen Flug berechnet, da die Bestellung für den Flug nicht storniert werden kann.

3) Im Rahmen des Light-Pakets, das auf internationalen und TRNZ-Flügen angeboten wird, können unsere Passagiere mit den Gepäckstück, das unter den Sitz passt. Das Light-Paket beinhaltet jedoch nicht die Rechte für Frachtgepäck und Handgepäck. Die entsprechenden Freigepäckmengen können jedoch gegen eine separate Gebühr erworben werden. Die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex beinhalten zusätzlich zu den Gepäckstück, das unter den Sitz passt , auch Rechte für Frachtgepäck und Handgepäck.

 5.8.2.     Die folgenden Regeln gelten für alle Inlands-, TRNC- und internationalen Linienflüge, für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen sowie für die Übertragung oder Rückgabe von zur Stornierung gekauften Sitzplatzauswahl, zusätzlichen Gepäckrecht, Pegasus Café und weiteren besonderen Dienstleistungen. Mit Ausnahme der genannten Punkte gelten hinsichtlich der Ticketgebühr 5.6. Änderungs- und Stornierungsregeln der Inlands- und TRNC-Flüge und 5.7. Änderungs- und Stornierungsregeln der Auslandsflüge . 


ALLE LINIENFLÜGE ZEIT BIS ZUM FLUG REGEL
LIGHT-PAKET (1) SUPER ECO PAKET ADVANTAGE PAKET COMFORT FLEX PAKET
  TICKETÄNDERUNG 23 Stunden und länger               Das Paket hat keinen zu verarbeitenden Gehalt. Das Recht auf Frachtgepäck und Handgepäck (1) wird auf den neuen Flug übertragen. Die Produkte im Paket werden direkt zum neuen Flug befördert, sofern Platz vorhanden ist. (2) Die Passagiere können Änderungen an bestehenden oder aktualisierten Paketen vornehmen. Die Produkte im Paket werden direkt zum neuen Flug befördert, sofern Platz vorhanden ist. (2) Die Passagiere können Änderungen an bestehenden oder aktualisierten Paketen vornehmen.
Zeit von weniger als 23 Stunden
    TICKETSTORNIERUNG 23 Stunden und länger Keine anderen als die in 5.6 und 5.7 genannten Transaktionen in Bezug auf den Paketinhalt Regeln gemäß 5.6 und 5.7 wird angewendet und die Differenz der Paketgebühr wird zurückerstattet Regeln gemäß 5.6 und 5.7 wird angewendet und die Differenz der Paketgebühr wird zurückerstattet
  Zeit von weniger als 23 Stunden
(1) Es wird nur auf internationalen und auf Zypern-Flügen im Fluglinienverkehr zum Verkauf angeboten. Die in anderen Paketen enthaltenen Freimengen für Frachtgepäck und Handgepäck können separat erworben und zum Flug hinzugefügt werden.
(2) Wenn der gekaufte Sitzplatz für den betreffenden Flug nicht verfügbar ist, kann die Sitzplatzauswahl nicht verschoben werden. Der Passagier wird zu einer neuen Sitzplatzauswahl geleitet. In Fällen, in denen die Verpflegungsleistung nicht erbracht werden kann, wird der Passagier auf ein neues Verpflegungsangebot verwiesen. Wenn der Passagier bis 24 Stunden vor dem Flug keine Auswahl trifft, wird dem Passagier automatisch das erste verfügbare Pegasus-Zusatzprodukt und der erste verfügbare Pegasus-Service zugewiesen.

6. CHECK-IN (EINCHEKEN) 6.	CHECK-IN (EINCHEKEN) 6.	CHECK-IN (EINCHEKEN)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.1. Was ist ein Check-in und warum ist es notwendig? 6.1.	Was ist ein Check-in und warum ist es notwendig? 6.1.	Was ist ein Check-in und warum ist es notwendig?

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.1.1.    Sie vertritt das Eintragsverfahren der Passagiere für den bezugnehmen Flug vor Einstieg in das Flugzeug. In diesem Zusammenhang muss für die Aufnahme der Passagiere in einen beliebigen Flug von Pegasus, der Sitz zugewiesen, ggf. das Gepäck, das befördert werden soll, an Pegasus abgegeben und gemäß den Vorschriften der Luftfahrt eingecheckt werden.

6.1.2.    Bei allen Pegasus-Flügen wird die Sitzplatzzuweisung automatisch während des Check-In-Vorgangs durchgeführt, und es besteht keine Möglichkeit, einen Sitzplatz für den Check-In zu wählen. Sie können jedoch Ihren Sitzplatz (gegen Gebühr) vor dem Check-in oder beim Check-in selbst auswählen. Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt 3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.

6.1.3.    Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen.

6.2. Check-in (Fluganmeldung)-Methoden 6.2.	Check-in (Fluganmeldung)-Methoden 6.2.	Check-in (Fluganmeldung)-Methoden

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.2.1.  Sie können Ihre Flüge über die Pegasus-Website und Pegasus Mobilanwendungen, über den Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice) an den Flughäfen, an denen der Service angeboten wird, und an den Check-In-Schaltern an allen Flughäfen einchecken.

6.3. Check-in (Fluganmeldung) im Flughafen 6.3.	Check-in (Fluganmeldung) im Flughafen 6.3.	Check-in (Fluganmeldung) im Flughafen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.3.1.    In allen Fällen, in denen keine Flugregistrierung mit anderen Check-In-Verfahren erfolgt, müssen unsere Fluggäste die Flugregistrierungsprozeduren an den Check-In-Schaltern des Flughafens vor dem Flug durchführen.

6.3.2.    Alle Fluggäste, die den Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Gepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggäste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen sich zum Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.

6.3.3.    Für weitere Informationen zum Check-in und allen anderen Check-in-Fristen klicken Sie hier. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Check-in (Fluganmeldung)-Transaktionen  nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an diesem Flug.

6.3.4.    Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.

6.4. Check-in (Fluganmeldung) über Internet-Kanäle 6.4.	Check-in (Fluganmeldung) über Internet-Kanäle 6.4.	Check-in (Fluganmeldung) über Internet-Kanäle

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.4.1.    Internet Check-in ist eine bequeme Dienstleistung, mit der Sie über Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen vor dem Eintreffen am Flughafen Ihren Flugeintrag durchführen können. Darüber hinaus können Sie die mobile Bordkarte (Barcode) -Anwendung an verschiedenen Flughäfen, an denen Internet-Check-In-Service angeboten wird, nutzen. Alle Fluggäste, die den Internet-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Freigepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggäste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen zum den Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.

6.4.2.    Bei einigen Flughäfen, in denen unsere Flugzeug abfliegen, gibt es keinen Internet-Check-in. Die Verfügbarkeit der Internet Check-in und Mobile mobile Bordkarte (Barcode) an bestimmte Flughäfen können Sie hier finden. 

6.4.3.    Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Internet-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.

6.4.4.    Während des Internet-Eincheckvorgangs müssen die erforderlichen Passagierinformationen korrekt eingegeben werden. 

6.4.5.    Während des Internet-Eincheckvorgangs, können Sie auch für alle Passagiere einchecken, die im selben PNR registriert sind, nebeneinander oder nahe beieinander sitzen. 

6.4.6.    Klicken Sie hier, um Informationen zu den Internet-Check-in-Fristen zu erhalten. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Fluganmeldung-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an dem Flug.

6.5. Check-in (Fluganmeldung) über Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice) 6.5. Check-in (Fluganmeldung) über Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice) 6.5. Check-in (Fluganmeldung) über Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.5.1.  Kiosk Check-in und Express Gepäckservice ist ein Service, der die Flugregistrierung erleichtern kann, ohne in der Check-in-Warteschlange am Flughafen warten zu müssen. Kiosk-Boarding-Karten auf Kiosken an definierten Flughäfen gedruckt werden. Alle Fluggäste, die den Kiosk-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Freigepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggaste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen zum den Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.

6.5.2.   Der Kiosk-Check-in-Vorgang kann an bestimmten Flughäfen erfolgen. Verfügbarkeit des Kiosk-Check-in können Sie hier überprüfen. Der Express-Gepäckservice ist nur am Flughafen Istanbul Sabiha Gökçen verfügbar.

6.5.3.    Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Kiosk-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.

6.6. Check-in (Fluganmeldung)-Fristen 6.6.	Check-in (Fluganmeldung)-Fristen 6.6.	Check-in (Fluganmeldung)-Fristen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.6.1.    Für alle unsere inländischen und internationalen Linienflüge muss der Check-in (Fluganmeldung) mit vorgenannten Verfahren innerhalb der folgenden Zeiträume abgeschlossen sein. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Fluganmeldung-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an dem Flug.

Inländische Check-in (Fluganmeldung)-Kanäle

Check-in (Fluganmeldung)-Schließzeit

Boarding (Flugzulassung)-Schließzeit

Inländische Internet*

60 Minuten vor dem Flug 20 Minuten vor dem Flug

Inländische Schalter/Kiosks

45 Minuten vor dem Flug

Ausländische Schalter/Kiosks

60 Minuten vor dem Flug

*Internationales und TRNC-Internet-Check-in-Zeiten variieren je nach Zustand der Stationsinfrastruktur. Internet-Check-in-Zeiten für alle Bahnhöfe entnehmen Sie bitte der Tabelle unter Die Verfügbarkeit der Internet Check-in in Flughäfen.

6.6.2.  Für alle Ihre Flüge sollten Sie ausreichend Zeit für die Ankunft an den Sicherheitskontrollpunkten des Flughafens, für die Flugregistrierung, für besondere Serviceanfragen, die Passprozeduren und den Zugang zum Flugsteig zur Verfügung haben um rechtzeitig am Flugsteig bereit zu sein. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug für Ihre Inlandsflüge und mindestens 3 Stunden vor Abflug für Ihre internationalen Flüge haben.

6.7. Erforderliche Dokumente zum Einchecken (Fluganmeldung) 6.7.	Erforderliche Dokumente zum Einchecken (Fluganmeldung) 6.7.	Erforderliche Dokumente zum Einchecken (Fluganmeldung)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.7.1.    Um in inländischen Flügen Ihren Eincheck-Prozess abzuschließen muss mit der Original-Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto mit der Republik Türkei-Identifikationsnummer vorgewiesen werden (z.B. Geburtsurkunde, Führerschein, Reisepass oder Passersatzpapier, Heiratsurkunden, von offiziellen Institutionen / Organisationen ausgestellte Ausweise, Geburtsurkunden, die zusammen mit der Identität des Elternteils bis zu einem Monat nach der Geburt einzureichen sind). Damit unsere Fluggäste ab 15 Jahren reisen können, muss auf ihren Ausweis ein Foto vorhanden sein. Fluggäste, die keine Bürger der Republik Türkei sind, müssen für inländische Flüge einen Auslandspersonalausweis vom Innenministerium bzw. Reisepass vorweisen können.

6.7.2.    Um Ihren Check-in auf unseren internationalen Flügen durchführen zu können, sind Pässe oder gleichwertig Original-Dokumente erforderlich. Reisedokumente, die unsere Fluggäste für ihre internationalen Reisen eingereicht haben, müssen für internationale Reisen akzeptiert werden.

6.7.3.    Angaben zu den Sonderregeln für Kinder und Kleinkinder können Sie unter Abschnitt 10.1. Baby- und Kinderpassagiere finden.

6.8. Check-in (Fluganmeldung)-Gebühr 6.8.	Check-in (Fluganmeldung)-Gebühr 6.8.	Check-in (Fluganmeldung)-Gebühr

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

6.8.1.  Die Check-In-Gebühr ist ein integraler Bestandteil der All-Inclusive-Beförderungsgebühr. Detaillierte Informationen finden Sie unter 4.4. Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen.

7. BOARDING (Flugzulassung) 7.	BOARDING (Flugzulassung) 7.	BOARDING (Flugzulassung)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

7.1. Allgemeine Informationen zum Boarding (Flugzulassung) 7.1.	Allgemeine Informationen zum Boarding (Flugzulassung) 7.1.	Allgemeine Informationen zum Boarding (Flugzulassung)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

7.1.1.    Das Boarding (Flugzulassung) umfasst die Endkontrolle und das Einsteigen von Passagieren, die das Check-in-Verfahren (Fluganmeldung) abgeschlossen haben. Der Einstieg wird am für diese Vorgänge festgelegten Flugsteig durchgeführt. Aus betrieblichen Gründen, die an jedem Flughafen und nicht bei Pegasus auftreten, kann jedoch die Nummer des Flugsteigs, die zum Einstieg benutzt wird, geändert werden. Es liegt in der Verantwortung unserer Fluggäste, die Informationsmeldungen über den Wechsle des Flugsteigs am Flughafen und in den Informationsbildschirmen zu verfolgen.

7.1.2.    Bei allen Flügen von Pegasus werden  Boarding-Verfahren 20 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit beendet. Fluggäste, die erst zum angegebenen Zeitpunkt nicht am Flugsteig anwesend sind, verlieren alle Rechte, die mit ihren Flügen verbunden sind. 

7.1.3.    Um in den Flug aufgenommen zu werden, müssen unsere Fluggäste ein Ticket für ihren jeweiligen Flug erhalten und den Check-In (Fluganmeldung)-Vorgang abgeschlossen haben.

7.1.4.    Pegasus kann den Einstieg auf der Grundlage der Flugsicherheits- und Betriebsanforderungen in der von Pegasus festgelegten Prioritätsreihenfolge durchführen. Sofern zwingende Gründe nichts anderes erfordern, haben unsere Fluggäste, die Pegasus über die Notwendigkeit besonderer Unterstützung unterrichtet haben, den Vorrang. Detaillierte Informationen zu unseren Gästen mit eingeschränkter Mobilität können Sie unter den Regeln in 10.4. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand überprüfen.

7.2. Erforderliche Dokumente für die Flugzulassung 7.2.	Erforderliche Dokumente für die Flugzulassung 7.2.	Erforderliche Dokumente für die Flugzulassung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

7.2.1.    Sie müssen Ihre Bordkarte oder Ihr Internet-Check-in-Dokument/ Ihre mobile Bordkarte (Barcode) oder Ihrem durch den Druckautomaten (Kiosk) ausgestellte Bordkarte zusammen mit Ihrem für den Check-in (Fluganmeldung) verwendeten Ausweis vorlegen. Im Istanbul Sabiha Gökcen Flughafen konnen unsere Fluggäste im Linieninlandsflug, die ihren Check-in-Prozess abgeschlossen haben, mit ihrer Republik Türkei Ausweis, in den Flug ohne Bordkarten aufgenommen werden.

7.2.2.    Akzeptierte Ausweisdokumente für den Check-in (Fluganmeldung) und die Flugzulassung sind folgendermaßen:

·         In allen inländischen Flügen muss mit der Original-Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto mit der Republik Türkei-Identifikationsnummer vorgewiesen werden (z.B. Geburtsurkunde, Führerschein, Reisepass oder Passersatzpapier, Heiratsurkunden, von offiziellen Institutionen / Organisationen ausgestellte Ausweise, Geburtsurkunden, die zusammen mit der Identität des Elternteils bis zu einem Monat nach der Geburt einzureichen sind). Damit unsere Fluggäste ab 15 Jahren reisen können, muss auf ihren Ausweis ein Foto vorhanden sein. Fluggäste, die keine Bürger der Republik Türkei sind, müssen für inländische Flüge einen Auslandspersonalausweis vom Innenministerium bzw. Reisepass vorweisen können.

·         Um Ihren Check-in auf allen internationalen Flügen durchführen zu können, sind Pässe oder gleichwertig Original-Dokumente erforderlich. Reisedokumente, die unsere Fluggäste für ihre internationalen Reisen eingereicht haben, müssen für internationale Reisen akzeptiert werden.

·         Angaben zu den Sonderregeln für Kinder und Kleinkinder können Sie unter Abschnitt 10. Babys, Kinder und Fluggäste mit  eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand überprüfen.

7.2.3.    Unsere Fluggäste, die die erforderlichen Dokumente während des Flugvorgangs nicht einreichen, werden nicht zum Flug zugelassen, auch wenn sie für ihren jeweiligen Flug ein Flugticket bestellt haben und / oder den Check-in (Fluganmeldung) durchgeführt haben.

7.2.4.  Es liegt in der Verantwortung unserer Gäste, die erforderlichen Reisedokumente für alle durchzuführenden Reisen aufzubewahren, und Pegasus übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Reisedokumente. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für die Sperrung von Reisen durch die zuständigen Grenzbehörden aus den angegebenen Gründen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden unsere Gäste, bei denen sich herausstellt, dass sie nicht über die erforderlichen Reisedokumente für die Dokumentenprüfung während der Flugaufnahme verfügen, nicht zum Flug zugelassen, obwohl sie einen Check-in (Flugregistrierung) durchgeführt und ein Ticket in ihrem Namen angeordnet haben. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt 11. Regeln für die Eignung für die Reise. Detaillierte Informationen zu speziellen Praktiken für Reisen in einige Länder finden Sie auf der Seite mit den gesetzlichen Reiseanforderungen auf der Pegasus-Website. Den dazugehörigen Bereich erreichen Sie hier.

7.2.5.    Auf der anderen Seite hält sich Pegasus um die Flugsicherheit zu gewährleisten, um das Leben und Eigentum von Pegasus, Pegasus-Mitarbeitern, von Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten und deren Mitarbeiter, das Recht vor, Passagiere an Bord nicht anzunehmen, auch wenn diese auf ihren Nahmen ausgestellten Flugschein besitzen und/oder ihre Check-in (Fluganmeldung) abgeschlossen haben. Bitte lesen Sie darüber den Abschnitt 5.3. Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus.

8. ANWENDBARE REGELN IM FLUGZEUG 8.	ANWENDBARE REGELN IM FLUGZEUG 8.	ANWENDBARE REGELN IM FLUGZEUG

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

8.1. Allgemeine Beschreibung 8.1.	Allgemeine Beschreibung 8.1.	Allgemeine Beschreibung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

8.1.1.    Die Regeln in diesem Abschnitt gelten für alle Pegasus-Flüge.

8.1.2.    Die hier dargelegten Regeln sind keinesfalls einschränkend. Alle Fluggäste müssen alle gesetzlichen Bestimmungen und Beförderungsvorschriften hinsichtlich der Flugsicherheit und anderer Bedingungen einhalten, die in den Allgemeinen Bestimmungen aufgeführt sind, und die diesbezüglichen Warnungen und Anweisungen des Personals befolgen. Sie sind verpflichtet, auf jegliche Handlungen und Verhaltensweisen auszuweichen, die die Sicherheit von Leben und Eigentum sowie die Disziplin und Ordnung der Reise beeinflussen können.

8.1.3.    Der Verstoß gegen die Flugregeln innerhalb des Flugzeugs, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung von Anweisungen auf Sitzen, anlegen von Sicherheitsgurt, schließen des Gepäckfachs, fortfahrende Diskussion mit anderen Passagieren oder der Flugbesatzung, die Flugbesatzung mit Gewalt daran hindern, ihren Dienst zu verrichten, die Flugbesatzung und die anderen Passagiere zu beleidigen, verbale Belästigung, die Anweisungen der Kabinenbesatzung und der Gefahrenschilder nicht zu beachten, wird von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellt eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird. Pegasus behält sich alle anderen Rechte vor, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften aufgrund solcher Handlungen ergeben.

8.2. Verbot der Verwendung von rauchproduzierenden Geräten und Produkten in Flugzeugen 8.2.	Verbot der Verwendung von rauchproduzierenden Geräten und Produkten in Flugzeugen 8.2.	Verbot der Verwendung von rauchproduzierenden Geräten und Produkten in Flugzeugen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

8.2.1.    Die Verwendung von Geräten und Produkten zur Raucherentwöhnung, einschließlich Zigaretten und elektronische Zigaretten, ist im Flugzeug nicht gestattet.

8.2.2.    Verstoßende Handlungen gegen diese Regelungen werden von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellen eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird.

8.3. Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug 8.3.	Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug 8.3.	Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

8.3.1.  Alle elektronische Geräte, Laptops und Mobiltelefone dürfen nach der Durchsage an der Startbahn, vor dem Abheben, während des Flugs, bis zur Durchsage nach der Landung nur im Flugmodus benutzt werden.

8.3.2.    Alle Fluggäste müssen während der Sicherheitsanweisung vor dem Abheben, beim Abheben und während der Landung ihre Kopfhörer abnehmen, auch wenn das elektronische Gerät, an das sie angeschlossen sind, ausgeschaltet ist.

8.3.3.    Die Verwendung von Mikrobatterien, solarbetriebenen Geräten, elektrischen Uhren (einschließlich DCF-Empfängern), Hörgeräten (einschließlich digitaler Empfänger), Pager (nur Empfänger) und herzbetriebenen Geräten während des Fluges ist nicht eingeschränkt.

8.3.4.     Notebooks mit CD-ROM-Lesegerät und DVD-Playern mit Treiber, Nicht-Drucker-Taschenrechner, CD-Player, Mini-Discs und MP3-Player, Audio-Magnetband-Player (Walkman), Computerspiele und -konsole, Videokameras und digitalen Aufzeichnungsgeräten, Digitalkameras, Monitore (außer Kathodenstrahlröhren), GPS-Empfänger, Elektrorasierer und elektronisches Spielzeug dürfen nur während des Fluges verwendet werden. Bei der Verwendung jeglicher Aufzeichnungsmittel sind die Rechte und Interessen anderer Fluggäste und des Personals, das für den Schutz ihrer persönlichen Daten verantwortlich ist, zu beachten.

8.3.5.    Die verwendung von Radiofrequenzgeräten, Funkgeräten, Fernsteuerungsspielzeugen, Kathodenrohr-Displays, drahtlose Computerausrüstungen (Maus, Tastatur usw.), Druckern für Personalcomputern, CD-Brennern und Mini-Disc-Recordern für Aufnahmen, tragbaren große Stereo-Musikgeräten, mobilen Funkgeräten (AM / FM) und Fernsehempfängern sind vor und während des Fluges und während der Landung verboten.

8.3.6.    Um die Brandgefahr im Flugzeug zu vermeiden, müssen beschädigte Telefone oder elektronische Geräte während des Fluges geschlossen, nicht aufgeladen und im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bei Beschädigung, Erhitzung, Entrauchung oder Verlust der von den Insassen in der Kabine mitgeführten Geräte ist die Kabinenbesatzung unverzüglich zu informieren.

8.3.7.    Verstoßende Handlungen gegen diese Regelungen werden von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellen eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird.

9. GEPÄCKREGELN, MITNEHMBARE GÜTER UND BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN 9.	GEPÄCKREGELN, MITNEHMBARE GÜTER UND BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN 9.	GEPÄCKREGELN, MITNEHMBARE GÜTER UND BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.1. .Frachtgepäck 9.1.	.Frachtgepäck 9.1.	.Frachtgepäck

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.1.1.    Frachtgepäck umfasst das aufgegebene Gepäck, das Pegasus vom Passagier beim Check-in (Flugregistrierung) erhält, um es in den Gepäckabteilen des Flugzeugs zu transportieren. Das Frachtgepäck wird auf dem Passagierflugschein vermerkt, erhält dafür einen Gepäckanhänger und wird in einem separaten Fach im Flugzeug untergebracht.

9.1.2. Auf allen Pegasus-Flügen unterliegen die Passagiere den Stück- und Gewichtsbeschränkungen für ihr Frachtgepäck. - Bitte beachten Sie die Erläuterungen in Abschnitt 9.4. Frachtgepäck für Flüge mit Frachtgepäck und Beschränkungen der Frachtgepäckmenge.

9.1.3. Im Falle einer Beschädigung, eines Verlustes oder einer verspäteten Auslieferung des Frachtgepäcks während der Beförderung ist die Haftung von Pegasus als Luftfrachtführer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Aus den vorgenannten Gründen können wertvolle Dokumente, Geld, Ausweispapiere, amtliche Dokumente, Schmuck, Edelmetalle, elektronische Geräte und Gegenstände von hohem materiellem oder immateriellem Wert nicht im Frachtgepäck befördert werden. Ausführliche Informationen über die beschränkte Haftung des Beförderers finden Sie in den Erläuterungen in Abschnitt 13.

9.1.4.Die Waren, die im Fluggepäck befördert werden dürfen, können gemäß den in den Flugländern geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Entscheidungen der zuständigen Zivilluftfahrtbehörden, den IATA-Normen oder gemäß den in den Allgemeinen Vorschriften festgelegten Bedingungen Einschränkungen unterliegen. Pegasus behält sich das Recht vor, die Beförderung von Gegenständen zu verweigern, die nicht für die Beförderung an Bord des Flugzeugs zugelassen sind. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in Abschnitt 9.6. Beschränkungen bei der Annahme von Gepäck bezüglich der Beschränkungen für tragbare Gepäckstücke.

9.1.5.Das zulässige Höchstgewicht für ein einzelnes Frachtgepäckstück auf allen Pegasus-Flügen beträgt 32 Kilogramm. Die Beförderung eines Frachtgepäckstücks mit einem Gewicht von mehr als zweiunddreißig (32) Kilogramm ist gemäß den IATA-Normen und den DGCA-Vorschriften nicht gestattet.

9.1.6.Bitte bereiten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihr Frachtgepäck selbst vor oder beaufsichtigen Sie die Vorbereitung. Nachdem Sie alle geschlossenen Pakete, Kartons und Verpackungen geöffnet und kontrolliert haben, bereiten Sie Ihr Gepäck vor. Nehmen Sie niemals einen Gegenstand an, der Ihnen gegeben wird, um ihn zu jemand anderem zu bringen. Wenn Sie sich bereit erklären, Gegenstände oder Gepäck zu befördern, die Ihnen von einer anderen Person übergeben wurden, sind Sie rechtlich für diese Gegenstände, die in Ihrem Namen befördert werden sollen, und für alle Folgen, die sich aus diesen Gegenständen ergeben können, verantwortlich.

9.2. Handgepäck (Kabine) 9.2.	Handgepäck (Kabine) 9.2.	Handgepäck (Kabine)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.2.1. Als Handgepäck gilt maximal 1 Gepäckstück mit einer Größe und einem Gewicht von 55x40x20 cm und 8 Kilogramm, das der Passagier während des Fluges mit sich führt. Das Handgepäck wird während des Fluges in den Gepäckfächern in der Kabine mitgeführt. Das Handgepäck und sein Inhalt unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der Passagiere. Vergessene, verlorene oder beschädigte Gegenstände oder Gegenstände, die anderen Personen und Sachen an Bord des Flugzeugs Schaden zufügen, liegen in der Verantwortung des betreffenden Passagiers. Pegasus übernimmt in diesem Zusammenhang keine Verantwortung.

9.2.2. Auf allen unseren Inlandsflügen kann nur ein (1) Handgepäckstück (55 cm x 40 cm x 20 cm) kostenlos an Bord des Flugzeugs mitgenommen werden, um die Abfertigung während des Fluges zu beschleunigen und zu erleichtern. Das Gewicht des Handgepäcks darf die Grenze von 8 Kilogramm nicht überschreiten. Fluggäste, die mehr als ein Handgepäckstück mit sich führen, werden während des Einsteigens in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht. Auf unseren Inlandsflügen ist es nicht möglich, zusätzlich zum Handgepäck ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzuführen. Auf unseren Inlandsflügen können unsere Passagiere nur Handgepäck in der angegebenen Anzahl, Größe und Gewicht mitführen.  

Inlands-Pakete Freigepäckmengen

FREIGEPÄCK SUPER ECO PAKET ADVANTAGE PAKET COMFORT FLEX PAKET
Ein (1) Handgepäckstück Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.
Frachtgepäck Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.

9.2.3. Für internationale und TRNZ-Flüge ist im Rahmen des Light-Pakets nur ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg zulässig, jedoch wird kein Handgepäck angeboten. Die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex enthalten eine (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg sowie ein (1) Handgepäck mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 55x40x20 cm und 8 kg. Wenn Sie Stücke oder zusätzliche Gegenstände in die Kabine mitnehmen, die über die für Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt, angegebenen Maße hinausgehen, wird beim Einsteigen eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro für jedes Stück erhoben.  

Internationale und TRNZ-Pakete Freigepäcke

FREIGEPÄCK LIGHT-PAKET SUPER ECO PAKET ADVANTAGE PAKET COMFORT FLEX PAKET
Ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.
Ein (1) Handgepäckstück Nicht im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.
Frachtgepäck Nicht im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.

9.2.4. Bei internationalen und TRNZ-Flügen ist die Anzahl des Handgepäcks für jeden Passagier auf ein (1) Stück begrenzt, das einzeln oder im Rahmen des gewählten Flugpakets erworben werden kann.

9.2.5. Bei internationalen und TRNZ-Flügen ist die Anzahl des Handgepäcks, das pro Flug im Flugzeug befördert werden kann, begrenzt. Wenn Sie sich für das Light-Paket entscheiden und das Kontingent für das Handgepäck auf dem betreffenden Flug voll ist, können Sie das Unterfluggepäck kaufen und Ihr Gepäck unter dem Flugzeug verstauen. Wenn es bei der Flugkartenausstellung kein Handgepäck gibt, das im Rahmen des Light-Pakets erworben werden kann, wird dies unseren Passagieren mitgeteilt und sie werden bei der Flugkartenausstellung darauf hingewiesen, dass sie mit Inflight-Gepäck fortfahren können.

9.2.6. Handgepäck ist im Light-Paket für internationale und TRNZ-Flüge nicht enthalten. Wenn es ein Kontingent an Handgepäck gibt, das auf dem betreffenden Flug erworben werden kann, können unsere Passagiere mit dem Light-Paket das Handgepäck über die Pegasus-Website, die Pegasus-Mobilanwendung und die Reisebüros bei der Flugscheinausstellung erwerben. Wenn das Handgepäck nicht zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung erworben wurde, kann es nach der Ausstellung des Flugscheins über das Pegasus Call Center und die Verkaufsstellen am Flughafen erworben werden.

9.2.7. Bei internationalen und TRNZ-Flügen verfällt das mit dem Light-Paket individuell erworbene Handgepäck, wenn der Passagier sein Flugschein storniert; in diesem Fall wird die Gebühr für das Handgepäck erstattet. Wenn der Passagier, der die Freigepäckmenge einzeln mit dem Light-Paket erworben hat, sein Paket auf ein Paket aufwertet, das die Freigepäckmenge enthält, da die Freigepäckmenge pro Passagier auf ein (1) Stück begrenzt ist; da er nicht zwei (2) Freigepäckmengen haben kann, wird die einzeln erworbene Freigepäckmenge storniert, während die Freigepäckmenge des neuen Flugpakets weiterläuft, und die Gebühr für die Freigepäckmenge wird erstattet.

9.2.8.  Bei Anschluss- oder Transitflügen für internationale und TRNZ-Flüge gilt die Handgepäckregelung für die internationale Strecke zwischen den betreffenden Flügen für alle Anschlussflüge. Die Rechte auf Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt von unserer Passagiere, die auf internationalen und/oder TRNZ-Flügen ein Recht auf Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt haben, gelten auf Inlandsflügen in gleicher Weise. Unsere Passagiere, die auf internationalen und TRNZ-Flügen kein Recht auf Handgepäck, sondern nur auf ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt haben, setzen ihre Inlandsflüge auf die gleiche Weise fort, nur mit dem Recht auf ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt.

9.2.9. Die von Fluggästen mit Kleinkindern mitgeführte Babytragetasche oder der Kinderwagen sowie der tragbare Rollstuhl oder die Krücken, die von den Fluggästen benutzt werden müssen, werden beim Einsteigen in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht. Passagiere mit Kleinkindern haben auf unseren Flügen keinen Anspruch auf Handgepäck und es wird kein individuelles Handgepäck für Kleinkinder verkauft.

9.2.10. Überschreiten das Gepäckstück, das unter den Sitz passt und das Handgepäck unserer Passagiere, die an unseren Flügen teilnehmen, an der letzten Kontrollstelle am Flugsteig während des Einsteigens in das Flugzeug die angegebene Größe und Menge, so wird für jedes Stück, das die Grenze überschreitet und unter das Flugzeug verladen wird, eine zusätzliche Gebühr erhoben, unabhängig von der bestehenden Freimenge für das Unterfluggepäck. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr von 300 Türkischen Lira für Inlandsflüge, 50 Euro für TRNZ-Flüge und 50 Euro für alle anderen internationalen Flüge fällig.

9.2.11. Unsere Passagiere, die von einem Inlandsflughafen in der Türkei in die TRNZ und internationale Flüge abfliegen und im Rahmen des für diese Flüge ausgestellten Flugscheins nicht über eine Freigepäckmenge für Frachtgepäck verfügen, müssen am Schalter eine Gebühr für zusätzliches Gepäck von 0 bis 12 Kilogramm entrichten, die für die betreffende Strecke gültig ist und bis zu 12 Kilogramm beträgt, wenn die Größe und das Limit des Gepäcks die Freigepäckmenge für das Gepäckstück, das unter den Sitz passt oder das Handgepäck übersteigt. In Fällen, in denen das Gewicht zwölf (12) Kilogramm übersteigt, gelten die Gebühren für zusätzliches Gepäck über der in der Gebührenordnung für zusätzliches Gepäck angegebenen Gewichtsgrenze.

9.2.12. Es kann vorkommen, dass das Handgepäck unserer Passagiere, das auf unseren Flügen im Gepäckfach befördert wird, aus betrieblichen Gründen in das Unterflurabteil gebracht werden muss. Wenn unser Gast, dessen Handgepäck auf internationalen und TRNZ-Flügen in das Frachtraumabteil verlagert wird, einen entsprechenden Antrag bei uns stellt, wird ihm die Differenz zwischen der Gebühr für das Handgepäck und der Gebühr für das 12 kg schwere Frachtraumabteil im Falle einer betrieblichen Notwendigkeit erstattet.

9.3. Gepäckstück, das unter den Sitz passt 9.3.	Gepäckstück, das unter den Sitz passt 9.3.	Gepäckstück, das unter den Sitz passt

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.3.1.Gepäckstück, die unter den Sitz passt: Es handelt sich um die Gepäcke von Passagiere, die in allen Paketen enthalten sind, die auf internationalen und TRNZ-Linienflügen zum Verkauf angeboten werden, mit einem Maximum von 1 Gepäck, mit einer maximalen Größe und Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg.

9.3.2.Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen sind unsere Fluggäste berechtigt, zusätzlich zum Handgepäck der Super Eco-, Advantage- und Comfort Flex-Pakete mit Ausnahme des Light-Pakets eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzunehmen, sofern es unter dem Sitz transportiert wird. Bei internationalen und TRNZ-Linienflügen ist das Handgepäckrecht nicht im Light-Paket enthalten. Unsere Fluggäste haben jedoch das Recht, eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzubringen, vorausgesetzt, es wird unter dem Sitz getragen.   Internationale und TRNZ-Pakete Freigepäcke

FREIGEPÄCK LIGHT-PAKET SUPER ECO PAKET ADVANTAGE PAKET COMFORT FLEX PAKET
Ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.
Ein (1) Handgepäckstück Nicht im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.
Frachtgepäck Nicht im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten. Im Paket enthalten.

9.3.3.Auf allen unseren Inlandsflügen kann nur ein Handgepäckstück (55 cm x 40 cm x 20 cm) kostenlos an Bord des Flugzeugs mitgenommen werden, um die Abfertigung während des Fluges zu beschleunigen und zu erleichtern. Zusätzlich zum Handgepäck auf allen unseren Inlandsflügen ist es nicht möglich, auf unseren Inlandsflügen ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzuführen.

9.3.4.Für alle internationale und TRNZ-Flüge ist ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg zulässig. Bei Mitnahme von Handgepäckstücken oder zusätzlichen Gepäckstücken, die über die für Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt, angegebenen Maße hinausgehen, wird beim Einsteigen eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro für jedes Stück erhoben.

9.5. .Besondere Dienstleistungen 9.5.	.Besondere Dienstleistungen 9.5.	.Besondere Dienstleistungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.5.1. Zu den besonderen Dienstleistungen gehören speziell qualifizierte tragbare Güter, die nicht im Umfang des Frachtgepäcks, des Handgepäcks, des Gepäckstück, das unter den Sitz passt und des zusätzlichen Gepäcks enthalten sind und gegen eine gesonderte Gebühr befördert werden können, sowie besondere Dienstleistungen, die auf Anfrage gegen eine gesonderte Gebühr oder kostenlos angeboten werden.

9.5.2.    Gebühren besonderer Dienstleistungen unterliegen separaten Tarifen für Inlandsflüge (einschließlich TRNC-Flüge) und internationale Flüge. Hier finden Sie spezifische Servicetypen, deren Definitionen und Tarife für die von Pegasus angebotenen besonderen Dienstleistungen. Bestimmte Regeln und Einschränkungen gelten für bestimmte Arten von benutzerdefinierten Diensten zusätzlich zu den im Link angegebenen.

9.5.3.    Sportartikel werden nicht als Frachtgepäck angenommen und bewertet. Jedes transportierte Ausrüstungsteil wird nach dem Tarif für besondere Dienstleistungen berechnet. Sportgeräte können je nach Gewicht oder Größe in der Kabine oder im Gepäckraum des Flugzeugs befördert werden.

9.5.4.    Sportartikel werden pro Stück berechnet. Das zweite Paar und die folgenden Paare der in derselben Tasche mitgebrachten Waren werden in Höhe der Anzahl der mitgebrachten zusätzlichen Teile gemäß dem Flugtarif der besonderen Dienstleistung berechnet. Die Gebühr der besonderen Dienstleistung wird für jeden Flug separat von den Gästen berechnet, die Sportartikel mitführen und auf der Durchreise reisen.

9.5.5.    Passagiere, die Sportartikel mitführen, sollten ihre Transportanfragen an ihrem Check-in-Schalter an das Pegasus Call Center oder an Flughafenflüge senden.

9.5.6.    Aufblasbare Bälle müssen nicht abgesenkt werden. Aufblasbare Bälle können in Flugzeugen transportiert werden.

9.5.7.    Passagiere, die Musikartikel mitführen, sollten ihre Transportanfragen an ihrem Check-in-Schalter an das Pegasus Call Center oder an Flughafenflüge senden. Für alle Musikinstrumente mit Handtaschenmaßen (55 cm x 40 cm x 20 cm) kann das Instrument in der Kabine transportiert werden, nachdem die Gebühr für die besondere Dienstleistung, am Check-in-Schalter bezahlt wurde. Ein zusätzliches Sitz-Produkt kann für Instrumente erworben werden, die die Abmessungen des Handgepäcks überschreiten. Instrumente, die die zusätzlichen Sitzbedingungen nicht erfüllen, müssen in der Spezialbox oder entsprechend gepackt im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert werden.

9.5.8.    Die Gebühr der besonderen Dienstleistung wird für jeden Flug separat von den Gästen berechnet, die Musikinstrumente mitführen und auf der Durchreise reisen.

9.5.9.  Die Mitnahme von Waffen und ihren Bestandteilen, die Passagieren gehören, erfolgt im Einklang mit den Vorschriften und Beschränkungen, die vom Nationalen Sicherheitsrat für die Zivilluftfahrt und den Sicherheitskommissionen der Flughäfen festgelegt wurden.   Im Einklang mit diesen Vorschriften und Beschränkungen sind alle Arten von zugelassenen Waffen und deren Komponenten zur Beförderung auf Inlands- und Auslandsflügen zugelassen, soweit dies von den jeweiligen Staaten erlaubt ist.   Zugelassene Waffen und ihre Bestandteile werden an Bord des Luftfahrzeugs mitgeführt und vor dem Flug bei der zuständigen Sicherheitsstelle des Flughafens abgegeben bzw. bei der Sicherheitsstelle des Zielflughafens abgeholt.   Pegasus befördert Waffen und deren Bestandteile auf internationalen Flügen, wenn dies von allen relevanten Staaten, einschließlich des/der Abflug-, Transit- (falls zutreffend) und Bestimmungsstaates, rechtlich genehmigt wurde.   Passagiere sind verpflichtet, diese Genehmigungen bei der zuständigen Behörde einzuholen und sie bei der Übergabe ihrer Waffen und Komponenten vor der Abfertigung vorzulegen.   Pegasus übernimmt keine Haftung, die dem Passagier aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorschriften für die Beförderung von Waffen und deren Bestandteilen auferlegt werden kann.

9.5.10. Waffen und ihre Bestandteile nicht nicht in der Kabine und / oder mit den Passagieren befördert werden.

9.5.11. Der Transport von lizenzierten Waffen und Komponenten sowie der Transport von Sportwaffen unterliegen der Gebühr für besondere Dienstleistungen. Die Kosten für den Transport von Waffen im besonderen Dienstleistungstarif mit dem Kurzcode WPAY und die Transportgebühr für die Sportwaffen in derselben Tabelle auch mit dem Kurzcode SPEQ angegeben. Der Flugpreis wird von den Passagieren während der Fluganmeldung am Check-in-Schalter erhoben.

9.5.12. Die folgenden Passagiere sind von der WPAY-Vergütungsanwendung befreit. Befreite Fluggäste können von der Befreiung Nutznießen, sofern sie die gültigen Ausweisdokumente am Check-in-Schalter während der Fluganmeldung vorlegen.

a)      VIP-Passagiere, die die Ehren-Lounges und VIP-Lounges der Flughäfen nutzen

b)      Autorisiertes Sicherheitspersonal bzw. öffentliche Beamte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über private Sicherheitsdienste Nr. 5188, das mit VIP-Passagieren reist,

c)      Als Offiziere, Unteroffiziere und spezialisierte Unteroffiziere der türkischen Streitkräfte angestelltes Personal

d)      Sicherheitspersonal Personal in zentralen und provinziellen Funktionen der Generaldirektion für Sicherheit

e)      Als Offiziere, Unteroffiziere und spezialisierte Unteroffiziere der Küstenwache und der Gendarmerie-Organisation angestelltes Personal

f)       Als feste Beamte und Vertragspersonal der Nationalen Geheimdienstorganisation sowie in den türkischen Streitkräften angestelltes festes Beamtenpersonal

g)      Gemeindepolizei

h)      Dorfwächter

i)        Forstbeamte unter dem Ministerium für Forstwirtschaft

j)        Zollbeamte des Zoll- und Handelsministeriums

9.6. Einschränkungen bei der Gepäckannahme 9.6.	Einschränkungen bei der Gepäckannahme 9.6.	Einschränkungen bei der Gepäckannahme

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.6.1. Die Mitnahme von Messern, Taschenmessern, Scheren, Rasiermessern, Rasierklingen, Spießen und ähnlichen schneidenden, stechenden oder verletzenden Objekten im Handgepäck ist strengstens untersagt; diese Gegenstände dürfen nur im Frachtgepäck mitgeführt werden. Wenn solche Gegenstände bei der Kontrolle vor dem Flug entdeckt werden, können sie von den Sicherheitsbeamten vernichtet oder einbehalten werden, ohne dass sie an Sie zurückgegeben werden können. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für den Verlust dieses Artikels aus den genannten Gründen. Scharfe Gegenstände im Fluggepäck müssen fest und sicher verpackt sein, um Schäden für die Flugbegleiter und andere Personen, die das Frachtgepäck abfertigen, zu vermeiden.

9.6.2. Elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, die Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien enthalten und mit dem Passagier mitgeführt werden können, werden mit einer Obergrenze von 2 Gramm oder weniger für Lithium-Metall-Gehalt und 100 Wh für Lithium-Ionen-Batterien, mit einem Maximum von 15 tragbaren elektronischen Geräten (PED - Portable Electronic Device) und einem Maximum von 20 Ersatzbatterien pro Person zugelassen. Die Batterie von Gepäckstücken (außer Lithium-Knopfzellen), die mit einer Lithium-Batterie ausgestattet sind, muss herausnehmbar sein. Wird ein solches Gepäckstück als Frachtgepäck aufgegeben, muss die Batterie vor der Auslieferung entfernt und in der Kabine unter Aufsicht des Passagieres mitgeführt werden. Ersatz-Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien oder Batterien für tragbare elektronische Geräte oder Telefone oder elektronische Geräte können nur in der Kabine mit dem Passagier im Handgepäck und in das Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitgeführt werden. Außerdem dürfen tragbare elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, nicht in demselben aufgegebenen Gepäck wie brennbare Flüssigkeiten (z. B. Parfüms und Aerosole) befördert werden.

9.6.3.    Gepäckstücke, die gefährliche, gesundheits-, sicherheits- und sonstige gefährliche Stoffe enthalten, müssen während des Lufttransports  gemäß den internationalen und nationalen Vorschriften deklariert und auf dem Beförderer, der den gefährlichen Stoff enthält, eindeutig angegeben werden.

9.6.4.    Die Beförderung aller Arten von Waffen und Waffenkomponenten, scharfen oder scharfkantigen Gegenständen, spitzen oder scharfzackigen Gegenständen, Werkzeugen, die eine Verletzung verursachen können, auch wenn sie nicht scharf oder scharfkantig oder scharfzackig sind, entflammbaren, brennbaren, explosiven Stoffen, Chemikalien und giftigen Stoffen sowie flüssig-geligen Gegenständen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit des Luftfahrzeugs und seines Inhalts oder die Gesundheit der Passagiere und der Flugbesatzung darstellen, ist in gereinigten Sicherheitsbereichen des Flughafens, an Bord des Luftfahrzeugs und im Frachtgepäck verboten. Solche Beschränkungen können sich aus internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, internationalen Normen und den Vorschriften des Luftfahrtunternehmens zur Gewährleistung der Flug- und Luftsicherheit ergeben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die nachstehenden Links zu den Beschränkungen bei der Annahme von Gepäckstücken.

Beförderungsbedingungen für gefährliche Güter für Fluggäste und Besatzungen in Pegasus Airways (Quelle: IATA)

Tabelle für den Transport von Lithiumbatterien im von Pegasus Airways Flugzeugen als Passagiergepäck

Liste verbotener Stoffe, die gemäß dem Rundschreiben der Europäischen Union 2015/1998 nicht von Passagieren oder als Handgepäck befördert werden dürfen

Klicken Sie hier, um von der Generaldirektion Zivilluftfahrt erstellte Listen mit verbotenen Gegenständen im Passagier- und Handgepäck zu besichtigen

Klicken Sie hier, um die Broschüre über die Flüssigkeitseinschränkungen der Generaldirektion der Zivilluftfahrt zu besichtigen.

Sie können die Flüssigkeitseinschränkungen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt hier beobachten.

Summary List of Dangerous Items

9.6.5.   Gemäß dem vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei auf der Grundlage des Nationalen Luftfahrt-Sicherheitsprogramms genehmigten Verfahren kann bei der Entdeckung von Stoffen, die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, das Handgepäck in Anwesenheit der Polizei, privater Sicherheitsbeamter, des Zollpersonals an den internationalen Strecken und des Luftfahrtunternehmens oder seines Vertreters ohne Anwesenheit des Passagiers in der an das CCTV-System angeschlossenen Kameraaufzeichnung geöffnet werden, um die Sicherheit als Ergebnis der Sicherheitskontrolle oder -prüfung zu gewährleisten. Falls das Gepäck verschlossen ist, gehen alle Schäden, die durch das Aufbrechen des Schlosses entstehen, zu Lasten des Passagiers.

9.6.6                         Um ein Auslaufen zu verhindern, dass das Flugzeug beschädigen und eine Gefahr zu verursachen könnte dürfen Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke unter folgenden Bedingungen, auf Pegasus-Flügen transportiert werden. Pegasus behält sich das Recht vor, das Mitführen von Gepäck mit Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke abzulehnen, das die genannten Anforderungen nicht erfüllt.

a)      Olivenöl, Melasse, Honig, andere flüssige Lebensmittel und Getränke in Flaschen können nur im Sondergepäckfach des Flugzeugs im Frachtgepäck befördert werden.

b)      Das maximale Transportlimit pro Passagier beträgt 5 Liter.

c)       Mindestens 5% der Flasche sollten leer sein, um ein Lecken unter Druck zu vermeiden.

d)      Frachtgepäck wird von Pegasus durch Ausstellung eines begrenzten Freigabeetiketts akzeptiert..

e)       Für die Beförderung von flüssigen Lebensmitteln wie Olivenöl, Sirup, Honig oder Getränken sind unbedingt Plastikbeutel ohne Löcher oder Undichtigkeiten zu verwenden. Beutel mit Verschluss müssen verschlossen werden. Ansonsten muss der Beutel fest zugeknotet werden. Stellen Sie den Beutel daraufhin in einen zweiten Plastikbeutel ohne Löcher oder Undichtigkeiten und verschließen bzw. verknoten Sie ihn fest. Stellen Sie den Beutel daraufhin in einen stabilen Karton mit einer Schutzschicht (wie Schaumstoff oder luftgepolsterte Plastikverpackung) und versiegeln Sie ihn mit Klebeband. Vergessen Sie nicht, den Karton mit einem Namensetikett zu versehen.

f)       Pegasus übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Auslaufen von Lebensmitteln und/oder Verpackungen von Olivenöl, Melasse, Honig oder anderen flüssigen Lebensmitteln und Getränken, die im Ausland mitgeführt oder aus dem Ausland mitgebracht werden, während der Zollabfertigung oder der Be-/Entladung des Frachtgepäcks

9.7. Informationen zu Gepäckproblemen 9.7.	Informationen zu Gepäckproblemen 9.7.	Informationen zu Gepäckproblemen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.7.1.    Gepäckprobleme umfassen alle Arten von verlorenem, beschädigtem oder zu verspätetem Gepäck. Wir bitten Sie jedoch, das Büro für verlorenes Gepäck von Pegasus am Ankunftsflughafen zu kontaktieren, am selben Tag ohne die Ankunftshalle zu verlassen, und einen vollständigen Bericht ausfertigen zu lassen und die angeforderten Informationen vorzulegen.

9.7.2.    Unsere Passagiere, bei denen es am Ankunftsflughafen zu Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Frachtgepäck kommt, sollten sich mit den folgenden Dokumenten an das für Pegasus-Flüge zuständige Fundbüro wenden und einen Gepäckunregelmäßigkeitsbericht (PIR - Property Irregularity Report) erstellen lassen.

a)      Buchungsnummer (PNR), Ticket und Bordkarte

b)      Gepäcketikett,

c)      Ausweis.

9.7.3.    Bei der PIR-Registrierung wird die Anforderung bei Bedarf über WorldTracer verarbeitet (globales Gepäcküberwachungssystem, das von vielen Fluggesellschaften weltweit verwendet wird). Sie können Ihre Gepäckprobleme jederzeit auf der Pegasus-Website unter dem Reiter „Gepäckverfolgung“ überprüfen.

9.7.4.    Für Schäden, die bei beschädigtem Gepäck nicht sofort erkannt werden können, muss dem Beförderer innerhalb von sieben Tagen nach dem Anreisedatum gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingereicht werden. In den späteren Anträgen entfällt die rechtliche Verantwortung von Pegasus.

9.7.5.    Falls Sie mit einer anderen Buchungsnummer (PNR) reisen, geben Sie dies bitte im Gepäckbericht an. Fluggäste, die das Gepäcketikett und den in ihrem Namen angeordneten Gepäckausfallsbericht (PIR) nicht vorlegen können, verlieren ihren Anspruch.

9.7.6.    Wir bitten Sie, die elektronischen Kopien der folgenden Informationen und Dokumente an die Abteilung für verlorenes und beschädigtes Gepäck des Pegasus Center weiterzuleiten, damit die Verfahren im Rahmen der Pegasus-Prozeduren durchgeführt werden können.

a)      Gepäckverlust / beschädigtes Gepäckbericht

b)      Buchungsnummer (PNR), Ticket und Bordkarte

c)      Gepäcketikett

d)      Inhalt des Frachtgepäcks bei Verlust des Gepäcks

e)      Informationen zu Gepäckmarke und -modell für beschädigtes Gepäck, Datum des Eingangs der Reparaturrechnung oder Kaufdatum des beschädigten Gepäcks

f)       Bankverbindung (IBAN, Vor-/ Nachname des Kontoinhabers, Name der Bank, BIC / SWIFT-Code)

g)      Ihre E-Mail-Adresse, unter der wir Sie kontaktieren können

9.7.7. Im Falle einer Beschädigung, eines Verlustes oder einer verspäteten Auslieferung des Frachtgepäcks während der Beförderung ist die Haftung von Pegasus als Luftfrachtführer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Aus den vorgenannten Gründen können wertvolle Dokumente, Geld, Ausweispapiere, amtliche Dokumente, Schmuck, Edelmetalle, elektronische Geräte und Gegenstände von hohem materiellem oder immateriellem Wert nicht im Frachtgepäck befördert werden.

9.7.8. Das Gepäckstück, das unter den Sitz passt, das Handgepäck und sein Inhalt unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der Passagiere. Vergessene, verlorene oder beschädigte Gegenstände oder Gegenstände, die anderen Personen und Sachen an Bord des Flugzeugs Schaden zufügen, liegen in der Verantwortung des betreffenden Passagiers. Pegasus übernimmt in diesem Zusammenhang keine Verantwortung.

9.7.9. Wir empfehlen Ihnen, an jedem Stück Ihres Frachtgepäcks ein vollständig ausgefülltes Namensschild anzubringen. Unter Luftfahrzeugen kann Frachtgepäck, dessen Eigentümer nicht identifiziert werden kann, in Anwesenheit des Luftfahrtunternehmens oder seines Vertreters ohne den Passagier geöffnet werden, wenn dies zur Identifizierung des Eigentümers oder zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung erforderlich ist, um den möglichen Verlust von Menschenleben und/oder Eigentum zu verhindern.

9.7.10. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für Schäden am Frachtgepäck, die aus den folgenden Gründen entstanden sind:

a)      Leichten Abnutzungen, Löcher, Schnitte;

b)      Leichter Befeuchtung, Benetzung;

c)      Die Beschaffenheit des Kofferraums, ein Defekt oder eine Beschädigung im Koffer selbst;

d)      Schäden verursacht durch schlecht verpacktes (zerbrechliches) und Gewicht;

e)      Schäden im Umfang des eingeschränkten Freigabe mit dem Etikett der eingeschränkten Freigabekennsatz (LRT - Limited Release Tag).

9.6.11. Sie können die zentrale Abteilung für verlorenes und beschädigtes Gepäck von Pegasus über die untenstehenden Kontaktinformationen erreichen.

a)      Tel                                        0850 250 0224

b)      Web               : https://www.flypgs.com/bize-yazin 

10. BABYS, KINDER, FLUGGÄSTE MIT EINSCHRÄNKUNG UND BESONDEREN GESUNDHEITSBEDINGUNGEN 10.	BABYS, KINDER, FLUGGÄSTE MIT EINSCHRÄNKUNG UND BESONDEREN GESUNDHEITSBEDINGUNGEN 10.	BABYS, KINDER, FLUGGÄSTE MIT EINSCHRÄNKUNG UND BESONDEREN GESUNDHEITSBEDINGUNGEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

10.1. Baby- und Kinderpassagiere 10.1.	Baby- und Kinderpassagiere 10.1.	Baby- und Kinderpassagiere

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

10.1.1.    Für alle Pegasus-Linienflüge gelten Fluggäste, die zum Zeitpunkt des Fluges nicht älter als 3 Jahre alt sind (0-24 Monate), als Baby-Passagiere. Für alle Pegasus-Linienflüge gelten Fluggäste, die zum Zeitpunkt des Fluges älter als 3 Jahre, aber kleiner als ihr 13. Lebensjahr alt sind (2-12 Lebensjahre), als Kinder-Passagiere.

10.1.2.    Babygäste und ihre Mütter werden in den ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ein ärztlicher Befund auf Reisefähigkeit vorliegt. Von 48 Stunden nach der Geburt bis zum Ende der ersten 7 Tage nach der Geburt werden die Gäste und ihre Mütter auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Gutachtens zum Flug zugelassen, wonach keine Flughindernisse bestehen. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein erwachsener Passagier maximal ein Baby-Passagier begleiten.

10.1.3 Kinder ab 8 Tagen und unter dem 3. vollendeten Lebensjahr (2-12 Jahre), werden mit ihren Eltern oder volljährigen Begleitern zum Flug aufgenommen. Gemäß Regelungen, die für Flüge in die türkischen Republik Nordzypern sowie Länder auf bestimmten Linien gelten, können zusätzliche Einschränkungen für die Reise von Minderjährigen gebracht werden.  Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite mit den gesetzlichen Anforderungen auf der Pegasus-Website und können den jeweiligen Bereich hier finden.Darüber hinaus müssen die Gäste in jeder Phase der Aufnahme und Zulassung die im Abschnitt 7.1. genannten erforderlichen Dokumente zur Flugzulassung vorlegen.  Für unsere Babygäste gelten Babygebühren und es wird für sie kein unseren Babygästen wird kein separater Sitzplatz zugewiesen; sie reisen mit ihren Begleitern auf demselben Sitzplatz. Pegasus bietet im Rahmen der Sonderdienstleistung keinen Begleitungsdienst für unsere Babygäste an. Für nähere Informationen über die Babygebühren, beachten Sie die Erläuterungen unter Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung.

10.1.4.  Kinder über ihrem 3. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (2-12 Jahre), gilt eine Kinderermäßigung und werden auf den für sie bestimmten Sitzen reisen. In Promotion-Preisklassen wird keine Kinderermäßigung gewährt. Pegasus bietet keinen Begleitdienste für unsere im Rahmen der vorgenannten Altersgruppe angehörigen Kinder-Gäste im Rahmen der besonderen Dienstleistungen an. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung. Für Kinder, über ihrem 7. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (6-12 Jahre), gilt die Anwendung für Kinder ohne Begleitung. 

10.1.5.    Kinder über ihrem 7. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (6-12 Jahre), können mit der Begleithilfe von Pegasus im Rahmen der besonderen Dienstleistung allein reisen. Detaillierte Informationen zu unbegleiteten Minderjährigen finden Sie in den Erläuterungen in Abschnitt 10.3. Anwendung für unbegleitete Kinder. Für Kinder der genannten Altersgruppe gilt die Kinderermäßigung und die Kindergäste reisen auf dem ihnen zugewiesenen Sitzplatz. In Promotion-Preisklassen wird keine Kinderermäßigung gewährt. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung.

10.1.6.    Minderjährige Kinder über ihrem 13. Lebensjahr dürfen allein und ohne die Prozedur für unbegleitete Kinder reisen. Diese Fluggäste dürfen jedoch nicht mit Kindern unter 13 Jahren reisen.

10.1.7 Fluggäste, die mit einem Baby oder einem Kind zusammenreisen, bitten wir, die gesetzlichen Anforderungen über die mitzunehmenden Dokumente für sich selbst und für die Babys bzw. Kinder in ihrer Begleitung, auf der Webseite von Pegasus sorgfältig durchzulesen. Den genannten Abschnitt können Sie hier erreichen. Fluggäste, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht zum Flug aufgenommen.

10.1.8.: Auf allen Pegasus-Flügen müssen Kleinkinder (bzw. Babys) mit einem Erwachsenen über 18 Jahren reisen und auf dem Schoß des Erwachsenen reisen, mit dem sie reisen, oder in einer Babytrage. Kleinkinder (bzw. Babys) dürfen nicht auf den Sitzen in den Notausgangsreihen reisen.

10.2. Baby- und Kinderermäßigung 10.2.	Baby- und Kinderermäßigung 10.2.	Baby- und Kinderermäßigung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

10.2.1.    Die Altersbeschränkungen für Preisanwendungen für Babys und Kinder gelten für jeden Flug, für den das Ticket gilt gesondert. Entsprechend dem Flugschein mit mehr als einem Flug sollten Fluggäste, die im ersten Flug unter der Altersgrenze für Babys liegen, in den folgenden Flügen jedoch die Altersgrenze überschreiten, gemäß den Flugsicherheitsregeln auf den Sitz gesetzt werden, sodass diese Flüge im Rahmen der Kinderermäßigung berechnet werden müssen. Ebenso werden für folgende Flüge, nach dem ersten Flug, in denen  unsere Fluggäste die die Altersgrenze für Kinder unter 12 Jahren überschreiten, zu normalen Ticketpreisen berechnet.

10.2.2.    Die folgenden Regeln gelten für den Fluggastpreis für Babys und für die Ermäßigung von Kinder-Passagieren.

FLUGART FLUGGAST PREISKLASSE PREISREGEL
INLÄNDISCHE & TRNC-TARIFFLÜGE BABY G/P/U/T/Z/V Ein Festpreis von 20 TL wird angewendet*
X/S/N/K/H/M/L/B/Y Ein Festpreis von 30 TL wird angewendet*
·       Für Flüge nach TRNC gilt in allen Tarifklassen eine feste Gebühr von 5 US-Dollar und für Flüge ab TRNC eine Gebühr von 5 Euro.
KIND G/P/U/T/Z/V Erwachsenengebühr wird angewendet
X/S/N/K/H/M/L/B/Y 10% Rabatt über den Erwachsenenpreis
INLAND - INLAND-FLÜGE BABY Alle Klassen 20 TRY Festpreis wird erhoben
KIND Alle Klassen Preis für Erwachsene wird erhoben
AUSLÄNDISCHE TARIFFLÜGE BABY G/P/U/T/Z/V 20 Euro Festpreis wird erhoben
X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y 30 Euro Festpreis wird erhoben
KIND G/P/U/T/Z/V Preis für Erwachsene wird erhoben
X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y 30 US-Dollar Rabatt auf die Erwachsenengebühr
AUSLAND - INLAND-FLÜGE BABY Alle Klassen 12 US-Dollar Festpreis wird erhoben
KIND Alle Klassen Preis für Erwachsene wird erhoben
AUSLAND - AUSLAND-FLÜGE BABY I/E/W 30 US-Dollar Festpreis wird erhoben
F/A/J/C 50 US-Dollar Festpreis wird erhoben
KIND I/E/W Preis für Erwachsene wird erhoben
F/A/J/C 15% Rabatt auf die Erwachsenengebühr

10.3. Anwendung für unbegleitete Kinder 10.3.	Anwendung für unbegleitete Kinder 10.3.	Anwendung für unbegleitete Kinder

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

10.3.1.    Die Anwendungen zu unbegleiteten Kindern, ist eine besondere Dienstleistung, die für alle, mit Ausnahme der unter Artikel 10.3.2 genannten Linienflüge von Pegasus, für alle Kinder-Passagiere ab dem 7. Lebensjahr, jedoch unter 13 Jahren (6-12 Jahre) die Möglichkeit bietet, ohne Begleitung reisen zu können. Dieser Sonderdienst gilt für den Tarif unter Artikel 9.4.2 angegebenen Gebühr. Bei unseren Flügen ist der Begleitservice gemäß den Flugsicherheitsregeln auf die Zahl des Flugpersonal pro Flug beschränkt. Daher ist es sehr wichtig, die Anfrage für den begleitenden Service zum Zeitpunkt des Ticketkaufs zu melden. Für die Gäste, die von der Anwendung für unbegleitete Kinder Gebrauch machen möchten wird der Ticketverkauf nur über das Pegasus Call Center abgewickelt.

10.3.2.  Anfragen für unbegleitete Minderjährige werden bis zu 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit bearbeitet. Anfragen für die Anwendung für unbegleitete Kinder nach dem angegebenen Zeitraum werden nicht akzeptiert. Die Anwendung für Kinder ohne Begleitung gilt nicht für Flüge, die mit anderen Fluggesellschaften verbunden sind und einer Buchungsnummer (PNR) unterliegen. 

10.3.3.    Die Reise von Kindern, die im Rahmen der Anwendung für unbegleitete Kinder reisen, bedarf der Genehmigung des Vormunds oder gesetzlichen Vertreters des Kindes. Das Formular zur Genehmigung einer unbegleiteten Beförderung von Kindern wird am Flughafen ausgefüllt und vom Elternteil oder gesetzlichen Vertreter des Kindes unterschrieben und genehmigt. Außer wie oben angegeben, können alle Eltern bzw. Personen, die durch ein Notariat als Vormund bevollmächtigt oder als ein gesetzlicher Vertreter bevollmächtigt sind, einen Anfrage im Rahmen einer Anwendung für unbegleitete Kinder stellen. Der Kindergast wird während der Abflugzeit in Begleitung eines Bodenpersonals zur Kabinenaufsicht begleitet. Bis zum Abflug des Flugzeugs muss der Vormund oder gesetzliche Vertreter des Kindes am Abflughafen warten. Am Ankunftsflughafen wird das Kind vom Kabinenpersonal an das Bodenpersonal übergeben. Das Bodenpersonal übergibt den Kinderpassagier den zum Empfang berechtigten Personen. Handelt es sich bei der Person, der der Kinderpassagier vom Bodenpersonal übergeben werden soll, nicht um einen seiner Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter, muss sie den Pegasus-Behörden zum Zeitpunkt des Fluges ein notariell beglaubigtes Genehmigungsdokument vorlegen, um den Kinderpassagier zu empfangen.

10.3.4.    Auf Anfrage der Anwendung für unbegleitete Kinder müssen unsere Kindergäste und deren Eltern oder gesetzliche Vertreter mindestens 1,5 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit für Inlandsflüge und mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit für internationale Flüge am Flughafen einchecken (Fluganmeldung).

10.4. Passengers with Reduced Mobility and Special Health Condition 10.4.	Passengers with Reduced Mobility and Special Health Condition 10.4.	Passengers with Reduced Mobility and Special Health Condition

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Passengers with Reduced Mobility and Use of Wheelchairs

 

10.4.1. Passengers with reduced mobility comprise persons whose mobility when using transport is reduced due to any physical disability, sensory or locomotor, permanent or temporary, intellectual disability or impairment or any other cause of disability, or age, and whose situation needs appropriate attention and the adaption to his or her particular needs of the service made available to all Passengers.

10.4.2. To allow us to provide on-time and appropriate assistance to those who require wheelchairs due to health reasons, the request for wheelchair assistance must be communicated to Pegasus during the booking of the Ticket and in any event until 48 hours before the Schedule Flight departure time through the Pegasus Call Center at +90 888 228 1212. Passengers who will benefit from such services must also commence their Check-in process at the airport at least two hours before the Scheduled Flight departure time. A special Check-in service desk may be allocated for Passengers with reduced mobility, subject to the availability of the necessary facilities at the relevant airport. The services are provided to the extent healthcare services available at the relevant airport can accommodate requests and may result in extended Check-in, boarding and security screening time. Unless the request for such service is communicated until 48 hours before the Schedule Flight departure time, the service can only be provided subject to availability and may not be provided on time.

10.4.3. Passengers with reduced mobility purchasing their Tickets through the Airport Ticket Sales Offices or Travel Agents must inform the agent of their wheelchair request appropriate to their needs during the purchase of the Ticket.

10.4.4. The accommodation of wheelchair requests of our Passengers is limited by flight safety rules. In all Pegasus Scheduled Flights a maximum of eight Passengers with reduced mobility traveling in a wheelchair can be carried.

10.4.5. If you experience problems with long walks, climbing up stairs to enter the aircraft or move inside the cabin to be seated please make sure that we are notified of your special condition within the time limits prescribed in this Section. The correct information provided by you during the purchase of the Ticket or Check-in will help overcome delays and disruptions in terms of your access to the aircraft and your travel experience.

10.4.6. Passengers traveling with non-battery powered and foldable wheelchairs must complete their Check-in at the airport Check-in desk and register their wheelchair for the Flight. Wheelchairs thus registered will be taken delivery during boarding for carriage in the aircraft’s cargo compartment, free of extra charge.

10.4.7. Passengers traveling with battery-powered wheelchairs need to make the following preparations before traveling with our aircraft. We do not carry liquid batteries on our Flights. Dry-battery or gel-battery-powered wheelchairs will be carried provided that the battery heads are secured to prevent short-circuit and that the wheelchair is firmly secured. The following rules apply for battery-powered equipment especially for those who are designed to be adjusted by the user:

a)      After the batteries are removed the wheelchair will be carried as Checked Baggage without any restrictions.

b)      Battery heads must be isolated (e.g. by taping over the polar heads) to prevent short-circuit.

c)      The batteries must be removed inside a protective sheet and should be kept free of damages. Batteries must be carried by the Passenger inside the cabin.

d)      The user must conduct battery removal in accordance with the valid instructions for the equipment.

e)      Passengers can only bring one spare battery not exceeding 300 Wh or two spare batteries not exceeding 160 Wh.

f)       Rules regarding the carriage of lithium batteries inside the cabin and the carriage of dangerous goods specified in Section 9.5.4. will apply to the carriage of lithium batteries. Please refer to the links provided in the relevant Section.

Pregnant Passengers

10.4.8. Unless otherwise stated in this Section, pregnant Passengers are not required to present a doctor’s report to travel on Pegasus Flights. Nevertheless, we strongly recommend all our pregnant Passengers to consult with their doctor before traveling by the air.

10.4.9. Pegasus does not admit pregnant Passengers with singular-pregnancy without complications after the lapse of 36 weeks of pregnancy. All Ticketed Flights must be flown before the end of the 36th month of pregnancy. Pegasus does not admit pregnant Passengers with multiple-pregnancy without complications after the lapse of 32 weeks of pregnancy. All Ticketed Flights must be flown before the end of the 32nd month of pregnancy.

10.4.10.                We strongly recommend all our pregnant Passengers having complications with their pregnancy to consult with their doctor before traveling by the air. Such Passengers who cannot present a doctor’s report permitting air travel and where there is reasonable doubt as to the declared expected birth date, the admission of the Passenger to our aircraft may be subject to a written release to be obtained from the Passenger.

10.4.11.                Mothers and their children will not be admitted to our Flights within 48 hours following birth even if a doctor report permitting travel is submitted. Between 48 hours after birth until the end of the seventh day following birth, mothers and their children may be admitted to Pegasus Flights based on a written doctor report permitting travel by air. For flight safety an adult Passenger can only accompany one infant during flight.

10.4.12.                The doctor’s report permitting air travel for the relevant Passenger must conclude that “there are no concerns regarding travel by aircraft” for the relevant Passenger. Such report must be prepared no earlier than seven days before the Flight.

10.4.13.                Pegasus does not assume any responsibility for any loss arising during air travel due to a violation of the Pegasus General Rules by pregnant Passengers. In these circumstances, the Passengers are responsible for the consequences of air travel on their health.

10.4.14.                Pregnant Passengers will not be entitled to any rights other than those available for the relevant Ticket in the event they are denied boarding by Pegasus for reasons stated in this Section.

Passengers Dependent on Medical Oxygen Use

10.4.15.                Pegasus does not supply Passengers with oxygen except in emergency cases. Passengers dependent on medical oxygen use during the flight will not be admitted to Pegasus Flights. Pegasus may supply oxygen only in medical emergency situations. Pegasus accepts the carriage of empty oxygen tubes with vanes open as Checked Baggage.

Anaphylaxis

10.4.16.                Passengers subject to anaphylaxis must inform the Pegasus Call Center during Ticketing or warn the cabin attendant to prevent that the edible items they purchase on-board do not give rise to any allergic reactions.

Diabetes

10.4.17.                Passengers subject to diabetes must keep sufficient amount of insulin for their travel time. Insulin and diabetes needles can be carried in Cabin Baggage. The use of diabetes insulin pens is allowed provided that they comply with limitations regarding the carriage of liquids on board, that they are accompanied with the relevant medical documentation and that they are declared at the security control. We also recommend Passengers on prescribed medication to have their prescriptions with them for confirmation, if necessary.

Passengers on Medication

10.4.18.                Passengers subject to a chronic disease must keep sufficient amount of medication for their travel time. All medication must be kept in their original bottles or boxes with clearly identified tags. We recommend all Passengers on medication to keep spare medication in their Checked Baggage as a precaution in case the medicines they carry on-board are lost or otherwise rendered unusable. We also recommend that all medication that needs to be taken on board or immediately after a flight is kept in your Cabin Baggage together with the prescriptions for them. We advise Passengers on prescribed medication to have their prescriptions with them for confirmation, if necessary.

10.4.19.                Our cabin staff do not have the means to keep your medicines at a specific temperature inside the cabin. Passengers who need to keep their medicine in cool temperatures will be admitted to carry their own cold bags or vacuumed thermos to preserve such medicine. Passengers must consult with their pharmacists to understand how best they can preserve their medication.

10.4.20.                Sharp object and packages containing liquids above 100 milliliters must be carried in Checked Baggage.

11. EIGNUNG FÜR EINE REISE 11.	EIGNUNG FÜR EINE REISE 11.	EIGNUNG FÜR EINE REISE

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

11.1. Bedingungen für die Ablehnung der Beförderung aus gesundheitlichen Gründen 11.1.	Bedingungen für die Ablehnung der Beförderung aus gesundheitlichen Gründen 11.1.	Bedingungen für die Ablehnung der Beförderung aus gesundheitlichen Gründen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

11.1.1.    Pegasus behält sich das Recht vor, aus nachstehenden Gründen, die Annahme unserer Ticketgäste wegen ihres Gesundheitszustands und der Sicherheit anderer Fluggäste oder des verantwortlichen Personal abzulehnen. Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.

a)      Fluggäste, die während des Fluges medizinische Versorgung benötigen oder medizinische Geräte, Ausrüstung, Behandlung oder Systeme verwenden, die nicht in einem Flugzeug oder elektrisch oder pneumatisch mit Druckluft oder Druckluft betrieben werden.

b)      Gäste, die kurz vor dem Flug einen Asthmaanfall oder ein akutes Atemversagen am Flughafen durchgehen.

c)      Fluggäste, die während des Fluges besondere medizinische Maßnahmen benötigen, können aufgrund der gesundheitlichen Bedingungen ein Flugrisiko darstellen.

d)      Fluggäste, die soweit leiden, die nachteilige Folgen zu verursachen können, z. B. die Änderung der Flugroute oder den Tod

e)      Fluggast deren infizierende Krankheit noch in der Infektionsphase sind und kein Gesundheitsbericht der geheilten Infektionsphase vorweisen können.

f)       Fluggäste, die ein Verhalten zeigen können, das die Sicherheit, Gesundheit und Unversehrtheit des Körpers anderer Gäste und / oder des Personals beeinträchtigen kann oder die Flugsicherheit oder die rechtzeitige Realisierung des Fluges aufgrund von Krankheit oder körperlicher Verfassung gefährden können.

g)      Fluggäste, die während des Fluges persönliche Betreuung benötigen, die sich ihre eigenen Bedürfnisse wie Mahlzeiten, Toiletten und Reisen ohne Begleiter nicht leisten können.

h)      Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität unterliegen und nach Artikel 10.4., 10.4.3 und 10.4.4 genannten Einschränkungen haben.

i)        Schwangere, Baby und Mütter die nach Artikel 10.4.9, 10.4.10 und 10.4.11 genannten Fällen nicht zum Flug zugelassen werde.

j)        Fluggäste, deren Gliedmaßen innerhalb der ersten 24 Stunden ihres Gipsverbands an einem Flug teilnehmen möchten, der zwei Stunden oder kürzer dauert bzw. innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Gipsverband an einem Flug teilnehmen möchte, der länger als zwei Stunden dauert.

11.2. Ablehnung der Beförderung aufgrund der Flugsicherheit 11.2.	Ablehnung der Beförderung aufgrund der Flugsicherheit 11.2.	Ablehnung der Beförderung aufgrund der Flugsicherheit

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

11.2.1.    Pegasus behält sich das Recht vor, den Beförderungsvertrag zu kündigen und die Reservierung und Flugscheine zu stornieren und in diesem Umfang die Fluggäste an einem Flug abzulehnen, um die Flugsicherheit, Pegasus, Mitarbeiter von Pegasus, Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten oder deren Mitarbeiter bzw. das Leben und Eigentum von Pegasus-Gästen zu schützen. Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.

11.2.2.    Gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920 sind die Fluggäste verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes internationaler Abkommen, in denen die Türkei eine Partei vertritt, und der Anweisungen des Beförderers einzuhalten und sich jeglicher Handlung und Verhaltensweise zu enthalten, die die Sicherheit von Leben und Eigentum sowie die Disziplin und Ordnung der Reise beeinträchtigen würde. Der zuständige Pilot ist dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung des Luftfahrzeugs zu gewährleisten, Befehle und Anweisungen für Passagiere, Personal und andere Personen im Luftfahrzeug zu erteilen und sie gegebenenfalls aus dem Luftfahrzeug zu entfernen. Der verantwortliche Kapitänspilot ergreift auch die erforderlichen Maßnahmen in Fällen, in denen die Sicherheit von Leben und Eigentum gefährdet ist oder ein Schaden durch Verspätung eintreten kann. Sie sind befugt, Personen in Gewahrsam zu halten, Personen oder Besitztümer zu durchsuchen, den zur Straftat benutzten bzw. beabsichtigten Gegenstand zu beschlagnahmen, bis die zuständigen Polizeibeamten den Fall unter Kontrolle haben.

11.2.3.    Die Republik Türkei ist Partei des am 14. September 1963 in Tokio abgeschlossenen Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags hat der Luftfahrzeugführer das Recht eine Notlandung in anderen Staatsgrenzen vornehmen, und Personen, die gegen die Strafgesetze verstoßen oder eine Straftat darstellen, können die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder seiner Personen oder seines Eigentums, sei es strafbar oder nicht, gefährdet, den Behörden zu übergeben.

11.2.4.    Als Betreiber für Passagierbeförderung über Luft ist Pegasus damit verpflichtet, gemäß den gesetzlichen geltenden Vorschriften in der Türkei und in ausländischen Ländern, die Flugscheine und weitere Passagierdokumente über ihre Gültigkeit für Einreise bzw. Durchreise des betreffenden Landes zu überprüfen um unerlaubte Personen die Einreise bzw. Durchfahrt durch das Land zu rechtzeitig zu hindern, weil sie den Anforderungen für die Beförderung nicht entsprechen. Diese rechtlichen Regelungen verpflichten Pegasus nicht zur Überprüfung und Bestätigung der Eignung der Reisedokumente der Fluggäste, sondern erfordern verschiedene Maßnahmen, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten. Pegasus kann sich weigern, Fluggäste im Rahmen dieser Maßnahmen zu befördern.    

11.2.5.    In diesem Abschnitt sind die Situationen und Verhaltensweisen, die zur Annahme oder Ablehnung der Aufnahme zum Flug führen können, wie folgt:

a)      Wenn der Fluggast nicht nachweisen kann, dass er die im Flugschein angegebene Person ist.

b)      In Fällen, in denen der vom Fluggast vorgelegte Flugschein rechtswidrig von einer nicht autorisierten Person außer Pegasus Kommunikationskanäle und Reisebüros zur Verfügung gestellt wurde, oder im Zusammenhang mit Kreditkartentransaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich gemäß Madde 4.6.4 um einen Verstoß oder um einen Missbrauch handelt.

c)      Wenn der Fluggast die gesetzlichen Bestimmungen der Länder nicht erfüllt, in denen der Fluggast seinen endgültigen Bestimmungsort oder den Durchflugspunkt hat, die angeforderten Reisedokumente (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Visum) für die Annahme seines Bestimmungslandes und Durchflugslandes nicht vorlegen kann.

d)      Bedingungen, die die Ablehnung des Fluges des Gastes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Luftraumländer des Abflugs bzw. der Landung bzw. des Durchflugs erfordern.

e)      Wenn der Fluggast aufgrund seines Verhaltens, seines Alters, seiner körperlichen oder psychischen Verfassung keine besondere Unterstützung erhält und die Situation des Gastes eine unbequeme Umgebung für die anderen Gäste schafft oder die Gefahr besteht, dass andere Personen oder Eigentum verletzt werden.

f)       In Fällen, in denen der Insasse ein Risiko für seine geistige oder körperliche Verfassung, die Einstellung oder das Verhalten aufgrund des Alkohol- oder Drogenkonsums, für die anderen Gäste, für das Personal im Flugzeug, für das Eigentum oder für die Sicherheit des Fluges darstellt.

g)      Wenn der Fluggast darauf besteht, gegen die vom Beförderer festgelegten Regeln zu verstoßen, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, der ausdrücklichen Anweisungen und Warnungen des betroffenen Personals, einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften zur Flugsicherheit.

h)      Alle anderen Bedingungen, die sich der Flugsicherheit begründen.

11.2.6.    Pegasus behält sich das Recht vor, den betroffenen Passagier auf etwaige Schäden zu verweisen, die ihm aufgrund der hierin genannten Umstände entstehen könnten. Pegasus kann diese Verluste von dem gesamten vom Gast bezahlten Betrag für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise oder für andere Produkte und Dienstleistungen abziehen, die unter das Ticket fallen.

11.3. Passagiere, deren Einreise in das Land nicht zugelassen (INAD) und ausgewiesen (Deport) wurden 11.3.	Passagiere, deren Einreise in das Land nicht zugelassen (INAD) und ausgewiesen (Deport) wurden 11.3.	Passagiere, deren Einreise in das Land nicht zugelassen (INAD) und ausgewiesen (Deport) wurden

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

11.3.1.    Für Fluggäste, die während ihrer Reise von einer zuständigen Verwaltungsbehörde nicht in das Land zugelassen (INAD - unzulässig) werden und die während einer Reise mit Pegasus-Flügen in ein Land eingereist sind, von den zuständigen Behörden dieses Landes jedoch nicht länger im Land bleiben dürfen (Deport) werden durch Pegasus-Flüge besondere Regeln in diesem Abschnitt durchgeführt.

11.3.2.    Auf Pegasus-Flügen werden deportierte Passagiere nur mit Begleitpersonen befördert. Für Fluggäste mit Verwahrung oder Inhaftierung kann Pegasus aus Gründen der Flugsicherheit zusätzliche Beschränkungen oder Regeln hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Fluggäste und Begleitpersonen anwenden.

11.3.3.    Pegasus kann hinsichtlich der Beförderung von INAD- oder Deport-Passagieren aus Sicherheitsgründen ablehnen, wenn eine Gefahr für die restlichen Fluggäste des betreffenden Fluges besteht.

11.3.4.    INAD-Passagiere werden entsprechend der Entscheidung der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde oder von Pegasus hinsichtlich Flugsicherheit mit oder ohne einem Begleiter befördert.

11.3.5.    Pegasus kann INAD- und Deport-Passagiere, die mit Begleitpersonen befördert werden sollen:

a)      Nach Erhalt aller relevanten Informationen und Dokumente, die sich auf den INAD- bzw. Deport-Passagiere beziehen, der angeforderten Flugnummer, INAD/Deport-Passagierzahl, INAD/Deport-Grund, Angben zur Begleitperson und alle weiteren Informationen über die Flugsicherheit mindestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und

b)      Falls alle Dokumente und Genehmigungen im Zusammenhang mit INAD- oder Deporte-Passagieren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingegangen sind, die die Beförderung erfordert

in die Flüge aufnehmen.

11.3.6.    Wenn der Passagier aufgrund seiner Ablehnung an der Zollkontrolle in einen beliebigen Zwischenpunkt in der Reiseroute bzw. einen beliebigen Staat am Zielort auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zurück in den Startpunkt der Reise oder einen anderen Ort gebeten wird, wird die Passagiergebühr vom Passagier entrichtet. Pegasus kann die Gebühren für den ungenutzten Teil der Beförderung, für die der Gast bezahlt hat, oder andere Produkt- und Dienstleistungszahlungen abziehen, indem er die zusätzliche Beförderungsgebühr einseitig verrechnet. Bitte beachten Sie, dass alle Kosten, die Pegasus für den Transport in oder aus dem Land, in das der Gast deportiert wird, berechnet werden, in keinem Fall erstattet werden. Pegasus kann auch den nicht genutzten Teil des Tickets stornieren und der Gast kann das Recht verlieren, die Reise in den angegebenen Fällen abzuschließen. Für alle Maßnahmen, die Pegasus gemäß den hierin festgelegten Regeln ergreift, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.

11.3.7.    Für den Fall, dass gegen Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden eine Geldbuße verhängt wird, weil der Fluggast die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes und die Warnungen und Anweisungen des zuständigen Verwaltungspersonals nicht eingehalten hat, oder falls er die von ihm verlangten Dokumente nicht vorlegt, behält sich Pegasus das Recht vor, bei allen Schäden im Bezug auf alle fälligen bzw. gezahlten Geldbußen auf den betroffenen Passagier zurückzugreifen. Pegasus kann solche Verluste von dem gesamten durch das Ticket abgedeckten Preis für den nicht genutzten Teil der Reise oder für alle anderen vom Gast bezahlten Produkte und Dienstleistungen abziehen.

11.3.8.    Unsere Gäste sind dafür verantwortlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Luftraumländer einzuhalten, die während des Abflugs und der Ankunft oder während des Fluges betreten werden, sowie den allgemeinen Pegasus-Regeln. Schäden, die durch unsere Gäste verursacht werden, die die angegebenen Regeln nicht einhalten, liegen in ihrer Verantwortung. Pegasus übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die der Passagier als Folge von INAD oder Deporte erlitten haben soll.

12.1. Reisemöglichkeiten mit Haustieren und allgemeine Einschränkungen 12.1.	Reisemöglichkeiten mit Haustieren und allgemeine Einschränkungen 12.1.	Reisemöglichkeiten mit Haustieren und allgemeine Einschränkungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

12.1.1.    Auf Pegasus-Flügen wird der Transport von Haustieren gegen Aufpreis als besondere Dienstleistung angeboten. Pegasus erlaubt im Umfang von Haustierbeförderung auf Inlandflügen nur Katzen, Hunde und Vögel auf  internationalen Flügen nur Katzen und Hunde mitzuführen. Die Beförderung von Wild-, Raub- und Kampfhunden sowie Vögeln ist nicht gestattet. Kangal-Hunde werden höchstens bis zu sechs Monaten befördert. Außerdem sind American Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Boxer, American Bulldog, Caucasian, Chow, Dobermann, Dogo Argentinos, Fila Brazileiro, Japanische Tosa, Mastiff, Mastino Napoletano, Pitbullterier, Presa Canario und Rottweiler im Flugzeug nicht erlaubt.

12.1.2.    Haustiere müssen älter als 12 Wochen (3 Monate) sein, um in das Flugzeug aufgenommen zu werden. Schwangere Haustiere sowie neugeborene Katzen und Hunde die noch gestillt werden und stillende Müttertiere werden in das Flugzeug nicht aufgenommen.

12.1.3.   Die Mitnahme von Haustieren mit Pegasus erfolgt in der Kabine (PETC) für Haustiere mit einem Gewicht von höchstens 8 kg in Käfigen oder Reisetaschen mit den Abmessungen von maximal 32 cm x 32 cm x 50 cm und im Frachtraum mit Belüftungssystem (AVIH) für Haustiere, die dieses Gewicht überschreiten, nur auf Inlandsflügen und Flügen nach Türkische Republik Nordzypern. Für die Beförderung von Haustieren im Rahmen von Sonderdiensten gilt die Gebühr, die in dem in Artikel 9.4.2 genannten Tarif für den jeweiligen Dienst festgelegt ist. Zu den besonderen Bedingungen zur Mitnahme von in der Kabine mitzunehmenden Haustiere (AVIH) siehe auch Abschnitt 12.2. Besondere Bestimmungen für nicht in der Kabine mitgenommene Haustiere (AVIH).

12.1.4.    Die Mitnahme von AVIH-Haustieren ist nur auf unseren Inlandsflügen und Flügen nach Türkische Republik Nordzypern gestattet.  Daher ist es nicht möglich, AVIH-Haustiere auf internationalen Flügen mitzunehmen, und 12.2. die Sonderregeln für die nicht in der Kabine mitgenommene Haustiere (AVIH), gelten nicht für internationale Flüge.  Andere Haustiere als Vögel können jedoch auf allen Pegasus-Flügen in der Kabine mitgenommen werden, außer auf Flügen nach Großbritannien, Bahrain, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien.  Zugelassene Vogelarten dürfen nur auf Inlandsflügen und in der Kabine mitgeführt werden.  Für die Mitnahme von Haustieren (PETC oder AVIH) bei der Ausreise aus den Flugplätzen sind unsere Fluggäste dafür verantwortlich, die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, die bei der Ausreise, der Ankunft, dem Transfer und den Transitzwischenstationen gelten.

12.1.5.    Alle Transportanträge für Haustiere (PETC oder AVIH) werden nur über das Pegasus Call Center oder durch Reisebüros bearbeitet.

12.1.6.     Wenn die Abmessungen des Käfigs, in dem PETC-Haustiere innerhalb der Kabine transportiert werden sollen, maximal 32 cm x 32 cm x 50 cm betragen, werden die Käfige in die Kabine aufgenommen. Bis zu 2 Katzen, 2 Hunde oder 2 Vögel können in demselben Käfig transportiert werden, wobei Mutter und Babytiere denselben Käfig oder zwei Babytiere dieselbe Mutter teilen.

12.1.7.     Unsere Gäste müssen das Gesundheitszeugnis, den Impfpass und den Ausweis des mitgeführten Tieres mit sich führen. Unsere Gäste, die in Länder der Europäischen Union reisen, müssen einen Heimtierausweis für das Haustier mit sich führen, das sie auf ihrer Reise mitnehmen wollen. Alle Impfungen der Haustiere müssen vollständig sein. Insbesondere müssen die gewünschten Haustiere innerhalb eines Jahres vor dem Flugdatum gegen Tollwut und Mischimpfungen geimpft worden sein. Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen kann für das Haustier, das unsere Gäste auf ihrer Reise mitführen wollen, eine Einfuhrgenehmigung/ein Chip gemäß den Vorschriften und Gepflogenheiten des jeweiligen Ziellandes erforderlich sein, und unsere Gäste sind dafür verantwortlich, ihre Haustiere gemäß den Vorschriften des Ziellandes mitzuführen. Für Inlandsflüge gibt es keine Chip-Pflicht. Es liegt in der Verantwortung unserer Gäste, über die notwendigen Dokumente für das Haustier zu verfügen und die Verpflichtungen für alle durchzuführenden Reisen zu erfüllen, und Pegasus übernimmt keine Verpflichtung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Dokumente für den Transport von Haustieren.

12.1.8.    Die Fluggäste haben noch vor dem Flug zu überprüfen, ob die Länder, in die sie einreisen werden, sämtliche Maßnahmen zur Überprüfung bezüglich Sonderregeln für die Förderung und Aufnahme von Haustieren getroffen haben. Für nähere Informationen über die Einschränkungen und Regel, die von den zuständigen Behörden dem Pegasus mitgeteilt werden, finden Sie auf der Internetseite von Pegasus zum Abschnitt „Gesetzliche Anforderungen zu den Reisen“ und sollten diesen Abschnitt sorgfältig durchlesen. Lebendige Tiere, die von den Fluggästen mitgenommen werden, jedoch die in dem bezüglichen Abschnitt genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht zum Flug aufgenommen. Für Haustiere, die aus irgendeinem Grund im Zielland nicht aufgenommen werden, übernimmt Pegasus keine Haftung.

12.1.9.     Pegasus behält sich das Recht vor, Haustiere aus berechtigten Gründen zu vom Flug unterbinden. Haustiere sollten gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein. In Fällen, in denen hinsichtlich des Haustiers Zweifel an der Erfüllung dieser Bedingungen befinden, kann das Tier von dem zuständigen Personal nicht zum Flug angenommen werden, insbesondere wenn es unangenehm, aggressiv, krank, sehr alt oder zu klein ist.

12.1.10.  Haustiere, die seh- und hörbehinderte Fahrgäste begleiten können als („Führungstiere“), ohne dem gemäß unter Artikel 9.4.2 genannten Dienstkosten im Tarif hinsichtlich der Tierbeförderung im Umfang der speziellen Dienstleitungen, in der Kabine und ohne Käfig mitgeführt werden. Die Führungstiere müssen, sofern sie für den Flug zugelassen sind, in der Nähe des mitreisenden Passagiers auf dem Boden reisen. Zusätzlich zu den für Haustiere erforderlichen Dokumenten müssen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sich diese Tiere im Status von Leittieren befinden, separat eingereicht werden. Außer den hier aufgeführten Ausnahmen unterliegen die Leittiere allen Beschränkungen und Vorschriften für den Transport von Haustieren.

12.1.11.  Fluggäste, die mit PETC fliegen, können nicht auf Sitzplätzen am Notausgang und in den Sitzen der ersten Reihe, die als XL definiert sind, reisen.

12.1.12.  Ebeso unsere Fluggäste unter 12 Jahren, die alleine reisen, dürfen nicht mit PETC reisen.

12. REISEN MIT HAUSTIEREN 12.	REISEN MIT HAUSTIEREN 12.	REISEN MIT HAUSTIEREN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

12.2. Sonderregeln für Haustiere, die nicht in der Kabine befördert werden (AVIH) 12.2.	Sonderregeln für Haustiere, die nicht in der Kabine befördert werden (AVIH) 12.2.	Sonderregeln für Haustiere, die nicht in der Kabine befördert werden (AVIH)

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

12.2.1.    Die Mitnahme von AVIH-Haustieren ist nur auf unseren Inlandsflügen und Flügen nach Türkische Republik Nordzypern gestattet.  Daher ist es nicht möglich, AVIH-Haustiere auf internationalen Flügen mitzunehmen.

12.2.2.    Wenn das Gesamtgewicht von Käfig und Haustier 8 kg übersteigt, wird das Haustier (AVIH) im Laderaum mit Belüftungssystem mitgenommen.  Die in diesem Rahmen mitzunehmenden Haustiere werden in zwei Gruppen unterteilt:

a)      AVIS (AVIH Small): AVIH mit einem Gewicht zwischen 8 kg und 15 kg.

b)      AVIB (AVIH Big): AVIH mit einem Gewicht von über 15 kg.

12.2.3.    Der Käfig für AVIH-Haustiere muss von unseren Fluggästen beschaffen werden. Die Käfige müssen eine tragbare Größe haben, und unsere Fluggäste müssen die Käfige verschlossen und sicher zum Terminal bringen. Die Gäste müssen den Käfigschloss zum Zeitpunkt der Auslieferung der Haustiere bei der Fluganmeldung (Check-in) überprüfen. Die Käfigöffnungen sollten nicht zu groß sein.  Käfige, die die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht für den Flug akzeptiert. Klicken Sie hier, um Bilder von Tierkäfigen für das Lagerhaus zu betrachten.

a)      Allgemeine Transporthinweise

·         Die Schlösser der Käfige müssen aus Stahl, robust und sicher sein.

·         Käfige sollten Lüftungsabschnitte haben.

·         Die Käfige müssen aus leicht zu transportierenden Materialien bestehen.

b)      Lüftungsanforderungen

·         Der Käfig muss ausreichend belüftet und an drei Seiten Öffnungen haben, damit das Tier atmen kann.

·         Das Tier sollte gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein.

c)      Sicherheitsbedingungen

·         Der Käfig muss groß genug sein, dass das Tier bequem stehen, liegen und sich drehen kann.

·         Die Innenkanten des Käfigs sollten weich sein und keine Struktur aufweisen, die das Tier verletzen kann. Die Außenkanten des Käfigs sollte auch sicher sein und nicht aus spitzen, harten und scharfen Materialien bestehen.

·         Der Käfig darf nicht von innen oder außen geöffnet werden, darf keine Fremdkörper eindringen lassen und stark genug sein, um das Tier vom ausreißen zu hindern. Das Schloss muss außerdem überprüft werden.

d)      Komfort und Gesundheitszustand lebender Tiere

·         Jeder Käfig muss sauber, desinfiziert und sterilisiert sein. Der Eigentümer ist für diese Bedingungen verantwortlich.

·         Der Bereich, in dem der Käfig geladen wird, sollte so ruhig und dunkel wie möglich sein.

·         Wenn bei den Tieren während des Eincheckvorgangs (Check-in), die in dem Lagerhaus befördert werden sollen, eine Stimmung oder aggressives Verhalten auftritt, kann es ratsam sein, den Gästen vom Personal beruhigende Medikamente zur Verfügung zu stellen.

e)      Anforderungen an Futter und Getränk

·         Als Maßnahme gegen Verspätungen oder Fehlfunktionen sollten im Käfig sollten Futter und Getränk bereitgestellt werden.

·         Der Besitzer ist für die Bereitstellung von Lebensmitteln und Getränken verantwortlich, die das Tier während der Reise benötigt. Das Tier sollte im Käfig mit ausreichend und für den Flug genehmigtes Futter und Getränk versorgt werden.

13. WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS 13.	WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS 13.	WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.1. Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt 13.1.	Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt 13.1.	Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.1.1.    Der Beförderungsvertrag und die in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistung gemäß dem türkischen Zivilluftfahrtgesetz Nr. 2920 von 1983, dem am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Warschauer Abkommen über die Vereinigung internationaler Luftverkehrsregeln und seiner Anwendung entsprechend dem Haager Protokoll vom 28. September 1955, das dieses Abkommen geändert hat (in diesem Abschnitt als „Warschauer Abkommen“ bezeichnet) oder in Übereinstimmung mit dem am Übereinkommen über die Vereinigung bestimmter Regeln des internationalen Luftverkehrs vom 28. Mai 1999 in Montréal (in diesem Abschnitt als „Montréal Abkommen bezeichnet) genannten Regeln und Haftungsbeschränkungen des Beförderers.   Diese Vereinbarungen regeln und beschränken die Haftung des Beförderers im Falle von Tod, Verletzung, Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung.

13.2. Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung 13.2.	Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung 13.2.	Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.2.1.    In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden,

13.2.1.
gilt die Haftung des Beförderers auf 250.000 Poincare-Franc (16.600 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier in Todesfällen oder Körperverletzungen begrenzt, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.

13.2.2.    Wenn die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens anwendbar sind, haftet der Beförderer für Schäden, die 113.100 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Fluggast nicht überschreiten. Der Beförderer wird bei einer überschreitung des genannten Betrags nicht haften, wenn:

a)      der Schaden nicht infolge eines Mangels, Fehlers oder Nachlässigkeit der Angestellten des Beförderers oder ihrer Vertreter aufgetreten ist; oder

b)      der Schaden aufgrund Mangels, Fehler oder Nachlässigkeit Dritter aufgetreten ist,

bewiesen wird.

13.2.3.    Vorauszahlung: Bei einem Unfall, der zu einem Tod oder einer Körperverletzung des Passagiers führt, kann der Beförderer gemäß den örtlichen Gesetzen eine Vorauszahlung leisten, um die dringenden wirtschaftlichen Anforderungen von Entschädigungsberechtigten zu erfüllen. Die Vorauszahlung stellt keine Übernahme der Verantwortung dar und kann von der vom Beförderer später zu zahlenden Entschädigung abgezogen werden.

13.2.4.    In Übereinstimmung mit den Warschauer und Montrealer Abkommen, ist der Beförderer von der Haftung befreit, wenn der Schaden nachweist, dass der Schaden aus einem Grund der Ersatz beantragenden Person entstanden ist.

13.2.5.    Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.

13.3. Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen 13.3.	Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen 13.3.	Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.3.1.    In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden, gilt die Haftung des Beförderers auf 250 Poincare-Franc (17 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.

13.3.2.    In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Montrealer Abkommen angewendet werden , gilt die Haftung des Beförderers zum Zeitpunkt der Auslieferung des Gepäcks an dem Ort, an dem es keine besondere Leistungserklärung abgibt, und, falls der Fall eine zusätzliche Zahlung erfordert, wenn der Verlust oder die Beschädigung der registrierten Gepäcks für jeden Passagier auf die Obergrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SDR) für jeden Passagier begrenzt ist . Diese Grenze ist bei Frachtbeförderungen auf 19 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Kilogramm begrenzt.

13.3.3.    Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch zerbrochenes oder verderbliches Material, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Wertpapiere oder andere Handelspapiere, Reisepässe oder andere Identitäten oder Schäden des registrierten Frachtführers verursacht werden können.

13.3.4.    Wenn das Gewicht des registrierten Gepäcks nicht im registrierten Gepäckgutschein registriert ist, wird davon ausgegangen, dass die Summe des registrierten Gepäckgewichts die in den Transportregeln festgelegte Freigepäckmenge nicht überschreitet.

13.3.5.    Vorbehaltlich der Anwendung des Warschauer Abkommens und vorbehaltlich der hierin enthaltenen Beschränkungen ist die Haftung des Transporteurs bei Verspätung der Passagiere auf 5000 Poincaré-Francs (332 Sonderziehungsrechte - SDR) beschränkt, sofern der Passagier nachteilig ist. Dieser Betrag ist auf 250 Poincare-Franc (17 Sonderziehungsrechte - SDR) pro Kilogramm eingetragenes Gepäck und Fracht begrenzt.

13.3.6.    Vorbehaltlich der Anwendung des Montrealer Abkommens und vorbehaltlich der hierin enthaltenen Beschränkungen ist die Haftung des Transporteurs bei Verspätung der Passagiere auf 4.694 Sonderziehungsrechten (SDR) beschränkt, sofern der Passagier nachteilig ist. Dieser Betrag ist auf 1131 Sonderziehungsrechte (SDR) eingetragenes Gepäck und Fracht begrenzt. 

13.3.7.    Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.

13.4. Verwirkungsfrist von Ansprüchen 13.4.	Verwirkungsfrist von Ansprüchen 13.4.	Verwirkungsfrist von Ansprüchen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.4.1.    Anspruch auf Schadenersatz Eingetragenes Gepäck:

a)      Im Falle eines Schadens unmittelbar nach der Feststellung des Schadens durch die autorisierte Person und spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum der Auslieferung,

b)      Innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck oder die Ladung bei verspäteter Inanspruchnahme selbst verwendet wird,

Der Anspruch muss dem Beförderer zugestellt sein. Wenn innerhalb dieser Fristen keine Ansprüche geltend gemacht werden, verliert der Rechtsinhaber das Recht, den Beförderer zu verklagen, außer in Fällen betrügerischer Handlungen.

13.4.2.    Bei Schadensersatzansprüchen im Luftverkehr beträgt die Klagefrist zwei (2) Jahre ab Ankunft des Flugzeugs bis zum Ziel oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug oder die Beförderung gestoppt werden musste. Dies ist eine Zeitbegrenzung, andernfalls fällt das Recht, Schaden zu fordern und geltend zu machen. 

13.5. Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers 13.5.	Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers 13.5.	Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.5.1.    Für den Fall, dass der Passagier, der den Flug mit dem Vertrag durchführt, sich von dem Luftfahrtunternehmen unterscheidet, kann der Passagier einen Schadensersatzanspruch gegen den Beförderer oder beiden Fluggesellschaften geltend machen. Der Name oder der Flugcode der Fluggesellschaft auf dem Flugschein ist die vertragliche Fluggesellschaft.

13.5.2.    Die Regeln, die die Verantwortung des Beförderers aufheben oder einschränken, gelten auch für die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter des Beförderers. Der Gesamtbetrag der Entschädigung, die vom Beförderer und seinen Vertretern, Mitarbeitern und Angestellten verlangt werden kann, übersteigt nicht die Haftungsgrenze des Beförderers. 

13.5.3.    Kein Büro, Personal oder Vertreter des Beförderer ist befugt, den Beförderungsvertrag und jegliche anwendbaren Haftungsvereinbarungen zu ändern oder zu entfernen.

13.5.4.    Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, stellen keine hierin enthaltenen Regeln einen Verzicht auf das Recht dar, die Haftung aufgrund der Konvention oder des Gesetzes einzuschränken oder freizustellen.

13.6. Rechtsvorschriften bezüglich der Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen 13.6.	Rechtsvorschriften bezüglich der  Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen 13.6.	Rechtsvorschriften bezüglich der  Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.6.1.    Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet. 

14. PEGASUS BOLBOL ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 14.	PEGASUS BOLBOL ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 14.	PEGASUS BOLBOL ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16. RECHTLICHE HINWEISE 16.	RECHTLICHE HINWEISE 16.	RECHTLICHE HINWEISE

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

WICHTIGER HINWEIS:

Um das Virus, das die Pandemie von COVID-19 verursacht hat, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, können auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderer nationaler und internationaler Institutionen und Organisationen ergriffen werden. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, diese Maßnahmen zu befolgen.
 

Die hierin enthaltenen Informationen werden von der Pegasus-Website (www.flypgs.com) mit der Genehmigung von Pegasus Hava Taşımacılığı A.Ş. bereitgestellt. Alle Arten von Eigentums- und Nutzungsrechten an der Pegasus-Website gehören Pegasus. Pegasus kann jegliche Informationen und/oder Inhalte auf der Pegasus-Website, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeinen Regeln und die Datenschutzregeln, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung ändern.

16.1. Wichtige Erinnerung 16.1.	Wichtige Erinnerung 16.1.	Wichtige Erinnerung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.1.1.    Die rechtlichen Hinweise in diesem Abschnitt enthalten Informationen, die Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden mitgeteilt oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt wurden. Die durch diese Warnungen auferlegten Pflichten beziehen sich auf Fluggäste, und die Erläuterungen in diesem Abschnitt dienen der Information der Passagiere.

16.1.2.    Pegasus überprüft regelmäßig die Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website. Die Informationen auf der Pegasus-Website können jedoch geändert, unterschiedlich interpretiert und / oder angewendet werden. Aus diesem Grund verpflichtet sich Pegasus weder ausdrücklich noch stillschweigend über die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder andere Informationen, die hierin nicht enthalten sind, oder Informationen von Drittanbietern und Informationen, die einer anderen Interpretation und Anwendung durch Dritte unterliegen. Pegasus verpflichtet sich auch nicht, diese Informationen zu aktualisieren.

16.2. Mitteilung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Änderung der Verordnung Nr. 2027/97 der Europäischen Union über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen 16.2.	Mitteilung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Änderung der Verordnung Nr. 2027/97 der Europäischen Union über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen 16.2.	Mitteilung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Änderung der Verordnung Nr. 2027/97 der Europäischen Union über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.2.1.    Die Verpflichtungen der Fluggesellschaft in Bezug auf Fluggäste und ihr Gepäck

Diese Informationen beschreiben die Verantwortlichkeiten, die den Luftfahrtunternehmen der Union im Rahmen der Europäischen Union (im Folgenden als Union gemäß Abschnitt 14.1 bezeichnet) und dem Montrealer Abkommen gelten.

16.2.2.    Schadenersatz durch Tod und Verletzung

Es gibt keine finanzielle Begrenzung für die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Verletzung von Fluggästen. Die Fluggesellschaft kann gegen die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bis zu 100.000 SZR (Stand 28.12.2019 bis 128.821 SZR) keinen Rechtsbehelf einlegen.  Angesichts dieser Ansprüche kann sich der Beklagte jedoch gegen die Behauptung verteidigen, dass der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund beruht.

16.2.3.    Anzahlungen

Bei Tod oder Körperverletzung eines Fluggastes ist die Fluggesellschaft verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Angabe der Entschädigungsberechtigten eine Vorauszahlung zu leisten, um den dringenden wirtschaftlichen Bedürfnissen nachzukommen. Im Todesfall sollte diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SDR betragen.

16.2.4.    Gastverspätungen

Bei Verspätung der Fluggäste haftet die Fluggesellschaft für den Schaden, es sei denn, sie hat nicht alle notwendigen Schadensmaßnahmen ergriffen oder ist nicht in der Lage, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Verspätung der Gäste ist die finanzielle Haftung auf 4.150 SDR (Stand 28.12.2019 auf SZR 5.346) begrenzt

16.2.5.    Verspätung des Gepäcks

Bei Verspätung des Gepäcks haftet die Fluggesellschaft für den Schaden, es sei denn, sie hat nicht alle notwendigen Schadensmaßnahmen ergriffen oder ist nicht in der Lage, solche Maßnahmen zu ergreifen. Bei Verspätung des Gepäcks ist die finanzielle Haftung auf 1.000 SDR (Stand 28.12.2019 auf 1.288 SDR) begrenzt.

16.2.6.    Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks

Die Fluggesellschaft ist für Gepäckschäden, Zerstörung oder den Verlust von bis zu 1.000 SZR (Stand 28.12.2019 bis auf 1.288 SZR) verantwortlich. Im eingecheckten Gepäck, außer in Fällen, in denen das Gepäck im Voraus beschädigt wurde, ist die Fluggesellschaft selbst dann verantwortlich, wenn sich das Unternehmen nicht geirrt hat. Bei nicht angemeldetem (Check-in) Gepäck haftet sie nur wenn ein Irrtum vorliegt.

16.2.7.    Hohe Entschädigungsgrenze für Gepäck

Gäste können von einem höheren Entschädigungslimit Gebrauch machen, wenn sie beim Check-in eine besondere Angabe abgeben und eine zusätzliche Gebühr zahlen.

16.2.8.    Beschwerden über Gepäck

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks müssen die Gäste ihre Beschwerden so bald wie möglich schriftlich bei der Fluggesellschaft einreichen. Im Falle einer Beschädigung des Gepäcks, das den Check-in-Vorgang durchlaufen hat, muss der Gast sich innerhalb von sieben Tagen schriftlich und im Falle einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen beschweren. Diese Frist beginnt in beiden Fällen ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Gast übergeben wird.

16.2.9.    Verpflichtung vertraglich vereinbarter und Hauptfluggesellschaften

Falls die Fluggesellschaft nicht mit der vertraglichen Fluggesellschaft identisch ist, kann der Fluggast die Beschwerde oder Schadensersatzansprüche an eine von ihnen richten.
Wenn auf dem Flugticket der Name und / oder der Code einer Fluggesellschaft angegeben ist, wird diese als vertragliche Fluggesellschaft betrachtet.

16.2.10. Frist für rechtliche Schritte

Die Frist, die erforderlich ist, um einen Schadenersatzanspruch an das Gericht zu richten, beträgt zwei Jahre ab dem Datum des Eintreffens des betreffenden Luftfahrzeugs oder ab dem Datum des Eintreffens.

16.2.11. Grundlage der Informationen

Grundlage der oben genannten Regeln sind das Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999 und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2098/97 (Verordnung (EG) Nr. 889/2002) der Europäischen Union umgesetzt werden.

16.2.12. Rechtliche Hinweise

Dieser Hinweis steht im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2002. Diese Warnung kann nicht als Entschädigung oder zur Auslegung des Montreal Abkommens verwendet werden und ist nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen Ihnen und Pegasus. Wir übernehmen keine Zusicherung des Beförderers für die Richtigkeit des Inhalts in dieser Mitteilung. Es wird empfohlen, die 13. Warnhinweise bezüglich der Haftung des Beförderers auf aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen des Beförderers zu überprüfen.

16.3. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Reisedokumente für internationale Flüge mit TR-ID-Karte 16.3.	Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Reisedokumente für internationale Flüge mit TR-ID-Karte 16.3.	Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Reisedokumente für internationale Flüge mit TR-ID-Karte

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.3.1.    Auf TRNC-Flügen dürfen türkische Staatsbürger nur mit ihrem Personalausweis oder Reisepass reisen. Das Reisen mit einem anderen Ausweis ist nicht möglich.

16.3.2.    TRNC-Bürger können mit TRNC-Ausweisdokumenten nur in die Türkei einreisen. Aus diesem Grund ist es für unsere Fluggaste mit TRNC-Ausweis nicht möglich von der Türkei aus in andere Länder außer der TRNC zu reisen.

16.3.3.  Fluggäste ohne Reisepass nach Georgien und in die Ukraine reisen, müssen einen neuen (Chip-) TR-Ausweis vorlegen. Passagiere, die mit einem alten (ohne Chip) TR-Ausweis reisen, werden für den Flug nicht akzeptiert.

16.3. Steueranwendung für Mitglieder türkischer Friedenskräfte von Zypern auf Flügen von TRNC 16.3.	Steueranwendung für Mitglieder türkischer Friedenskräfte von Zypern auf Flügen von TRNC 16.3.	Steueranwendung für Mitglieder türkischer Friedenskräfte von Zypern auf Flügen von TRNC

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.3.1.    Die Flughafensteuerbefreiung gilt für die Flugscheine, die für das Militärpersonal der türkischen Friedenskräfte von Zypern auf unseren Linienflügen von TRNC organisiert werden.

16.3.2.    Im Rahmen des Antrags und auf Flügen von TRNC müssen unsere Gäste, die Flugscheine für den Soldatentarif kaufen, die Fluganmeldung (Check-in) am Flughafen durchführen und neben dem militärischen Ausweis die Grenzausweisdokumente dem Personal am Zoll vorlegen. Unsere Gäste, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen die erforderliche Differenz im Flughafen bezahlen, um in den Flug aufgenommen zu werden.   

16.5. Sonderregeln für Reisedokumente der Staatangehörigen der EU-Mitgliedstaaten 16.5.	Sonderregeln für Reisedokumente der Staatangehörigen der EU-Mitgliedstaaten 16.5.	Sonderregeln für Reisedokumente der Staatangehörigen der EU-Mitgliedstaaten

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.5.1.    Als Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union müssen unsere Kindergäste auf ihren Reisen mit ihrem eigenen Reisepass in ein Land reisen, das Mitglied der Europäischen Union ist. Kinder, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, werden nicht zum Flug zugelassen. Diese Anwendung gilt nur für die Bürger der Europäischen Union. Für Kinder, die in einem türkischen Pass oder in einem Pass eines Nicht-EU-Landes registriert sind, gibt es keine Hindernisse für ihre Reisen, solange sie die anderen Anforderungen des Reiselandes erfüllen (z. B. Visum, Aufenthaltsgenehmigung, andere Reisedokumente).

16.6. Reisedokumentbeschränkungen für Fluggäste, die in die Schengen-Region reisen 16.6.	Reisedokumentbeschränkungen für Fluggäste, die in die Schengen-Region reisen 16.6.	Reisedokumentbeschränkungen für Fluggäste, die in die Schengen-Region reisen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.6.1.    Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zur Regelung der Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union hat sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 610/2013 der Europäischen Union geändert. In diesem Zusammenhang muss das Reisedokument aller Nicht-EU-Bürger, die einen kurzen Aufenthalt in Schengen haben, folgende Kriterien erfüllen:

a)      Das Reisedokument muss mindestens 3 Monate nach dem vorgesehenen Zeitpunkt des Auslaufens aus dem Schengen-Raum gültig sein.

b)      Das Reisedokument muss in den letzten 10 Jahren angefertigt sein.

c)      Alle Gäste ab 10 Jahren, die nach Deutschland reisen, müssen die Angabe „Unterschrift des Inhabers“ in ihren Pässen unterschrieben haben.

16.6.2.    Wenn der Grenzkontrolldienst feststellt, dass die oben genannten Kriterien nicht erfüllt wurden, werden Bußgelder verhängt, und wenn die Reisedokumente der Gäste diese Kriterien nicht erfüllen, werden sie nicht zum Flug zugelassen.

16.7. Sonderregeln für die Einreise von Fluggästen nach Katar 16.7.	Sonderregeln für die Einreise von Fluggästen nach Katar 16.7.	Sonderregeln für die Einreise von Fluggästen nach Katar

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.7.1.    Auf Flügen nach Katar wird von unseren Gäste, die aus Afghanistan, Äquatorialguinea, Kamerun, Nigeria, Pakistan und Somalia reisen und eine Aufenthaltserlaubnis ersuchen, müsse ihre Unterlagen Einreichen, nachweisen, dass sie länger als einen Monat in den oben genannten Ländern, oder wenn unsere Kindergäste Pässe aus diesen Ländern besitzen, sollten sie Dokumente als Nachweis für Ihre Polio-Impfung bei sich haben. Andernfalls dürfen diese Gäste nicht nach Katar einreisen, da sie nicht fliegen dürfen.

16.4. Hinweise über das Bundesmediationsgesetz 16.4.	Hinweise über das Bundesmediationsgesetz 16.4.	Hinweise über das Bundesmediationsgesetz

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.4.1.   Pegasus ist keine Partei der deutschen Vermittlungsagentur für Verkehrsdienstleistungen und ist in den Vergleichsverfahren für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Luftfahrt obligatorisch. Die zuständige Behörde wurde als „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ definiert, die dem Bundesministerium der Justiz unterstellt ist, und ihre Kontaktinformationen sind nachstehend angegeben.

Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Schlichtungsstellen/Luftverkehr/Luftverkehr_node.html

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Luftverkehr/Antragsformular_Schlichtungsverfahren_LuftVG.pdf?__blob=publicationFile&v=24 

16.9. Sonderregeln hinsichtlich der Haustierbeförderung in die Türkei, Europäische Union, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Israel, Katar und TRNC 16.9.	Sonderregeln hinsichtlich der Haustierbeförderung in die Türkei, Europäische Union, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Israel, Katar und TRNC 16.9.	Sonderregeln hinsichtlich der Haustierbeförderung in die Türkei, Europäische Union, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Israel, Katar und TRNC

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.9.1.    Sonderregelungen, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 der Europäischen Union, der Verordnung (EG) Nr. 577/2013 und der Verordnung Nr. 1152/2011 der Europäischen Kommission, gelten für nichtgewerbliche Reisen von Haustieren in oder aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dementsprechend wurden verschiedene Verpflichtungen für Tollwutimpfstoffe und „Tollwut-Antikörper-Titrationsversuche“ an Haustieren bestimmt, die aus Drittländern in Länder der Europäischen Union reisen. Ausführliche Informationen und einschlägige Rechtsvorschriften finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Für die Seite der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-non-eu_en

16.9.2.  England, Bahrain,  die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Saudi Arabien akzeptieren keine lebenden Tiere aus dem Ausland. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Haustiere auf diesen Flügen mitzuführen.

16.9.3.    Es ist zwingend erforderlich, eine Einfuhrlizenz für die nichtgewerblichen Haustiere zu erhalten, die zusammen mit den Gästen während der Zulassung der Haustiere zum TRNC befördert werden. Damit die Gasttiere in das TRNC aufgenommen werden können, müssen unsere Gäste das Antragsformular für die Einfuhrgenehmigung (PİB.01) vor dem Flug mit dem Tiergesundheitszeugnis an das TRNC-Veterinäramt senden und die Einfuhrgenehmigung erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter veteriner.gov.ct.tr/KarantinaQuarantine.aspx.

16.9.4.    Gäste, die mit Haustieren aus Israel oder nach Israel reisen, müssen alle in den folgenden Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen.

a)      Wenn Sie während der Reise nach Israel mit Ihrem Haustier reisen möchten, müssen Sie über alle Dokumente verfügen, die Sie für den Zoll benötigen.

b)      Mit Ihrem Haustier können Sie nur vom internationalen Flughafen Tel Aviv Ben Gurion (TLV) nach Israel einreisen.

c)      Sie können Ihre Hunde, die auf die Liste der gefährlichen Tiere sind (z. B. Rottweiler) nicht bringen. Ihr Haustier muss einen Pass haben. Eine Bescheinigung des öffentlichen Veterinäramts im Ursprungsland dient als Pass. Dieses Zertifikat muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Reisedatum vorliegen.

d)      Bevor Sie Ihre Reise nach Israel planen, müssen Sie die offizielle Website Israels zu diesem Thema lesen. Wenn Sie planen, Ihr Haustier in der Türkei zu bringen, sollten Sie Zollinternetseiten der Türkei lesen.

e)      Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Sie vorbereiten müssen, um mit Ihrem Haustier nach Israel einzureisen. Sie müssen zusätzliche Dokumente vorbereiten um Ihr Haustier zurück in die Türkei zu bringen. Hier ist eine Zusammenfassung der Dokumente, die Sie vorbereiten müssen, und was Sie tun müssen:

Haustier-Mikrochip

·         Nach den israelischen Importgesetzen für Haustiere ist der Mikrochip der erste Schritt, um Haustiere nach Israel zu bringen.

·         Alle Katzen und Hunde, die nach Israel gebracht werden sollen, müssen mit einem subelektronischen Mikrochip gemäß ISO 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein.

Impfungen

·         Gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei ist es unbedingt erforderlich, dass alle Hunde und Katzen mit oder ohne Besitz einmal im Jahr gegen Tollwut geimpft werden und dass Impfregister geführt werden. Besitzer von Katzen- und Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen ihre Tiere einmal im Jahr gegen die Krankheit impfen lassen.

·         Alle Katzen und Hunde müssen frühestens ein Jahr und spätestens 30 Tage vor der Einreise in Israel dem Tollwutimpfstoff tierärztlich zugelassen sein.


Tollwut-Antikörper-Titertest

·         Von allen Hunde und Katzen mit Tollwutimpfstoffen sollten mindestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Tollwutimpfung eine Blutprobe abgenommen werden. Die Blutprobe sollte von einem registrierten Tierarzt entnommen und der serologische Test in einem von der OIE zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Gesundheitszertifikat

·         Haustiere, die nach Israel einreisen, müssen über ein offizielles Veterinärzeugnis verfügen, was innerhalb von 10 Tagen vor Ankunft des Haustieres ausgestellt werden muss. Die Gesundheitsbescheinigung muss von einem staatlichen Tierarzt im Ursprungsland genehmigt werden.

Einfuhrgenehmigung

·         Wenn die Anzahl der Haustiere bei der Einfuhr von Katzen und Hunden nach Israel mehr als zwei beträgt, ist eine vom Leiter des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erteilte Einfuhrlizenz vorgeschrieben.

·         Wir empfehlen Ihnen, sich mit den zuständigen Behörden Israels und den türkischen Behörden in Bezug auf die umfassendsten und aktuellsten Bedingungen zu beraten. 

Für das israelische Landwirtschaftsministerium:

http://www.moag.gov.il/en/Pages/default.aspx

Für die Seite über Informationen zu Zolltransaktionen des Außenministerium der Republik Türkei

http://www.mfa.gov.tr/turkiye_ye-ait-gumruk-bilgileri.tr.mfa

16.9.5 Gäste, die mit Haustieren in die Türkei oder aus der Türkei reisen, müssen alle in den folgenden Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen. In Übereinstimmung der anzuwendenden tiergesundheitlichen Maßnahmen bei der nichtkommerziellen Förderung von Haus- und Ziertieren des Türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft müssen lebende Tiere vor ihrer Einreise in die Türkei Identifiziert und gegen Tollwut geimpft sein. Drei Monate vor der Reise und mindestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung muss durch ein Antikörpertitrationstest von Blutserumproben, die von einem qualifizierten Tierarzt entnommen wurden berichtet sein, dass das Tier einen akzeptablen Tollwut-Antikörpertiter hat, was vor der Einreise eingeholt der Zollkontrolle in der Türke vorgelegt werden muss. Wenn Haus- und Ziertiere mit Türkischem Ursprungsland, nach Einreise in anderes Land wieder zurückgebracht wird und der vor der Ausreise aus der Türkei eingeholte Bericht über die akzeptable Tollwut-Antikörpertiter noch vorhanden ist, wird keine dreimonatige Zeitfrist angefordert. Der Tollwut-Antikörper-Titrationstest wird nicht erneut für Tiere verlangt, deren Impfung gegen Tollwut im Pass angegeben ist, in der ein akzeptabler Tollwut-Antikörpertiter eingetragen ist. Das Tier muss über einen Reisepass verfügen, der von einer vom Veterinärdienst des Ursprungslandes zertifizierten Veterinärbehörde ausgestellt und von einem zuständigen Tierarzt genehmigt wurde, um zu überprüfen, ob der Tollwutimpfstoff den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und die Gültigkeitsdauer noch andauert und dass Impfstoffe und Arzneimittel gegen andere gattungsspezifische Krankheiten angewandt werden. Nicht geimpfte Katzen und Hunde, die jünger als drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte die entsprechenden Verordnungen, und wenden Sie sich an die zuständigen Behörden.

7.3. Für den Flug zugelassene und in die Kabine mitnehmbare Güter 7.3.	Für den Flug zugelassene und in die Kabine mitnehmbare Güter 7.3.	Für den Flug zugelassene und in die Kabine mitnehmbare Güter

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

7.3.1.    Bei unseren Flügen sind die Artikel, die unsere Gäste behalten können, in Anzahl, Gewicht und Größe begrenzt. Ausführliche Informationen zu Einschränkungen finden Sie im Abschnitt 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.

7.3.2.    Im Falle der Annahme wird die Ware, die mit sich mitnehmen, auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen übeprüft. Bei Verstößen gegen diese Regeln wird Übergepäck unter dem aufgegebenen Gepäck ausgewertet. Dementsprechend können zusätzliche Gebühren anfallen oder die nicht für den Transport geeignete Ware kann von Pegasus abgelehnt werden. Weitere Informationen zu den Beschränkungen für Waren, die nicht von Pegasus akzeptiert werden finden Sie unter Abschnitt 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.

10.4. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand 10.4.	Fluggäste mit  eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand 10.4.	Fluggäste mit  eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

Reiseregeln für Fluggäste mit  eingeschränkter Mobilität und Rollstuhl

10.4.1.    Wenn mobilitätseingeschränkte Gäste Beförderungsmittel nutzen, sind dies auch Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, altersbedingten oder sonstigen Behinderungen, die mit permanenten oder vorübergehenden, sensorischen oder bewegungsspezifischen Fähigkeiten verbunden sind, besondere Aufmerksamkeit und Anpassung an die Bedürfnisse anderer Passagiere benötigen.

10.4.2.  Damit wir Passagieren, die einen Rollstuhl benötigen, zeitnah und angemessen helfen können, rufen Sie bitte unsere kostenlose Helpline unter der Nummer 0 850 250 6702 aus der Türkei oder +90 850 250 67 77 aus anderen Ländern an. Sie sollten den Anruf beim Kauf eines Tickets oder mindestens 48 Stunden vor Ihrer geplanten Abflugzeit tätigen. Passagiere, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen zudem zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen eintreffen und am Check-in-Schalter einchecken. Je nach Flughafen steht möglicherweise ein separater Check-in-Schalter für Personen mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Dienstleistung an Flughäfen hängt von der Kapazität und Verfügbarkeit ab und ihre Inanspruchnahme kann dazu führen, dass das Einchecken, das Boarding und die Sicherheitskontrollen länger als gewöhnlich dauern. Bei Anfragen, die weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit eingehen, wird die Dienstleistung vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit erbracht. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass sie zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist.

10.4.3.    Passagiere, die ihre Flugscheine über die Flughafenverkaufsstellen oder -agenturen kaufen, müssen den Betreuer während der Ticketkaufphase über die Rollstuhlanforderungen informieren, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

10.4.4.    Die Anforderungen unserer Gäste, die einen Rollstuhl benötigen, können nach den Regeln der Flugsicherheit erfüllt werden. In allen unseren Linienflügen können Passagiere mit eingeschränkter Mobilität mit bis zu acht Rollstuhlanfragen befördert werden.  

10.4.5.    Wenn Sie eine besondere Situation haben, große Entfernungen zurücklegen, die Flugzeugleiter zu steigen bzw. ohne Hilfe Ihren Platz einzunehmen, teilen Sie uns dies bitte zu den angegebenen Zeiten mit. Die korrekten Informationen, die Sie während des Ticketkaufs oder der Fluganmeldung (Check-Ins) machen, können Unterbrechungen  Zugang zum Flugzeug und Verzögerungen Ihrer Reise verhindern.

10.4.6.  Fluggäste, die mit eigenen, nicht batteriebetriebenen und faltbaren Rollstühlen reisen, müssen ihre Fahrzeuge an den Flughafenschaltern einchecken (check-in) und registrieren lassen. Die auf diese Weise registrierten Waren werden von Pegasus am Flugsteig (Boarding) des Flugzeugs beim Einsteigen in Empfang genommen und ohne zusätzliche Kosten unter dem Flugzeug befördert.

Passagiere, die mit ihrem eigenen batteriebetriebenen Rollstuhl reisen, müssen vor dem Flug spezielle Vorbereitungen für die in ihren Stühlen verwendeten Batterien treffen. Flüssigbatterien werden auf unseren Flügen nicht befördert. Die Batterie von Rollstühlen mit Trockenbatterie- oder Gelbatterieantrieb kann in ihrer Schutzhülle unter dem Flugzeug transportiert werden, sofern die Batterieköpfe so geschützt sind, dass ein Kurzschluss verhindert wird (z. B. durch Abkleben der Polkappen). Die Angaben zu Batterietyp und Wattstunden (wh) werden bei der Abfertigung am Flughafen überprüft. Batteriebetriebene Rollstühle, die nicht den in Artikel 9.5.4 festgelegten Anforderungen an den Batterietyp und die Größe der Batterie gemäß "Pegasus Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter für Fluggäste und Besatzung an Bord von Luftfahrzeugen" entsprechen oder bei der Abfertigung nicht an der Batterie/dem Akku identifiziert werden können, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Flug zugelassen.

Die folgenden Regeln gelten für batteriebetriebene Fahrzeuge, insbesondere für batteriebetriebene Fahrzeuge, die so konstruiert sind, dass sie vom Benutzer verstellt werden können:

a)      Nachdem die Batterien entfernt wurden, können Rollstühle ohne Einschränkungen als Bordgepäck befördert werden.

b)      Batterien müssen durch Isolierung der Batteriepole (z. B. durch Abkleben der Pole) vor Kurzschlüssen geschützt werden.

c)      Es muss verhindert werden, dass die in der Schutzhülle entnommenen Batterien beschädigt werden. Die Batterien müssen in der Kabine mit dem Passagier mitgeführt werden.

d)      Das Abklemmen der Batterie des Geräts muss vom Eigentümer unter Beachtung der Gebrauchsanweisung vorgenommen werden.

e)      Auf unseren Flügen kann maximal 1 Ersatz-Akku mit maximal 300 Wh oder 2 Ersatz-Akkus mit jeweils maximal 160 Wh mitgeführt werden.

f)        Die Beförderung von Lithiumbatterien im Passagiergepäck und die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß Artikel 9.5.2. finden Anwendung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in den Links, die im jeweiligen Abschnitt angegeben sind.

Schwangere Fluggäste

10.4.7.    Schwangere Fluggäste müssen keinen medizinischen Bericht vorlegen, um auf Pegasus-Flügen zu reisen, mit den in diesem Abschnitt genannten Ausnahmen. Wir empfehlen unseren schwangeren Gästen jedoch dringend, sich vor der Flugreise von einem Facharzt über ihren Gesundheitszustand zu informieren.

10.4.8.    Pegasus akzeptiert einzelnen unkomplizierte Schwangerschaften keine Reisen von werdenden Müttern, die länger als 36 Wochen schwanger sind. Alle Flüge müssen vor der 36. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein. Pegasus akzeptiert plurale unkomplizierte Schwangerschaften keine Reisen von werdenden Müttern, die länger als 32 Wochen schwanger sind. Alle Flüge müssen vor der 32. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein.

10.4.9. Bei komplizierten Schwangerschaften empfehlen wir dringend, vor der Flugreise einen Facharzt zu konsultieren. In Fällen, in denen ein begründeter Verdacht auf eine komplizierte Schwangerschaft besteht, die Pegasus nicht vorgelegt wurde, und dem von unserem Gast angegebenen voraussichtlichen Geburtsdatum, kann die Bedingung bestehen, dass der Gast ein Reisegarantieformular akzeptiert und unterschreibt.

10.4.10. Neugeborene Babys und ihre Mütter werden in den ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ein ärztlicher Befund auf Reisefähigkeit vorliegt. Von 48 Stunden nach der Geburt bis zum Ende der ersten 7 Tage nach der Geburt werden die Mütter und ihre Babys auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Gutachtens zum Flug zugelassen, wonach keine Flughindernisse bestehen. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein erwachsener Passagier maximal ein Baby-Passagier begleiten.

10.4.11. In dem Bericht des Arztes, der besagt, dass unsere Gäste keine Hindernisse für die Flugreise haben, sollte die Erklärung „Es besteht keine Unannehmlichkeit für ihre Flugreise“ eingefügt werden. Das ärztliche Attest muss spätestens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt werden.

10.4.12. Pegasus übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Flugreisen entstehen können, wenn unsere schwangeren Gäste die allgemeinen Bestimmungen nicht einhalten. In diesen Fällen sind unsere Gäste für die Folgen der Flugreise verantwortlich.

10.4.13. Falls sich Pegasus weigert, eine schwangere Besucherin gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben schwangere Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.

Fluggäste, die medizinischen Sauerstoff benötigen

10.4.14. Pegasus stellt seinen Passagieren außer in Notfällen keine Sauerstoffunterstützung zur Verfügung.
Unsere Passagiere, die während des Fluges medizinischen Sauerstoff benötigen, können nicht mitfliegen. Nur in medizinischen Notfällen kann Pegasus im Bedarfsfall die notwendige Unterstützung leisten. Pegasus akzeptiert die Beförderung der leeren Sauerstoffflaschen unserer Passagiere mit offenen Ventilen als Frachtgepäck.

10.4.15. Gäste, die einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator während des Fluges mitnehmen möchten, dürfen die Geräte nur gegen eine schriftliche Erklärung über die Transportvorschriften des Geräts unter den von Pegasus akzeptierten Bedingungen in der Kabine befördern. Um die Verfügbarkeit des Geräts zu erhalten, müssen Gäste mindestens 48 Stunden vor dem Flug das Pegasus Call Center anrufen und Informationen über das Thema und den Inhalt der Erklärung erhalten.  

Erdnuss-Allergie

10.4.16. Passagiere, die an Anaphylaxie leiden, müssen das Pegasus Call Center beim Ticketkauf informieren oder das Kabinenpersonal warnen, um sicherzustellen, dass die Lebensmittel, die sie an Bord kaufen, keine allergischen Reaktionen hervorrufen. Pegasus kann jedoch keine Garantie übernehmen und kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn andere Passagiere während des Fluges Lebensmittel/Produkte verzehren, auf die der betreffende Passagier allergisch ist bzw. die er nicht verträgt, und/oder wenn sich die betreffenden Lebensmittelpartikel über das Belüftungssystem im Flugzeug verteilen. Diese Produkte/Nahrungsmittel sind im Rahmen des Pegasus Cafés erhältlich und können während des Fluges den anderen Passagieren angeboten und verkauft werden. Pegasus übernimmt keine Haftung für etwaige allergische Reaktionen und/oder gesundheitliche Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten können. Wenn unsere Fluggäste mit Allergien/Nahrungsmittelunverträglichkeiten erklären, dass sie den betreffenden Flug unter diesen Bedingungen antreten möchten, müssen diese bestätigen, dass sie jegliche Haftung für die Durchführung des Fluges übernehmen. Wenn unsere Fluggäste erklären, dass sie den Flug unter diesen Bedingungen nicht antreten möchten, wird der betreffende Flug im Rahmen unserer Ticketregeln storniert (für Standardstornierungen, die in Übereinstimmung mit den Ticketregeln vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Flugscheinänderungen und -stornierungen), wenn sie ihre Allergie in Form eines ärztlichen Attests über Schreiben Sie uns (https://www.flypgs.com/en) oder per Brief an unsere Unternehmensadresse nachweisen und/oder nachweisen, dass die Durchführung des Fluges ein Risiko darstellt, wird der im Rahmen unserer Ticketregeln abgebuchte Betrag erstattet.

Diabetes

10.4.17. Fluggäste mit Diabetes sind dafür verantwortlich während des Fluges ausreichend Insulin dabei zu haben. Insulin- und Diabetes-Nadeln können im Handgepäck mitgeführt werden. Die Verwendung von diabetischen Insulinpens ist bei Flüssigkeitsbeschränkungen im Kabinenbeutel, bei Vorliegen eines medizinischen Dokuments und bei Sicherheitsüberprüfungen zulässig. Es wird dringend empfohlen, dass unsere Fluggäste zusätzlich zu ihren ärztlich verschriebenen Medikamenten, Dokumente zur Behandlung vorlegen, um sie zu bestätigen.

Gäste, die Medikamenten benötigen

10.4.18.

Es liegt in der Verantwortung unserer Passagiere mit einer chronischen Krankheit, alle Medikamente, die sie während des Fluges benötigen, mit sich zu führen.
Alle Medikamente müssen in ihren Originalbehältern oder -flaschen mit lesbaren Etiketten in das Gepäckstück, das unter den Sitz passt oder im Handgepäck des Passagiers aufbewahrt werden. Wir empfehlen unseren Passagieren, ihre Medikamente im Handgepäck aufzubewahren, um den Verlust oder die Beschädigung von Medikamenten im Handgepäck zu vermeiden. Es wird empfohlen, Medikamente, die während der Reise oder innerhalb kurzer Zeit nach der Landung eingenommen werden müssen, zusammen mit Rezepten mit der genauen Bezeichnung des Medikaments in das Gepäckstück, das unter den Sitz passt oder im Handgepäck aufzubewahren. Wir empfehlen unseren Passagieren dringend, eine Kopie der Rezepte mit sich zu führen, für den Fall, dass ihre Medikamente verloren gehen oder bei Sicherheitskontrollen ein Nachweis über die Einnahme verlangt wird.

 

10.4.19. Es besteht keine Möglichkeit für das Kabinenpersonal, die Medikamente in der Kabine auf Wunsch unserer Gäste zu kühlen oder kalt aufzubewahren. Wenn der Fluggast ein Medikament verwenden muss, das kühl aufbewahrt werden muss, wird das Medikament als Aufbewahrung in einem kalten Beutel oder einer Vakuumthermos akzeptiert, die von unserem Fluggast bereitgestellt werden muss. Unsere Gäste sollten sich vorab mit ihren Apothekern darüber informieren, wie sie ihre Medikamente optimal aufbewahren können.

10.4.20. Scharfe Gegenstände müssen in ihren Hüllen oder so verpackt sein, dass sie nicht aus dem Gepäck herausfallen können, und Verpackungen mit mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit müssen im Frachtgepäck befördert werden.

16.10. Sonderregeln für Minderjährige auf Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate 16.10.	Sonderregeln für Minderjährige auf Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate 16.10.	Sonderregeln für Minderjährige auf Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.10.1.    Bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate durch unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Eltern ein besonderes Kinderformular mit Angaben über die Hausanschrift, Kommunikationsanschrift in den Vereinigten Arabischen Emiraten und der empfangenden Person in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausfüllen, was zusammen mit der Fotokopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden muss.

16.10.2.    Ein Dokument zum Nachweis der Beziehung zwischen Passagieren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und einem gesetzlichen Vertreter mit einem anderen Nachnamen für die Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate ( z. B. eine Kopie der Geburtsurkunde, die den Namen und Namen der Eltern enthält, oder ein ähnliches Dokument, das den Vor- und Nachnamen des gesetzlichen Vertreters zeigt). und die Passkopie des begleitenden Elternteils oder gesetzlichen Vertreters mit schriftlicher Genehmigung der Eltern.

16.10.3.    Für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils während der Reise aufbewahrt werden, um sicherzustellen, dass Fluggäste, die nicht 18 Jahre alt sind, mit einem einzigen Vormund reisen können.

16.10.4.    Im Inhalt des Genehmigungsschreibens, auf das in diesem Abschnitt Bezug genommen wird, sind die Fluggastidentifikation und Fluginformationen, die Kontaktnummer und Adresse des Fluggasts in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Fluggastdaten, die Eltern und die Unterschriften des Fluggastes oder des gesetzlichen Vertreters sowie die Eltern oder des gesetzlichen Vertreters Kontaktinformationen und Adresse sollten enthalten sein. Fahrgäste unter 18 Jahren dürfen von zugelassenen Grenzbeamten nicht in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, wenn sie die in diesem Abschnitt festgelegten Regeln nicht einhalten.  

16.5. Hinweis und Haftungsausschluss über den Verkauf von zollfreien Waren in Flugzeugen 16.5.	Hinweis und Haftungsausschluss über den Verkauf von zollfreien Waren in Flugzeugen 16.5.	Hinweis und Haftungsausschluss über den Verkauf von zollfreien Waren in Flugzeugen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.5.1.    Der zollfreie Verkauf von Waren in Namen Dritter kann auf den internationalen Pegasus-Flügen erfolgen. In diesem Zusammenhang stattfindende Verkäufe werden gemäß den Bestimmungen des Zollgesetzes 4458 und der Fahrgast nuterliegt einschließlich der Freistellungsgrenzen der in die Türkei bringbaren Konsumgüter auch den Einschränkungen des Türksichen Zollgesetzes.

Für die Seite über Informationen zu Zolltransaktionen des Außenministerium der Republik Türkei

http://www.mfa.gov.tr/turkiye_ye-ait-gumruk-bilgileri.tr.mfa

 

3.4. Codeshare-Flüge 3.4.	Codeshare-Flüge 3.4.	Codeshare-Flüge

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

3.4.1.    Pegasus kann im Rahmen von Partnerschaften mit Fluggesellschaften Codeshare-Flüge durchführen oder Flugscheine für Codeshare-Flüge ausstellen.

3.4.2.    Bei einem von Pegasus für einem anderen Beförderer ausgestellten Flugschein für Codeshare-Flüge kann der entsprechende Flug von einem anderen Beförderer durchgeführt werden. In diesem Fall sind die Servicebedingungen des tatsächlichen Beförderers in Angelegenheiten, die sich auf die Durchführung des betreffenden Fluges beziehen, verbindlich. Die Bestimmungen des Vertrages, die von den allgemeinen Regeln von Pegasus des tatsächlichen Beförderers abweichen, werden in Bezug auf diese Angelegenheiten verwirklicht und gelten als Vertrag zwischen dem Passagier und dem zutreffenden Beförderer. Besondere Regeln und Dauer des Luftfrachtführers während des Fluganmeldung (check-in), Flugzulassung (boarding) und des Flugs, des Gepäcks und der Reisegepäck sowie der Sonderdienste, Kleinkinder, Kinder, eingeschränkte Mobilität und besondere Gesundheitsbedingungen, Eignung für die Reise, Haustiere können von den Pegasus Allgemeinen Vorschriften abweichen. Detaillierte Informationen zu diesen Angelegenheiten können über die eigenen Kommunikationskanäle des tatsächlichen Beförderers abgerufen werden.

3.4.3.    Die ID des Luftfahrtunternehmens, das den betreffenden Flug im Zusammenhang mit Codeshare-Flügen durchführt, wird im Verkaufsstadium und im Falle von Unklarheiten im und in diesem Stadium oder im Falle einer Änderung zu einem späteren Zeitpunkt beim Abschluss des Flugscheins mitgeteilt. Für den Fall, dass der Flugscheinverkauf über einen anderen Kommunikations- und Vertriebskanal als Pegasus Kommunikationskanäle erfolgt, sind die Identifizierung des tatsächlichen Beförderers und die Änderungen in diesem Umfang innerhalb der hier angegebenen Zeiten in der Verantwortung der gleichzeitig verkaufenden Reisebüros.     

14.1. Allgemeine Informationen zu Pegasus BolBol 14.1.	Allgemeine Informationen zu Pegasus BolBol 14.1.	Allgemeine Informationen zu Pegasus BolBol

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

14.1.1.    Pegasus BolBol ist ein Treueprogramm, das durch Pegasus betrieben wird und seinen Mitgliedern von Pegasus und seinen Geschäftspartner im Umfang seines Programms von Produkten und Dienstleistungen BolPuan-Punkte sammelt und die Möglichkeit bietet mit den gesammelten BolPuan-Punkten Flugscheine von Pegasus-Linienflügen und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden zu kaufen und dadurch seinen Mitgliedern Dienstleistungen, Angebote und Vorteile bietet.

14.1.2.    Die Regeln und Bedingungen, die zwischen dem Pegasus BolBol-Programm und den Mitgliedern des Pegasus BolBol-Programms in Bezug auf die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft anzuwenden sind, sowie die von den Mitgliedern im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms zu ergreifenden Maßnahmen unterliegen den hierin festgelegten besonderen Bestimmungen. Die allgemeinen Regeln von Pegasus finden Anwendung, soweit sie auf die hier nicht genannten Angelegenheiten zutreffen.

14.1.3.    Pegasus behält sich das Recht vor, einseitige Änderungen an den nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen vorzunehmen.

14.2. Spezifische Definitionen und Interpretationen zu Pegasus BolBol-Regeln 14.2.	Spezifische Definitionen und Interpretationen zu Pegasus BolBol-Regeln 14.2.	Spezifische Definitionen und Interpretationen zu Pegasus BolBol-Regeln

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

14.2.1.    Definitionen

Die folgenden Definitionen werden in den allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol so verstanden und interpretiert, dass sie für sie sinnvoll sind.

a)      Pegasus: Pegasus definiert den Betreiber des Pegasus BolBol-Programms, das im Umfang des Pegasus BolBol-Programms seinen Mitgliedern BolPuan-Punkte verteilt und die Möglichkeit gibt diese BolPuan-Punkte Produkte und Dienstleistungen, die gemäß den in den Pegasus BolBol Allgemeinen Bestimmungen festgelegt sind, zu verwenden und nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete und unter der Adresse Aeropark, Yenişehir Mah. Osmanlı Bul. No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul / TÜRKEI tätige Pegasus Hava Taşımacılığı Anonim Şirketi (Pegasus Luftbeförderung AG).

b)      Das Pegasus BolBol Programm: Ein durch Pegasus betriebenes Treueprogramm, das seinen Mitgliedern von Pegasus und seinen Geschäftspartner im Umfang seines Programms von Produkten und Dienstleistungen BolPuan-Punkte sammelt und die Möglichkeit bietet mit den gesammelten BolPuan-Punkten Flugscheine von Pegasus-Linienflügen und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden zu kaufen und dadurch seinen Mitgliedern Dienstleistungen, Angebote und Vorteile bietet. Das Pegasus BolBol-Programm ist auch das einzige Treueprogramm, das Pegasus seinen Gästen anbietet.

c)      BolPuan-Punkte: Bezeichnet eine Promotionsberechnungseinheit, mit denen die Mitglieder ihre im Umfang des Pegasus BolBol-Programms gesammeltes und verwendbares Guthaben, das keinen Bargeld-Gegenwert hat und nicht in Bargeld umgewandelt werden kann. 

d)      Mitglied: Bezieht sich auf jede natürliche Person, die am Pegasus BolBol-Programm teilnimmt und die allgemeinen Regeln von Pegasus Bolbol gemäß den allgemeinen BolBol-Regeln akzeptiert.

e)      Geschäftspartner: Bezeichnet die Geschäftspartner, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ihren Mitgliedern im Umfang des Pegasus BolBol Programms BolPuan verteilt. Die vollständige Liste der Geschäftspartner im Umfang des Pegasus BolBol-Programms finden Sie hier. 

f)       Pegasus BolBol Allgemeine Vorschriften: Bezieht sich auf die hier genannten Vertragsvorschriften und -Bedingungen, die für die Mitgliedschaft des Pegasus BolBol Programms, durch Mitglieder im Umfang des Pegasus-BolBol Programms durchzuführende und anzuwendende Geschäfte.

g)      Abhängige-Mitgliedschaft: Bezieht sich auf das zusätzliche Mitgliedskonto, das basierend auf dem Mitgliedskonto gemäß den Anmerkungen unter der Überschrift erstellt wurde.

14.2.2.    Interpretation          

14.2.2.1.               In den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol gelten Verweise auf die Teilnahmebestimmungen, Kapitel- und Positionsnummern als auf die Teilnahmebestimmungen der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol bezogen, sofern nicht anders angegeben.

14.2.2.2.               In den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol wird der Begriff „inklusiv“, der für verschiedene Themen verwendet wird, nicht als Einschränkung interpretiert, sofern nicht anders angegeben.

14.2.2.3.               In den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol gelten Verweise auf gesetzliche Bestimmungen als im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich aller Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

14.2.2.4.               Die Ausdrücke, die in den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol nicht definiert sind, doch in den Allgemeinen Regeln von Pegasus definiert wurden, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Regeln von Pegasus zugewiesen wird.

14.3. Mitgliedschaft 14.3.	Mitgliedschaft 14.3.	Mitgliedschaft

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

14.3.1.    Bedingungen für die Mitgliedschaft      

14.3.1.1.                  Personen, die älter als 18 Jahre sind, können eine Mitgliedschaft beantragen.

14.3.1.2.                  Mitglieder können über die Seite für Kinder- und Jugendkonten auf den Mitgliedschaftsseiten für natürliche Personen, die älter als 2 Jahre, jedoch unter 18 Jahre sind, eine angeschlossene Mitgliedschaft für ihr eigenes Mitgliedskonto erstellen. Die Transaktionen der verbundenen Mitgliedschaft, die für diese Personen erstellt wurden, werden von den Inhabern des Mitgliedskontos ausgeführt, mit denen sie verbunden sind. Die BolPuan-Punkte des verbundenen Mitglieds sammeln sich auf dem Konto des Mitglieds und das Mitglied ist für die Verwendung dieser BolPuan-Punkte verantwortlich. Natürliche Personen unter 18 Jahren haben keine Schulden oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Programms, und alle Verantwortung und Haftung liegt bei dem Mitglied, das in seinem Namen ein Mitgliedskonto für die angeschlossene Mitgliedschaft eröffnet hat.

14.3.1.3.                  Mitglieder unter 18 Jahre, werden vom System automatisch aus der Mitgliedschaft entfernt und ihr Konto gelöscht nachdem sie 18 Jahre alt sind. Die gesammelten BolPuan-Punkte der verbundenen Mitglieder deren Mitgliedschaft gelöscht wurde, werden auf das Konto des Hauptmitglieds übertrag, worauf es diese BolPuan-Punkte verwenden kann. Verbundene Mitglieder, deren Mitgliedskonten gelöscht wurden, müssen ein neues BolBol-Mitgliedskonto für sich selbst eröffnen. Nach der Löschung der Konten der  verbundenen Mitgliedschaft können sie ihre Transaktionen auf ihren eigenen Konten nachverfolgen und nicht das Konto verwenden, zu dem sie gehören und BolPuan-Punkte sammeln.

14.3.2.    Anmeldung für die Mitgliedschaft und Beginn der Mitgliedschaft

14.3.2.                   

14.3.2.1.                  Wer Mitglied des Pegasus BolBol-Programms werden möchte, können sich über das Online-Formular auf der Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen oder über andere Kanäle anmelden, die die Mitgliedschaft über Tätigkeiten der Vertretungen von Pegasus oder Geschäftspartnern ermöglichen.

14.3.2.2.                  Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Benachrichtigung von Pegasus und die Zustimmung der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol durch den Anmeldenden für die Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft.

14.3.2.3.                  Für die Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft, wird dem Mitglied, die alle erforderlichen Angeben abgegeben hat, über eine Kurznachricht (SMS) an Mobilfunkgeräte deren Betreiber in der Türkei eingetragen ist, andernfalls über ein E-Mail, eine Nachricht gesendet, nach deren Anweisungen die Mitgliedschaft bestätigt und aktiviert wird. Mitglieder, dessen Aktivierung nicht erfolgreich war, können keine Passwörter erstellen, um sich bei ihren Konten anzumelden.

14.3.2.4.                  Die Bestätigungsnachricht, die das System bei der Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft an das Mitglied sendet, ist der Beginn der Mitgliedschaft. Nach dieser Nachricht wird die Mitgliedschaft aktiv und das Mitglied erhält das Recht, von den Dienstleistungen, Möglichkeiten und Vorteilen des Pegasus BolBol-Programms zu gewinnen.

14.3.2.5.                  Das Mitglied ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesamtheit der während der Anmeldung und später während der Mitgliedschaft bereitgestellten Informationen verantwortlich. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesamtheit der von den Anmeldern bereitgestellten Informationen zu überprüfen, und übernimmt keinerlei Verpflichtung über Unannehmlichkeiten, Streitigkeiten oder Schäden zu dieser Angelegenheit.

14.3.3.    Bestehende und wiederholte Mitgliedschaften                

14.3.3.1.                  Vor dem Datum des Inkrafttretens von Pegasus BolBol unterliegen die gemäß den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus Plus am genannten Tag gegründeten Mitgliedschaften den festgelegten allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol. Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft nach diesem Datum werden gemäß den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol ausgeführt.

14.3.3.2.                  Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft in der Zeit von Pegasus Plus aufgenommen haben, können, solange sie ihre Zustimmung über die Pegasus BolBol Allgemeinen Vorschriften nicht abgeben, können über ihre im Rahmen des Pegasus BolBol Programm eingekauften Pegasus-Linienflüge, zusätzlichen Produkt und Dienstleistungen und im Rahmen der im Programm befindenden Geschäftspartnern eingekauften Produkten und Dienstleistungen weiterhin BolPuan-Punkte sammeln, aber diese nicht verwenden. Um BolPuan-Punkte verwenden zu können, müssen Mitglieder die Allgemeinen Vorschriften von Pegasus Bolbol akzeptieren.

14.3.3.3.                  Die Telefonnummer ist die Mitgliedsnummer der anmeldenden Person. Mit einer Mobiltelefonnummer kann nur eine Mitgliedschaft erstellt werden. Persönliche Informationen, wie z. B. die Mobiltelefonnummer, die E-Mail-Adresse und die TR-ID-Nummer, die in einer Mitgliedschaft verwendet werden, dürfen in keiner anderen Mitgliedschaft verwendet werden. Mit diesen Informationen kann kein neues Mitgliedskonto erstellt werden.

14.3.3.4.                  Pegasus behält sich das Recht vor, die verschiedenen Mitgliedskonten ohne Erlaubnis des betreffenden Mitglieds zusammenzuführen und zu aktualisieren, von denen sie bestimmt hat, dass sie zu derselben Person gehören. Dieses Recht stellt keine Verpflichtung von Pegasus in Bezug auf die Weiterverfolgung, Aktualisierung und Verwaltung der Mitgliedskonten dar und beseitigt nicht die Verantwortung der Mitglieder.  

14.3.4.    Gültigkeit von Einträge          

14.3.4.1.                  Pegasus ist die einzige bevollmächtigte Person in Bezug auf den Betrieb der Mitgliedskonten, die Berechnung der BolPuan-Punkte, die Aktualisierung der Mitgliedskonten, die Aktualisierung der Nutzungsinformationen, die Bewertung der Einwände der Mitglieder und gegebenenfalls Korrekturen. Bei Streitigkeiten gelten die Einträge von Pegasus.

14.3.4.2.                  Die Mitglieder sind sich darin einig, dass die Pegasus-Einträge einen schriftlichen Beweis gemäß Artikel 193 des Zivilprozessgesetzes Nr. 6100 darstellen.

14.3.5.    Beendigung der Mitgliedschaft           

14.3.5.1.                  Mitglieder können jederzeit während der Gültigkeitsdauer ihrer Mitgliedschaft und ohne Angabe von Gründen das Pegasus BolBol-Programm verlassen. Anträge auf Austritt der Mitgliedschaft können Pegasus schriftlich oder über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen übermittelt werden. Pegasus kann zur Authentifizierung zusätzliche Informationen anfordern, bevor die Anträge auf Beendung von den Mitgliedern bearbeitet werden, um die Transaktionssicherheit zu gewährleisten. Anträge auf Austritt aus der Mitgliedschaft werden so schnell wie möglich erfüllt.

14.3.5.2.                  Pegasus kann die Mitgliedschaft im Pegasus BolBol-Programm jederzeit während der Gültigkeit der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern dies dem betroffenen Mitglied auf den Kommunikationskanälen sieben Tage im Voraus mitgeteilt wird.

14.3.5.3.                  Pegasus kann aus nachstehenden rechtmäßigen Gründen die Mitgliedschaft im Pegasus BolBol-Programm unmittelbar nach der Gültigkeit der Mitgliedschaft kündigen, ohne einen Grund für die Gültigkeit der Mitgliedschaft anzugeben, und muss das Mitglied über die Kommunikationskanäle zu Pegasus informieren:

a)      Verletzung der allgemeinen Pegasus BolBol-Vorschriften des Mitglieds,

b)      Falsche oder irreführende Informationen vom Mitglied an  Pegasus zu irgendeinem Thema,

c)      Feststellen, dass die BolPoints des Mitglieds für persönliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden oder dass das Mitglied unter Verstoß gegen die allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder die gesetzlichen Bestimmungen vom Pegasus BolBol-Programm profitiert hat,

d)      Zur Gewährleistung der Flugsicherheit oder Flugsicherheit gemäß den allgemeinen Regeln von Pegasus, um die Sicherheit von Leben und Eigentum von

d)
Pegasus, Pegasus-Mitarbeiter, Pegasus-Dienstleister oder deren Mitarbeiter oder Pegasus-Gäste zu schützen, in begründeten Fällen die Kündigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus und die Stornierung von Reservierungen oder Flugscheinen.

e)      Pegasus ist verpflichtet, solche Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Fällen zu gewährleisten, in denen das Pegasus BolBol-Programm oder die Mitgliedschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gefordert oder eingeschränkt wird, und die Sperrung ausgesetzt oder aufgehoben wird.  

14.3.5.4.                  Falls das Pegasus BolBol-Programm aus anderen als den oben genannten Gründen beendet wird, werden alle Mitglieder und verbundenen Mitglieder automatisch gekündigt.

14.3.5.5.                  Bei Beendigung der Mitgliedschaft unterliegen die Rechte und Pflichten von Pegasus und seiner Mitglieder den in Artikel 14.3.6 genannten Bedingungen.

14.3.6.    Rechte und Pflichten bei Beendung der Mitgliedschaft 

14.3.6.1.                  Ab dem Datum der Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.5.1 oder 14.3.5.2 bleiben die BolPuan-Punkte im Mitgliedskonto bis zu ihrem letzten Datum gültig. Wenn das Mitgliedskonto innerhalb dieser Frist erneut aktiviert wird, kann es den BolPuan-Punkten des Kontos gemäß den in den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol festgelegten Bedingungen verwenden.

14.3.6.2.                  Falls die Mitgliedschaft gemäß 14.3.5.3 oder 14.3.5.4 endet, werden alle Rechte der Mitglieder, die sich auf die BolPuan-Punkte im Mitgliedskonto beziehen, zum Zeitpunkt der Kündigung gelöscht. In diesem Fall übernimmt Pegasus keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Verbindlichkeiten oder eine sonstige Haftung der BolPuan-Punkte.

14.3.6.3.                  Die Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.5.3 beschränkt in keiner Weise die Verwendung von Pegasus in Bezug auf die Ansprüche, Verfahren und Folgerechte, die das Mitglied gemäß den allgemeinen Bestimmungen und der Verantwortung des Mitglieds aus den Transaktionen der Mitgliedschaftsdauer hat.

14.3.7 Genç BolBol

14.3.7.1 Genç BolBol, ist ein Vorteilsprogramm, das von Pegasus türkischen Staatsbürgern mit dem Alter von 12 bis 24 Jahren angeboten wird. Um ein Mitglied von Genç BolBol werden zu können, bedarf es einem Beteiligungsantrag auf der Seite von Genç BolBol unter den Mitgliedseinstellungen.

14.3.7.2 Die BolBol-Mitglieder, deren Vor- und Familienname, türkische ID-Nr. sowie Geburtsdatum bestätigt werden, bekommen das Recht, ein Genç BolBoll-Mitglied zu werden.

14.3.7.3 Die Genç BolBol-Anträge der zugehörigen Mitglieder zwischen 12-17 Jahren können über die BolBol-Konten der eigentlichen Mitgliederkonten erfolgen. Beteiligungsanfragen der zugehörigen Mitglieder können auf der Seite Genç BolBol gemacht werden.

14.3.7.4 Die Vorteile von Genç BolBol gelten nur für die bezüglichen Mitglieder und dürfen nicht an andere Mitglieder abgetreten werden.

14.3.7.5 Nach Abschluss des 24. Alters gilt die Frist für die Genç BolBol-Mitglieder als abgelaufen und werden aus dem Genç BolBol-Programm von Pegasus ausgeschlossen. Die zugehörigen Mitglieder zwischen 12- 17 Jahren haben mit dem Antritt des 18. Lebensjahres über „schreiben Sie uns“ oder per Anruf der Rufzentrale ihre eigene Telefonnummer zur Mitgliedschaft anzufügen. Die BolBol-Mitglieder, die ihre Telefonnummern angefügt haben, erstellen sodann ein Passwort und können weiterhin als Genç BolBol-Mitglieder weitermachen.

14.3.7.7 Die BolBol-Mitglieder von Pegasus haben das Recht, innerhalb des Jahres 2 Mal eine Beteiligung anzutreten. Diejenigen, die bereits ein Beteiligungsrecht haben, müssen das nächste Kalenderjahr abwarten, um erneut ein Beteiligungsrecht zu erhalten.

14.3.7.8 Die Vorteile, die den Genç BolBol-Mitgliedern angeboten werden, werden von Pegasus bestimmt und nach Anmeldung an den BolBol-Konten die Seite „Kampagnen“ unter Mitgliedschaftsoption verfolgt. Pegasus behält sich das Recht vor, Änderungen in den Kampagnen vorzunehmen. 

14.4. BolPuan-Punkte Gewinn und Verwendung 14.4.	BolPuan-Punkte Gewinn und Verwendung 14.4.	BolPuan-Punkte Gewinn und Verwendung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

14.4. 1.   BolPuan-Punkte Gewinn                

14.4.1.1.                  Der BolPuan-Punkte-Betrag, der dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben wird, wird gemäß den Anforderungen des Pegasus BolBol-Programms während der Programmaktivität festgelegt, die die Grundlage für die BolPuan-Gewinne bildet. Pegasus hält sich das Verfügungsecht vor und kann die BolPuan-Gewinne und Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig ändern.

14.4.1.2.                  Der Erwerb der BolPuan-Gewinne aus den geplanten Flügen wird nur auf der Höhe des gezahlten Geldbetrags berechnet. Über die BolPuan-Punkte gekaufte Flugscheine werden keine neue BolPuan-Punkte berechnet. Alle mit BolPuan-Punkten voll bezahlten Flugscheine werden nicht auf BolPuan gutgeschrieben. 

14.4.1.3.                  Neben dem Geld aus dem Geldbetrag, der auf nationalen und internationalen Linienflügen gezahlt wird, ist es auch möglich, den BolPuan mit den Geldbeträgen zu verdienen, die für folgende zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus bezahlt werden:

a)      Zusätzliches Gepäckrecht

b)      Pegasus Café (nur Produkte, die vor dem Flug bestellt werden, sammeln BolPuan-Punkte)

c)      Pegasus Flex (abzugsfreies Änderungsrecht)

d)      Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl

e)    Reisen Sie mit Haustieren

14.4.1.4.                  Besondere Anforderungen für den Erwerb der BolPuan-Punkte aus den in Artikel 14.4.1.2 und 14.4.1.3 genannten Produkten und Dienstleistungen sind folgendermaßen:

a)      Mit der Flugnummer von Pegasus kann von Flügen anderer Fluggesellschaften können keine BolPuan-Punkte gutgeschrieben werden.

b)      Um die BolPuan-Punkte zu verdienen, muss das Mitglied tatsächlich seinen Flug durchgeführt haben. In Fällen, in denen das Ticketing und / oder Fluganmeldung (Check-in) erfolgt, aber kein tatsächlicher Flug durchgeführt wurde, wird kein Gewinn erzielt. 

c)      Wenn das Mitglied seinen gekauften Flugschein storniert oder die Rückgabe des Zusatzprodukts und der Zusatzleistung erhält, wird der Erwerb von BolPuan-Punkten nicht realisiert. Bei einem Flugscheinwechsel wird nur der neue Flugscheinpreis den BolPoint-Punkten zugerechnet. 

d)      Die gewonnenen BolPuan-Punkte werden innerhalb von 72 Stunden nach dem Flug abgewickelt.

e)      Pegasus BolBol-Mitglieder können bis zu sechs Monate vor dem Datum der Mitgliedschaft mit ihrem Buchungscode (PNR) oder E-Ticket-Nummern von ihren Pegasus-Linienflügen rückwirkend BolPuan-Punkte sammeln. Sie können die rückwirkenden Transaktionen über die Pegasus BolBol-Mitgliedsseite durchführen oder eine Forderung mit der Identitätserklärung auf der Seite „schreiben Sie uns“ der Pegasus-Website erstellen.

14.4.1.5.                  Mitglieder können BolPoint-Punkte erwerben, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen, die von solchen Unternehmen gemäß den mit verschiedenen Geschäftspartnern von Pegasus geschlossenen Vereinbarungen erworben werden, sofern sie Pegasus den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol unterliegen. Pegasus haftet nicht gegenüber Mitgliedern aufgrund der durch diese Unternehmen nicht eingehaltenen Programmverpflichtungen und Vertragsverletzungen und auch nicht für mögliche Schäden, die dadurch entstehen können.

14.4.1.6.  Mitglieder können BolPoints gemäß den Allgemeinen Pegasus BolBol-Regeln sammeln, wenn sie die Bedingungen erfüllen, die in den verschiedenen Spielen, virtuellen Fiktionen und/oder Kampagnen von Pegasus festgelegt sind. Pegasus behält sich das Recht vor, die den BolBol-Mitgliedern über die Pegasus-Kommunikationskanäle angebotenen Spiele, virtuellen Fiktionen und/oder Kampagnen zu beenden und/oder zu ändern. Die Bedingungen und Einzelheiten der jeweiligen aktuellen Bekanntmachungen können über die Registerkarte "Kampagnen" auf der Pegasus-Website und/oder durch Einloggen über die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft und den Zugriff auf die Registerkarte "Kampagnen" unter der Mitgliedschaft eingesehen werden.

14.4.1.7.                  Die von ING Bank A.Ş. Herausgegebenen Pegasus BolBol Premium und Pegasus BolBol Classic Kreditkarten und weitere Mitgliedschaften aus Bankprodukte verdienen sammeln BolPuan-Punkte gemäß den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol und besonderen Regeln und Bedingungen für Partner und Mitglieder, die mit Bankprodukten und -dienstleistungen in Verbindung stehen. Im Falle der Zusammenlegung von mehr als einer Mitgliedschaft, die von Pegasus oder einer Mitgliederanfrage bestimmt wird und zu demselben Mitglied gehört, werden BolPuan-Punkte unter dieser Mitgliedschaft gesammelt.

14.4.1.8.                  Die gewonnenen Punkte werden in BolPuan-Währung gesammelt. Für Einkäufe in anderen Währungen als der Türkischen Lira wird der Erwerb des BolPuan-Punkten auf der Grundlage der Wechselkurse berechnet, die am Tag des Kaufs des Tickets oder des Zusatzprodukts oder der Zusatzleistung maßgeblich sind. Die Währungsumrechnung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus.

14.4.1.9.                  Pegasus hat die Befugnis, über die BolPuan-Berechnungsbedingungen zu verfügen. Die Bedingungen für die BolPuan-Übernahme und -Verwendung können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Pegasus geändert werden.

14.4.2.    Verwendung der BolPuan-Punkte

     

14.4.2.1.                  BolPuan-Punkte können nur für den Kauf von Flugscheinen und zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen über die Pegasus-Website und Pegasus Mobilanwendungen verwendet werden.

14.4.2.2.                  Mitglieder, die BolPuan-Punkte nutzen möchten, müssen die für die Mitgliedschaft erforderlichen Informationen ausfüllen und die allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung gelesen und akzeptiert haben.

14.4.2.3. Mitglieder, die Tickets mit BolPoints kaufen möchten, müssen mindestens 2000 BolPoints auf ihrem Konto haben, und Mitglieder, die zusätzliche Produkte und Dienstleistungen kaufen möchten, müssen mindestens 500 BolPoints auf ihrem Konto haben.  Für den Fall, dass Mitglieder, die Eintrittskarten kaufen möchten, 2000 BolPoints auf ihrem Konto haben und Mitglieder, die zusätzliche Produkte und Dienstleistungen kaufen möchten, 500 BolPoints auf ihrem Konto haben, können Mitglieder Eintrittskarten und/oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen kaufen, indem sie die BolPoints auf ihrem Konto verwenden und den fehlenden Betrag für Eintrittskarten und/oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen in bar bezahlen.  Pegasus behält sich das Recht vor, den Mindestbetrag an BolPoints zu ändern, der für den Kauf von Tickets oder zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen mit BolPoints erforderlich ist.   

14.4.2.4. Der niedrigste Ticketbetrag, der mit BolPoints bezahlt werden kann, wurde angepasst, um anzuzeigen, wie viele BolPoints für den Kauf von Flügen verwendet werden können. Diese betragen 7500 BolPoints + Steuern und Zuschläge für Inlandsflüge in der Wintersaison, 15.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für Inlandsflüge in der Sommersaison, 20.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für internationale Flüge und Zypern-Flüge in der Wintersaison und 30.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für internationale Flüge und Zypern-Flüge in der Sommersaison.

14.4.2.5.                  Mitglieder, die ihre BolPuan-Punkte verwenden möchten, müssen vor der Auswahl des Fluges, angeben, dass sie BolPuan-Punkte verwenden möchten und das Ticketing-Verfahren nicht durch die Geld, sondern BolPuan-Währung fortfahren. Der Flug kann trotzdem ausgewählt werden, wenn der Wert des Flugscheins einen höheren BolPuan-Wert hat als die vorhandenen BolPuan-Punkte. Vor dem Zahlungsschritt wird dem Mitglied die Zahlungsweise gemäß der BolPuan-Punkte auf dem Konto des Mitglieds als Option angeboten. Wenn das Mitglied nicht auf die empfohlene Weise zahlen möchte, kann es im letzten Schritt die Zahlungsoption in der vorgeschlagenen Währung auswählen und nur in der Währung seiner Wahl bezahlen.

14.4.2.6.                  Der Abschnitt, der es Mitgliedern erlaubt, Tickets für alle Linienflüge mit BolPoints und ohne Kontingentbegrenzung zu kaufen, sofern Verfügbarkeiten vorhanden sind, wurde geändert. Nun gilt, dass Pegasus sich vorbehält, einige Tickets je nach Zeit und Verfügbarkeit des Fluges für den Kauf mit BolPoints zu beschränken. 

14.4.2.7.      Pegasus-Zusatzprodukte und -Dienstleistungen, die mit BolPoints genutzt werden können und keine Linienflugtickets sind, sind wie folgt:

a)      Zusätzliches Freigepäck

b)      Pegasus Café (nur für Produkte, die vor dem Flug bestellt werden, gibt es BolPoints) 

a)      Pegasus Flex (Änderungs-/Kündigungsrecht ohne Vertragsstrafe)

b)      Bezahlte Sitzplatzwahl 

14.4.2.8.                  Die Verwendung von BolPuan-Punkten kann beim Kauf von Pegasus-Zusatzprodukten und -Dienstleistungen zusammen mit dem Kauf von Flugscheinen für Linienflüge oder für Pegasus-Zusatzprodukten und -Dienstleistungen, die nach dem Kauf des Fluscheins, die Möglichkeit bietet BolPuan-Punkte zu verwenden, erfolgen.

14.4.2.9.                  Die Verwendung von gesammelten Punkten in anderen Währungen als der Türkischen Lira wird auf der Grundlage der Wechselkurse berechnet, die am Tag des Kaufs des Tickets oder des Zusatzprodukts oder der zusätzlichen Dienstleistung gelten. Die Währungsumrechnung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus.

                Pegasus hat die Befugnis, über die BolPuan-Berechnungsbedingungen zu verfügen. Die Bedingungen für die BolPuan-Übernahme und -Verwendung können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Pegasus geändert werden.

14.4.2.10.                  Pegasus behält sich im Rahmen der BolPuan-Verwendung das Recht vor, den in einem Mal zu verwendenden Mindestbetrag von BolPuan-Punkten oder den für das Mitgliedskonto erforderlichen Mindestbetrag von BolPuan-Punkten festzulegen.

14.4.2.11.               Darüber hinaus hat Pegasus das Recht, bestimmte Preis-, Zahlungs- und / oder Gästekategorien durch vorherige Benachrichtigung der Mitglieder ganz oder teilweise auszuschließen.

14.4.2.12.       Bei Stornierung von Tickets, die nach dem 17.08.2020 gekauft und mit BolPuan bezahlt wurden, müssen von den Mitgliedern 70 TL für Inlands- und Zypernflüge und 55 USD für internationale Flüge eingezogen werden. Der einzuziehende Betrag wird gegebenenfalls von dem zu erstattenden Betrag abgezogen und der Anteil mit BolPoints wird ohne Unterbrechung erstattet. Wenn der zu erstattende Geldbetrag nicht dem einzuziehenden Erstattungsbetrag entspricht, wird der fehlende Teil eingezogen und der Betrag in BolPoints wird ohne Unterbrechung erstattet. Wenn die Rückerstattung für ein bei BolPuan gekauftes Ticket erfolgt, kann die Rückerstattung erfolgen, indem 70 TL für Inlandsflüge und 55 USD für internationale Flüge berechnet werden, wie oben angegeben.

     Wenn der dem Mitglied während des Rückerstattungsprozesses erstattete Nettobetrag niedriger ist als der Steuerbetrag auf dem Ticket, wird während des Stornierungsprozesses keine Rückerstattung berechnet, sondern nur eine Steuerrückerstattung.

14.4.3.    Verarbeitung von BolPuan-Punkten zum Mitgliedskonto, Informationen, Einwendungen und Korrekturen              

14.4.3.1.                  Jedes Mitglied verfügt über eine persönliche Pegasus BolBol-Mitgliedschaft, mit der die BolPuan-Punkte registriert werden, für die er berechtigt ist. Die verdienten Punkte können nicht an Dritte oder andere Mitglieder übertragen werden. Um einen einzigen Vorteil zu nutzen, können die BolPuan-Punkte anderer Pegasus BolBol-Mitglieder nicht kombiniert werden. Besondere Bestimmungen bezüglich der zusätzlichen Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.1 sind vorbehalten.

14.4.3.2.                  BolPuan-Punkte können nur wie hier beschrieben verwendet werden, können nicht in Bargeld umgewandelt werden und haben keinen Barwert. Pegasus behält sich das Recht vor, über der Festlegung der Nutzungsbedingungen zu verfügen.

14.4.3.3.                  Innerhalb des Pegasus BolBol-Programms werden die Ansprüche aus den Transaktionen mit den Geschäftspartnern ab dem Datum, das in der zwischen dem Partner und Pegasus unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist, im Mitgliedskonto verbucht. Es ist nicht möglich, BolPuan-Punkte aus den vor dem Vertragsdatum durchgeführten Transaktionen zu gewinnen. Kampagnenankündigungen können über die Pegasus-Website und / oder Geschäftpartnerschaften erfolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Ankündigungen zu befolgen. Gewonnene BolPuan-Punkte können für die Transaktionen bei jedem Partner in unterschiedlichen Abständen auf die Mitgliedskonten geladen werden.

14.4.3.4.                  Mitglieder können ihre Punkte auf den Pegasus BolBol-Mitgliederseiten oder den Pegasus Mobilanwendungen erfahren.

14.4.3.5.                  Für den Fall, dass BolPuan-Punkte aus irgendeinem Grund nicht automatisch als Gegenleistung für ein Flug oder ein Zusatzprodukt oder eine Zusatzleistung auf dem Konto des Mitglieds registriert wird, übermittelt das Mitglied die ausreichenden Nachweise (z. B. ein Ticket und eine Bordkarte) und kann innerhalb von sechs Monaten rückwirkend für den Flug oder Produkt und Dienstleistung den nachträglichen Eintrag im sein Mitgliedskonto beanspruchen.

14.4.3.6.                  Rückwirkende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der BolPuan-Gewinnen aus Flug, Produkt oder Dienstleistungen verlieren ihre Kraft auf Einwendung nach sechs Monaten nach Ausführung der Aktivität/des Programms, falls keine Einwände erhoben werden.

14.4.3.7.                  Pegasus ist für die Beurteilung der Einwände gegen das BolPuan-Guthaben des Mitglieds und die Teilnahme am Pegasus BolBol-Programm und für die Berechnung der Fortschrittszahlungen BolPuan-Punkte verantwortlich. Pegasus behält sich das Recht vor, notwendige Korrekturen vorzunehmen, wenn BolPuan-Punkte aus irgendeinem Grund falsch auf dem Konto des Mitglieds registriert wurde.

14.4.4.    Gültigkeitsdauer der BolPuan-Punkte     

14.4.4.1.                  BolPuan-Punkte verlieren am Ende des zweiten  Kalenderjahrs nach dem BolPuan-Gewinn (dem Datum des betreffenden Fluges). Zum Beispiel sind die im Juni 2018 gesammelten Punkte am 31. Dezember 2020 nicht mehr gültig. Pegasus behält sich das Recht vor, die Gültigkeitsdauer von BolPuan-Punkten zu ändern.

14.4.4.2.                  Die Nutzungszeiten der zu erworbenen BolPuan-Punkte können variieren. Die Nutzungsdauer der Punkte, die innerhalb der Kampagnen zu vergeben sind, kann sich von den geplanten Flügen oder von den durch die von Pegasus angebotenen zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen gesammelten Punkten unterscheiden. Ebenso kann die Verwendung von BolPuan-Punkten aus Flügen oder von zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen an sich variieren. Die Mitglieder von Pegasus BolBol können herausfinden, welche Punkte gültig sind, indem Sie einen Eintrag auf den Mitgliedsseiten der Pegasus-Website vornehmen oder die Authentifizierungsschritte im Abschnitt „schreiben Sie uns“ der Pegasus-Website durchführen. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Mitglieder über das Ablaufdatum der BolPuan-Punkte zu informieren.

14.4.4.3.                  Pegasus kann nicht garantieren, dass das Mitglied an einem beliebigen Datum und Linie zu jeder Zeit reisen kann. Der Flugschein für den planmäßigen Flug muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von BolPuan-Punkten, die ihre Gültigkeit verlieren, erstellt worden sein. Die innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht verwendeten BolPuan-Punkte werden gelöscht, woraufhin das Mitglied keine Rechte oder Ansprüche gegen Pegasus geltend machen kann. Wenn die mit BolPuan-Punkten gekauften Flugscheine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der BolPuan-Punkte zurückgegeben werden, werden die BolPuan-Punkte automatisch gelöscht und als „abgelaufener BolPuan-Punkte“ im Konto des Mitglieds angezeigt. Der BolPuan-Punkte des Mitglieds spiegeln sich nicht im Guthaben wider und das Mitglied kann diese BolPuan-Punkte nicht wiederverwenden

 

14.4.5. Übertragung von BolPuan-Punkten

14.4.5.1.  Pegasus BolBol-Mitglieder können ihre BolPoints, die sie durch Produkte und Dienstleistungen erworben haben, die von Pegasus betrieben und ihren Mitgliedern von Pegasus und Geschäftspartnern im Rahmen des Programms angeboten werden, innerhalb der von Pegasus festgelegten Grenzen kostenlos auf ein anderes Pegasus BolBol-Mitglied übertragen.

14.4.5.2  Die Anzahl der BolPoints, die von einem Pegasus BolBol-Mitglied an ein anderes Pegasus BolBol-Mitglied übertragen oder von einem anderen Pegasus BolBol-Mitglied übernommen werden können, sowie die Anzahl der BolPoints, die übertragen werden können, sind begrenzt.  In diesem Sinne darf jedes Pegasus BolBol-Mitglied seine Rechte in Bezug auf die Grenzen für die Übertragung und den Erhalt von BolPoints und die Anzahl der Überweisungen auf seinem BolBol-Konto überprüfen.

14.4.5.3                    Die Höhe der von Pegasus BolBol-Mitgliedern zu übertragenden/empfangenden BolPoints und die Rechte zur Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Übertragungen werden jeden Monat aktualisiert. Nicht genutzte BolPuan-Überweisungsbeträge und Transaktionslimits werden nicht auf den nächsten Monat übertragen.

14.4.5.4.                 Von Pegasus BolBol-Mitgliedern getätigte Überweisungen können nicht rückgängig gemacht oder storniert werden.

14.5. Pegasus BolBol-Kommunikationsregeln, Schutz persönlicher Daten und Vertraulichkeit 14.5.	Pegasus BolBol-Kommunikationsregeln, Schutz persönlicher Daten und Vertraulichkeit 14.5.	Pegasus BolBol-Kommunikationsregeln, Schutz persönlicher Daten und Vertraulichkeit

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

14.5.1.    Allgemeines

14.5.1.1.                  Pegasus kann alle Arten von Benachrichtigungen, Werbeaktionen, Anzeigen und Ankündigungen in Bezug auf die Mitgliedschaft an den vom Mitglied freigegebenen Kontaktadressen vornehmen. Das Mitglied gestattet Pegasus außerdem, von Pegasus und im Pegasus BolBol Programm eingeschlossenen Geschäftspartnern Promotionsangebote zu erhalten, über neue Linieneröffnungen und ähnlichen Themen über die mit Pegasus und im Rahmen der Mitgliedschaft angegebenen Kommunikationsangaben mit ihm in Verbindung zu setzen

14.5.1.2.                  Pegasus dagegen fungiert als Datenverantwortlicher gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 als Betreiber des Pegasus BolBol-Programms. In diesem Zusammenhang können persönliche Daten der Mitglieder von Pegasus als Pegasus oder als Datenmanager im Namen von Pegasus gemäß den in der Pegasus-Datenschutzrichtlinie angegebenen Bedingungen registriert und gespeichert und mit Dritten im In- und Ausland geteilt und auf andere im Gesetz festgelegte Methoden verarbeitet werden.

14.5.1.3.                  Die in den Pegasus-Datenschutzrichtlinien enthaltenen Informationen für die Übermittlung von kommerziellen elektronischen Nachrichten, die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Vertraulichkeit von Informationen gelten für das Pegasus BolBol-Programm, sofern in Abschnitt 14.5.2 nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

14.5.2.    Besondere Bestimmungen über personenbezogene Daten           

14.5.2.1.    Auf der Grundlage Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in Fällen, in denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kann Pegasus im Rahmen Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft Folgendes tun;

a) Es kann Ihren Vornamen, Nachnamen, Beruf, Ihre Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und andere Kontaktangaben verarbeiten,

b) Im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen, die Sie von Pegasus und seinen Geschäftspartnern erhalten, kann Pegasus Ihre Identitäts- und Ausweisdaten, Ihre sonstigen Mitgliedschaftsdaten bei den Geschäftspartnern, Ihre Bestell- und Nutzungsdaten in Bezug auf den Kauf von Produkten und Dienstleistungen von Pegasus und seinen Geschäftspartnern, Ihre Präferenzen und bisherigen Erfahrungen mit den Produkten oder Dienstleistungen in diesem Rahmen verarbeiten,

c) Es kann Informationen über Ihre persönlichen Interessen verarbeiten,

d) Im Rahmen Ihrer Anfragen und Beschwerden bezüglich des Pegasus BolBol-Programms kann es die von Ihnen an unsere Mitarbeiter übermittelten Informationen verarbeiten,

e) Es kann Ihre Angaben zur Nutzung der Pegasus-Website, der Pegasus-Mobilanwendungen und anderer Kommunikationskanäle verarbeiten,

14.5.2.2.  Auf der Grundlage Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in Fällen, in denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kann Pegasus Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft zu folgenden Zwecken verwenden:

a) Zur Erstellung Ihres Mitgliedskontos und zur Aktualisierung, Zusammenführung und Durchführung ähnlicher Transaktionen, die für den Betrieb Ihres Mitgliedskontos erforderlich sind

b) Um der Nutzung Ihrer Mitgliedschaftsrechte und BolPoints besser gerecht zu werden

c) Um Ihnen besondere Angebote und Möglichkeiten zu bieten

d) Auflistung, Berichterstattung, Überprüfung, Analyse und Auswertung durch Erstellung einer Datenbank, Erstellung von statistischen Informationen, Durchführung von Segmentierung, Mitglieder- und Nutzerprofilen, Deduplizierung, Datenanreicherung für das Gästeerlebnis und Weitergabe an Dritte, die Experten in diesem Bereich sind, unter der Voraussetzung, dass diese, wenn nötig, die Vertraulichkeitsbedingungen einhalten 

e) Um zu analysieren, wie Sie die Pegasus-Website, die Pegasus-Mobilanwendungen und andere Kommunikationskanäle nutzen, und um die Kommunikationskanäle für einen besseren Service auf Sie zuzuschneiden 

f) Zur Untersuchung und Verbesserung der von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen und Ihrer persönlichen Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf diese 

g) Um Sie zu Marktforschungszwecken direkt zu kontaktieren oder über die Kommunikationskanäle, die Sie uns zu diesem Zweck mit Dienstleistern zur Verfügung gestellt haben

h)  Um Ihnen Produkte von Pegasus und seinen Geschäftspartnern vorzustellen, um Sie auf elektronischem Wege über neue Produkte, Sonderangebote und andere Informationen zu informieren, die für Sie interessant sein könnten,

i) Um Ihnen den Zugang zu den von Pegasus und seinen Geschäftspartnern im Rahmen des Programms angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen

j) Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder von Anfragen befugter Verwaltungsbehörden, einschließlich Situationen, die zum Schutz der Sicherheit und der Rechte von Pegasus, seinen Geschäftspartnern und Mitarbeitern sowie Ihnen erforderlich sind 

14.5.2.3.   Auf der Grundlage Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in Fällen, in denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kann Pegasus Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft zu hierin erwähnten Zwecken im Inland und Ausland an die folgenden weitergeben:

a) Geschäftspartner,

b) Mitarbeiter, Konzerngesellschaften, Dienstleister,

c) Zugelassene Verwaltungseinrichtungen im Inland und im Ausland und andere relevante Personen und Institutionen im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen

d) Andere Mitglieder, die berechtigt sind, auf das verknüpfte Mitgliedskonto zuzugreifen, entsprechend den Anforderungen an die verknüpften Mitgliedskonten

- Die vollständige Liste der Geschäftspartner im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms können Sie hier einsehen.

14.5.2.4.    Pegasus kann Ihre personenbezogenen Daten über die Pegasus-Website, die mobilen Pegasus-Anwendungen, das Pegasus-Callcenter, die Verkaufsstellen für Flugtickets am Flughafen, die Check-in-Schalter (Flugregistrierung) und die Bordkontrollstellen, die für den Verkauf von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen zugelassenen Reisebüros und die über das Internet betriebenen Verkaufskanäle sowie die Direktmarketing-Kanäle direkt, über Dienstleister oder indirekt (und in dem von den eigenen Datenschutzrichtlinien der Geschäftspartner erlaubten Umfang) über die Geschäftspartner erfassen und so lange speichern, wie es für die hier genannten Zwecke erforderlich ist.

14.6. Weitere Bestimmungen 14.6.	Weitere Bestimmungen 14.6.	Weitere Bestimmungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

14.6.1    Missbrauch                

14.6.1.1.                  Pegasus behält sich alle Rechte vor, die sich aus den allgemeinen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen von Pegasus BolBol gegen Mitglieder ergeben, die gegen die allgemeinen Vorschriften von BolBol verstoßen, ihre BolPuan-Punkte für andere Zwecke als ihren Zweck verwenden und sich durch falsche oder irreführende Informationen einen Vorteil verschaffen.

14.6.1.2.                  In den vorgenannten Fällen kann die Mitgliedschaft der betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.3.5.3 gekündigt werden, und die im Mitgliedskonto gesammelten BolPuan-Punkte können bis zum Ablauf der Mitgliedschaft als ungültig betrachtet werden. Pegasus wird in keiner Weise entgegen den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder den gesetzlichen Bestimmungen erworbenen Vorteilen zustimmen. In diesem Zusammenhang bleiben die Rechte von Pegasus aus den Artikeln 14.3.6.2 und 14.3.6.3 vorbehalten. 

14.6.2.     Änderungen und Aktualisierungen in den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol; Verantwortung und Rechte von Pegasus

      

14.6.2.1.                  Alle Verfügungen über das Pegasus BolBol-Programm gehören ausschließlich Pegasus. Pegasus behält sich das Recht vor, Änderungen und Aktualisierungen der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ohne vorherige Ankündigung an die Mitglieder vorzunehmen.

14.6.2.2.                  Pegasus behält sich das Recht vor, das Pegasus BolBol-Programm und / oder seine Partnerschaften mit den Geschäftspartnern jederzeit ganz oder teilweise unverbindlich zu ändern oder zu beenden, sofern diese Informationen von den Mitgliedern vor einer angemessenen Frist mitgeteilt werden.

14.6.2.3.                  Transaktionen, die mit Geschäftspartnern im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms durchgeführt werden, werden ab dem Datum, das in der zwischen dem Partner und Pegasus unterzeichneten Vereinbarung angegeben ist, über das Mitgliedskonto zur Verfügung gestellt, und es ist nichtmöglich, BolPuan-Gewinne für die vor diesem Datum durchgeführten Transaktionen oder BolPuan-Punkte für diese Transaktionen zu verwenden. Ankündigungen über das Pegasus BolBol Programm erfolgt von Pegasus über die Pegasus-Website und / oder Geschäftpartnerschaften. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Mitglieder über die  Produkte, Dienstleistungen und Kampagnen seiner Geschäftspartner zu informieren. Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Ankündigungen zu befolgen. 

14.6.2.4.                  Pegasus verpflichtet sich in keiner Weise, dass die im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms angebotenen Möglichkeiten und Vorteile in vollem Umfang und zu denselben Bedingungen wirksam sind.

14.6.2.5.                  Das Pegasus im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms die ihm verliehenen Rechte nicht geltend mach oder dass er vom Mitglied nicht vorschreibt eines der Bedingungen von Pegasus BolBol Programm einzuhalten oder die Anwendung seiner Rechte im Umfang des Pegasus BolBol-Programms verzögert, bedeutet nicht, dass Pegasus von einem oder allen Rechten bzw. den Verpflichtungen des Mitglieds verzichtet bzw. dem Mitglied ein Recht verliehen, zugestimmt hat oder diese Anwendung einen Präzedenzfall darstellt und kann die auf derartige Weise interpretiert werden.

14.6.2.6.                  Pegasus haftet nicht für Steuern, Abgaben und andere Kosten im Zusammenhang mit den Gewinnen der Mitglieder des Pegasus BolBol-Programms. Sofern in den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder dem jeweiligen Geschäftspartner nicht anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Zahlung dieser Verpflichtungen bei dem betreffenden Mitglied.

14.6.2.7.                  Im Falle eines Verstoßes von Pegasus gegen die Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ist die Haftung auf die direkte, begründete und befugte gerichtliche Entscheidung und den Vermögensschaden begrenzt. Pegasus übernimmt keine Verpflichtungen in Bezug auf indirekte Schäden und  Immaterialschaden.

14.6.3.  Von Geschäftspartnern angebotene Produkte und Dienstleistungen

              

14.6.3.1.                  Hinsichtlich des Kaufs von Produkten und Dienstleistungen von Geschäftspartnern durch die Mitglieder gelten die Vorschriften und Bedingungen des jeweiligen Partners. Pegasus übernimmt keine Verpflichtung und übernimmt keine Verantwortung dafür, die Mitglieder über diese Geschäftsbedingungen zu informieren.

14.6.4.   Programmübertragungsrecht         

14.6.4.1.                  Pegasus hat behält sich außerdem das Recht vor, das Pegasus BolBol-Programm und / oder etwaige Rechte und Pflichten des Pegasus BolBol-Programms an seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft bei den Mitgliedern ergeben, zu verkaufen, zu verwenden oder anderweitig in diesem Umfang zu übertragen.

14.6.4.2.                  Die Mitglieder werden über einen angemessenen Zeitraum informiert, bevor die oben genannte Abdeckung geändert wird.

14.6.5.  Anwendbares Recht und Zuständigkeitsregeln


14.6.5.1. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol sind ausschließlich die türkischen Gerichte sowie die Gerichte und Exekutivämter von Istanbul (Anatolien) zuständig.

16.12. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus der Ukraine 16.12.   Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus der Ukraine 16.12.   Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus der Ukraine

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.12.1. Nach ukrainischem Recht können Fluggäste unter 16 Jahren ohne besondere Genehmigung aus der Ukraine abreisen.

16.12.2       Fluggäste unter 16 Jahren dürfen in der Regel nur mit ihren Eltern und unter der Bedingung reisen, dass ihre Eltern diese Reise gestattet haben. Wenn diese Passagiere jedoch eine notariell beglaubigte Erlaubnis ihrer Eltern haben, ist es ihnen möglich, zusammen mit Erwachsenen über 18 Jahren, einschließlich der Flugzeugbesatzung, aus der Ukraine zu reisen.

16.12.3       Damit Fluggäste unter 16 Jahren mit einem anderen Erwachsenen unter der Genehmigung von nur einem ihrer Elternteile oder nur mit einem ihrer Elternteile zu reisen können muss das andere Elternteil eine notariell beglaubigte schriftliche Genehmigung unter Angabe der Route und des Zeitrahmens der betreffenden Reise vorlegen. In Ausnahmefällen (wie Gerichtsbeschluss, Tod oder Verjährung) ist die Erlaubnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.

16.13. Special Rules for Minor Passengers Travelling from Spain 16.13.	Special Rules for Minor Passengers Travelling from Spain 16.13.	Special Rules for Minor Passengers Travelling from Spain

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.13.1.  Minor passengers travelling alone from Spain shall present a written travel approval letter/form given by their parents, in addition to their passport and required travel documents.

16.13.2.   The written travel approval letter/form to be given by the minor passengers’ parents may be obtained from operational units of Spain Security/Police General Directorate, Spain courts, Spain notaries, Spain municipalities and other authorities to be determined by Spanish Civil Guard General Directorate.

16.13. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus Spanien 16.13. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus Spanien 16.13. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus Spanien

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

15. REGELN FÜR ANSPRÜCHE, DIE UNSEREM UNTERNEHMEN GEMÄSS DEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR PASSAGIERE ÜBERMITTELT WERDEN 15. REGELN FÜR ANSPRÜCHE, DIE UNSEREM UNTERNEHMEN GEMÄSS DEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR PASSAGIERE ÜBERMITTELT WERDEN 15. REGELN FÜR ANSPRÜCHE, DIE UNSEREM UNTERNEHMEN GEMÄSS DEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR PASSAGIERE ÜBERMITTELT WERDEN

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

15.1. Im Rahmen der gesetzlichen Sonderregelungen zu den Fahrgastrechten sind unsere Gäste verpflichtet, alle Arten von Entschädigungsansprüchen direkt bei unserem Unternehmen selbst einzureichen, bevor sie durch die von ihnen bevollmächtigten Vertreter bei unserem Unternehmen eingereicht werden.  Ansprüche im Namen unserer minderjährigen Gäste können von einem ihrer Elternteile bei unserem Unternehmen eingereicht werden, und die Ansprüche von Personen, die nicht voll geschäftsfähig, urteilsfähig oder mobil sind, können von ihren gesetzlichen Vertretern bei unserem Unternehmen eingereicht werden.  Für den Fall, dass unsere Gäste ihre Ansprüche direkt bei unserem Unternehmen durch bevollmächtigte Rechtsvertreter erheben, ohne das obengenannte Verfahren anzuwenden, behält sich unser Unternehmen das Recht vor, diese Ansprüche nicht zu akzeptieren.

15.2.                         Reist mehr als ein Passagier unter demselben PNR, kann jeder der Passagiere seine Ansprüche im Namen der anderen Passagiere unter demselben PNR bei unserem Unternehmen einreichen, sofern die schriftliche Zustimmung der anderen Passagiere vorliegt.

15.3.                         Fahrgäste und gesetzliche Vertreter können in den in Artikel 15.1. genannten Fällen ihre Anfragen an unser Unternehmen über das Pegasus-Callcenter, die Pegasus-Mobilanwendung, die Pegasus-Faxnummer und die Pegasus-Website stellen.

15.4.                         Unser Unternehmen verpflichtet sich, Ansprüche, die keine unvollständigen Angaben enthalten, innerhalb von zehn Tagen zu beantworten. Falls unser Unternehmen nicht innerhalb der angegebenen Frist antwortet oder die gegebene Antwort nicht ausreicht, kann der Fluggast seinen Anspruch über die bevollmächtigten Vertreter an unser Unternehmen richten.

15.5.    Wenn der Fahrgast die Anfrage an unser Unternehmen über Bevollmächtigte weiterleitet, wird unser Unternehmen die Anfrage nur bearbeiten, wenn im Namen der Bevollmächtigten eine rechtsgültige, nasse oder elektronische Unterschrift eingereicht wird. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und / oder Informationen von autorisierten Vertretern zusätzlich zu diesem Autorisierungsdokument anzufordern. Unser Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, wenn die Anfrage des Gastes von der Firma nicht bearbeitet wird, weil der Vertreter der Firma kein gültiges Autorisierungszertifikat vorgelegt hat.

16.14. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus Europa 16.14. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus Europa 16.14. Sonderregeln für minderjährige Fluggäste bei Reisen aus Europa

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.14.1.           Passagiere, die jünger als 14 Jahre sind, können mit mindestens einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einem autorisierten Erwachsenen reisen, der einen für Reisen in Europa gültigen Personalausweis oder Reisepass verwendet.
16.14.2.           Wenn ein italienischer Staatsbürger unter 14 Jahren mit einem seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten reist, müssen die Namen der Begleitpersonen auf dem Reisedokument, der Familienbescheinigung oder der Geburtsurkunde des Minderjährigen vermerkt sein.
16.14.3.           Falls italienische Passagiere unter 14 Jahren mit einer erwachsenen Person reisen, die keine rechtliche Verbindung hat, hat die Familie oder der Vormund zusätzlich zum Ausweis des minderjährigen Passagiers ein von der italienischen Polizeidienststelle beglaubigtes Dokument über die „vorübergehende Vormundschaft für Reisen“ vorzulegen. 

4.7. Gruppenreservierungsverfahren auf der Pegasus-Website 4.7. Gruppenreservierungsverfahren auf der Pegasus-Website 4.7. Gruppenreservierungsverfahren auf der Pegasus-Website

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

4.7.1 Gruppenreservierungen für mindestens 10 Passagiere und maximal 25 Passagiere mit einem einzigen PNR können auf der Pegasus-Website durchgeführt werden, vorbehaltlich der in diesem Abschnitt festgelegten Sonderregeln. Andere Vereinbarungen, die in den Allgemeinen Pegasus-Regeln aufgeführt sind, gelten für Gruppenreservierungen unter allen Bedingungen, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich geregelt sind.

4.7.2. Der Benutzer, der die Transaktion getätigt hat, muss Mitglied des Pegasus BolBol-Programms sein, um Gruppenreservierungen vornehmen zu können. Benutzer, die keine Mitgliederregistrierung haben und sich nicht anmelden, dürfen keine Gruppenreservierungen vornehmen.

4.7.3. Gruppenbuchungen für Pegasus-Linienflüge können nur vorgenommen werden, wenn sie mindestens 72 Stunden vor der geplanten Flugzeit erfolgen. Gruppenbuchungen können nicht für Codesharing-Flüge vorgenommen werden, wenn eine andere Fluggesellschaft die Flüge durchführt. Bei der Gruppenbuchung kann das Light-Paket, das Super Eco-Paket oder das Advantage-Paket ausgewählt werden, je nachdem, ob es sich bei dem geplanten Flug um einen Inlandsflug, einen Flug in die TRNZ oder einen internationalen Flug handelt. Die Auswahl des Comfort Flex-Pakets ist bei Gruppenreservierungen nicht zulässig. Kabinengepäck und Pegasus Flex Produkte werden nicht im Rahmen von Gruppenbuchungen verkauft.

4.7.4. Im Rahmen des Gruppenbuchungsprozesses werden 120 Minuten für Inlandsflüge und 180 Minuten für TRNC- und internationale Flüge für die gesamte Anzahl der Passagiere gewährt, die den Benutzern gestattet sind. Es ist obligatorisch, innerhalb des angegebenen Optionszeitraums den Ticketausstellungsprozess nach Passagierinformationen, die in den PNR aufgenommen werden sollen, einzugeben. Die Namensinformationen der Passagiere im PNR können während des Optionszeitraums und bis zum Abschluss des Ticketing-Prozesses geändert werden. Für Reservierungsunterlagen, die nicht rechtzeitig in Tickets umgewandelt wurden, können keine Rechte geltend gemacht werden. Tickets für PNRs, die einer Gruppenreservierung unterliegen, werden nur bei Zahlung mit Kreditkarte, BolPuan oder Pegasus Gift Card ausgestellt.

4.7.5. Es ist möglich, die Passagiere im PNR innerhalb des Gruppenreservierungsprozesses in einen anderen PNR zu trennen, sofern die Anzahl der Passagiere im ersten PNR 10 Passagiere nicht unterschreitet. Für PNRs in der Optionsphase ist keine Aufteilung möglich. Nach dem Ticketing müssen Anträge auf Namensänderung bis 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit im PNR und bis zu 10% der Gesamtzahl der Passagiere in der Gruppe per E-Mail an GRUPSATISDESTEK@flypgs.com gesendet werden. Für PNRs innerhalb des Gruppenreservierungsprozesses nach 5.4 gelten keine kostenlose Änderungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsregeln gelten für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ticketing. Abgesehen davon gelten für alle Änderungen und Stornierungen die Erläuterungen in Abschnitt 5. Ticketänderung und Stornierungsregeln.

4.7.6. Von Zeit zu Zeit bietet Pegasus besondere Vorteile für PNRs im Rahmen des Gruppenreservierungsprozesses, beim Verkauf von zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen, BolPoints-Einnahmen und ähnlichen Anwendungen. Diese vorteilhaften Anwendungen gelten nur in dem Umfang, der in der informativen Mitteilung an die Benutzer für PNRs angegeben ist, die auf der Pegasus-Website angekündigt oder im Rahmen des Gruppenreservierungsprozesses organisiert wurden.

17. ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN, DIE IM RAHMEN DES NEUEN CORONAVIRUS (COVID-19) DURCHZUFÜHREN SIND 17.	ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN, DIE IM RAHMEN DES NEUEN CORONAVIRUS (COVID-19) DURCHZUFÜHREN SIND 17.	ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN, DIE IM RAHMEN DES NEUEN CORONAVIRUS (COVID-19) DURCHZUFÜHREN SIND

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

17.1.    Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, werden auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion Zivilluftfahrt und anderer nationaler und internationaler Institutionen und Organisationen durchgeführt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Vorschriften im Vergleich zu den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vordringlich angewendet.

17.2.     Von unseren Fluggästen wird erwartet, dass sie während ihrer Reise unsere Hinweise zu den geltenden Hygieneregeln befolgen und sich vor dem Flug, während des Fluges und während der Landung entsprechend den bekannt gegebenen Hygieneregeln verhalten. Alle unsere Passagiere müssen im Flugzeug und während des Fluges Masken tragen. Falls gegen die Anweisungen des Kabinenpersonals verstoßen wird, wird das Verfahren gemäß Artikel 8.1.3 durchgeführt. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den folgenden Links:
·       Über Hygieneregeln und -anwendungen: https://www.youtube.com/watch?v=DvcIFMcwPeU 

 

17.3.   Passagiere haben das Recht, Flugtickets, die bis zum Donnerstag, 31. März 2022, 23:59 Uhr gekauft wurden, ohne Strafgebühren zu ändern und zu freizustellen. Wenn die All-Inclusive-Gesamttransportgebühr des geänderten Fluges höher ist als die All-Inclusive-Gesamtsumme des ersten Fluges, wird die Preisdifferenz berechnet.

17.4.      Im Rahmen der von Pegasus gegen COVID-19 (Coronavirus) ergriffenen Maßnahmen sollten Passagiere die folgenden Punkte sorgfältig lesen und befolgen, bevor sie am Flughafen ankommen und bevor der Flug stattfindet. Während jeder Passagier die allgemeinen Pegasus-Regeln akzeptiert, erkennt er/sie an, dass er/sie die besagten Artikel versteht und einhalten wird.
·       An Bord des Flugzeugs wird nur ein Handgepäck mit einer maximalen Größe von 55 x 40 x 20 cm oder persönliche Gegenstände von 40 x 30 x 15 cm akzeptiert.

·       Das Tragen einer Maske am Flughafen und während des gesamten Fluges ist obligatorisch.

·       Beim Boarding müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.

·       Bei der Sicherheitskontrolle müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.

·       Nur Passagiere dürfen den Flughafen betreten.

·       Eine unnötige Belegung der Gänge während des Boardings, der Landung und des Fluges sollte vermieden werden.

 

Die hierin enthaltenen Informationen werden mit der Genehmigung von Pegasus Hava Taşımacılığı A.Ş bereitgestellt von der Pegasus-Website (www.flypgs.com) bereitgestellt. Alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Pegasus-Website liegen bei Pegasus. Pegasus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeinen Regeln und Datenschutzregeln, kann Informationen und / oder Inhalte auf der Pegasus-Website jederzeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ändern.

 

2.8. Kommerzielle elektronische Nachrichten 2.8.	Kommerzielle elektronische Nachrichten 2.8.	Kommerzielle elektronische Nachrichten

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.8.1   Kommerzielle elektronische Nachrichten und die damit verbundenen Genehmigungen werden in der „Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten“ geregelt. In Bezug auf kommerzielle elektronische Nachrichten,  akzeptieren Sie während des Ticketverkaufs kommerzielle elektronische Nachrichteninformationen zu den vom Benutzer ausgewählten Optionen und im Zusammenhang mit der Produktwerbung, neuen Produkten und Optionen, die von den Diensten angeboten werden, in der „Pegasus Bolbol-Mitgliederregistrierung“ und in anderen Einstellungen oder zwischen den Optionen bevorzugt von Pegasus sind. In diesem Zusammenhang bietet Pegasus Ihnen in den Ihnen zugesandten Nachrichten auf Ihren Wunsch hin die Möglichkeit, die Übermittlung dieser Nachrichten über einige oder alle Kommunikationskanäle zu unterbinden.

2.8.2.     Gemäß Artikel 13 der einschlägigen Verordnung werden Aufzeichnungen über die Zustimmung, die Sie Pegasus als Dienstanbieter erteilt haben, drei Jahre lang ab dem Datum der Gültigkeit der Genehmigung und andere Aufzeichnungen über kommerzielle elektronische Nachrichten aufbewahrt.

2.8.3.     Auf der anderen Seite können Sie über das Nachrichten Management System (https://iys.org.tr/), das durch das Handelsministerium für die Verwendung geöffnet ist, Ihre Berechtigungen für kommerzielle elektronische Nachrichten einfach von einem einzigen Punkt aus verwalten, unserem Unternehmen zustimmen, dass kommerzielle Nachrichten Sie erreichen, und wenn Sie keine Nachrichten erhalten möchten, können Sie Ihr Ablehnungsrecht ausüben.

2.9. Korrekturen 2.9.	Korrekturen 2.9.	Korrekturen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.9.1.    Wenn Sie glauben, dass Pegasus ungenaue oder unvollständige Informationen über Sie hat, kontaktieren Sie uns bitte hier so schnell wie möglich. Pegasus wird alle Informationen korrigieren, die sich als unrichtig herausstellen.

2.9.2.      Wenn Sie als Mitglied von Pegasus BolBol auf Ihre bei Pegasus gespeicherten Daten zugreifen oder diese ändern möchten, können Sie dies auf der Seite „Meine persönlichen Daten“ auf der Registerkarte „Pegasus BolBol“ auf der Pegasus-Website oder in den mobilen Pegasus-Anwendungen durchführen.

2.10. Sicherheit 2.10. Sicherheit 2.10. Sicherheit

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.10.1.     Pegasus legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Die Informationen, die Sie uns über die Pegasus-Website und die mobilen Anwendungen von Pegasus übermitteln, werden während der Übertragung durch 128-Bit-SSL (Secure Sockets Layer), einen verschlüsselten Kommunikationskanal, geschützt. Wenn solche Informationen Pegasus erreichen, werden sie gemäß unseren Sicherheits- und Datenschutzstandards geschützt. Um das SSL benutzen zu können, muss Ihr Internetbrowser SSL unterstützen und die SSL-Optionen in Ihrem Browser müssen aktiviert sein.

2.10.2.      Die von Pegasus implementierten Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen dem Informationssicherheits-Managementsystem ISO 27001:2017. Die Pegasus-Website hat das TRGO-Vertrauenssiegel erhalten (Registernummer: 2020-0004).

2.10.2.      Jedes Mitglied von Pegasus BolBol hat einen eindeutigen Benutzernamen und ein Passwort seiner Wahl. Der „Benutzername“ ist für das Mitglied eindeutig und derselbe Benutzername kann nicht an zwei verschiedene Mitglieder vergeben werden. Das „Passwort“ ist nur dem Benutzer bekannt. Der Nutzer kann sein Passwort im Rahmen der Regeln des Mitgliedschaftsprogramms ändern. Passwortauswahl und Passwortschutz liegen in der Verantwortung des Benutzers. Pegasus ist nicht verantwortlich für Probleme, die sich aus der Verwendung von Passwörtern ergeben. Ebenso liegt es in der Verantwortung unseres Gastes oder der Person, die im Namen unseres Gastes handelt, die speziell für Sie erstellten PNR in Bezug auf die von Ihnen über verschiedene Kommunikations- und Vertriebskanäle getätigten Reservierungen vertraulich zu behandeln. Wenn die Vertraulichkeit dieser Informationen nicht gewährleistet ist, können Dritte auf Ihre Reservierungsinformationen zugreifen.

2.10.4.      Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfordernisse unseres Geschäftsablaufs oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Gemäß PCI DSS werden die Details Ihrer Kreditkarteninformationen nicht auf unseren Servern gespeichert.

2.11. Verknüpfungen 2.11. Verknüpfungen 2.11. Verknüpfungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.11.5.      Die Pegasus-Website enthält verschiedene Links, um Ihnen den Besuch anderer Websites zu erleichtern, und ermöglicht es Ihnen, über diese Links einige von Dritten bereitgestellte Inhalte anzuzeigen. Pegasus ist nicht dafür verantwortlich, dass Pegasus keine Kontrolle über die verlinkten Websites hat, und wenn Sie einen dieser Links verwenden, gelten die Datenschutzbestimmungen unserer Website nicht.

2.11.6.      Die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ihrem Zugriff, Inhalt, Nutzung und bereitgestellten Informationen auf den verlinkten Websites ergeben, liegen ausschließlich bei Ihnen. Jegliche Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten über verlinkte Websites unterliegt den Informationen, anderen Hinweisen und Regeln, die von Dritten festgelegt wurden, die die entsprechende Website betreiben und im Rahmen der geltenden Gesetze als Datenverantwortliche fungieren.

2.12. Cookies und digitale Marketingpraktiken 2.12. Cookies und digitale Marketingpraktiken 2.12. Cookies und digitale Marketingpraktiken

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

2.12.1.     Cookies sind kleine Datendateien, die vom Internet-Webserver über Ihren Browser auf Ihrem Computer abgelegt werden. Wenn eine Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Server hergestellt wird, erkennt die Website Sie über Cookies wieder. Die primäre Verwendung von Cookies besteht darin, dem Benutzer beim Besuch der Website Komfort zu bieten.

2.12.2.    Je nach Verwendungszweck gibt es vier Arten von Cookies: Sitzungscookies, Leistungs-Cookies, funktionale Cookies und Werbe- und Drittanbieter-Cookies. Sitzungscookies sind temporäre Cookies, die im Browser des Benutzers verbleiben, bis er die Pegasus-Website verlässt. Andere Cookies sind Cookies, die im Browser des Benutzers verbleiben, bis sie vom Benutzer gelöscht werden. Die Lebensdauer von Cookies hängt von den vom Benutzer vorgenommenen Browsereinstellungen ab.

2.12.3.      Mit Ausnahme von Cookies, Pixel- und ähnlichen Dateianwendungen und internetbasierten Werbe-, Verkaufsförderungs- und Marketingfunktionen werden auf Websites für ähnliche Zwecke verwendet. 

2.12.4.      Pegasus verwendet auf seiner Website Session-Cookies, Leistungs-Cookies, funktionale Cookies, Werbe- und Drittanbieter-Cookies.

a)       Sitzungs-Cookies: Diese Arten von Cookies sind erforderlich, damit die Pegasus-Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Cookies ermöglichen es, die Website zu besuchen und von ihren Funktionen zu verwenden. Sitzungscookies werden verwendet, um Informationen zwischen den Seiten der Website zu übertragen und die Notwendigkeit der erneuten Eingabe der Informationen zu beseitigen.

b)      Leistungs-Cookies: Diese Cookies sammeln Informationen über die Häufigkeit der Besuche, eventuelle Fehlermeldungen, die auf den Seiten verbrachte Zeit und die Art und Weise, wie der Benutzer die Website nutzt. Mittels dieser Informationen wird sichergestellt, dass die Leistung der Website gesteigert wird.

c)       Funktionale Cookies: Mit diesen Cookies werden die Optionen, die der Benutzer auf der Website vorgenommen hat (z. B. die ausgewählte Stadt, das Flugdatum), gespeichert und bieten so dem Benutzer Komfort. Diese Cookies bieten Benutzern erweiterte Internetfunktionen.

d)      Werbung und Cookies von Drittanbietern: Für die Nutzung bestimmter Funktionen auf der Pegasus-Website werden Cookies von Drittanbietern verwendet (z. B. Cookies, die von Social-Media-Sharing-Tools auf Flugzielen und Aktionsseiten erstellt wurden). Es gibt auch Cookies von Unternehmen, die Werbung auf der Pegasus-Website verfolgen.

2.12.5.      Die Pegasus-Website enthält sowohl Erstanbieter-Cookies, die von der von Ihnen besuchten Website platziert werden, als auch Drittanbieter-Cookies, die von anderen Servern als der von Ihnen besuchten Website platziert werden. Erstanbieter-Cookies auf der Pegasus-Website (von Pegasus verwendet) sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Cookie-Sorte Cookie-Name Cookie-Zweck Cookie-Typ Cookie-Dauer
Erste Party SESSION Speichert Sitzungsinformationen. Sitzungscookie 1 Jahr
Erste Party X-FF-TOKEN Hält die Verbindung zwischen Frontend/Anwendung und Middleware aufrecht. Leistungs-Cookie 1 Jahr
Erste Party X-REFRESH-TOKEN Hält die Verbindung zwischen Frontend/Anwendung und Middleware aufrecht. Leistungs-Cookie Unbefristet
Erste Party LOGGED_IN Enthält Informationen darüber, ob sich der Benutzer angemeldet hat oder nicht. Sitzungscookie Begrenzt durch die Sitzungszeit
Erste Party LANGUAGE Verfolgt die vom Benutzer gewählte Spracheinstellung. Sitzungscookie Begrenzt durch die Sitzungszeit
Erste Party BUNDLE-SELECTION Verfolgt die vom Benutzer gewählte Paketinformation. Sitzungscookie Begrenzt durch die Sitzungszeit
Erste Party Logged-in Verfolgt, ob eine Mitgliedschaft protokolliert wurde oder nicht. Leistungs-Cookie 10 Jahre
Erste Party Language Enthält den Wert der vom Benutzer ausgewählten Spracheinstellung. Leistungs-Cookie 1 Jahre
Erste Party NXM-FFID Wird verwendet, um eine Nachricht zu senden, die anzeigt, dass der Benutzer angemeldet ist. Leistungs-Cookie 10 Jahre
Erste Party X-FF-Remember Wird verwendet, um die automatische Anmeldung zu aktivieren, falls der Benutzer die Option „Mich speichern“ wählt und sich erneut anmeldet. Leistungs-Cookie 30 Tag
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16.6. Mitteilung zum israelischen Verbraucherschutzgesetz 16.6. Mitteilung zum israelischen Verbraucherschutzgesetz 16.6. Mitteilung zum israelischen Verbraucherschutzgesetz

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

16.6.1. Unsere Mitteilung zum israelischen Verbraucherschutzgesetz finden Sie hier.

13.1. Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt 13.1.	Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt 13.1.	Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.1.1. Der Beförderungsvertrag und die in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistung gemäß dem türkischen Zivilluftfahrtgesetz Nr. 2920 von 1983, dem am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Warschauer Abkommen über die Vereinigung internationaler Luftverkehrsregeln und seiner Anwendung entsprechend dem Haager Protokoll vom 28. September 1955, das dieses Abkommen geändert hat (in diesem Abschnitt als „Warschauer Abkommen“ bezeichnet) oder in Übereinstimmung mit dem am Übereinkommen über die Vereinigung bestimmter Regeln des internationalen Luftverkehrs vom 28. Mai 1999 in Montréal (in diesem Abschnitt als „Montréal Abkommen bezeichnet) genannten Regeln und Haftungsbeschränkungen des Beförderers. Diese Vereinbarungen regeln und beschränken die Haftung des Beförderers im Falle von Tod, Verletzung, Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung.

13.2. Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung 13.2.	Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung 13.2.	Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.2.1.    In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden,

13.2.1.
gilt die Haftung des Beförderers auf 250.000 Poincare-Franc (16.600 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier in Todesfällen oder Körperverletzungen begrenzt, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.

13.2.2.    Wenn die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens anwendbar sind, haftet der Beförderer für Schäden, die 113.100 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Fluggast nicht überschreiten. Der Beförderer wird bei einer überschreitung des genannten Betrags nicht haften, wenn:

a)      der Schaden nicht infolge eines Mangels, Fehlers oder Nachlässigkeit der Angestellten des Beförderers oder ihrer Vertreter aufgetreten ist; oder

b)      der Schaden aufgrund Mangels, Fehler oder Nachlässigkeit Dritter aufgetreten ist,

bewiesen wird.

13.2.3.    Vorauszahlung: Bei einem Unfall, der zu einem Tod oder einer Körperverletzung des Passagiers führt, kann der Beförderer gemäß den örtlichen Gesetzen eine Vorauszahlung leisten, um die dringenden wirtschaftlichen Anforderungen von Entschädigungsberechtigten zu erfüllen. Die Vorauszahlung stellt keine Übernahme der Verantwortung dar und kann von der vom Beförderer später zu zahlenden Entschädigung abgezogen werden.

13.2.4.    In Übereinstimmung mit den Warschauer und Montrealer Abkommen, ist der Beförderer von der Haftung befreit, wenn der Schaden nachweist, dass der Schaden aus einem Grund der Ersatz beantragenden Person entstanden ist.

13.2.5.    Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.

13.3. Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen 13.3.	Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen 13.3.	Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.3.1.    In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden, gilt die Haftung des Beförderers auf 250 Poincare-Franc (17 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.

13.3.2.    In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Montrealer Abkommen angewendet werden , gilt die Haftung des Beförderers zum Zeitpunkt der Auslieferung des Gepäcks an dem Ort, an dem es keine besondere Leistungserklärung abgibt, und, falls der Fall eine zusätzliche Zahlung erfordert, wenn der Verlust oder die Beschädigung der registrierten Gepäcks für jeden Passagier auf die Obergrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SDR) für jeden Passagier begrenzt ist . Diese Grenze ist bei Frachtbeförderungen auf 19 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Kilogramm begrenzt.

13.3.3.    Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch zerbrochenes oder verderbliches Material, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Wertpapiere oder andere Handelspapiere, Reisepässe oder andere Identitäten oder Schäden des registrierten Frachtführers verursacht werden können.

13.3.4.    Wenn das Gewicht des registrierten Gepäcks nicht im registrierten Gepäckgutschein registriert ist, wird davon ausgegangen, dass die Summe des registrierten Gepäckgewichts die in den Transportregeln festgelegte Freigepäckmenge nicht überschreitet.

13.3.5.    In den Fällen, in denen das Warschauer Abkommen Anwendung findet, ist die Haftung des Luftfrachtführers bei Verspätungen von Fluggästen vorbehaltlich der darin enthaltenen Einschränkungen auf 5000 Poincaré-Francs (332 Sonderziehungsrechte - SZR) beschränkt, sofern der Passagier einen Schaden nachweist. Dieser Betrag ist auf 250 Poincare-Francs (17 Sonderziehungsrechte - SZR) pro Kilogramm aufgegebenen Gepäcks und Fracht begrenzt.

13.3.6.    In den Fällen, in denen das Montreal Abkommen Anwendung findet, ist die Haftung des Luftfrachtführers bei Verspätungen von Fluggästen vorbehaltlich der darin enthaltenen Einschränkungen auf 5.346 Sonderziehungsrechte (SZR) beschränkt, sofern der Passagier einen Schaden nachweist. Dieser Betrag ist auf 1288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt.

13.3.7.    Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.

13.4. Verwirkungsfrist von Ansprüchen 13.4.	Verwirkungsfrist von Ansprüchen 13.4.	Verwirkungsfrist von Ansprüchen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.4.1.    Anspruch auf Schadenersatz Eingetragenes Gepäck:

a)      Im Falle eines Schadens unmittelbar nach der Feststellung des Schadens durch die autorisierte Person und spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum der Auslieferung,

b)      Innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck oder die Ladung bei verspäteter Inanspruchnahme selbst verwendet wird,

Der Anspruch muss dem Beförderer zugestellt sein. Wenn innerhalb dieser Fristen keine Ansprüche geltend gemacht werden, verliert der Rechtsinhaber das Recht, den Beförderer zu verklagen, außer in Fällen betrügerischer Handlungen.

13.4.2.    Bei Schadensersatzansprüchen im Luftverkehr beträgt die Klagefrist zwei (2) Jahre ab Ankunft des Flugzeugs bis zum Ziel oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug oder die Beförderung gestoppt werden musste. Dies ist eine Zeitbegrenzung, andernfalls fällt das Recht, Schaden zu fordern und geltend zu machen. 

13.5. Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers 13.5.	Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers 13.5.	Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.5.1.    Für den Fall, dass der Passagier, der den Flug mit dem Vertrag durchführt, sich von dem Luftfahrtunternehmen unterscheidet, kann der Passagier einen Schadensersatzanspruch gegen den Beförderer oder beiden Fluggesellschaften geltend machen. Der Name oder der Flugcode der Fluggesellschaft auf dem Flugschein ist die vertragliche Fluggesellschaft.

13.5.2.    Die Regeln, die die Verantwortung des Beförderers aufheben oder einschränken, gelten auch für die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter des Beförderers. Der Gesamtbetrag der Entschädigung, die vom Beförderer und seinen Vertretern, Mitarbeitern und Angestellten verlangt werden kann, übersteigt nicht die Haftungsgrenze des Beförderers. 

13.5.3.    Kein Büro, Personal oder Vertreter des Beförderer ist befugt, den Beförderungsvertrag und jegliche anwendbaren Haftungsvereinbarungen zu ändern oder zu entfernen.

13.5.4.    Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, stellen keine hierin enthaltenen Regeln einen Verzicht auf das Recht dar, die Haftung aufgrund der Konvention oder des Gesetzes einzuschränken oder freizustellen.

13.6. Rechtsvorschriften bezüglich der Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen 13.6.	Rechtsvorschriften bezüglich der  Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen 13.6.	Rechtsvorschriften bezüglich der  Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

13.6.1. Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet.

13. WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS 13.	WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS 13.	WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.4. Freigepäck und Gebühr für zusätzliches Gepäck 9.4. Freigepäck und Gebühr für zusätzliches Gepäck 9.4. Freigepäck und Gebühr für zusätzliches Gepäck

WICHTIGER HINWEIS: Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, wurden in Übereinstimmung mit der Anweisung des Gesundheitsministeriums der Republik Türkei, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderen nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen umgesetzt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Regeln gegenüber den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vorrangig angewendet.

9.4.1.Auf allen Pegasus-Flügen haben unsere Passagiere Anspruch auf Handgepäck und Frachtgepäck, das auf die Anzahl, die Größe und das Gewicht beschränkt ist, die im Rahmen des Pakets, für das sie den Flugschein erworben haben, festgelegt sind. Flugscheine, die im Rahmen des Light-Pakets für unsere internationalen und TRNZ-Flüge ausgestellt werden, enthalten kein Handgepäck und keine Freigepäckmenge; unsere Passagiere können jedoch Freigepäck und/oder Handgepäck in der Anzahl und dem Gewicht, die sie erwerben können, haben, die als zusätzliche Freigepäckmenge zu dem von ihnen erworbenen Flugschein gegen eine separate Gebühr definiert sind.

9.4.2.Für unsere Inlands-, TRNZ- und internationalen Flüge haben die Passagiere je nach dem Paket, zu dem der Flugschein gehört, Anspruch auf die in der nachstehenden Tabelle angegebene Freimenge für Frachtgepäck.  

Freigepäck für das Frachtgepäck *
Flug/Paket Light-Paket SUPER ECO PAKET ADVANTAGE PAKET COMFORT FLEX PAKET
Inlandsflüge - Auf unseren Inlandsflügen gibt es kein Light-Paket. 15 kg 20 kg 20 kg
Internationale Flüge (TRNZ inklusive)   0 kg   20 kg   20 kg   20 kg

* Für Kleinkinder unter 2 Jahren gilt für alle Pakete und Linien eine Freigepäckmenge von 10 kg für das Frachtgepäck. Zusätzlich zu den oben genannten Freigepäckgrenzen für Frachtgepäck können unsere Passagiere gegen eine gesonderte Gebühr zusätzliches Gepäck mitnehmen.

9.4.3.    Zusätzlich zu den oben genannten Freigepäckrechten können unsere Gäste, mit der für die zusätzlichen Freigepäckmenge bezeichneten Anzahl und Gewicht eine zusätzliche Gepäckmenge gegen eine Sondergebühr zufügen.

9.4.4.    Zusätzliche Freigepäckgebühren unterliegen separaten Tarifen für Inlandsflüge, TRNC-Flüge und internationale Flüge. Gebühren für die zusätzliche Gepäckausgabe sind hier verfügbar.

9.4.5.    Für die internationalen Flüge von der Außenlinie zur Innenlinie und von der Innenlinie zur Außenlinie gilt das für den internationalen Flug geltende Freigepäckrecht. Die Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge wird separat der Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge berechnet, die für jeden internationalen und Inlandsflug gilt.

9.4.6.    Zusätzliche Gepäcktransaktionen können auf der Pegasus-Website, im Pegasus Call Center, in Reisebüros und in den Flughafenverkaufsbüros bis zum Abschluss des entsprechenden Fluges (Check-in) durchgeführt werden.

9.4.7.    Es ist nicht möglich, das Gewicht des Handgepäcks auf die für das Frachtgepäck geltende Freimenge für das Frachtgepäck aufzuschlagen.

9.4.8.   Die Freigepäckmenge wird nicht zurückerstattet, wenn das Gewicht des Frachtgepäcks geringer ist als die im Voraus gekaufte Freigepäckmenge. Übersteigt das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks die im Voraus erworbene Freigepäckmenge, so ist die Gebühr für die Freigepäckmenge in Höhe der Gewichtsdifferenz am Flughafen zu entrichten.

9.4.9.    Im Falle eines Ticketwechsels wird die für den geänderten Flug erworbene zusätzliche Gepäckausgabe automatisch auf den neuen Flug übertragen. Bei einem Unterschied in der Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge aufgrund der Flugänderung wird der Differenzbetrag vom Passagier abgerechnet oder an den Passagier zugerechnet. Bei einer Flugstornierung wird die Gebühr für den zusätzlichen Gepäckkauf automatisch zurückerstattet.

9.4.10.   Die Freimenge für Handgepäck und die Freimenge für zusätzliches Gepäck werden nicht für Kleinkinder verkauft.

9.4.11.   Das gekaufte Handgepäck und das zusätzliche Gepäck können nicht auf eine andere Person übertragen werden.

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